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Question 1 of 30
1. Question
Ein Finanzinstitut stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, der im Bereich virtueller Vermögenswerte tätig ist, zunehmend komplexe Transaktionsmuster aufweist, die nicht mehr mit dem dokumentierten KYC-Profil übereinstimmen. Eine interne Untersuchung ergibt, dass die Mittelherkunft trotz Kooperation des Kunden in Teilen unklar bleibt. Das Risiko für die Institution hat sich dadurch signifikant erhöht. Wie sollte die Institution unter Berücksichtigung der Governance-Struktur und des risikobasierten Ansatzes verfahren, um die regulatorischen Anforderungen an ein FCI-Programm (Financial Crime Investigation) zu erfüllen?
Correct
Richtig: Die Einbindung der Governance-Ebene, wie des Risikoausschusses oder des Vorstands, ist bei signifikanten Abweichungen vom Kundenprofil und unklarer Mittelherkunft zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass Entscheidungen über die Fortführung hochriskanter Geschäftsbeziehungen auf einer Ebene getroffen werden, die das Gesamtrisiko für die Institution bewerten kann. Dies beinhaltet die Aktualisierung der Due-Diligence-Daten (CDD/KYC) und eine Anpassung der Überwachungsstrategie, um sicherzustellen, dass das verbleibende Risiko innerhalb der definierten Risikobereitschaft liegt.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne interne Eskalation an die Führungsebene umgeht die etablierte Governance-Struktur und verhindert eine strategische Risikobewertung. Eine rein technische Anpassung von Transaktionslimits durch die Ermittler ist unzureichend, da sie die grundlegende Entscheidung über die Akzeptanz des Kundenrisikos nicht adressiert. Das Einstellen der internen Untersuchung und das bloße Warten auf Behördenrückmeldungen ist regulatorisch nicht zulässig, da das Finanzinstitut eine eigenständige Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung und Risikobewertung hat.
Kernaussage: Entscheidungen über hochriskante Kundenbeziehungen müssen über die formelle Governance-Struktur des Finanzinstituts eskaliert werden, um eine Abstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: Die Einbindung der Governance-Ebene, wie des Risikoausschusses oder des Vorstands, ist bei signifikanten Abweichungen vom Kundenprofil und unklarer Mittelherkunft zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass Entscheidungen über die Fortführung hochriskanter Geschäftsbeziehungen auf einer Ebene getroffen werden, die das Gesamtrisiko für die Institution bewerten kann. Dies beinhaltet die Aktualisierung der Due-Diligence-Daten (CDD/KYC) und eine Anpassung der Überwachungsstrategie, um sicherzustellen, dass das verbleibende Risiko innerhalb der definierten Risikobereitschaft liegt.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne interne Eskalation an die Führungsebene umgeht die etablierte Governance-Struktur und verhindert eine strategische Risikobewertung. Eine rein technische Anpassung von Transaktionslimits durch die Ermittler ist unzureichend, da sie die grundlegende Entscheidung über die Akzeptanz des Kundenrisikos nicht adressiert. Das Einstellen der internen Untersuchung und das bloße Warten auf Behördenrückmeldungen ist regulatorisch nicht zulässig, da das Finanzinstitut eine eigenständige Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung und Risikobewertung hat.
Kernaussage: Entscheidungen über hochriskante Kundenbeziehungen müssen über die formelle Governance-Struktur des Finanzinstituts eskaliert werden, um eine Abstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft sicherzustellen.
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Question 2 of 30
2. Question
Betreff: Eskalation der Geschäftsbeziehung mit der Global-Crypto-Exchange (GCE). Sehr geehrter Chief Compliance Officer, im Rahmen unserer vierteljährlichen Qualitätskontrolle (Quality Assurance) haben wir die Akte der GCE, eines ausländischen Zahlungsdienstleisters, geprüft. Trotz mehrerer Warnmeldungen bezüglich unklarer Transaktionsmuster wurden die Untersuchungen von der ersten Ebene ohne hinreichende Verifizierung der Mittelherkunft (Source of Wealth) abgeschlossen. Angesichts der strategischen Bedeutung dieses Kunden und der identifizierten Kontrolllücken: Welches Vorgehen entspricht am besten den Anforderungen an eine effektive Governance-Struktur und ein risikobasiertes Entscheidungsmanagement?
