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Question 1 of 30
1. Question
Ein etablierter Zahlungsdienstleister (PSP) plant, sein Dienstleistungsportfolio von rein inländischen Zahlungen auf grenzüberschreitende Transaktionen in Regionen mit erhöhtem Geldwäsche- und Sanktionsrisiko auszuweiten. Im Rahmen dieser Skalierung soll ein neuer RegTech-Anbieter für die automatisierte Identitätsverifizierung (eKYC) und Sanktionsprüfung implementiert werden. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die bisherigen internen Kontrollprozesse nicht auf die Komplexität internationaler Korrespondenzbankbeziehungen ausgelegt sind. Welches Vorgehen ist aus Sicht der Governance und des Risikomanagements am angemessensten, um die Expansion regulatorisch abzusichern?
Correct
Richtig: Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf grenzüberschreitende Transaktionen und Hochrisikogebiete stellt eine wesentliche Änderung des Risikoprofils dar, die gemäß den FATF-Standards und nationalen AML-Vorschriften eine sofortige Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung erfordert. Der risikobasierte Ansatz verlangt, dass Kontrollen wie verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) proportional zu den identifizierten Risiken implementiert werden. Da die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften auch bei Outsourcing-Modellen beim Institut verbleibt, ist eine gründliche Due-Diligence-Prüfung des RegTech-Anbieters unerlässlich, um sicherzustellen, dass dessen Systeme sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch Datenschutzstandards wie die DSGVO erfüllen.
Falsch: Die Beschränkung neuer Sicherheitsmaßnahmen auf Neukunden ist unzureichend, da Bestandskunden durch den Zugriff auf neue, risikoreichere Produkte ebenfalls ein verändertes Risikoprofil aufweisen. Das Aufschieben der Aktualisierung von AML-Richtlinien bis zum nächsten Audit ist regulatorisch nicht akzeptabel, da Kontrollen vor oder zeitgleich mit der Einführung neuer Risiken implementiert werden müssen. Eine vollständige Delegation der Risikoentscheidung an einen Drittanbieter ohne interne Überwachung verletzt die Governance-Prinzipien, da die Letztverantwortung für die Compliance nicht delegierbar ist und die Abhängigkeit von Black-Box-Algorithmen ohne Validierung operationelle Risiken birgt.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Geschäftsmodellen müssen die Risikobewertung proaktiv aktualisiert und Drittanbieterlösungen einer strengen Validierung unterzogen werden, um die regulatorische Compliance sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf grenzüberschreitende Transaktionen und Hochrisikogebiete stellt eine wesentliche Änderung des Risikoprofils dar, die gemäß den FATF-Standards und nationalen AML-Vorschriften eine sofortige Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung erfordert. Der risikobasierte Ansatz verlangt, dass Kontrollen wie verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) proportional zu den identifizierten Risiken implementiert werden. Da die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften auch bei Outsourcing-Modellen beim Institut verbleibt, ist eine gründliche Due-Diligence-Prüfung des RegTech-Anbieters unerlässlich, um sicherzustellen, dass dessen Systeme sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch Datenschutzstandards wie die DSGVO erfüllen.
Falsch: Die Beschränkung neuer Sicherheitsmaßnahmen auf Neukunden ist unzureichend, da Bestandskunden durch den Zugriff auf neue, risikoreichere Produkte ebenfalls ein verändertes Risikoprofil aufweisen. Das Aufschieben der Aktualisierung von AML-Richtlinien bis zum nächsten Audit ist regulatorisch nicht akzeptabel, da Kontrollen vor oder zeitgleich mit der Einführung neuer Risiken implementiert werden müssen. Eine vollständige Delegation der Risikoentscheidung an einen Drittanbieter ohne interne Überwachung verletzt die Governance-Prinzipien, da die Letztverantwortung für die Compliance nicht delegierbar ist und die Abhängigkeit von Black-Box-Algorithmen ohne Validierung operationelle Risiken birgt.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Geschäftsmodellen müssen die Risikobewertung proaktiv aktualisiert und Drittanbieterlösungen einer strengen Validierung unterzogen werden, um die regulatorische Compliance sicherzustellen.
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Question 2 of 30
2. Question
Betreff: Anpassung unserer Überwachungsstrategie für die Expansion in den APAC-Raum. Sehr geehrtes Compliance-Team, da wir unser Dienstleistungsangebot für digitale Geldbörsen im nächsten Quartal auf drei neue Märkte in Südostasien ausweiten, müssen wir sicherstellen, dass unser Transaktionsmonitoring-System (TMS) den veränderten Risikoprofilen gerecht wird. Diese Regionen weisen laut aktuellen FATF-Berichten eine höhere Anfälligkeit für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf. Welches Vorgehen ist gemäß dem risikobasierten Ansatz (RBA) am angemessensten, um die regulatorische Compliance während dieser Skalierungsphase zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Der risikobasierte Ansatz (RBA) ist ein zentrales Element der AML-Governance und erfordert, dass ein Institut seine Kontrollen proportional zu den identifizierten Risiken ausrichtet. Wenn ein FinTech in neue Märkte expandiert, die ein höheres Risiko für Geldwäsche aufweisen, muss die institutionelle Risikobewertung zwingend aktualisiert werden. Die Anpassung der Überwachungsszenarien und Schwellenwerte ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Transaktionsmonitoring-System (TMS) effektiv bleibt und spezifische Warnsignale erkennt, die in diesen neuen Jurisdiktionen relevant sein könnten. Dies entspricht den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein dynamisches Risikomanagement während der Skalierung des Geschäftsbetriebs.
Falsch: Das Beibehalten bestehender Parameter trotz veränderter Risikoprofile widerspricht dem Grundsatz der Angemessenheit und führt dazu, dass länderspezifische Risiken nicht erkannt werden. Eine bloße Erhöhung von Stichprobenprüfungen ist kein Ersatz für ein systematisches Monitoring. Die vollständige Auslagerung an einen Drittanbieter entbindet das Unternehmen niemals von seiner letztendlichen regulatorischen Verantwortung und löst nicht das Problem der notwendigen inhaltlichen Anpassung an die neue Risikolage. Das Aussetzen automatisierter Warnmeldungen zur Datensammlung ist hochriskant und regulatorisch nicht zulässig, da während dieser Zeit keine effektive Überwachung stattfindet und Verdachtsmomente unentdeckt bleiben würden.
Kernaussage: Bei jeder geografischen Expansion oder wesentlichen Änderung des Geschäftsmodells muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert und das Transaktionsmonitoring an die neuen Risikofaktoren angepasst werden.
Incorrect
Richtig: Der risikobasierte Ansatz (RBA) ist ein zentrales Element der AML-Governance und erfordert, dass ein Institut seine Kontrollen proportional zu den identifizierten Risiken ausrichtet. Wenn ein FinTech in neue Märkte expandiert, die ein höheres Risiko für Geldwäsche aufweisen, muss die institutionelle Risikobewertung zwingend aktualisiert werden. Die Anpassung der Überwachungsszenarien und Schwellenwerte ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Transaktionsmonitoring-System (TMS) effektiv bleibt und spezifische Warnsignale erkennt, die in diesen neuen Jurisdiktionen relevant sein könnten. Dies entspricht den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein dynamisches Risikomanagement während der Skalierung des Geschäftsbetriebs.
Falsch: Das Beibehalten bestehender Parameter trotz veränderter Risikoprofile widerspricht dem Grundsatz der Angemessenheit und führt dazu, dass länderspezifische Risiken nicht erkannt werden. Eine bloße Erhöhung von Stichprobenprüfungen ist kein Ersatz für ein systematisches Monitoring. Die vollständige Auslagerung an einen Drittanbieter entbindet das Unternehmen niemals von seiner letztendlichen regulatorischen Verantwortung und löst nicht das Problem der notwendigen inhaltlichen Anpassung an die neue Risikolage. Das Aussetzen automatisierter Warnmeldungen zur Datensammlung ist hochriskant und regulatorisch nicht zulässig, da während dieser Zeit keine effektive Überwachung stattfindet und Verdachtsmomente unentdeckt bleiben würden.
Kernaussage: Bei jeder geografischen Expansion oder wesentlichen Änderung des Geschäftsmodells muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert und das Transaktionsmonitoring an die neuen Risikofaktoren angepasst werden.
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Question 3 of 30
3. Question
Ein schnell wachsender Zahlungsdienstleister (PSP), der bisher ausschließlich inländische Zahlungen abgewickelt hat, plant die Einführung einer neuen Funktion für grenzüberschreitende Echtzeitüberweisungen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die bestehenden Transaktionsüberwachungssysteme auf lokale Risikomuster optimiert sind. Welches Vorgehen entspricht am ehesten einem risikobasierten Ansatz gemäß den Best Practices für das Skalieren von Compliance-Strategien in einem FinTech-Umfeld?
Correct
Richtig: Die Einführung neuer Produkte, insbesondere solcher mit grenzüberschreitendem Charakter, erhöht das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Ein risikobasierter Ansatz erfordert, dass Risiken identifiziert und bewertet werden, bevor sie entstehen. Die Aktualisierung der Risikobereitschaft und die proaktive Anpassung der Kontrollen stellen sicher, dass das Unternehmen innerhalb seiner regulatorischen Grenzen bleibt und neue Bedrohungsszenarien wie Korrespondenzbankrisiken oder internationale Sanktionsverstöße effektiv abdeckt.
Falsch: Das Abwarten einer sechsmonatigen Datenbasis setzt das Unternehmen in der Zwischenzeit unvertretbaren Risiken aus, da bekannte internationale Typologien während der Pilotphase ignoriert würden. Die vollständige Auslagerung an einen RegTech-Anbieter entbindet das Unternehmen nicht von der Letztverantwortung und ersetzt nicht die notwendige interne strategische Risikobewertung. Eine vollständige Aussetzung der Einführung bis zu einem externen Audit ist betriebswirtschaftlich oft unverhältnismäßig und entspricht nicht der geforderten Agilität beim Skalieren, sofern eine fundierte interne Risikobewertung und entsprechende Kontrollanpassungen vorab möglich sind.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten muss jede Produktänderung eine proaktive Risikobewertung und eine entsprechende Anpassung der Überwachungssysteme auslösen, um neue Risikotypologien vor dem Go-Live zu adressieren.
Incorrect
Richtig: Die Einführung neuer Produkte, insbesondere solcher mit grenzüberschreitendem Charakter, erhöht das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Ein risikobasierter Ansatz erfordert, dass Risiken identifiziert und bewertet werden, bevor sie entstehen. Die Aktualisierung der Risikobereitschaft und die proaktive Anpassung der Kontrollen stellen sicher, dass das Unternehmen innerhalb seiner regulatorischen Grenzen bleibt und neue Bedrohungsszenarien wie Korrespondenzbankrisiken oder internationale Sanktionsverstöße effektiv abdeckt.
Falsch: Das Abwarten einer sechsmonatigen Datenbasis setzt das Unternehmen in der Zwischenzeit unvertretbaren Risiken aus, da bekannte internationale Typologien während der Pilotphase ignoriert würden. Die vollständige Auslagerung an einen RegTech-Anbieter entbindet das Unternehmen nicht von der Letztverantwortung und ersetzt nicht die notwendige interne strategische Risikobewertung. Eine vollständige Aussetzung der Einführung bis zu einem externen Audit ist betriebswirtschaftlich oft unverhältnismäßig und entspricht nicht der geforderten Agilität beim Skalieren, sofern eine fundierte interne Risikobewertung und entsprechende Kontrollanpassungen vorab möglich sind.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten muss jede Produktänderung eine proaktive Risikobewertung und eine entsprechende Anpassung der Überwachungssysteme auslösen, um neue Risikotypologien vor dem Go-Live zu adressieren.
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Question 4 of 30
4. Question
Ein schnell wachsender Zahlungsdienstleister (PSP) hat vor kurzem seine Dienstleistungen auf grenzüberschreitende Überweisungen ausgeweitet und eine neue digitale Wallet-Funktion eingeführt. Während einer routinemäßigen Überprüfung stellt das Compliance-Team fest, dass ein Kunde, der bisher nur im Inland aktiv war, innerhalb von 48 Stunden mehrere Transaktionen in ein Hochrisikoland getätigt hat, wobei die IP-Adresse plötzlich durch einen VPN-Dienst verschleiert wird. Der Kunde hat zudem sein monatliches Transaktionslimit fast erreicht, was untypisch für sein bisheriges Profil ist. Welche Maßnahme sollte der Geldwäschebeauftragte (MLRO) gemäß dem risikobasierten Ansatz und den Governance-Strukturen primär ergreifen?
Correct
Richtig: Die Kombination aus der Einführung eines neuen Produkts (digitale Wallet), der geografischen Expansion in Hochrisikoländer und der Nutzung von Anonymisierungstechniken wie VPNs stellt eine signifikante Risikoerhöhung dar. Gemäß dem risikobasierten Ansatz und den Anforderungen an die Due Diligence muss bei einer solchen Änderung des Kundenverhaltens eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) eingeleitet werden. Dies umfasst die Validierung der Mittelherkunft (Source of Wealth/Funds) und die Prüfung, ob das neue Transaktionsmuster mit dem legitimen Geschäftszweck des Kunden übereinstimmt. Gleichzeitig ist es eine Governance-Pflicht, die Angemessenheit der Überwachungsparameter zu bewerten, da die Skalierung von Dienstleistungen oft eine Neukalibrierung der Transaktionsmonitoring-Systeme erfordert, um neue Typologien der Finanzkriminalität zu erfassen.
Falsch: Ein sofortiges Blockieren der Transaktionen und das Einreichen einer Verdachtsmeldung ohne vorherige interne Analyse vernachlässigt den Prozess der Sachverhaltsaufklärung und kann zu unnötigem De-Risking führen. Die bloße Anforderung einer erneuten Identitätsverifizierung (eKYC) bei gleichzeitiger Erhöhung der Limits adressiert nicht das spezifische Risiko der Geldwäsche durch veränderte Transaktionsmuster und widerspricht den Grundsätzen der Risikominderung. Die ausschließliche Delegation an die IT-Sicherheit zur Untersuchung der VPN-Nutzung verkennt die regulatorische Verantwortung des Geldwäschebeauftragten, die finanziellen Risiken und potenziellen Prädikatstaten unabhängig von technischen Cybersicherheitsaspekten zu bewerten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten und auftretenden Warnsignalen ist eine verstärkte Sorgfaltsprüfung zwingend erforderlich, um die Übereinstimmung zwischen Kundenprofil und Transaktionsaktivität sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: Die Kombination aus der Einführung eines neuen Produkts (digitale Wallet), der geografischen Expansion in Hochrisikoländer und der Nutzung von Anonymisierungstechniken wie VPNs stellt eine signifikante Risikoerhöhung dar. Gemäß dem risikobasierten Ansatz und den Anforderungen an die Due Diligence muss bei einer solchen Änderung des Kundenverhaltens eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) eingeleitet werden. Dies umfasst die Validierung der Mittelherkunft (Source of Wealth/Funds) und die Prüfung, ob das neue Transaktionsmuster mit dem legitimen Geschäftszweck des Kunden übereinstimmt. Gleichzeitig ist es eine Governance-Pflicht, die Angemessenheit der Überwachungsparameter zu bewerten, da die Skalierung von Dienstleistungen oft eine Neukalibrierung der Transaktionsmonitoring-Systeme erfordert, um neue Typologien der Finanzkriminalität zu erfassen.