Correct
Richtig: In einer robusten Governance-Struktur für Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über hochriskante Geschäftsbeziehungen, insbesondere wenn Kontrolllücken oder unzureichend untersuchte Warnmeldungen vorliegen, auf die Ebene des Risikoausschusses oder des Vorstands eskaliert werden. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung im Einklang mit der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) steht. Die Dokumentation der Mängel in der Sorgfaltsprüfung (CDD/KYC) und der verdächtigen Muster ist für eine fundierte Risikobewertung unerlässlich, da nur so das potenzielle Restrisiko für das Institut angemessen bewertet und verantwortet werden kann.
Falsch: Die bloße Nachbesserung der Unterlagen und eine verstärkte Überwachung ohne Eskalation greifen zu kurz, da sie die strategische Ebene der Risikogovernance umgehen und die Verantwortung für ein potenziell untragbares Risiko auf der operativen Ebene belassen. Eine sofortige Kündigung ohne Einbeziehung der vorgesehenen Gremien ignoriert die internen Governance-Prozesse für strategisch wichtige Kunden und verhindert eine ganzheitliche Risikobewertung. Die Anpassung von Schwellenwerten zur Reduzierung von Alarmen (Tuning) ohne sachliche Rechtfertigung stellt eine Schwächung der Kontrollinstanzen dar und führt zu einer Fehlrepräsentation der Programmeffektivität gegenüber dem Management.
Kernaussage: Wesentliche Risiken und Mängel in der Überwachung von Hochrisikokunden müssen über die etablierten Governance-Strukturen eskaliert werden, um eine Entscheidung im Einklang mit der Risikobereitschaft des Instituts zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einer robusten Governance-Struktur für Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über hochriskante Geschäftsbeziehungen, insbesondere wenn Kontrolllücken oder unzureichend untersuchte Warnmeldungen vorliegen, auf die Ebene des Risikoausschusses oder des Vorstands eskaliert werden. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung im Einklang mit der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) steht. Die Dokumentation der Mängel in der Sorgfaltsprüfung (CDD/KYC) und der verdächtigen Muster ist für eine fundierte Risikobewertung unerlässlich, da nur so das potenzielle Restrisiko für das Institut angemessen bewertet und verantwortet werden kann.
Falsch: Die bloße Nachbesserung der Unterlagen und eine verstärkte Überwachung ohne Eskalation greifen zu kurz, da sie die strategische Ebene der Risikogovernance umgehen und die Verantwortung für ein potenziell untragbares Risiko auf der operativen Ebene belassen. Eine sofortige Kündigung ohne Einbeziehung der vorgesehenen Gremien ignoriert die internen Governance-Prozesse für strategisch wichtige Kunden und verhindert eine ganzheitliche Risikobewertung. Die Anpassung von Schwellenwerten zur Reduzierung von Alarmen (Tuning) ohne sachliche Rechtfertigung stellt eine Schwächung der Kontrollinstanzen dar und führt zu einer Fehlrepräsentation der Programmeffektivität gegenüber dem Management.
Kernaussage: Wesentliche Risiken und Mängel in der Überwachung von Hochrisikokunden müssen über die etablierten Governance-Strukturen eskaliert werden, um eine Entscheidung im Einklang mit der Risikobereitschaft des Instituts zu gewährleisten.
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Question 3 of 30
3. Question
Ein Auszug aus einem internen Auditbericht einer Bank zeigt, dass das Transaktionsüberwachungssystem für Krypto-Asset-Dienstleister (VASPs) eine außergewöhnlich hohe Rate an Fehlalarmen produziert, während gleichzeitig eine komplexe Geldwäschestruktur durch ein Peeling-Chain-Muster erst durch eine externe Strafverfolgungsanfrage entdeckt wurde. Die Ermittler sind aufgrund der Arbeitslast überfordert, und die Qualität der Verdachtsmeldungen (SARs) hat messbar abgenommen. Welches Vorgehen ist im Rahmen der Governance-Struktur und des risikobasierten Ansatzes am effektivsten, um die Effizienz des FCI-Programms wiederherzustellen?
Correct
Richtig: Die Neukalibrierung (Tuning) von Überwachungssystemen muss auf einer fundierten statistischen Analyse und einer Segmentierung der Kundendaten basieren, um die Effizienz zu steigern und Ressourcen auf echte Risiken zu konzentrieren. Im Rahmen der Governance-Struktur ist es unerlässlich, dass wesentliche Änderungen an den Kontrollmechanismen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Restrisiko dem Risikoausschuss oder dem Vorstand gemeldet werden. Dies stellt sicher, dass die Überwachungsstrategie mit der festgelegten Risikobereitschaft der Institution übereinstimmt und regulatorische Erwartungen an ein proaktives Risikomanagement erfüllt werden.