Falsch: Ein sofortiges Blockieren der Transaktionen und das Einreichen einer Verdachtsmeldung ohne vorherige interne Analyse vernachlässigt den Prozess der Sachverhaltsaufklärung und kann zu unnötigem De-Risking führen. Die bloße Anforderung einer erneuten Identitätsverifizierung (eKYC) bei gleichzeitiger Erhöhung der Limits adressiert nicht das spezifische Risiko der Geldwäsche durch veränderte Transaktionsmuster und widerspricht den Grundsätzen der Risikominderung. Die ausschließliche Delegation an die IT-Sicherheit zur Untersuchung der VPN-Nutzung verkennt die regulatorische Verantwortung des Geldwäschebeauftragten, die finanziellen Risiken und potenziellen Prädikatstaten unabhängig von technischen Cybersicherheitsaspekten zu bewerten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten und auftretenden Warnsignalen ist eine verstärkte Sorgfaltsprüfung zwingend erforderlich, um die Übereinstimmung zwischen Kundenprofil und Transaktionsaktivität sicherzustellen.
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Question 5 of 30
5. Question
Ein schnell wachsendes FinTech-Unternehmen, das bisher ausschließlich inländische digitale Geldbörsen angeboten hat, plant die Einführung einer neuen Peer-to-Peer (P2P) Funktion für grenzüberschreitende Zahlungen. Die letzte umfassende Risikobewertung des Unternehmens wurde vor zwölf Monaten durchgeführt, bevor die Entscheidung für die Expansion fiel. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss nun sicherstellen, dass das Unternehmen trotz der Skalierung und der neuen Funktionalitäten regulatorisch konform bleibt. Welche Maßnahme ist im Sinne eines risikobasierten Ansatzes am angemessensten, um die Wirksamkeit des Compliance-Rahmens vor dem Start der neuen Funktion zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz verlangt, dass wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell oder Produktportfolio eine proaktive Überprüfung der Risikolandschaft auslösen. Grenzüberschreitende P2P-Zahlungen bergen im Vergleich zu rein inländischen Diensten deutlich höhere Risiken in Bezug auf Sanktionen, Terrorismusfinanzierung und komplexe Geldwäsche-Typologien wie das Layering. Die Anpassung der Monitoring-Szenarien und des Risikoappetits stellt sicher, dass die Kontrollen der zweiten Verteidigungslinie präventiv auf diese neuen Risiken ausgerichtet sind und die regulatorischen Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt werden.
Falsch: Die Beibehaltung inländischer Schwellenwerte für internationale Zahlungen verkennt die inhärenten Unterschiede im Risikoprofil und führt zu einer massiven Untererfassung verdächtiger Aktivitäten in der kritischen Startphase. Eine Erhöhung der Revisionsfrequenz ist zwar eine unterstützende Governance-Maßnahme, fungiert jedoch als dritte Verteidigungslinie und kann das Fehlen notwendiger Primärkontrollen und einer aktuellen Risikobewertung nicht kompensieren. Die Nutzung einer regulatorischen Sandbox dient dem Testen von Innovationen unter Aufsicht, entbindet ein Institut jedoch niemals von der eigenständigen gesetzlichen Verpflichtung, Risiken zu bewerten und angemessene AML-Kontrollen zu implementieren.
Kernaussage: Jede signifikante Produkterweiterung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Funktionen, erfordert eine vorherige Aktualisierung der Risikobewertung und der Überwachungssysteme, um die Angemessenheit des Compliance-Rahmens zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz verlangt, dass wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell oder Produktportfolio eine proaktive Überprüfung der Risikolandschaft auslösen. Grenzüberschreitende P2P-Zahlungen bergen im Vergleich zu rein inländischen Diensten deutlich höhere Risiken in Bezug auf Sanktionen, Terrorismusfinanzierung und komplexe Geldwäsche-Typologien wie das Layering. Die Anpassung der Monitoring-Szenarien und des Risikoappetits stellt sicher, dass die Kontrollen der zweiten Verteidigungslinie präventiv auf diese neuen Risiken ausgerichtet sind und die regulatorischen Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt werden.
Falsch: Die Beibehaltung inländischer Schwellenwerte für internationale Zahlungen verkennt die inhärenten Unterschiede im Risikoprofil und führt zu einer massiven Untererfassung verdächtiger Aktivitäten in der kritischen Startphase. Eine Erhöhung der Revisionsfrequenz ist zwar eine unterstützende Governance-Maßnahme, fungiert jedoch als dritte Verteidigungslinie und kann das Fehlen notwendiger Primärkontrollen und einer aktuellen Risikobewertung nicht kompensieren. Die Nutzung einer regulatorischen Sandbox dient dem Testen von Innovationen unter Aufsicht, entbindet ein Institut jedoch niemals von der eigenständigen gesetzlichen Verpflichtung, Risiken zu bewerten und angemessene AML-Kontrollen zu implementieren.
Kernaussage: Jede signifikante Produkterweiterung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Funktionen, erfordert eine vorherige Aktualisierung der Risikobewertung und der Überwachungssysteme, um die Angemessenheit des Compliance-Rahmens zu gewährleisten.
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Question 6 of 30
6. Question
Ein schnell wachsender Anbieter digitaler Geldbörsen, der bisher ausschließlich im Inland tätig war, plant die Einführung grenzüberschreitender Zahlungsfunktionen für seine Nutzer. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die bestehenden Transaktionsüberwachungsszenarien primär auf lokale Betrugsmuster ausgerichtet sind und die aktuelle Risikobewertung keine internationalen Korrespondenzbankbeziehungen abdeckt. Welcher Schritt ist unter Berücksichtigung eines risikobasierten Ansatzes am angemessensten, bevor die neuen Funktionen für den Markt freigegeben werden?
Correct
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung ist bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells, wie dem Eintritt in internationale Märkte, regulatorisch zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass Kontrollen wie die Transaktionsüberwachung und die Due-Diligence-Prozesse auf die spezifischen Bedrohungen zugeschnitten sind, die durch neue geografische Regionen und komplexere Zahlungswege entstehen. Dies stellt sicher, dass die Compliance-Ressourcen effizient dort eingesetzt werden, wo das Risiko am höchsten ist, und entspricht den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein dynamisches Risikomanagement.
Falsch: Die pauschale Anwendung der strengsten Sorgfaltspflichten auf alle Kunden ohne Differenzierung widerspricht dem Grundgedanken der Verhältnismäßigkeit im risikobasierten Ansatz und führt zu einer ineffizienten Ressourcenallokation. Das bloße Abwarten auf Daten nach der Einführung neuer Funktionen ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen erheblichen regulatorischen Risiken aus, da Geldwäscheaktivitäten in der kritischen Anfangsphase unentdeckt bleiben könnten. Die Auslagerung an einen Drittanbieter ist zwar eine operative Option, entbindet das Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, die Risiken zuvor selbst zu bewerten und die Kontrollhoheit über die Angemessenheit der ausgelagerten Prozesse zu behalten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten auf internationale Märkte muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue geografische und produktbezogene Bedrohungsszenarien in das Kontrollrahmenwerk zu integrieren.
Incorrect
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung ist bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells, wie dem Eintritt in internationale Märkte, regulatorisch zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass Kontrollen wie die Transaktionsüberwachung und die Due-Diligence-Prozesse auf die spezifischen Bedrohungen zugeschnitten sind, die durch neue geografische Regionen und komplexere Zahlungswege entstehen. Dies stellt sicher, dass die Compliance-Ressourcen effizient dort eingesetzt werden, wo das Risiko am höchsten ist, und entspricht den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein dynamisches Risikomanagement.
Falsch: Die pauschale Anwendung der strengsten Sorgfaltspflichten auf alle Kunden ohne Differenzierung widerspricht dem Grundgedanken der Verhältnismäßigkeit im risikobasierten Ansatz und führt zu einer ineffizienten Ressourcenallokation. Das bloße Abwarten auf Daten nach der Einführung neuer Funktionen ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen erheblichen regulatorischen Risiken aus, da Geldwäscheaktivitäten in der kritischen Anfangsphase unentdeckt bleiben könnten. Die Auslagerung an einen Drittanbieter ist zwar eine operative Option, entbindet das Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, die Risiken zuvor selbst zu bewerten und die Kontrollhoheit über die Angemessenheit der ausgelagerten Prozesse zu behalten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten auf internationale Märkte muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue geografische und produktbezogene Bedrohungsszenarien in das Kontrollrahmenwerk zu integrieren.
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Question 7 of 30
7. Question
Ein schnell wachsender Zahlungsdienstleister (PSP), der bisher ausschließlich im Inland tätig war, plant die Einführung grenzüberschreitender Zahlungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss den bestehenden Risikomanagementrahmen anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Welcher Schritt ist im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes am wichtigsten, um die Integrität des Transaktionsmonitorings während dieser Skalierungsphase zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Die Aktualisierung der institutionellen Risikobewertung ist ein fundamentaler Bestandteil des risikobasierten Ansatzes, insbesondere wenn ein FinTech sein Geschäftsmodell durch den Eintritt in internationale Märkte skaliert. Da grenzüberschreitende Zahlungen neue Risikovektoren wie geografische Risiken, komplexe Korrespondenzbankbeziehungen und unterschiedliche regulatorische Anforderungen mit sich bringen, müssen diese Faktoren zwingend in die Risikomatrix einfließen. Nur auf Basis einer aktualisierten Bewertung können die Szenarien und Schwellenwerte für das Transaktionsmonitoring effektiv kalibriert werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem neuen Kontext zu erkennen.
Falsch: Die Beibehaltung bestehender Schwellenwerte zur Schaffung einer Baseline ist riskant, da inländische Transaktionsmuster nicht auf internationale Zahlungsströme übertragbar sind, was zu einer massiven Untererfassung von Verdachtsfällen führen kann. Die vollständige Auslagerung der Due Diligence an einen RegTech-Anbieter ohne interne Validierung vernachlässigt die Letztverantwortung des Instituts und die Notwendigkeit, die Kontrollen an das spezifische Risikoprofil anzupassen. Die Beschränkung auf FATF-Mitgliedstaaten ist zwar eine risikomindernde Maßnahme, ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer angemessenen Due Diligence und zur Anpassung der Überwachungssysteme an die neue Produktkomplexität.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Dienstleistungen auf internationale Märkte muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue geografische und produktspezifische Bedrohungen im Transaktionsmonitoring präzise abzubilden.
Incorrect
Richtig: Die Aktualisierung der institutionellen Risikobewertung ist ein fundamentaler Bestandteil des risikobasierten Ansatzes, insbesondere wenn ein FinTech sein Geschäftsmodell durch den Eintritt in internationale Märkte skaliert. Da grenzüberschreitende Zahlungen neue Risikovektoren wie geografische Risiken, komplexe Korrespondenzbankbeziehungen und unterschiedliche regulatorische Anforderungen mit sich bringen, müssen diese Faktoren zwingend in die Risikomatrix einfließen. Nur auf Basis einer aktualisierten Bewertung können die Szenarien und Schwellenwerte für das Transaktionsmonitoring effektiv kalibriert werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem neuen Kontext zu erkennen.
Falsch: Die Beibehaltung bestehender Schwellenwerte zur Schaffung einer Baseline ist riskant, da inländische Transaktionsmuster nicht auf internationale Zahlungsströme übertragbar sind, was zu einer massiven Untererfassung von Verdachtsfällen führen kann. Die vollständige Auslagerung der Due Diligence an einen RegTech-Anbieter ohne interne Validierung vernachlässigt die Letztverantwortung des Instituts und die Notwendigkeit, die Kontrollen an das spezifische Risikoprofil anzupassen. Die Beschränkung auf FATF-Mitgliedstaaten ist zwar eine risikomindernde Maßnahme, ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer angemessenen Due Diligence und zur Anpassung der Überwachungssysteme an die neue Produktkomplexität.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Dienstleistungen auf internationale Märkte muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue geografische und produktspezifische Bedrohungen im Transaktionsmonitoring präzise abzubilden.
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Question 8 of 30
8. Question
Ein etablierter Zahlungsdienstleister (PSP) hat vor sechs Monaten eine neue Funktion für Echtzeit-Auslandsüberweisungen eingeführt. Ein aktueller Audit-Bericht zeigt, dass das Transaktionsvolumen in Regionen, die als Hochrisikogebiete eingestuft sind, seitdem um 45 % gestiegen ist. Die bestehende unternehmensweite Risikobewertung (EWRA) wurde jedoch seit zwölf Monaten nicht mehr aktualisiert und sieht eine Überprüfung erst in weiteren sechs Monaten vor. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die aktuellen Monitoring-Szenarien nicht spezifisch auf die Typologien der neuen Zielmärkte ausgerichtet sind. Welches Vorgehen ist am angemessensten, um den regulatorischen Erwartungen an ein wirksames Risikomanagement gerecht zu werden?
Correct
Richtig: Gemäß den regulatorischen Anforderungen und dem risikobasierten Ansatz muss die unternehmensweite Risikobewertung (EWRA) eine dynamische Reflexion der tatsächlichen Risiken darstellen. Die Einführung eines neuen Produkts mit signifikanten Auswirkungen auf das geografische Risikoprofil stellt eine wesentliche Änderung dar, die eine sofortige Ad-hoc-Aktualisierung der Risikobewertung erforderlich macht. Dies stellt sicher, dass die Kontrollumgebung, einschließlich der Transaktionsüberwachung und der Due-Diligence-Prozesse, angemessen kalibriert ist, um die neu identifizierten Bedrohungen effektiv zu mindern.
Falsch: Das Festhalten an einem starren jährlichen Überprüfungszyklus ist unzureichend, wenn sich das Risikoprofil durch neue Produkte oder Märkte wesentlich verändert hat, da dies zu einer Deckungslücke in der Compliance-Strategie führt. Die bloße Verstärkung der Enhanced Due Diligence (EDD) für Neukunden adressiert nicht die systemischen Risiken, die durch das Produkt selbst oder durch Bestandskunden entstehen können, die das neue Angebot nutzen. Ein pauschaler Stopp des Onboardings ohne vorherige Risikoanalyse stellt eine Form des De-Risking dar, die oft als unverhältnismäßig angesehen wird und die zugrunde liegende Notwendigkeit einer aktualisierten Risikobewertung nicht ersetzt.