Falsch: Eine pauschale Senkung der Schwellenwerte ohne vorherige Analyse führt lediglich zu einer weiteren Flut an Fehlalarmen und löst das zugrunde liegende Problem der mangelhaften Erkennungslogik nicht. Die vollständige Auslagerung der Governance-Verantwortung an einen Softwareanbieter ist regulatorisch unzulässig, da die Letztverantwortung für das AML-Programm immer bei der Institution verbleibt. Ein reflexartiges De-Risking durch die Kündigung aller Kundenbeziehungen in einem Segment ohne individuelle Risikoprüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz der FATF und verhindert die notwendige Verbesserung der internen Kontrollsysteme.
Kernaussage: Ein effektives FCI-Programm erfordert eine datengestützte Feinabstimmung der Überwachungsparameter, die formal durch die Governance-Instanzen der Institution legitimiert und überwacht wird.
Incorrect
Richtig: Die Neukalibrierung (Tuning) von Überwachungssystemen muss auf einer fundierten statistischen Analyse und einer Segmentierung der Kundendaten basieren, um die Effizienz zu steigern und Ressourcen auf echte Risiken zu konzentrieren. Im Rahmen der Governance-Struktur ist es unerlässlich, dass wesentliche Änderungen an den Kontrollmechanismen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Restrisiko dem Risikoausschuss oder dem Vorstand gemeldet werden. Dies stellt sicher, dass die Überwachungsstrategie mit der festgelegten Risikobereitschaft der Institution übereinstimmt und regulatorische Erwartungen an ein proaktives Risikomanagement erfüllt werden.
Falsch: Eine pauschale Senkung der Schwellenwerte ohne vorherige Analyse führt lediglich zu einer weiteren Flut an Fehlalarmen und löst das zugrunde liegende Problem der mangelhaften Erkennungslogik nicht. Die vollständige Auslagerung der Governance-Verantwortung an einen Softwareanbieter ist regulatorisch unzulässig, da die Letztverantwortung für das AML-Programm immer bei der Institution verbleibt. Ein reflexartiges De-Risking durch die Kündigung aller Kundenbeziehungen in einem Segment ohne individuelle Risikoprüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz der FATF und verhindert die notwendige Verbesserung der internen Kontrollsysteme.
Kernaussage: Ein effektives FCI-Programm erfordert eine datengestützte Feinabstimmung der Überwachungsparameter, die formal durch die Governance-Instanzen der Institution legitimiert und überwacht wird.
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Question 4 of 30
4. Question
Ein Finanzinstitut, das Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte anbietet, stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde plötzlich signifikante Volumina über Krypto-Mixer abwickelt. Die interne Untersuchung ergibt keine wirtschaftliche Begründung für diesen Technologiewechsel, obwohl der Kunde angibt, dies diene der allgemeinen Privatsphäre. Es liegen keine Treffer auf Sanktionslisten vor, aber das Transaktionsmuster weicht massiv vom bisherigen Profil ab. Welches Vorgehen des Geldwäschebeauftragten (MLRO) entspricht am besten einem robusten FCI-Programm und den Anforderungen an die Governance-Struktur?
Correct
Richtig: Die Einbeziehung des Risikoausschusses oder eines entsprechenden Governance-Organs ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Entscheidungen über die Fortführung von Hochrisikobeziehungen mit der allgemeinen Risikobereitschaft der Institution im Einklang stehen. Eine umfassende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse zusammen mit einer Verdachtsmeldung (SAR) erfüllt die regulatorischen Anforderungen. Die vorläufige Beibehaltung unter verstärkter Überwachung (Enhanced Monitoring) ermöglicht es der Institution, weitere Erkenntnisse zu gewinnen und ein unzulässiges Tipping-off zu vermeiden, während die endgültige Entscheidung über die Beendigung der Beziehung auf strategischer Ebene getroffen wird.
Falsch: Ein Ansatz, der die Geschäftsbeziehung sofort ohne interne Abstimmung oder Meldung beendet, vernachlässigt die gesetzlichen Meldepflichten und die notwendige interne Governance. Das manuelle Anheben von Überwachungsschwellen, um die Anzahl der Alarme zu reduzieren, stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollinstanzen dar und erhöht das Risiko unentdeckter Geldwäsche erheblich. Eine eigenständige Entscheidung des Geldwäschebeauftragten ohne Eskalation bei signifikanten Risikoänderungen widerspricht den Prinzipien einer robusten Governance-Struktur, insbesondere wenn komplexe Verschleierungstechniken wie Krypto-Mixer involviert sind.
Kernaussage: Eine effektive FCI-Governance erfordert die Eskalation signifikanter Risiken an Führungsgremien und die Integration von Ermittlungsergebnissen in die strategische Entscheidung über Kundenbeziehungen.
Incorrect
Richtig: Die Einbeziehung des Risikoausschusses oder eines entsprechenden Governance-Organs ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Entscheidungen über die Fortführung von Hochrisikobeziehungen mit der allgemeinen Risikobereitschaft der Institution im Einklang stehen. Eine umfassende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse zusammen mit einer Verdachtsmeldung (SAR) erfüllt die regulatorischen Anforderungen. Die vorläufige Beibehaltung unter verstärkter Überwachung (Enhanced Monitoring) ermöglicht es der Institution, weitere Erkenntnisse zu gewinnen und ein unzulässiges Tipping-off zu vermeiden, während die endgültige Entscheidung über die Beendigung der Beziehung auf strategischer Ebene getroffen wird.
Falsch: Ein Ansatz, der die Geschäftsbeziehung sofort ohne interne Abstimmung oder Meldung beendet, vernachlässigt die gesetzlichen Meldepflichten und die notwendige interne Governance. Das manuelle Anheben von Überwachungsschwellen, um die Anzahl der Alarme zu reduzieren, stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollinstanzen dar und erhöht das Risiko unentdeckter Geldwäsche erheblich. Eine eigenständige Entscheidung des Geldwäschebeauftragten ohne Eskalation bei signifikanten Risikoänderungen widerspricht den Prinzipien einer robusten Governance-Struktur, insbesondere wenn komplexe Verschleierungstechniken wie Krypto-Mixer involviert sind.
Kernaussage: Eine effektive FCI-Governance erfordert die Eskalation signifikanter Risiken an Führungsgremien und die Integration von Ermittlungsergebnissen in die strategische Entscheidung über Kundenbeziehungen.
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Question 5 of 30
5. Question
Ein Finanzinstitut (FI) evaluiert die Effektivität seines Programms zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI). Bei der Überprüfung der Governance-Struktur und der Zusammenarbeit mit externen Stellen stellt sich die Frage nach der genauen Abgrenzung der Verantwortlichkeiten gemäß den internationalen Standards. Welches der folgenden Szenarien beschreibt die korrekte funktionale Trennung zwischen einem Finanzinstitut und einer Financial Intelligence Unit (FIU) im Rahmen des Prozesses zur Meldung verdächtiger Aktivitäten?
Correct
Richtig: Die regulatorische Aufgabenteilung sieht vor, dass das Finanzinstitut (FI) seine Kunden und Transaktionen überwacht, um Verdachtsmomente zu identifizieren und risikobasierte Entscheidungen über die Geschäftsbeziehung zu treffen. Die FIU hingegen dient als administrative Schnittstelle, die Verdachtsmeldungen (SARs/STRs) entgegennimmt, mit behördlichen Daten abgleicht und bewertet, ob ein hinreichender Verdacht für eine Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vorliegt. Dies entspricht dem internationalen Standard der Aufgabentrennung zwischen privatem Sektor und staatlichen Stellen.
Falsch: Der Ansatz, dass ein Finanzinstitut strafrechtliche Ermittlungen führt oder Beweise für Gerichte sichert, ist falsch, da dies eine hoheitliche Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist. Die Annahme, die FIU würde die Risikokategorisierung der Kunden eines Instituts übernehmen, widerspricht dem Grundsatz des risikobasierten Ansatzes, nach dem jedes Institut sein eigenes Risiko individuell bewerten muss. Eine direkte Meldung an die Staatsanwaltschaft unter Umgehung der FIU entspricht in den meisten Jurisdiktionen nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Meldeweg, und die FIU ist nicht für die interne Qualitätssicherung der operativen Ermittlungsakten eines privaten Instituts zuständig.