Kernaussage: Wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell oder im Risikoprofil eines FinTechs erfordern eine sofortige Aktualisierung der Risikobewertung außerhalb des regulären Prüfungszyklus.
Incorrect
Richtig: Gemäß den regulatorischen Anforderungen und dem risikobasierten Ansatz muss die unternehmensweite Risikobewertung (EWRA) eine dynamische Reflexion der tatsächlichen Risiken darstellen. Die Einführung eines neuen Produkts mit signifikanten Auswirkungen auf das geografische Risikoprofil stellt eine wesentliche Änderung dar, die eine sofortige Ad-hoc-Aktualisierung der Risikobewertung erforderlich macht. Dies stellt sicher, dass die Kontrollumgebung, einschließlich der Transaktionsüberwachung und der Due-Diligence-Prozesse, angemessen kalibriert ist, um die neu identifizierten Bedrohungen effektiv zu mindern.
Falsch: Das Festhalten an einem starren jährlichen Überprüfungszyklus ist unzureichend, wenn sich das Risikoprofil durch neue Produkte oder Märkte wesentlich verändert hat, da dies zu einer Deckungslücke in der Compliance-Strategie führt. Die bloße Verstärkung der Enhanced Due Diligence (EDD) für Neukunden adressiert nicht die systemischen Risiken, die durch das Produkt selbst oder durch Bestandskunden entstehen können, die das neue Angebot nutzen. Ein pauschaler Stopp des Onboardings ohne vorherige Risikoanalyse stellt eine Form des De-Risking dar, die oft als unverhältnismäßig angesehen wird und die zugrunde liegende Notwendigkeit einer aktualisierten Risikobewertung nicht ersetzt.
Kernaussage: Wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell oder im Risikoprofil eines FinTechs erfordern eine sofortige Aktualisierung der Risikobewertung außerhalb des regulären Prüfungszyklus.
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Question 9 of 30
9. Question
Ein schnell wachsendes FinTech-Unternehmen, das als Anbieter digitaler Geldbörsen agiert, plant die Einführung einer neuen Funktion namens Direkt-Link-Zahlungen. Diese Funktion ermöglicht es bestehenden Kunden, Geldbeträge über einen verschlüsselten Link an Personen zu senden, die noch kein Konto bei der Plattform besitzen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss sicherstellen, dass diese Erweiterung den regulatorischen Anforderungen an einen risikobasierten Ansatz entspricht, bevor die Funktion in zwei Wochen live geht. Welches Vorgehen ist in dieser Situation am angemessensten?
Correct
Richtig: Ein wesentlicher Bestandteil des risikobasierten Ansatzes ist die Bewertung neuer Produkte vor deren Markteinführung. Da Link-Zahlungen an Nicht-Kunden besondere Risiken hinsichtlich der Identifizierung und der Herkunft der Mittel bergen, muss das Unternehmen die spezifischen Schwachstellen analysieren. Nur so können angemessene Kontrollen implementiert und sichergestellt werden, dass das Restrisiko innerhalb des definierten Risikoappetits liegt. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an ein robustes Governance-Framework, das Innovation und Risikomanagement in Einklang bringt.
Falsch: Die bloße Anwendung bestehender KYC-Verfahren für Absender reicht nicht aus, da die neue Interaktion mit Nicht-Kunden das Risikoprofil des Produkts grundlegend verändert und neue Kanäle für Geldwäsche öffnet. Pauschale Limits sind zwar ein nützliches Kontrollinstrument, ersetzen jedoch nicht die notwendige vorherige Risikoanalyse und können regulatorische Anforderungen an die Identifizierung von Warnsignalen nicht vollständig ersetzen. Die Auslagerung von Prozessen an einen RegTech-Anbieter ist eine operative Entscheidung, die jedoch nicht die strategische Pflicht des MLRO ersetzt, die inhärenten Risiken des neuen Produkts vorab zu bewerten und im Risikomanagement-Rahmen zu verankern.
Kernaussage: Jede signifikante Änderung des Geschäftsmodells oder die Einführung neuer Produkte erfordert eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung, um die Compliance-Strategie an neue Gefährdungsszenarien anzupassen.
Incorrect
Richtig: Ein wesentlicher Bestandteil des risikobasierten Ansatzes ist die Bewertung neuer Produkte vor deren Markteinführung. Da Link-Zahlungen an Nicht-Kunden besondere Risiken hinsichtlich der Identifizierung und der Herkunft der Mittel bergen, muss das Unternehmen die spezifischen Schwachstellen analysieren. Nur so können angemessene Kontrollen implementiert und sichergestellt werden, dass das Restrisiko innerhalb des definierten Risikoappetits liegt. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an ein robustes Governance-Framework, das Innovation und Risikomanagement in Einklang bringt.
Falsch: Die bloße Anwendung bestehender KYC-Verfahren für Absender reicht nicht aus, da die neue Interaktion mit Nicht-Kunden das Risikoprofil des Produkts grundlegend verändert und neue Kanäle für Geldwäsche öffnet. Pauschale Limits sind zwar ein nützliches Kontrollinstrument, ersetzen jedoch nicht die notwendige vorherige Risikoanalyse und können regulatorische Anforderungen an die Identifizierung von Warnsignalen nicht vollständig ersetzen. Die Auslagerung von Prozessen an einen RegTech-Anbieter ist eine operative Entscheidung, die jedoch nicht die strategische Pflicht des MLRO ersetzt, die inhärenten Risiken des neuen Produkts vorab zu bewerten und im Risikomanagement-Rahmen zu verankern.
Kernaussage: Jede signifikante Änderung des Geschäftsmodells oder die Einführung neuer Produkte erfordert eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung, um die Compliance-Strategie an neue Gefährdungsszenarien anzupassen.
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Question 10 of 30
10. Question
Ein etabliertes FinTech-Unternehmen, das bisher ausschließlich als Anbieter für inländische Peer-to-Peer-Zahlungen tätig war, plant die Einführung einer neuen Funktion für internationale Echtzeit-Überweisungen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die aktuelle Risikobewertung des Unternehmens die Komplexität grenzüberschreitender Zahlungsströme und die damit verbundenen Sanktionsrisiken nicht abdeckt. Die Geschäftsführung drängt auf eine Markteinführung innerhalb von zwei Wochen, um einen strategischen Vorteil gegenüber Wettbewerbern zu sichern. Welches Vorgehen ist aus Sicht der Compliance und des Risikomanagements am angemessensten?
Correct
Richtig: Gemäß den regulatorischen Anforderungen und den Best Practices für das Risikomanagement in FinTechs muss vor der Einführung neuer Produkte oder der Erweiterung von Dienstleistungen eine formelle Risikobewertung durchgeführt werden. Da grenzüberschreitende Zahlungen im Vergleich zu rein inländischen Transaktionen ein deutlich höheres Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen, ist eine Anpassung der Kontrollmechanismen und Überwachungsparameter zwingend erforderlich. Die Einholung der Genehmigung durch das Senior Management stellt sicher, dass die Governance-Strukturen gewahrt bleiben und die neue Geschäftsaktivität innerhalb der definierten Risikobereitschaft des Unternehmens liegt.
Falsch: Ein retrospektiver Ansatz, bei dem die Risikobewertung erst nach dem Start erfolgt, widerspricht dem präventiven Charakter der AML-Regulierungen und setzt das Institut unnötigen rechtlichen und operativen Risiken aus. Die bloße Beschränkung auf Bestandskunden mit niedrigem Risiko entbindet das Unternehmen nicht von der Pflicht, die spezifischen Risiken des neuen Produkts selbst zu analysieren und die Richtlinien entsprechend zu aktualisieren. Das Outsourcing der Überwachung an einen Drittanbieter ohne vorherige interne Risikoanalyse und Anpassung des Rahmens ist unzureichend, da die Letztverantwortung für das Risikomanagement und die Einhaltung der Compliance-Standards immer beim Institut selbst verbleibt.
Kernaussage: Jede wesentliche Änderung des Geschäftsmodells oder der Produktpalette erfordert eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung und der Kontrollumgebung vor der Implementierung.
Incorrect
Richtig: Gemäß den regulatorischen Anforderungen und den Best Practices für das Risikomanagement in FinTechs muss vor der Einführung neuer Produkte oder der Erweiterung von Dienstleistungen eine formelle Risikobewertung durchgeführt werden. Da grenzüberschreitende Zahlungen im Vergleich zu rein inländischen Transaktionen ein deutlich höheres Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen, ist eine Anpassung der Kontrollmechanismen und Überwachungsparameter zwingend erforderlich. Die Einholung der Genehmigung durch das Senior Management stellt sicher, dass die Governance-Strukturen gewahrt bleiben und die neue Geschäftsaktivität innerhalb der definierten Risikobereitschaft des Unternehmens liegt.
Falsch: Ein retrospektiver Ansatz, bei dem die Risikobewertung erst nach dem Start erfolgt, widerspricht dem präventiven Charakter der AML-Regulierungen und setzt das Institut unnötigen rechtlichen und operativen Risiken aus. Die bloße Beschränkung auf Bestandskunden mit niedrigem Risiko entbindet das Unternehmen nicht von der Pflicht, die spezifischen Risiken des neuen Produkts selbst zu analysieren und die Richtlinien entsprechend zu aktualisieren. Das Outsourcing der Überwachung an einen Drittanbieter ohne vorherige interne Risikoanalyse und Anpassung des Rahmens ist unzureichend, da die Letztverantwortung für das Risikomanagement und die Einhaltung der Compliance-Standards immer beim Institut selbst verbleibt.
Kernaussage: Jede wesentliche Änderung des Geschäftsmodells oder der Produktpalette erfordert eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung und der Kontrollumgebung vor der Implementierung.
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Question 11 of 30
11. Question
Ein etablierter Anbieter digitaler Geldbörsen plant, sein Geschäftsmodell zu skalieren und künftig grenzüberschreitende Überweisungen in Regionen anzubieten, die von der FATF als Gebiete mit erhöhten Risiken eingestuft werden. Bisher beschränkte sich das Unternehmen auf den inländischen Zahlungsverkehr mit einem niedrigen Durchschnittsvolumen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss nun den bestehenden Risikomanagementrahmen anpassen. Welcher Schritt ist im Rahmen der Richtliniengestaltung am wichtigsten, um sicherzustellen, dass der risikobasierte Ansatz trotz der Skalierung wirksam bleibt?
Correct
Richtig: Bei einer wesentlichen Erweiterung des Geschäftsmodells, wie dem Übergang von inländischen zu grenzüberschreitenden Zahlungen, ist eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung unerlässlich. Der risikobasierte Ansatz (RBA) erfordert, dass Kontrollmechanismen und Monitoring-Schwellenwerte spezifisch auf die neuen Risikofaktoren wie geografische Risiken und veränderte Transaktionsmuster zugeschnitten werden, um die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention aufrechtzuerhalten.
Falsch: Das bloße Sammeln von Daten über einen Zeitraum von sechs Monaten ohne vorherige Anpassung der Kontrollen stellt ein erhebliches regulatorisches Risiko dar, da in dieser Phase illegale Aktivitäten unentdeckt bleiben könnten. Die vollständige Auslagerung an einen RegTech-Anbieter entbindet das Institut nicht von seiner Letztverantwortung für das Risikomanagement und ersetzt nicht die notwendige interne Richtlinienanpassung. Die Beschränkung auf Bestandskunden ist unzureichend, da sie zwar das Identitätsrisiko mindert, aber die inhärenten Risiken der neuen Dienstleistung und der Zielregionen völlig außer Acht lässt.
Kernaussage: Jede signifikante Änderung des Produktsortiments oder der geografischen Reichweite erfordert eine sofortige Neubewertung der Risiken und eine entsprechende Kalibrierung der Überwachungssysteme.
Incorrect
Richtig: Bei einer wesentlichen Erweiterung des Geschäftsmodells, wie dem Übergang von inländischen zu grenzüberschreitenden Zahlungen, ist eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung unerlässlich. Der risikobasierte Ansatz (RBA) erfordert, dass Kontrollmechanismen und Monitoring-Schwellenwerte spezifisch auf die neuen Risikofaktoren wie geografische Risiken und veränderte Transaktionsmuster zugeschnitten werden, um die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention aufrechtzuerhalten.
Falsch: Das bloße Sammeln von Daten über einen Zeitraum von sechs Monaten ohne vorherige Anpassung der Kontrollen stellt ein erhebliches regulatorisches Risiko dar, da in dieser Phase illegale Aktivitäten unentdeckt bleiben könnten. Die vollständige Auslagerung an einen RegTech-Anbieter entbindet das Institut nicht von seiner Letztverantwortung für das Risikomanagement und ersetzt nicht die notwendige interne Richtlinienanpassung. Die Beschränkung auf Bestandskunden ist unzureichend, da sie zwar das Identitätsrisiko mindert, aber die inhärenten Risiken der neuen Dienstleistung und der Zielregionen völlig außer Acht lässt.
Kernaussage: Jede signifikante Änderung des Produktsortiments oder der geografischen Reichweite erfordert eine sofortige Neubewertung der Risiken und eine entsprechende Kalibrierung der Überwachungssysteme.
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Question 12 of 30
12. Question
Ein schnell wachsendes FinTech-Unternehmen, das digitale Geldbörsen anbietet, plant die Einführung einer neuen Funktion für grenzüberschreitende Peer-to-Peer-Zahlungen (P2P). Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) ist beauftragt, den Risikomanagement-Rahmen zu aktualisieren, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Bei der Überarbeitung der Richtlinien muss sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiterhin einen risikobasierten Ansatz verfolgt, während es skaliert. Welcher Schritt ist bei der Erstellung der aktualisierten Risikobewertungsrichtlinie am wichtigsten, um die Übereinstimmung mit internationalen AML-Standards zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Die Durchführung einer spezifischen Produkt-Risikobewertung vor der Einführung ist essenziell für den risikobasierten Ansatz (RBA). Sie ermöglicht es dem Unternehmen, die spezifischen Gefahren grenzüberschreitender Zahlungen, wie etwa die Nutzung unterschiedlicher Jurisdiktionen oder erhöhte Anonymitätsrisiken, systematisch zu identifizieren. Erst durch diese Analyse können proaktive Kontrollen wie verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) oder spezifische Monitoring-Szenarien implementiert werden, was den regulatorischen Erwartungen an ein dynamisches Risikomanagement entspricht.