Kernaussage: Während das Finanzinstitut für die operative Erkennung und Meldung von Verdachtsfällen verantwortlich ist, übernimmt die FIU die strategische Analyse und Filterung dieser Informationen für die Strafverfolgung.
Incorrect
Richtig: Die regulatorische Aufgabenteilung sieht vor, dass das Finanzinstitut (FI) seine Kunden und Transaktionen überwacht, um Verdachtsmomente zu identifizieren und risikobasierte Entscheidungen über die Geschäftsbeziehung zu treffen. Die FIU hingegen dient als administrative Schnittstelle, die Verdachtsmeldungen (SARs/STRs) entgegennimmt, mit behördlichen Daten abgleicht und bewertet, ob ein hinreichender Verdacht für eine Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vorliegt. Dies entspricht dem internationalen Standard der Aufgabentrennung zwischen privatem Sektor und staatlichen Stellen.
Falsch: Der Ansatz, dass ein Finanzinstitut strafrechtliche Ermittlungen führt oder Beweise für Gerichte sichert, ist falsch, da dies eine hoheitliche Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist. Die Annahme, die FIU würde die Risikokategorisierung der Kunden eines Instituts übernehmen, widerspricht dem Grundsatz des risikobasierten Ansatzes, nach dem jedes Institut sein eigenes Risiko individuell bewerten muss. Eine direkte Meldung an die Staatsanwaltschaft unter Umgehung der FIU entspricht in den meisten Jurisdiktionen nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Meldeweg, und die FIU ist nicht für die interne Qualitätssicherung der operativen Ermittlungsakten eines privaten Instituts zuständig.
Kernaussage: Während das Finanzinstitut für die operative Erkennung und Meldung von Verdachtsfällen verantwortlich ist, übernimmt die FIU die strategische Analyse und Filterung dieser Informationen für die Strafverfolgung.
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Question 6 of 30
6. Question
Ein Krypto-Dienstleister (VASP) stellt bei einer Überprüfung fest, dass ein langjähriger Firmenkunde im OTC-Handel vermehrt Transaktionen über Mixer-Dienste abwickelt. Der Geldwäschebeauftragte hat bereits zwei Verdachtsmeldungen (SARs) eingereicht, doch die Geschäftsleitung zögert mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung, da der Kunde signifikante Erträge generiert. Die interne Revision weist darauf hin, dass die aktuelle Vorgehensweise möglicherweise nicht mit der im FCI-Programm (Financial Crime Investigations) festgelegten Governance-Struktur übereinstimmt. Welches Vorgehen ist im Hinblick auf die Risikogovernance und die Entscheidungsfindung am angemessensten?
Correct
Richtig: Die Einbindung des Risikoausschusses oder des Vorstands ist bei Entscheidungen über Hochrisikokunden mit komplexen Verhaltensmustern, wie der Nutzung von Mixern, zwingend erforderlich. Eine fundierte Argumentation, die das Kundenverhalten direkt mit dem Risk Appetite Statement (RAS) der Institution vergleicht, stellt sicher, dass die Entscheidung auf einer angemessenen Governance-Ebene getroffen wird. Dies entspricht den Anforderungen an ein FCI-Programm, bei dem die Eskalation und die dokumentierte Entscheidungsfindung durch Führungsgremien die Institution vor regulatorischen Sanktionen und Reputationsschäden schützen.
Falsch: Die Übertragung der Entscheidungsgewalt an den Relationship Manager ist aufgrund des inhärenten Interessenkonflikts zwischen Provisionszielen und Risikominimierung unzulässig. Eine sofortige Kontoschließung ohne Einhaltung der internen Eskalationswege vernachlässigt die notwendige Governance-Struktur und die Einbindung der Geschäftsleitung, wobei das Argument des Tipping-Off bei interner Berichterstattung rechtlich nicht greift. Die bloße Senkung von Überwachungsschwellen oder das Warten auf eine Normalisierung der Kennzahlen ist eine unzureichende Reaktion auf bereits identifizierte verdächtige Aktivitäten und adressiert nicht das grundlegende Risiko der Geschäftsbeziehung.
Kernaussage: Hochrisiko-Entscheidungen über die Fortführung von Kundenbeziehungen müssen durch formelle Governance-Strukturen und unter Abgleich mit dem Risk Appetite Statement der Institution getroffen werden.