Falsch: Ein starres Einheitslimit für alle Nutzer ohne Berücksichtigung individueller Risikoprofile widerspricht dem Kern des risikobasierten Ansatzes, da es keine Differenzierung zwischen risikoarmen und risikoreichen Kunden zulässt. Die bloße Übernahme bestehender Regeln für inländische Zahlungen ist unzureichend, da grenzüberschreitende Transaktionen völlig neue Risikovektoren in Bezug auf Sanktionen und internationale Geldwäschetypologien eröffnen. Die vollständige Auslagerung der Verantwortung für die Risikobewertung an externe Anbieter ist regulatorisch nicht zulässig, da die Letztverantwortung für die Definition der Risikobereitschaft und die Angemessenheit der Kontrollen stets beim MLRO und der Geschäftsleitung verbleiben muss.
Kernaussage: Ein effektiver risikobasierter Ansatz erfordert eine proaktive Bewertung der inhärenten Risiken neuer Produkte vor deren Einführung, um maßgeschneiderte Kontrollmechanismen zu etablieren.
Incorrect
Richtig: Die Durchführung einer spezifischen Produkt-Risikobewertung vor der Einführung ist essenziell für den risikobasierten Ansatz (RBA). Sie ermöglicht es dem Unternehmen, die spezifischen Gefahren grenzüberschreitender Zahlungen, wie etwa die Nutzung unterschiedlicher Jurisdiktionen oder erhöhte Anonymitätsrisiken, systematisch zu identifizieren. Erst durch diese Analyse können proaktive Kontrollen wie verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) oder spezifische Monitoring-Szenarien implementiert werden, was den regulatorischen Erwartungen an ein dynamisches Risikomanagement entspricht.
Falsch: Ein starres Einheitslimit für alle Nutzer ohne Berücksichtigung individueller Risikoprofile widerspricht dem Kern des risikobasierten Ansatzes, da es keine Differenzierung zwischen risikoarmen und risikoreichen Kunden zulässt. Die bloße Übernahme bestehender Regeln für inländische Zahlungen ist unzureichend, da grenzüberschreitende Transaktionen völlig neue Risikovektoren in Bezug auf Sanktionen und internationale Geldwäschetypologien eröffnen. Die vollständige Auslagerung der Verantwortung für die Risikobewertung an externe Anbieter ist regulatorisch nicht zulässig, da die Letztverantwortung für die Definition der Risikobereitschaft und die Angemessenheit der Kontrollen stets beim MLRO und der Geschäftsleitung verbleiben muss.
Kernaussage: Ein effektiver risikobasierter Ansatz erfordert eine proaktive Bewertung der inhärenten Risiken neuer Produkte vor deren Einführung, um maßgeschneiderte Kontrollmechanismen zu etablieren.
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Question 13 of 30
13. Question
Ein schnell wachsender Zahlungsdienstleister (PSP) plant, seine Dienstleistungen innerhalb der nächsten sechs Monate auf drei neue internationale Märkte auszuweiten. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die bisherigen Onboarding-Prozesse stark auf manuellen Prüfungen basieren und für das erwartete Volumen nicht skalierbar sind. Um die Effizienz zu steigern, schlägt das Produktteam die Integration eines neuen eKYC-Anbieters vor, der biometrische Daten und Geolokalisierung (GPS-Koordinaten) zur Identitätsverifizierung nutzt. Welche Maßnahme ist aus Sicht der Governance und des Risikomanagements am wichtigsten, bevor dieses neue System implementiert wird?
Correct
Richtig: Bei der Skalierung eines FinTech-Unternehmens und der Einführung neuer Technologien wie eKYC mit biometrischen Daten ist eine vorherige Aktualisierung der Risikobewertung zwingend erforderlich. Da biometrische Daten unter der DSGVO als besonders schützenswerte Kategorien personenbezogener Daten (SPII) gelten, muss das Risikomanagement-Rahmenwerk sowohl die neuen operativen Risiken als auch die strengen Datenschutzanforderungen integrieren. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz, der verlangt, dass Kontrollen proportional zu den identifizierten Risiken vor der Inbetriebnahme neuer Prozesse implementiert werden.
Falsch: Die Nutzung einer regulatorischen Sandbox entbindet das Unternehmen nicht von der Pflicht, AML-Richtlinien vorab anzupassen, da Compliance-Versäumnisse auch in Testumgebungen Reputationsrisiken bergen. Die bloße Beschränkung auf IP-Adressen zur Umgehung von Datenschutzprüfungen ist unzureichend, da dies die Qualität der Identitätsverifizierung mindert und das Betrugsrisiko erhöht. Eine vertragliche Auslagerung der Haftung an einen Drittanbieter ist regulatorisch unwirksam, da die Letztverantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden immer beim lizenzierten Institut verbleibt.
Kernaussage: Vor der technologischen Skalierung oder Marktexpansion muss eine umfassende Risikobewertung erfolgen, die technologische Innovationen mit den geltenden Datenschutz- und AML-Vorschriften in Einklang bringt.
Incorrect
Richtig: Bei der Skalierung eines FinTech-Unternehmens und der Einführung neuer Technologien wie eKYC mit biometrischen Daten ist eine vorherige Aktualisierung der Risikobewertung zwingend erforderlich. Da biometrische Daten unter der DSGVO als besonders schützenswerte Kategorien personenbezogener Daten (SPII) gelten, muss das Risikomanagement-Rahmenwerk sowohl die neuen operativen Risiken als auch die strengen Datenschutzanforderungen integrieren. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz, der verlangt, dass Kontrollen proportional zu den identifizierten Risiken vor der Inbetriebnahme neuer Prozesse implementiert werden.
Falsch: Die Nutzung einer regulatorischen Sandbox entbindet das Unternehmen nicht von der Pflicht, AML-Richtlinien vorab anzupassen, da Compliance-Versäumnisse auch in Testumgebungen Reputationsrisiken bergen. Die bloße Beschränkung auf IP-Adressen zur Umgehung von Datenschutzprüfungen ist unzureichend, da dies die Qualität der Identitätsverifizierung mindert und das Betrugsrisiko erhöht. Eine vertragliche Auslagerung der Haftung an einen Drittanbieter ist regulatorisch unwirksam, da die Letztverantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden immer beim lizenzierten Institut verbleibt.
Kernaussage: Vor der technologischen Skalierung oder Marktexpansion muss eine umfassende Risikobewertung erfolgen, die technologische Innovationen mit den geltenden Datenschutz- und AML-Vorschriften in Einklang bringt.
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Question 14 of 30
14. Question
Ein schnell wachsender Anbieter digitaler Geldbörsen plant, seine Dienstleistungen innerhalb der nächsten sechs Monate von rein inländischen Transaktionen auf grenzüberschreitende Zahlungen in Hochrisikogebiete auszuweiten. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass das aktuelle Risikoprofil die Komplexität internationaler Korrespondenzbeziehungen und die damit verbundenen Sanktionsrisiken nicht ausreichend widerspiegelt. Bei der Überarbeitung der internen Richtlinien muss sichergestellt werden, dass das Skalierungsvorhaben regulatorisch konform bleibt. Welcher Schritt ist bei der Erstellung der neuen Richtlinie zur Risikobewertung am wichtigsten, um den risikobasierten Ansatz (RBA) gemäß internationalen Standards zu wahren?
Correct
Richtig: Bei einer signifikanten Änderung des Geschäftsmodells, wie dem Übergang von rein inländischen zu grenzüberschreitenden Transaktionen, ist eine umfassende Neubewertung der Risikobereitschaft zwingend erforderlich. Der risikobasierte Ansatz (RBA) verlangt, dass Kontrollen proportional zu den identifizierten Risiken stehen. Da internationale Zahlungen und Hochrisikogebiete die Wahrscheinlichkeit von Geldwäsche und Sanktionsverstößen erhöhen, müssen die Richtlinien spezifische geografische Risikofaktoren integrieren und verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) für diese Segmente vorschreiben, um den regulatorischen Erwartungen zu entsprechen.
Falsch: Die Erhöhung von Schwellenwerten für die Transaktionsüberwachung ohne vorherige Risikoanalyse ist unzureichend, da sie lediglich die Effizienz steigert, aber nicht die Effektivität der Erkennung neuer Risikomuster sicherstellt. Die vollständige Auslagerung der Sanktionsprüfung an einen Drittanbieter ist zwar operativ möglich, eliminiert jedoch niemals die rechtliche Verantwortung oder Haftung des Instituts gegenüber den Aufsichtsbehörden. Die Beibehaltung bestehender KYC-Prozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Audit-Frequenz ist reaktiv und adressiert nicht die präventive Notwendigkeit, die Identifizierungs- und Verifizierungsprozesse an die komplexere internationale Bedrohungslage anzupassen.
Kernaussage: Eine geografische Expansion erfordert eine proaktive Aktualisierung des Risikomanagementrahmens, wobei die Kontrollintensität durch verstärkte Sorgfaltspflichten direkt an die neue Risikobereitschaft angepasst werden muss.
Incorrect
Richtig: Bei einer signifikanten Änderung des Geschäftsmodells, wie dem Übergang von rein inländischen zu grenzüberschreitenden Transaktionen, ist eine umfassende Neubewertung der Risikobereitschaft zwingend erforderlich. Der risikobasierte Ansatz (RBA) verlangt, dass Kontrollen proportional zu den identifizierten Risiken stehen. Da internationale Zahlungen und Hochrisikogebiete die Wahrscheinlichkeit von Geldwäsche und Sanktionsverstößen erhöhen, müssen die Richtlinien spezifische geografische Risikofaktoren integrieren und verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) für diese Segmente vorschreiben, um den regulatorischen Erwartungen zu entsprechen.
Falsch: Die Erhöhung von Schwellenwerten für die Transaktionsüberwachung ohne vorherige Risikoanalyse ist unzureichend, da sie lediglich die Effizienz steigert, aber nicht die Effektivität der Erkennung neuer Risikomuster sicherstellt. Die vollständige Auslagerung der Sanktionsprüfung an einen Drittanbieter ist zwar operativ möglich, eliminiert jedoch niemals die rechtliche Verantwortung oder Haftung des Instituts gegenüber den Aufsichtsbehörden. Die Beibehaltung bestehender KYC-Prozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Audit-Frequenz ist reaktiv und adressiert nicht die präventive Notwendigkeit, die Identifizierungs- und Verifizierungsprozesse an die komplexere internationale Bedrohungslage anzupassen.
Kernaussage: Eine geografische Expansion erfordert eine proaktive Aktualisierung des Risikomanagementrahmens, wobei die Kontrollintensität durch verstärkte Sorgfaltspflichten direkt an die neue Risikobereitschaft angepasst werden muss.
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Question 15 of 30
15. Question
Ein schnell wachsender Zahlungsdienstleister (PSP), der bisher primär im Inland tätig war, plant die Einführung einer neuen Instant-Payout-Funktion für Händler in geografischen Regionen, die als Hochrisikogebiete eingestuft sind. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass das aktuelle Transaktionsmonitoring-System auf statischen Schwellenwerten basiert, die für den Inlandsmarkt optimiert wurden. Die Geschäftsführung drängt auf einen Marktstart innerhalb von zwei Wochen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Welches Vorgehen entspricht in dieser Situation am ehesten den regulatorischen Erwartungen an ein wirksames Risikomanagement bei der Skalierung von FinTech-Diensten?
Correct
Richtig: Gemäß den regulatorischen Standards für den risikobasierten Ansatz (RBA) müssen Institutionen die mit neuen Produkten, Geschäftspraktiken oder Technologien verbundenen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken identifizieren und bewerten, bevor diese eingeführt werden. Da Sofortauszahlungen (Instant-Payouts) und die Tätigkeit in Hochrisikogebieten das Risiko für Betrug und schnelle Geldwäsche erheblich steigern, ist eine proaktive Anpassung der Überwachungsszenarien und der Due-Diligence-Prozesse zwingend erforderlich, um die Wirksamkeit des Compliance-Rahmenwerks während der Skalierung aufrechterhalten zu können.
Falsch: Das bloße Sammeln von Daten über ein Quartal hinweg ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen während der kritischen Einführungsphase einem unkalkulierbaren Risiko aus, da illegale Finanzströme in Echtzeit unentdeckt bleiben könnten. Die einseitige Konzentration auf die Optimierung des Onboardings durch eKYC vernachlässigt die notwendige laufende Überwachung der Transaktionsmuster, die sich bei neuen Produkten grundlegend ändern können. Ein Outsourcing an einen RegTech-Anbieter ohne vorherige Validierung der Kontrollparameter und ohne Integration in das spezifische Risikoprofil des Unternehmens verstößt gegen die Governance-Prinzipien, da die Letztverantwortung für das Risikomanagement immer beim Institut verbleibt.
Kernaussage: Vor der Einführung neuer Produkte oder der Expansion in neue Märkte muss zwingend eine aktualisierte Risikobewertung erfolgen, um die Kontrollmechanismen proaktiv an die veränderten Risikoprofile anzupassen.
Incorrect
Richtig: Gemäß den regulatorischen Standards für den risikobasierten Ansatz (RBA) müssen Institutionen die mit neuen Produkten, Geschäftspraktiken oder Technologien verbundenen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken identifizieren und bewerten, bevor diese eingeführt werden. Da Sofortauszahlungen (Instant-Payouts) und die Tätigkeit in Hochrisikogebieten das Risiko für Betrug und schnelle Geldwäsche erheblich steigern, ist eine proaktive Anpassung der Überwachungsszenarien und der Due-Diligence-Prozesse zwingend erforderlich, um die Wirksamkeit des Compliance-Rahmenwerks während der Skalierung aufrechterhalten zu können.
Falsch: Das bloße Sammeln von Daten über ein Quartal hinweg ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen während der kritischen Einführungsphase einem unkalkulierbaren Risiko aus, da illegale Finanzströme in Echtzeit unentdeckt bleiben könnten. Die einseitige Konzentration auf die Optimierung des Onboardings durch eKYC vernachlässigt die notwendige laufende Überwachung der Transaktionsmuster, die sich bei neuen Produkten grundlegend ändern können. Ein Outsourcing an einen RegTech-Anbieter ohne vorherige Validierung der Kontrollparameter und ohne Integration in das spezifische Risikoprofil des Unternehmens verstößt gegen die Governance-Prinzipien, da die Letztverantwortung für das Risikomanagement immer beim Institut verbleibt.
Kernaussage: Vor der Einführung neuer Produkte oder der Expansion in neue Märkte muss zwingend eine aktualisierte Risikobewertung erfolgen, um die Kontrollmechanismen proaktiv an die veränderten Risikoprofile anzupassen.