Incorrect
Richtig: Die Einbindung des Risikoausschusses oder des Vorstands ist bei Entscheidungen über Hochrisikokunden mit komplexen Verhaltensmustern, wie der Nutzung von Mixern, zwingend erforderlich. Eine fundierte Argumentation, die das Kundenverhalten direkt mit dem Risk Appetite Statement (RAS) der Institution vergleicht, stellt sicher, dass die Entscheidung auf einer angemessenen Governance-Ebene getroffen wird. Dies entspricht den Anforderungen an ein FCI-Programm, bei dem die Eskalation und die dokumentierte Entscheidungsfindung durch Führungsgremien die Institution vor regulatorischen Sanktionen und Reputationsschäden schützen.
Falsch: Die Übertragung der Entscheidungsgewalt an den Relationship Manager ist aufgrund des inhärenten Interessenkonflikts zwischen Provisionszielen und Risikominimierung unzulässig. Eine sofortige Kontoschließung ohne Einhaltung der internen Eskalationswege vernachlässigt die notwendige Governance-Struktur und die Einbindung der Geschäftsleitung, wobei das Argument des Tipping-Off bei interner Berichterstattung rechtlich nicht greift. Die bloße Senkung von Überwachungsschwellen oder das Warten auf eine Normalisierung der Kennzahlen ist eine unzureichende Reaktion auf bereits identifizierte verdächtige Aktivitäten und adressiert nicht das grundlegende Risiko der Geschäftsbeziehung.
Kernaussage: Hochrisiko-Entscheidungen über die Fortführung von Kundenbeziehungen müssen durch formelle Governance-Strukturen und unter Abgleich mit dem Risk Appetite Statement der Institution getroffen werden.
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Question 7 of 30
7. Question
Ein Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) stellt bei einer Untersuchung fest, dass ein langjähriger Kunde mit hohem Transaktionsvolumen vermehrt Gelder über Mixer-Dienste bezieht und diese an Wallets in Jurisdiktionen mit hohem Korruptionsrisiko sendet. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) empfiehlt aufgrund der unklaren Mittelherkunft die Beendigung der Geschäftsbeziehung, während die Abteilung für Geschäftsentwicklung auf die strategische Bedeutung und die Profitabilität des Kunden verweist. Welches Vorgehen entspricht am ehesten den Governance-Standards eines professionellen FCI-Programms zur Risikosteuerung?
Correct
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung oder Beibehaltung von Hochrisikokunden über eine festgelegte Governance-Struktur erfolgen. Wenn ein Interessenkonflikt zwischen der Compliance-Empfehlung und den geschäftlichen Interessen besteht, ist die Eskalation an den Risikoausschuss oder den Vorstand zwingend erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung auf Basis der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) getroffen wird und die Verantwortlichkeit auf der obersten Managementebene liegt, wie es regulatorische Standards für das Risikomanagement fordern.
Falsch: Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt an die Geschäftseinheit ist unzulässig, da dies die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen untergräbt und zu unvertretbaren Restrisiken führen kann. Eine bloße Anpassung der Überwachungsparameter oder eine häufigere Due Diligence reicht nicht aus, wenn die Untersuchung bereits schwerwiegende Warnsignale (Red Flags) wie die Nutzung von Mixern und Verbindungen zu Hochrisikogebieten bestätigt hat. Das Warten auf eine behördliche Anfrage ist eine reaktive Strategie, die die proaktive Sorgfaltspflicht des Finanzinstituts verletzt; zudem stellt die interne Governance-Eskalation keinen Verstoß gegen das Verbot der Vorwarnung (Tipping-off) dar.
Kernaussage: Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen müssen durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um eine objektive Abwägung zwischen Geschäftsinteressen und der Risikobereitschaft der Institution zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung oder Beibehaltung von Hochrisikokunden über eine festgelegte Governance-Struktur erfolgen. Wenn ein Interessenkonflikt zwischen der Compliance-Empfehlung und den geschäftlichen Interessen besteht, ist die Eskalation an den Risikoausschuss oder den Vorstand zwingend erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung auf Basis der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) getroffen wird und die Verantwortlichkeit auf der obersten Managementebene liegt, wie es regulatorische Standards für das Risikomanagement fordern.