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Question 16 of 30
16. Question
Ein etabliertes FinTech-Unternehmen, das bisher nur im Inland als Anbieter einer digitalen Geldbörse tätig war, plant die Einführung einer neuen Funktion für grenzüberschreitende Echtzeit-Zahlungen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die bestehende Risikobereitschaftserklärung (Risk Appetite Statement) und die Überwachungssysteme primär auf lokale Betrugsmuster ausgerichtet sind. Das Management drängt auf eine schnelle Markteinführung innerhalb von zwei Wochen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Welche Vorgehensweise ist aus Sicht der Governance und des Risikomanagements am angemessensten?
Correct
Richtig: Gemäß den Grundsätzen des risikobasierten Ansatzes und den regulatorischen Anforderungen für FinTechs muss eine wesentliche Änderung des Geschäftsmodells, wie die Einführung grenzüberschreitender Zahlungen, eine sofortige Überprüfung und Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung auslösen. Dies stellt sicher, dass neue Risikofaktoren wie geografische Risiken, Sanktionsrisiken und die Komplexität von Korrespondenzbankbeziehungen identifiziert und durch angemessene Kontrollmechanismen gemindert werden, bevor das Produkt dem Markt ausgesetzt wird. Die Governance-Struktur verlangt, dass der Geldwäschebeauftragte (MLRO) die Wirksamkeit der Kontrollen vor der Implementierung validiert.
Falsch: Die Strategie, zunächst Daten im Live-Betrieb zu sammeln, bevor Anpassungen vorgenommen werden, ist hochriskant und verstößt gegen das Prinzip der proaktiven Risikoprävention. Eine Erhöhung der Schwellenwerte für die Transaktionsüberwachung zur Reduzierung von Fehlalarmen bei einem risikoreicheren Produkt ist kontraproduktiv, da dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass tatsächliche Geldwäscheaktivitäten unentdeckt bleiben. Die vollständige Auslagerung der Due-Diligence-Prüfungen entbindet das Unternehmen zudem nicht von seiner regulatorischen Verantwortung; die Letzthaftung verbleibt stets beim Institut, und Outsourcing ohne interne Kontrollhoheit stellt ein erhebliches Governance-Risiko dar.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten ist eine vorherige Aktualisierung der Risikobewertung zwingend erforderlich, um neue Produktrisiken proaktiv in das Compliance-Framework zu integrieren.
Incorrect
Richtig: Gemäß den Grundsätzen des risikobasierten Ansatzes und den regulatorischen Anforderungen für FinTechs muss eine wesentliche Änderung des Geschäftsmodells, wie die Einführung grenzüberschreitender Zahlungen, eine sofortige Überprüfung und Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung auslösen. Dies stellt sicher, dass neue Risikofaktoren wie geografische Risiken, Sanktionsrisiken und die Komplexität von Korrespondenzbankbeziehungen identifiziert und durch angemessene Kontrollmechanismen gemindert werden, bevor das Produkt dem Markt ausgesetzt wird. Die Governance-Struktur verlangt, dass der Geldwäschebeauftragte (MLRO) die Wirksamkeit der Kontrollen vor der Implementierung validiert.
Falsch: Die Strategie, zunächst Daten im Live-Betrieb zu sammeln, bevor Anpassungen vorgenommen werden, ist hochriskant und verstößt gegen das Prinzip der proaktiven Risikoprävention. Eine Erhöhung der Schwellenwerte für die Transaktionsüberwachung zur Reduzierung von Fehlalarmen bei einem risikoreicheren Produkt ist kontraproduktiv, da dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass tatsächliche Geldwäscheaktivitäten unentdeckt bleiben. Die vollständige Auslagerung der Due-Diligence-Prüfungen entbindet das Unternehmen zudem nicht von seiner regulatorischen Verantwortung; die Letzthaftung verbleibt stets beim Institut, und Outsourcing ohne interne Kontrollhoheit stellt ein erhebliches Governance-Risiko dar.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten ist eine vorherige Aktualisierung der Risikobewertung zwingend erforderlich, um neue Produktrisiken proaktiv in das Compliance-Framework zu integrieren.
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Question 17 of 30
17. Question
Ein etablierter Zahlungsdienstleister (PSP) plant, sein Geschäftsmodell innerhalb der nächsten sechs Monate von rein inländischen Transaktionen auf grenzüberschreitende Zahlungen auszuweiten und zusätzlich eine neue digitale Wallet-Funktion einzuführen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass das aktuelle Compliance-Framework primär auf die Identifizierung lokaler Betrugsmuster ausgerichtet ist. Welcher Schritt ist im Sinne eines risikobasierten Ansatzes am wichtigsten, um die regulatorische Integrität während dieser Skalierungsphase zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung (Business-Wide Risk Assessment) ist der entscheidende erste Schritt bei einer signifikanten Änderung des Geschäftsmodells, wie dem Eintritt in internationale Märkte. Gemäß den FATF-Standards und nationalen AML-Vorschriften müssen FinTechs ihre Kontrollmechanismen an das veränderte Risikoprofil anpassen. Da grenzüberschreitende Zahlungen und neue Produktfunktionen wie digitale Wallets spezifische Risiken (z. B. für Geldwäsche und Sanktionsverstöße) bergen, bildet eine fundierte Risikobewertung die notwendige Basis, um Ressourcen effektiv zuzuweisen und angemessene Due-Diligence-Maßnahmen festzulegen.
Falsch: Die bloße Automatisierung der Überwachung ohne vorherige Anpassung der Risikoparameter ist unzureichend, da inländische Schwellenwerte die Komplexität internationaler Zahlungsströme oft nicht erfassen. Eine Erhöhung der Stichprobenquote bei der Qualitätskontrolle verbessert zwar die operative Genauigkeit, adressiert jedoch nicht die strategische Notwendigkeit, neue Bedrohungsszenarien durch die geografische Expansion zu identifizieren. Die Auslagerung von EDD-Prozessen an einen RegTech-Anbieter kann zwar die Effizienz steigern, entbindet das Institut jedoch nicht von der regulatorischen Verantwortung und ersetzt nicht die erforderliche Aktualisierung des internen Risikomanagement-Frameworks.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Geschäftsmodellen auf internationale Märkte muss die unternehmensweite Risikobewertung zwingend aktualisiert werden, um neue geografische und produktspezifische Risikofaktoren regulatorisch konform zu steuern.
Incorrect
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung (Business-Wide Risk Assessment) ist der entscheidende erste Schritt bei einer signifikanten Änderung des Geschäftsmodells, wie dem Eintritt in internationale Märkte. Gemäß den FATF-Standards und nationalen AML-Vorschriften müssen FinTechs ihre Kontrollmechanismen an das veränderte Risikoprofil anpassen. Da grenzüberschreitende Zahlungen und neue Produktfunktionen wie digitale Wallets spezifische Risiken (z. B. für Geldwäsche und Sanktionsverstöße) bergen, bildet eine fundierte Risikobewertung die notwendige Basis, um Ressourcen effektiv zuzuweisen und angemessene Due-Diligence-Maßnahmen festzulegen.
Falsch: Die bloße Automatisierung der Überwachung ohne vorherige Anpassung der Risikoparameter ist unzureichend, da inländische Schwellenwerte die Komplexität internationaler Zahlungsströme oft nicht erfassen. Eine Erhöhung der Stichprobenquote bei der Qualitätskontrolle verbessert zwar die operative Genauigkeit, adressiert jedoch nicht die strategische Notwendigkeit, neue Bedrohungsszenarien durch die geografische Expansion zu identifizieren. Die Auslagerung von EDD-Prozessen an einen RegTech-Anbieter kann zwar die Effizienz steigern, entbindet das Institut jedoch nicht von der regulatorischen Verantwortung und ersetzt nicht die erforderliche Aktualisierung des internen Risikomanagement-Frameworks.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Geschäftsmodellen auf internationale Märkte muss die unternehmensweite Risikobewertung zwingend aktualisiert werden, um neue geografische und produktspezifische Risikofaktoren regulatorisch konform zu steuern.
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Question 18 of 30
18. Question
Ein etablierter Zahlungsdienstleister (PSP), der bisher nur Fiat-Währungen verarbeitet hat, plant die Einführung einer neuen Funktion für Instant-P2P-Zahlungen, die im Hintergrund Kryptowährungs-Wallets als Brückentechnologie nutzt. Für die Verifizierung der Nutzer sollen künftig biometrische Gesichtsscans (SPII) eingesetzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die aktuelle Risikobereitschaftserklärung und die bestehenden Überwachungsprotokolle diese neuen technologischen Komponenten nicht abdecken. Welches Vorgehen ist aus Sicht der Governance und des Risikomanagements am angemessensten, um die regulatorische Konformität während dieser Skalierungsphase sicherzustellen?
Correct
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung (Business Wide Risk Assessment) ist bei der Einführung neuer Produkte oder Technologien, wie in diesem Fall Krypto-Assets, zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass potenzielle Risiken identifiziert und bewertet werden, bevor sie im operativen Geschäft auftreten. Da biometrische Daten als besonders schutzwürdige personenbezogene Daten (SPII) unter die DSGVO fallen, müssen spezifische Sicherheitskontrollen und Datenschutz-Folgenabschätzungen integraler Bestandteil des Governance-Rahmens sein, um sowohl regulatorische als auch operative Risiken zu mindern.
Falsch: Ein Abwarten auf Live-Daten während einer Pilotphase ist unzulässig, da der präventive Charakter des Risikomanagements missachtet wird und das Unternehmen bereits in dieser Phase erheblichen Geldwäsche- und Sanktionsrisiken ausgesetzt wäre. Die vollständige Auslagerung an einen RegTech-Anbieter ist zwar operativ möglich, entbindet das Institut jedoch niemals von seiner letztendlichen regulatorischen Verantwortung; die Governance-Hoheit muss intern verbleiben. Die Fokussierung auf technische Betrugsprävention unter Vernachlässigung der AML-Risikobewertung bis zum Erreichen eines bestimmten Volumens verstößt gegen die regulatorischen Anforderungen an eine kontinuierliche und proaktive Risikoüberwachung.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue technologische Risiken und den Schutz sensibler Daten bereits vor der Markteinführung rechtssicher zu adressieren.
Incorrect
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung (Business Wide Risk Assessment) ist bei der Einführung neuer Produkte oder Technologien, wie in diesem Fall Krypto-Assets, zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass potenzielle Risiken identifiziert und bewertet werden, bevor sie im operativen Geschäft auftreten. Da biometrische Daten als besonders schutzwürdige personenbezogene Daten (SPII) unter die DSGVO fallen, müssen spezifische Sicherheitskontrollen und Datenschutz-Folgenabschätzungen integraler Bestandteil des Governance-Rahmens sein, um sowohl regulatorische als auch operative Risiken zu mindern.
Falsch: Ein Abwarten auf Live-Daten während einer Pilotphase ist unzulässig, da der präventive Charakter des Risikomanagements missachtet wird und das Unternehmen bereits in dieser Phase erheblichen Geldwäsche- und Sanktionsrisiken ausgesetzt wäre. Die vollständige Auslagerung an einen RegTech-Anbieter ist zwar operativ möglich, entbindet das Institut jedoch niemals von seiner letztendlichen regulatorischen Verantwortung; die Governance-Hoheit muss intern verbleiben. Die Fokussierung auf technische Betrugsprävention unter Vernachlässigung der AML-Risikobewertung bis zum Erreichen eines bestimmten Volumens verstößt gegen die regulatorischen Anforderungen an eine kontinuierliche und proaktive Risikoüberwachung.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue technologische Risiken und den Schutz sensibler Daten bereits vor der Markteinführung rechtssicher zu adressieren.
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Question 19 of 30
19. Question
Ein schnell wachsender Zahlungsdienstleister (PSP) hat vor kurzem seine Dienstleistungen auf grenzüberschreitende Überweisungen ausgeweitet und eine neue digitale Wallet-Funktion eingeführt. Während einer routinemäßigen Überprüfung stellt das Compliance-Team fest, dass ein Kunde, der bisher nur im Inland aktiv war, innerhalb von 48 Stunden mehrere Transaktionen in ein Hochrisikoland getätigt hat, wobei die IP-Adresse plötzlich durch einen VPN-Dienst verschleiert wird. Der Kunde hat zudem sein monatliches Transaktionslimit fast erreicht, was untypisch für sein bisheriges Profil ist. Welche Maßnahme sollte der Geldwäschebeauftragte (MLRO) gemäß dem risikobasierten Ansatz und den Governance-Strukturen primär ergreifen?
Correct
Richtig: Die Kombination aus der Einführung eines neuen Produkts (digitale Wallet), der geografischen Expansion in Hochrisikoländer und der Nutzung von Anonymisierungstechniken wie VPNs stellt eine signifikante Risikoerhöhung dar. Gemäß dem risikobasierten Ansatz und den Anforderungen an die Due Diligence muss bei einer solchen Änderung des Kundenverhaltens eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) eingeleitet werden. Dies umfasst die Validierung der Mittelherkunft (Source of Wealth/Funds) und die Prüfung, ob das neue Transaktionsmuster mit dem legitimen Geschäftszweck des Kunden übereinstimmt. Gleichzeitig ist es eine Governance-Pflicht, die Angemessenheit der Überwachungsparameter zu bewerten, da die Skalierung von Dienstleistungen oft eine Neukalibrierung der Transaktionsmonitoring-Systeme erfordert, um neue Typologien der Finanzkriminalität zu erfassen.
Falsch: Ein sofortiges Blockieren der Transaktionen und das Einreichen einer Verdachtsmeldung ohne vorherige interne Analyse vernachlässigt den Prozess der Sachverhaltsaufklärung und kann zu unnötigem De-Risking führen. Die bloße Anforderung einer erneuten Identitätsverifizierung (eKYC) bei gleichzeitiger Erhöhung der Limits adressiert nicht das spezifische Risiko der Geldwäsche durch veränderte Transaktionsmuster und widerspricht den Grundsätzen der Risikominderung. Die ausschließliche Delegation an die IT-Sicherheit zur Untersuchung der VPN-Nutzung verkennt die regulatorische Verantwortung des Geldwäschebeauftragten, die finanziellen Risiken und potenziellen Prädikatstaten unabhängig von technischen Cybersicherheitsaspekten zu bewerten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten und auftretenden Warnsignalen ist eine verstärkte Sorgfaltsprüfung zwingend erforderlich, um die Übereinstimmung zwischen Kundenprofil und Transaktionsaktivität sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: Die Kombination aus der Einführung eines neuen Produkts (digitale Wallet), der geografischen Expansion in Hochrisikoländer und der Nutzung von Anonymisierungstechniken wie VPNs stellt eine signifikante Risikoerhöhung dar. Gemäß dem risikobasierten Ansatz und den Anforderungen an die Due Diligence muss bei einer solchen Änderung des Kundenverhaltens eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) eingeleitet werden. Dies umfasst die Validierung der Mittelherkunft (Source of Wealth/Funds) und die Prüfung, ob das neue Transaktionsmuster mit dem legitimen Geschäftszweck des Kunden übereinstimmt. Gleichzeitig ist es eine Governance-Pflicht, die Angemessenheit der Überwachungsparameter zu bewerten, da die Skalierung von Dienstleistungen oft eine Neukalibrierung der Transaktionsmonitoring-Systeme erfordert, um neue Typologien der Finanzkriminalität zu erfassen.
Falsch: Ein sofortiges Blockieren der Transaktionen und das Einreichen einer Verdachtsmeldung ohne vorherige interne Analyse vernachlässigt den Prozess der Sachverhaltsaufklärung und kann zu unnötigem De-Risking führen. Die bloße Anforderung einer erneuten Identitätsverifizierung (eKYC) bei gleichzeitiger Erhöhung der Limits adressiert nicht das spezifische Risiko der Geldwäsche durch veränderte Transaktionsmuster und widerspricht den Grundsätzen der Risikominderung. Die ausschließliche Delegation an die IT-Sicherheit zur Untersuchung der VPN-Nutzung verkennt die regulatorische Verantwortung des Geldwäschebeauftragten, die finanziellen Risiken und potenziellen Prädikatstaten unabhängig von technischen Cybersicherheitsaspekten zu bewerten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten und auftretenden Warnsignalen ist eine verstärkte Sorgfaltsprüfung zwingend erforderlich, um die Übereinstimmung zwischen Kundenprofil und Transaktionsaktivität sicherzustellen.
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Question 20 of 30
20. Question
Ein etablierter Anbieter digitaler Geldbörsen, der bisher ausschließlich innerhalb eines EU-Mitgliedstaates tätig war, plant sein Angebot auf grenzüberschreitende Echtzeit-Zahlungen in Schwellenländer auszuweiten. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) wird beauftragt, die Compliance-Strategie für diese Skalierung anzupassen. Welches Vorgehen ist im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz und den regulatorischen Bestimmungen für FinTechs am angemessensten?
Correct
Richtig: Die Erweiterung des Geschäftsmodells um grenzüberschreitende Zahlungen stellt eine wesentliche Änderung des Risikoprofils dar. Gemäß dem risikobasierten Ansatz müssen FinTechs ihre institutionelle Risikobewertung (IRA) aktualisieren, sobald neue Produkte, Dienstleistungen oder geografische Märkte erschlossen werden. Da internationale Transaktionen ein höheres Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen, ist es regulatorisch zwingend erforderlich, die Kontrollen anzupassen und verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) für Hochrisikokorridore zu etablieren, um die Identität der Beteiligten und die Herkunft der Mittel genauer zu prüfen.
Falsch: Die pauschale Senkung von Monitoring-Schwellenwerten ohne vorherige Risikoanalyse ist unzureichend, da sie die spezifischen Risiken neuer Märkte nicht gezielt adressiert und die Onboarding-Phase vernachlässigt. Eine bloße Verstärkung der internen Revision ist zwar eine wertvolle Governance-Maßnahme, ersetzt jedoch nicht die notwendige Anpassung der operativen Kontrollen an die veränderte Risikolage. Das Aufschieben der Aktualisierung der Risikobewertung bis zum Jahresende ist hochriskant und verstößt gegen Compliance-Prinzipien, da Kontrollen proaktiv und nicht reaktiv auf Geschäftsänderungen reagieren müssen; zudem ist eine rein manuelle Überprüfung ohne systemische Anpassung bei skalierenden FinTechs oft ineffektiv.
Kernaussage: Wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell, wie der Übergang zu internationalen Zahlungsströmen, erfordern eine sofortige Aktualisierung der Risikobewertung und eine entsprechende Anpassung der Sorgfaltspflichten.
Incorrect
Richtig: Die Erweiterung des Geschäftsmodells um grenzüberschreitende Zahlungen stellt eine wesentliche Änderung des Risikoprofils dar. Gemäß dem risikobasierten Ansatz müssen FinTechs ihre institutionelle Risikobewertung (IRA) aktualisieren, sobald neue Produkte, Dienstleistungen oder geografische Märkte erschlossen werden. Da internationale Transaktionen ein höheres Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen, ist es regulatorisch zwingend erforderlich, die Kontrollen anzupassen und verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) für Hochrisikokorridore zu etablieren, um die Identität der Beteiligten und die Herkunft der Mittel genauer zu prüfen.
Falsch: Die pauschale Senkung von Monitoring-Schwellenwerten ohne vorherige Risikoanalyse ist unzureichend, da sie die spezifischen Risiken neuer Märkte nicht gezielt adressiert und die Onboarding-Phase vernachlässigt. Eine bloße Verstärkung der internen Revision ist zwar eine wertvolle Governance-Maßnahme, ersetzt jedoch nicht die notwendige Anpassung der operativen Kontrollen an die veränderte Risikolage. Das Aufschieben der Aktualisierung der Risikobewertung bis zum Jahresende ist hochriskant und verstößt gegen Compliance-Prinzipien, da Kontrollen proaktiv und nicht reaktiv auf Geschäftsänderungen reagieren müssen; zudem ist eine rein manuelle Überprüfung ohne systemische Anpassung bei skalierenden FinTechs oft ineffektiv.
Kernaussage: Wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell, wie der Übergang zu internationalen Zahlungsströmen, erfordern eine sofortige Aktualisierung der Risikobewertung und eine entsprechende Anpassung der Sorgfaltspflichten.
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Question 21 of 30
21. Question
Ein schnell wachsendes FinTech-Unternehmen, das als Anbieter digitaler Geldbörsen agiert, plant die Einführung einer neuen Funktion namens Direkt-Link-Zahlungen. Diese Funktion ermöglicht es bestehenden Kunden, Geldbeträge über einen verschlüsselten Link an Personen zu senden, die noch kein Konto bei der Plattform besitzen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss sicherstellen, dass diese Erweiterung den regulatorischen Anforderungen an einen risikobasierten Ansatz entspricht, bevor die Funktion in zwei Wochen live geht. Welches Vorgehen ist in dieser Situation am angemessensten?
Correct
Richtig: Ein wesentlicher Bestandteil des risikobasierten Ansatzes ist die Bewertung neuer Produkte vor deren Markteinführung. Da Link-Zahlungen an Nicht-Kunden besondere Risiken hinsichtlich der Identifizierung und der Herkunft der Mittel bergen, muss das Unternehmen die spezifischen Schwachstellen analysieren. Nur so können angemessene Kontrollen implementiert und sichergestellt werden, dass das Restrisiko innerhalb des definierten Risikoappetits liegt. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an ein robustes Governance-Framework, das Innovation und Risikomanagement in Einklang bringt.
Falsch: Die bloße Anwendung bestehender KYC-Verfahren für Absender reicht nicht aus, da die neue Interaktion mit Nicht-Kunden das Risikoprofil des Produkts grundlegend verändert und neue Kanäle für Geldwäsche öffnet. Pauschale Limits sind zwar ein nützliches Kontrollinstrument, ersetzen jedoch nicht die notwendige vorherige Risikoanalyse und können regulatorische Anforderungen an die Identifizierung von Warnsignalen nicht vollständig ersetzen. Die Auslagerung von Prozessen an einen RegTech-Anbieter ist eine operative Entscheidung, die jedoch nicht die strategische Pflicht des MLRO ersetzt, die inhärenten Risiken des neuen Produkts vorab zu bewerten und im Risikomanagement-Rahmen zu verankern.
Kernaussage: Jede signifikante Änderung des Geschäftsmodells oder die Einführung neuer Produkte erfordert eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung, um die Compliance-Strategie an neue Gefährdungsszenarien anzupassen.
Incorrect
Richtig: Ein wesentlicher Bestandteil des risikobasierten Ansatzes ist die Bewertung neuer Produkte vor deren Markteinführung. Da Link-Zahlungen an Nicht-Kunden besondere Risiken hinsichtlich der Identifizierung und der Herkunft der Mittel bergen, muss das Unternehmen die spezifischen Schwachstellen analysieren. Nur so können angemessene Kontrollen implementiert und sichergestellt werden, dass das Restrisiko innerhalb des definierten Risikoappetits liegt. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an ein robustes Governance-Framework, das Innovation und Risikomanagement in Einklang bringt.
Falsch: Die bloße Anwendung bestehender KYC-Verfahren für Absender reicht nicht aus, da die neue Interaktion mit Nicht-Kunden das Risikoprofil des Produkts grundlegend verändert und neue Kanäle für Geldwäsche öffnet. Pauschale Limits sind zwar ein nützliches Kontrollinstrument, ersetzen jedoch nicht die notwendige vorherige Risikoanalyse und können regulatorische Anforderungen an die Identifizierung von Warnsignalen nicht vollständig ersetzen. Die Auslagerung von Prozessen an einen RegTech-Anbieter ist eine operative Entscheidung, die jedoch nicht die strategische Pflicht des MLRO ersetzt, die inhärenten Risiken des neuen Produkts vorab zu bewerten und im Risikomanagement-Rahmen zu verankern.
Kernaussage: Jede signifikante Änderung des Geschäftsmodells oder die Einführung neuer Produkte erfordert eine proaktive Aktualisierung der Risikobewertung, um die Compliance-Strategie an neue Gefährdungsszenarien anzupassen.
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Question 22 of 30
22. Question
Ein schnell wachsendes FinTech-Unternehmen, das als Zahlungsdienstleister (PSP) agiert, plant seine Dienstleistungen von rein inländischen Transaktionen auf grenzüberschreitende Zahlungen für Firmenkunden in Schwellenländern auszuweiten. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass das aktuelle automatisierte System zur Risikoeinstufung von Kunden primär auf der Dauer der Geschäftstätigkeit und dem Sitz im Inland basiert. Da das Unternehmen nun mit komplexeren Eigentümerstrukturen und höheren geografischen Risiken konfrontiert ist, muss der Compliance-Rahmen angepasst werden. Welcher Schritt ist aus regulatorischer Sicht am wichtigsten, um die Wirksamkeit des risikobasierten Ansatzes während dieser Skalierungsphase zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz (RBA) erfordert, dass ein Unternehmen seine Kontrollen und Überwachungsmechanismen proportional zu den identifizierten Risiken gestaltet. Bei einer Expansion in neue Märkte oder der Einführung neuer Produkte muss die Risikobereitschaft (Risk Appetite) formal überprüft und die Gewichtung der Risikoalgorithmen angepasst werden. Dies stellt sicher, dass dynamische Faktoren wie geografische Risiken und veränderte Transaktionsmuster korrekt in die Risikoeinstufung einfließen, was eine zentrale regulatorische Anforderung für FinTechs darstellt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung proaktiv zu verhindern.
Falsch: Die Beibehaltung bestehender Schwellenwerte bei gleichzeitiger Erhöhung manueller Stichproben ist unzureichend, da sie die systemische Risikoerkennung während des Onboardings vernachlässigt und rein reaktiv wirkt. Eine vollständige Automatisierung durch Drittanbieter ohne interne Anpassung der Risikoparameter führt zu einer gefährlichen Abhängigkeit und ignoriert die Verantwortung des Unternehmens, die eigenen spezifischen Risiken zu definieren. Das pauschale De-risking oder das Warten auf ein jährliches Audit behindert das Geschäftswachstum unnötig und ersetzt nicht die notwendige, zeitnahe Aktualisierung des internen Risikomanagementrahmens bei wesentlichen Geschäftsänderungen.
Kernaussage: Der risikobasierte Ansatz muss bei jeder Skalierung oder Änderung des Geschäftsmodells proaktiv aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Kontrollintensität stets der aktuellen Risikolage entspricht.
Incorrect
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz (RBA) erfordert, dass ein Unternehmen seine Kontrollen und Überwachungsmechanismen proportional zu den identifizierten Risiken gestaltet. Bei einer Expansion in neue Märkte oder der Einführung neuer Produkte muss die Risikobereitschaft (Risk Appetite) formal überprüft und die Gewichtung der Risikoalgorithmen angepasst werden. Dies stellt sicher, dass dynamische Faktoren wie geografische Risiken und veränderte Transaktionsmuster korrekt in die Risikoeinstufung einfließen, was eine zentrale regulatorische Anforderung für FinTechs darstellt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung proaktiv zu verhindern.
Falsch: Die Beibehaltung bestehender Schwellenwerte bei gleichzeitiger Erhöhung manueller Stichproben ist unzureichend, da sie die systemische Risikoerkennung während des Onboardings vernachlässigt und rein reaktiv wirkt. Eine vollständige Automatisierung durch Drittanbieter ohne interne Anpassung der Risikoparameter führt zu einer gefährlichen Abhängigkeit und ignoriert die Verantwortung des Unternehmens, die eigenen spezifischen Risiken zu definieren. Das pauschale De-risking oder das Warten auf ein jährliches Audit behindert das Geschäftswachstum unnötig und ersetzt nicht die notwendige, zeitnahe Aktualisierung des internen Risikomanagementrahmens bei wesentlichen Geschäftsänderungen.
Kernaussage: Der risikobasierte Ansatz muss bei jeder Skalierung oder Änderung des Geschäftsmodells proaktiv aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Kontrollintensität stets der aktuellen Risikolage entspricht.
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Question 23 of 30
23. Question
Ein schnell wachsender Zahlungsdienstleister (PSP), der auf grenzüberschreitende Transaktionen spezialisiert ist, plant die Einführung eines beschleunigten Onboarding-Verfahrens für kleine Unternehmen. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass der vorgeschlagene automatisierte KYC-Prozess stark auf externe Datenaggregatoren vertraut, ohne dass ein manueller Überprüfungsschritt für Unternehmen vorgesehen ist, die vom Algorithmus als mittleres Risiko eingestuft wurden. Welches Vorgehen ist für den MLRO am angemessensten, um sicherzustellen, dass der risikobasierte Ansatz (RBA) gewahrt bleibt und gleichzeitig die Geschäftsexpansion unterstützt wird?
Correct
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz verlangt, dass automatisierte Systeme und deren Entscheidungslogik regelmäßig validiert werden. Da FinTechs oft auf Schnelligkeit und Automatisierung setzen, muss der Geldwäschebeauftragte sicherstellen, dass die algorithmische Risikobewertung und die Qualität der von Drittanbietern bezogenen Daten den regulatorischen Erwartungen entsprechen. Die Implementierung von Qualitätskontrollen stellt sicher, dass Fehlklassifizierungen oder Schwachstellen in der Datenquelle erkannt werden, bevor sie zu systemischen Compliance-Lücken führen. Dies entspricht den Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement-Framework, das sowohl die Effizienz als auch die regulatorische Sicherheit berücksichtigt.
Falsch: Das bloße Vertrauen auf vertragliche Garantien externer Anbieter ist unzureichend, da die regulatorische Verantwortung für die Angemessenheit der Due Diligence immer beim verpflichteten Institut verbleibt und nicht ausgelagert werden kann. Eine pauschale manuelle Prüfung aller Kunden, unabhängig von ihrem Risiko, widerspricht der Grundidee des risikobasierten Ansatzes und behindert die operative Skalierbarkeit des FinTech-Geschäftsmodells unnötig. Die ausschließliche Konzentration auf Datenschutzprotokolle nach DSGVO adressiert zwar wichtige Compliance-Aspekte der Datensicherheit, vernachlässigt jedoch die spezifischen AML-Risiken, die durch eine potenziell fehlerhafte Identifizierung oder Risikoeinstufung im Onboarding-Prozess entstehen.
Kernaussage: Die kontinuierliche Validierung automatisierter KYC-Systeme und der zugrunde liegenden Datenqualität ist entscheidend, um die Integrität eines risikobasierten Ansatzes in einem hochautomatisierten FinTech-Umfeld zu wahren.
Incorrect
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz verlangt, dass automatisierte Systeme und deren Entscheidungslogik regelmäßig validiert werden. Da FinTechs oft auf Schnelligkeit und Automatisierung setzen, muss der Geldwäschebeauftragte sicherstellen, dass die algorithmische Risikobewertung und die Qualität der von Drittanbietern bezogenen Daten den regulatorischen Erwartungen entsprechen. Die Implementierung von Qualitätskontrollen stellt sicher, dass Fehlklassifizierungen oder Schwachstellen in der Datenquelle erkannt werden, bevor sie zu systemischen Compliance-Lücken führen. Dies entspricht den Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement-Framework, das sowohl die Effizienz als auch die regulatorische Sicherheit berücksichtigt.
Falsch: Das bloße Vertrauen auf vertragliche Garantien externer Anbieter ist unzureichend, da die regulatorische Verantwortung für die Angemessenheit der Due Diligence immer beim verpflichteten Institut verbleibt und nicht ausgelagert werden kann. Eine pauschale manuelle Prüfung aller Kunden, unabhängig von ihrem Risiko, widerspricht der Grundidee des risikobasierten Ansatzes und behindert die operative Skalierbarkeit des FinTech-Geschäftsmodells unnötig. Die ausschließliche Konzentration auf Datenschutzprotokolle nach DSGVO adressiert zwar wichtige Compliance-Aspekte der Datensicherheit, vernachlässigt jedoch die spezifischen AML-Risiken, die durch eine potenziell fehlerhafte Identifizierung oder Risikoeinstufung im Onboarding-Prozess entstehen.
Kernaussage: Die kontinuierliche Validierung automatisierter KYC-Systeme und der zugrunde liegenden Datenqualität ist entscheidend, um die Integrität eines risikobasierten Ansatzes in einem hochautomatisierten FinTech-Umfeld zu wahren.
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Question 24 of 30
24. Question
Ein schnell wachsendes FinTech-Unternehmen, das als Zahlungsdienstleister (PSP) agiert, plant seine Dienstleistungen von rein inländischen Transaktionen auf grenzüberschreitende Zahlungen für Firmenkunden in Schwellenländern auszuweiten. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass das aktuelle automatisierte System zur Risikoeinstufung von Kunden primär auf der Dauer der Geschäftstätigkeit und dem Sitz im Inland basiert. Da das Unternehmen nun mit komplexeren Eigentümerstrukturen und höheren geografischen Risiken konfrontiert ist, muss der Compliance-Rahmen angepasst werden. Welcher Schritt ist aus regulatorischer Sicht am wichtigsten, um die Wirksamkeit des risikobasierten Ansatzes während dieser Skalierungsphase zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz (RBA) erfordert, dass ein Unternehmen seine Kontrollen und Überwachungsmechanismen proportional zu den identifizierten Risiken gestaltet. Bei einer Expansion in neue Märkte oder der Einführung neuer Produkte muss die Risikobereitschaft (Risk Appetite) formal überprüft und die Gewichtung der Risikoalgorithmen angepasst werden. Dies stellt sicher, dass dynamische Faktoren wie geografische Risiken und veränderte Transaktionsmuster korrekt in die Risikoeinstufung einfließen, was eine zentrale regulatorische Anforderung für FinTechs darstellt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung proaktiv zu verhindern.
Falsch: Die Beibehaltung bestehender Schwellenwerte bei gleichzeitiger Erhöhung manueller Stichproben ist unzureichend, da sie die systemische Risikoerkennung während des Onboardings vernachlässigt und rein reaktiv wirkt. Eine vollständige Automatisierung durch Drittanbieter ohne interne Anpassung der Risikoparameter führt zu einer gefährlichen Abhängigkeit und ignoriert die Verantwortung des Unternehmens, die eigenen spezifischen Risiken zu definieren. Das pauschale De-risking oder das Warten auf ein jährliches Audit behindert das Geschäftswachstum unnötig und ersetzt nicht die notwendige, zeitnahe Aktualisierung des internen Risikomanagementrahmens bei wesentlichen Geschäftsänderungen.
Kernaussage: Der risikobasierte Ansatz muss bei jeder Skalierung oder Änderung des Geschäftsmodells proaktiv aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Kontrollintensität stets der aktuellen Risikolage entspricht.
Incorrect
Richtig: Ein effektiver risikobasierter Ansatz (RBA) erfordert, dass ein Unternehmen seine Kontrollen und Überwachungsmechanismen proportional zu den identifizierten Risiken gestaltet. Bei einer Expansion in neue Märkte oder der Einführung neuer Produkte muss die Risikobereitschaft (Risk Appetite) formal überprüft und die Gewichtung der Risikoalgorithmen angepasst werden. Dies stellt sicher, dass dynamische Faktoren wie geografische Risiken und veränderte Transaktionsmuster korrekt in die Risikoeinstufung einfließen, was eine zentrale regulatorische Anforderung für FinTechs darstellt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung proaktiv zu verhindern.
Falsch: Die Beibehaltung bestehender Schwellenwerte bei gleichzeitiger Erhöhung manueller Stichproben ist unzureichend, da sie die systemische Risikoerkennung während des Onboardings vernachlässigt und rein reaktiv wirkt. Eine vollständige Automatisierung durch Drittanbieter ohne interne Anpassung der Risikoparameter führt zu einer gefährlichen Abhängigkeit und ignoriert die Verantwortung des Unternehmens, die eigenen spezifischen Risiken zu definieren. Das pauschale De-risking oder das Warten auf ein jährliches Audit behindert das Geschäftswachstum unnötig und ersetzt nicht die notwendige, zeitnahe Aktualisierung des internen Risikomanagementrahmens bei wesentlichen Geschäftsänderungen.
Kernaussage: Der risikobasierte Ansatz muss bei jeder Skalierung oder Änderung des Geschäftsmodells proaktiv aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Kontrollintensität stets der aktuellen Risikolage entspricht.
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Question 25 of 30
25. Question
Betreff: Anpassung unserer Risikobewertung für grenzüberschreitende Zahlungen. Hallo Team, wir haben in den letzten drei Monaten einen Anstieg des Transaktionsvolumens um 40 % bei Nutzern festgestellt, die Gelder aus Jurisdiktionen mit erhöhtem Risiko beziehen. Unsere aktuelle Risikobereitschaft sieht vor, dass wir Innovation fördern, aber regulatorische Compliance priorisieren. Da wir planen, nächste Woche ein neues Peer-to-Peer-Zahlungsfeature einzuführen, müssen wir sicherstellen, dass unser Monitoring-Rahmenwerk robust bleibt. Welches Vorgehen entspricht am ehesten einem risikobasierten Ansatz (RBA) unter Berücksichtigung der aktuellen Situation?
Correct
Richtig: Ein risikobasierter Ansatz (RBA) erfordert, dass ein Institut seine Ressourcen dort konzentriert, wo die Risiken am größten sind. Wenn sich das Transaktionsprofil oder das externe Umfeld ändert, muss die Risikobewertung dynamisch aktualisiert werden. Die Anpassung der Monitoring-Schwellenwerte basierend auf spezifischen Bedrohungsszenarien stellt sicher, dass die Kontrollen verhältnismäßig und effektiv sind, was den Kern der regulatorischen Erwartungen an ein modernes AML-Programm trifft.
Falsch: Die pauschale Sperrung ganzer Regionen wird oft als De-risking bezeichnet und widerspricht dem Grundgedanken des risikobasierten Ansatzes, da sie keine differenzierte Risikosteuerung vornimmt. Das bloße Abwarten bis zum nächsten regulären Prüfungszyklus ist unzureichend, da Compliance-Verantwortliche bei signifikanten Änderungen des Risikoprofils unverzüglich handeln müssen. Eine vollständige manuelle Überprüfung aller Transaktionen ist in einem skalierbaren FinTech-Umfeld operativ nicht tragbar und stellt keine effiziente Nutzung von Compliance-Ressourcen dar.
Kernaussage: Ein effektiver risikobasierter Ansatz verlangt die kontinuierliche Kalibrierung von Monitoring-Systemen auf Basis aktueller Risikodaten und spezifischer Bedrohungsszenarien.
Incorrect
Richtig: Ein risikobasierter Ansatz (RBA) erfordert, dass ein Institut seine Ressourcen dort konzentriert, wo die Risiken am größten sind. Wenn sich das Transaktionsprofil oder das externe Umfeld ändert, muss die Risikobewertung dynamisch aktualisiert werden. Die Anpassung der Monitoring-Schwellenwerte basierend auf spezifischen Bedrohungsszenarien stellt sicher, dass die Kontrollen verhältnismäßig und effektiv sind, was den Kern der regulatorischen Erwartungen an ein modernes AML-Programm trifft.
Falsch: Die pauschale Sperrung ganzer Regionen wird oft als De-risking bezeichnet und widerspricht dem Grundgedanken des risikobasierten Ansatzes, da sie keine differenzierte Risikosteuerung vornimmt. Das bloße Abwarten bis zum nächsten regulären Prüfungszyklus ist unzureichend, da Compliance-Verantwortliche bei signifikanten Änderungen des Risikoprofils unverzüglich handeln müssen. Eine vollständige manuelle Überprüfung aller Transaktionen ist in einem skalierbaren FinTech-Umfeld operativ nicht tragbar und stellt keine effiziente Nutzung von Compliance-Ressourcen dar.
Kernaussage: Ein effektiver risikobasierter Ansatz verlangt die kontinuierliche Kalibrierung von Monitoring-Systemen auf Basis aktueller Risikodaten und spezifischer Bedrohungsszenarien.
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Question 26 of 30
26. Question
Ein etablierter Anbieter digitaler Geldbörsen, der bisher nur auf dem deutschen Markt tätig war, plant die Einführung einer Funktion für grenzüberschreitende Echtzeitzahlungen in Hochrisikoländer. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss sicherstellen, dass das Unternehmen trotz der schnellen Skalierung die regulatorischen Anforderungen erfüllt. Welcher Ansatz entspricht am ehesten den Best Practices für das Risikomanagement in dieser Situation?
Correct
Richtig: Ein risikobasierter Ansatz erfordert, dass ein Institut seine Kontrollen und Überwachungsmechanismen an die spezifischen Risiken anpasst, denen es ausgesetzt ist. Der Übergang von rein inländischen zu grenzüberschreitenden Zahlungen stellt eine wesentliche Änderung des Risikoprofils dar, da neue geografische Risiken, Währungsrisiken und die Komplexität durch Korrespondenzbankbeziehungen hinzukommen. Eine Aktualisierung der institutsspezifischen Risikobewertung ist der regulatorisch vorgeschriebene erste Schritt, um sicherzustellen, dass die Kontrollumgebung (wie z. B. die Transaktionsüberwachung) effektiv auf die neuen Bedrohungsszenarien kalibriert ist.
Falsch: Die pauschale Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten auf alle Kunden ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Risikos ist nicht im Sinne des risikobasierten Ansatzes und führt zu einer ineffizienten Ressourcenallokation. Die vollständige Auslagerung von Kernprozessen an RegTech-Anbieter ohne vorherige interne Risikobewertung ist riskant, da die Letztverantwortung für die Compliance immer beim Institut verbleibt und die Systeme des Drittanbieters erst auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt werden müssen. Das Beibehalten alter Schwellenwerte für einen Testzeitraum ist gefährlich, da internationale Transaktionsmuster sich grundlegend von inländischen unterscheiden können, was dazu führen könnte, dass verdächtige Aktivitäten in der kritischen Anfangsphase unentdeckt bleiben.
Kernaussage: Bei der Skalierung von Geschäftsmodellen müssen FinTechs ihre Risikobewertung proaktiv aktualisieren, um neue Risikofaktoren wie geografische Komplexität in ihre Kontrollrahmen zu integrieren.
Incorrect
Richtig: Ein risikobasierter Ansatz erfordert, dass ein Institut seine Kontrollen und Überwachungsmechanismen an die spezifischen Risiken anpasst, denen es ausgesetzt ist. Der Übergang von rein inländischen zu grenzüberschreitenden Zahlungen stellt eine wesentliche Änderung des Risikoprofils dar, da neue geografische Risiken, Währungsrisiken und die Komplexität durch Korrespondenzbankbeziehungen hinzukommen. Eine Aktualisierung der institutsspezifischen Risikobewertung ist der regulatorisch vorgeschriebene erste Schritt, um sicherzustellen, dass die Kontrollumgebung (wie z. B. die Transaktionsüberwachung) effektiv auf die neuen Bedrohungsszenarien kalibriert ist.
Falsch: Die pauschale Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten auf alle Kunden ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Risikos ist nicht im Sinne des risikobasierten Ansatzes und führt zu einer ineffizienten Ressourcenallokation. Die vollständige Auslagerung von Kernprozessen an RegTech-Anbieter ohne vorherige interne Risikobewertung ist riskant, da die Letztverantwortung für die Compliance immer beim Institut verbleibt und die Systeme des Drittanbieters erst auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt werden müssen. Das Beibehalten alter Schwellenwerte für einen Testzeitraum ist gefährlich, da internationale Transaktionsmuster sich grundlegend von inländischen unterscheiden können, was dazu führen könnte, dass verdächtige Aktivitäten in der kritischen Anfangsphase unentdeckt bleiben.
Kernaussage: Bei der Skalierung von Geschäftsmodellen müssen FinTechs ihre Risikobewertung proaktiv aktualisieren, um neue Risikofaktoren wie geografische Komplexität in ihre Kontrollrahmen zu integrieren.
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Question 27 of 30
27. Question
Ein mittelständischer Zahlungsdienstleister (PSP), der bisher nur im Inland tätig war, plant die Expansion in drei neue internationale Märkte innerhalb der nächsten sechs Monate. Ein interner Audit-Bericht stellt fest, dass die bestehende Risikobewertung für Finanzkriminalität die grenzüberschreitenden Transaktionsrisiken nicht ausreichend berücksichtigt und die Speicherung von personenbezogenen Daten (PII) nicht vollständig mit der DSGVO in den Zielregionen harmonisiert ist. Welches Vorgehen ist für den Geldwäschebeauftragten (MLRO) am angemessensten, um die Compliance-Integrität während dieser Skalierungsphase zu gewährleisten?
Correct
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung ist bei einer geografischen Expansion zwingend erforderlich, da neue Märkte spezifische Bedrohungsprofile und regulatorische Anforderungen mit sich bringen. Da der Schutz personenbezogener Daten (PII) ein integraler Bestandteil der Governance ist, muss parallel dazu eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden, um die Einhaltung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Datenflüssen sicherzustellen. Dieser proaktive Ansatz entspricht dem risikobasierten Prinzip, wonach Kontrollen vor dem Eintreten neuer Risiken angepasst werden müssen.
Falsch: Das Abwarten auf reale Transaktionsdaten vor einer Anpassung der Risikobereitschaft ist hochriskant, da das Unternehmen in der Zwischenzeit ungeschützt gegenüber Geldwäscheaktivitäten in den neuen Märkten wäre. Die Konzentration auf automatisierte Überwachungstools bei gleichzeitiger Beibehaltung veralteter Due-Diligence-Prozesse schafft eine Lücke in der Identifizierung von Kundenrisiken beim Onboarding. Ein vollständiges Outsourcing der Compliance-Funktion ist regulatorisch nicht zulässig, da die Letztverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und das Risikomanagement immer beim lizenzierten Institut und dessen Geschäftsleitung verbleibt.
Kernaussage: Bei einer Skalierung des Geschäftsmodells müssen die Risikobewertung und die Datenschutzprotokolle proaktiv aktualisiert werden, um den neuen geografischen und regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Incorrect
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung ist bei einer geografischen Expansion zwingend erforderlich, da neue Märkte spezifische Bedrohungsprofile und regulatorische Anforderungen mit sich bringen. Da der Schutz personenbezogener Daten (PII) ein integraler Bestandteil der Governance ist, muss parallel dazu eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden, um die Einhaltung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Datenflüssen sicherzustellen. Dieser proaktive Ansatz entspricht dem risikobasierten Prinzip, wonach Kontrollen vor dem Eintreten neuer Risiken angepasst werden müssen.
Falsch: Das Abwarten auf reale Transaktionsdaten vor einer Anpassung der Risikobereitschaft ist hochriskant, da das Unternehmen in der Zwischenzeit ungeschützt gegenüber Geldwäscheaktivitäten in den neuen Märkten wäre. Die Konzentration auf automatisierte Überwachungstools bei gleichzeitiger Beibehaltung veralteter Due-Diligence-Prozesse schafft eine Lücke in der Identifizierung von Kundenrisiken beim Onboarding. Ein vollständiges Outsourcing der Compliance-Funktion ist regulatorisch nicht zulässig, da die Letztverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und das Risikomanagement immer beim lizenzierten Institut und dessen Geschäftsleitung verbleibt.
Kernaussage: Bei einer Skalierung des Geschäftsmodells müssen die Risikobewertung und die Datenschutzprotokolle proaktiv aktualisiert werden, um den neuen geografischen und regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
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Question 28 of 30
28. Question
Ein etablierter Anbieter digitaler Geldbörsen, der bisher ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig war, plant seine Dienstleistungen auf den südostasiatischen Raum auszuweiten. Im Rahmen dieser Skalierungsstrategie muss der Geldwäschebeauftragte (MLRO) sicherstellen, dass das Framework für das Risikomanagement den neuen Anforderungen gerecht wird. Welches Vorgehen entspricht am ehesten den Best Practices für Governance und den risikobasierten Ansatz bei der internationalen Expansion eines FinTechs?
Correct
Richtig: Die Expansion in internationale Märkte verändert das Risikoprofil eines FinTech-Unternehmens grundlegend, da neue geografische Risiken, unterschiedliche regulatorische Anforderungen und komplexere Zahlungsströme hinzukommen. Gemäß den regulatorischen Anforderungen an einen risikobasierten Ansatz muss die institutsspezifische Risikobewertung vor der Einführung neuer Produkte oder der Erschließung neuer Märkte aktualisiert werden. Die Anpassung der Risikobereitschaft (Risk Appetite) und die Implementierung verstärkter Sorgfaltspflichten (EDD) für Korridore mit erhöhtem Risiko sind notwendige Kontrollmaßnahmen, um den spezifischen Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im grenzüberschreitenden Verkehr wirksam zu begegnen.
Falsch: Die Beibehaltung der bestehenden inländischen Überwachungsregeln ist unzureichend, da diese nicht auf die spezifischen Typologien des internationalen Zahlungsverkehrs, wie etwa Sanktionsrisiken oder komplexe Verschleierungstaktiken über mehrere Jurisdiktionen hinweg, ausgelegt sind. Eine vollständige Auslagerung der Überwachung an einen RegTech-Anbieter ohne interne Kontrolle entbindet das Institut nicht von seiner Verantwortung; die regulatorische Haftung verbleibt stets beim Unternehmen selbst. Die pauschale Erhöhung von Schwellenwerten zur Reduzierung der Arbeitslast ist ein schwerwiegender Compliance-Fehler, da dies die Wirksamkeit des Monitorings schwächt und dazu führen kann, dass verdächtige Aktivitäten in den neuen Märkten unentdeckt bleiben.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Geschäftsmodellen auf internationale Märkte muss die Risikobewertung zwingend aktualisiert und die Kontrollintensität an die neuen geografischen und operativen Risiken angepasst werden.
Incorrect
Richtig: Die Expansion in internationale Märkte verändert das Risikoprofil eines FinTech-Unternehmens grundlegend, da neue geografische Risiken, unterschiedliche regulatorische Anforderungen und komplexere Zahlungsströme hinzukommen. Gemäß den regulatorischen Anforderungen an einen risikobasierten Ansatz muss die institutsspezifische Risikobewertung vor der Einführung neuer Produkte oder der Erschließung neuer Märkte aktualisiert werden. Die Anpassung der Risikobereitschaft (Risk Appetite) und die Implementierung verstärkter Sorgfaltspflichten (EDD) für Korridore mit erhöhtem Risiko sind notwendige Kontrollmaßnahmen, um den spezifischen Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im grenzüberschreitenden Verkehr wirksam zu begegnen.
Falsch: Die Beibehaltung der bestehenden inländischen Überwachungsregeln ist unzureichend, da diese nicht auf die spezifischen Typologien des internationalen Zahlungsverkehrs, wie etwa Sanktionsrisiken oder komplexe Verschleierungstaktiken über mehrere Jurisdiktionen hinweg, ausgelegt sind. Eine vollständige Auslagerung der Überwachung an einen RegTech-Anbieter ohne interne Kontrolle entbindet das Institut nicht von seiner Verantwortung; die regulatorische Haftung verbleibt stets beim Unternehmen selbst. Die pauschale Erhöhung von Schwellenwerten zur Reduzierung der Arbeitslast ist ein schwerwiegender Compliance-Fehler, da dies die Wirksamkeit des Monitorings schwächt und dazu führen kann, dass verdächtige Aktivitäten in den neuen Märkten unentdeckt bleiben.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Geschäftsmodellen auf internationale Märkte muss die Risikobewertung zwingend aktualisiert und die Kontrollintensität an die neuen geografischen und operativen Risiken angepasst werden.
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Question 29 of 30
29. Question
Ein etablierter Anbieter digitaler Geldbörsen plant, sein Geschäftsmodell innerhalb der nächsten sechs Monate um eine Funktion für grenzüberschreitende Echtzeit-Zahlungen zu erweitern. Bisher war das Unternehmen nur auf dem Inlandsmarkt tätig. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die aktuelle Risikobewertung des Unternehmens ausschließlich inländische Szenarien mit geringem Risiko abdeckt. Welches Vorgehen ist im Sinne des risikobasierten Ansatzes am angemessensten, um die regulatorische Compliance während dieser Expansionsphase sicherzustellen?
Correct
Richtig: Die Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen, insbesondere solcher mit einem inhärent höheren Risiko wie grenzüberschreitenden Zahlungen, erfordert zwingend eine vorherige Risikobewertung (New Product Risk Assessment – NPRA). Gemäß den regulatorischen Anforderungen für einen risikobasierten Ansatz müssen FinTechs die spezifischen Bedrohungen identifizieren, die durch neue Kanäle oder geografische Reichweiten entstehen, bevor diese live gehen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, Kontrollmechanismen wie Transaktionsüberwachungsszenarien und Schwellenwerte proaktiv anzupassen, anstatt erst auf Vorfälle zu reagieren.
Falsch: Das Sammeln von Daten über ein Quartal hinweg ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen einem unvertretbaren Risiko aus, da illegale Finanzströme in der Anfangsphase unentdeckt bleiben könnten. Die bloße Erhöhung der Due-Diligence-Anforderungen für Neukunden ist unzureichend, da sie die systemischen Risiken des neuen Produkts und die notwendige Anpassung der Überwachung für Bestandskunden ignoriert. Das Outsourcing der Überwachung an einen RegTech-Anbieter löst nicht das grundlegende Problem der fehlenden Risikobewertung, da die Verantwortung für die Definition der Risikoparameter und die letztendliche Compliance immer beim verpflichteten Unternehmen verbleibt.
Kernaussage: Vor der Skalierung oder Einführung neuer Funktionen müssen FinTechs eine spezifische Risikobewertung durchführen, um ihre Kontrollrahmen proaktiv an die veränderten Bedrohungsszenarien anzupassen.
Incorrect
Richtig: Die Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen, insbesondere solcher mit einem inhärent höheren Risiko wie grenzüberschreitenden Zahlungen, erfordert zwingend eine vorherige Risikobewertung (New Product Risk Assessment – NPRA). Gemäß den regulatorischen Anforderungen für einen risikobasierten Ansatz müssen FinTechs die spezifischen Bedrohungen identifizieren, die durch neue Kanäle oder geografische Reichweiten entstehen, bevor diese live gehen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, Kontrollmechanismen wie Transaktionsüberwachungsszenarien und Schwellenwerte proaktiv anzupassen, anstatt erst auf Vorfälle zu reagieren.
Falsch: Das Sammeln von Daten über ein Quartal hinweg ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen einem unvertretbaren Risiko aus, da illegale Finanzströme in der Anfangsphase unentdeckt bleiben könnten. Die bloße Erhöhung der Due-Diligence-Anforderungen für Neukunden ist unzureichend, da sie die systemischen Risiken des neuen Produkts und die notwendige Anpassung der Überwachung für Bestandskunden ignoriert. Das Outsourcing der Überwachung an einen RegTech-Anbieter löst nicht das grundlegende Problem der fehlenden Risikobewertung, da die Verantwortung für die Definition der Risikoparameter und die letztendliche Compliance immer beim verpflichteten Unternehmen verbleibt.
Kernaussage: Vor der Skalierung oder Einführung neuer Funktionen müssen FinTechs eine spezifische Risikobewertung durchführen, um ihre Kontrollrahmen proaktiv an die veränderten Bedrohungsszenarien anzupassen.
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Question 30 of 30
30. Question
Ein schnell wachsender Anbieter digitaler Geldbörsen, der bisher ausschließlich im Inland tätig war, plant die Einführung grenzüberschreitender Zahlungsfunktionen für seine Nutzer. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) stellt fest, dass die bestehenden Transaktionsüberwachungsszenarien primär auf lokale Betrugsmuster ausgerichtet sind und die aktuelle Risikobewertung keine internationalen Korrespondenzbankbeziehungen abdeckt. Welcher Schritt ist unter Berücksichtigung eines risikobasierten Ansatzes am angemessensten, bevor die neuen Funktionen für den Markt freigegeben werden?
Correct
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung ist bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells, wie dem Eintritt in internationale Märkte, regulatorisch zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass Kontrollen wie die Transaktionsüberwachung und die Due-Diligence-Prozesse auf die spezifischen Bedrohungen zugeschnitten sind, die durch neue geografische Regionen und komplexere Zahlungswege entstehen. Dies stellt sicher, dass die Compliance-Ressourcen effizient dort eingesetzt werden, wo das Risiko am höchsten ist, und entspricht den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein dynamisches Risikomanagement.
Falsch: Die pauschale Anwendung der strengsten Sorgfaltspflichten auf alle Kunden ohne Differenzierung widerspricht dem Grundgedanken der Verhältnismäßigkeit im risikobasierten Ansatz und führt zu einer ineffizienten Ressourcenallokation. Das bloße Abwarten auf Daten nach der Einführung neuer Funktionen ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen erheblichen regulatorischen Risiken aus, da Geldwäscheaktivitäten in der kritischen Anfangsphase unentdeckt bleiben könnten. Die Auslagerung an einen Drittanbieter ist zwar eine operative Option, entbindet das Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, die Risiken zuvor selbst zu bewerten und die Kontrollhoheit über die Angemessenheit der ausgelagerten Prozesse zu behalten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten auf internationale Märkte muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue geografische und produktbezogene Bedrohungsszenarien in das Kontrollrahmenwerk zu integrieren.
Incorrect
Richtig: Die Aktualisierung der unternehmensweiten Risikobewertung ist bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells, wie dem Eintritt in internationale Märkte, regulatorisch zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass Kontrollen wie die Transaktionsüberwachung und die Due-Diligence-Prozesse auf die spezifischen Bedrohungen zugeschnitten sind, die durch neue geografische Regionen und komplexere Zahlungswege entstehen. Dies stellt sicher, dass die Compliance-Ressourcen effizient dort eingesetzt werden, wo das Risiko am höchsten ist, und entspricht den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein dynamisches Risikomanagement.
Falsch: Die pauschale Anwendung der strengsten Sorgfaltspflichten auf alle Kunden ohne Differenzierung widerspricht dem Grundgedanken der Verhältnismäßigkeit im risikobasierten Ansatz und führt zu einer ineffizienten Ressourcenallokation. Das bloße Abwarten auf Daten nach der Einführung neuer Funktionen ohne vorherige Anpassung der Kontrollen setzt das Unternehmen erheblichen regulatorischen Risiken aus, da Geldwäscheaktivitäten in der kritischen Anfangsphase unentdeckt bleiben könnten. Die Auslagerung an einen Drittanbieter ist zwar eine operative Option, entbindet das Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, die Risiken zuvor selbst zu bewerten und die Kontrollhoheit über die Angemessenheit der ausgelagerten Prozesse zu behalten.
Kernaussage: Bei der Skalierung von FinTech-Diensten auf internationale Märkte muss die Risikobewertung proaktiv aktualisiert werden, um neue geografische und produktbezogene Bedrohungsszenarien in das Kontrollrahmenwerk zu integrieren.