Falsch: Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt an die Geschäftseinheit ist unzulässig, da dies die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen untergräbt und zu unvertretbaren Restrisiken führen kann. Eine bloße Anpassung der Überwachungsparameter oder eine häufigere Due Diligence reicht nicht aus, wenn die Untersuchung bereits schwerwiegende Warnsignale (Red Flags) wie die Nutzung von Mixern und Verbindungen zu Hochrisikogebieten bestätigt hat. Das Warten auf eine behördliche Anfrage ist eine reaktive Strategie, die die proaktive Sorgfaltspflicht des Finanzinstituts verletzt; zudem stellt die interne Governance-Eskalation keinen Verstoß gegen das Verbot der Vorwarnung (Tipping-off) dar.
Kernaussage: Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen müssen durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um eine objektive Abwägung zwischen Geschäftsinteressen und der Risikobereitschaft der Institution zu gewährleisten.
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Question 8 of 30
8. Question
Sie fungieren als Leiter der Abteilung für Finanzkriminalität (FCI) bei einer Krypto-Börse, die vor kurzem ihr Angebot für institutionelle Kunden erweitert hat. Seit der Einführung stellen Sie fest, dass die Transaktionsüberwachung eine enorme Anzahl an Warnmeldungen generiert, wobei die Quote der Fehlalarme (False Positives) bei über 95 % liegt, was die Ressourcen Ihres Ermittlungsteams bindet. Der Vorstand fordert eine Optimierung der Prozesse, während die Aufsichtsbehörden gleichzeitig eine lückenlose Überwachung potenzieller Schwellenwert-Umgehungen (Structuring) verlangen. Welches Vorgehen zur Neukalibrierung der Überwachungsparameter entspricht am besten einem risikobasierten Ansatz unter Berücksichtigung der institutionellen Governance?
Correct
Richtig: Die Neukalibrierung von Überwachungssystemen erfordert eine fundierte statistische Validierung der historischen Daten, um sicherzustellen, dass Änderungen an den Schwellenwerten keine kritischen Risiken übersehen. Da solche Anpassungen das Restrisiko der Institution direkt beeinflussen, ist es im Rahmen einer soliden Governance-Struktur unerlässlich, die Ergebnisse und die damit verbundene Risikoabwägung dem Risikoausschuss oder dem Vorstand vorzulegen. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft steht und regulatorische Anforderungen an die Transparenz erfüllt werden.
Falsch: Eine pauschale Erhöhung der Schwellenwerte zur reinen Arbeitslastreduzierung ohne vorherige Analyse vernachlässigt den risikobasierten Ansatz und könnte dazu führen, dass signifikante Verdachtsfälle unentdeckt bleiben. Die manuelle Vorfilterung von Warnmeldungen vor der Systemprotokollierung verstößt gegen die Grundsätze der Revisionssicherheit und untergräbt die Integrität des Überwachungsprozesses. Die bloße Auslagerung der Erstprüfung an externe Dienstleister adressiert nicht die Ursache der ineffizienten Systemkonfiguration und entbindet die Institution nicht von ihrer Verantwortung für eine angemessene Risikosteuerung.
Kernaussage: Ein effektives Tuning von Überwachungssystemen muss stets auf einer datengestützten Analyse basieren und durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um das Gleichgewicht zwischen Effizienz und Risikokontrolle zu wahren.
Incorrect
Richtig: Die Neukalibrierung von Überwachungssystemen erfordert eine fundierte statistische Validierung der historischen Daten, um sicherzustellen, dass Änderungen an den Schwellenwerten keine kritischen Risiken übersehen. Da solche Anpassungen das Restrisiko der Institution direkt beeinflussen, ist es im Rahmen einer soliden Governance-Struktur unerlässlich, die Ergebnisse und die damit verbundene Risikoabwägung dem Risikoausschuss oder dem Vorstand vorzulegen. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft steht und regulatorische Anforderungen an die Transparenz erfüllt werden.
Falsch: Eine pauschale Erhöhung der Schwellenwerte zur reinen Arbeitslastreduzierung ohne vorherige Analyse vernachlässigt den risikobasierten Ansatz und könnte dazu führen, dass signifikante Verdachtsfälle unentdeckt bleiben. Die manuelle Vorfilterung von Warnmeldungen vor der Systemprotokollierung verstößt gegen die Grundsätze der Revisionssicherheit und untergräbt die Integrität des Überwachungsprozesses. Die bloße Auslagerung der Erstprüfung an externe Dienstleister adressiert nicht die Ursache der ineffizienten Systemkonfiguration und entbindet die Institution nicht von ihrer Verantwortung für eine angemessene Risikosteuerung.
Kernaussage: Ein effektives Tuning von Überwachungssystemen muss stets auf einer datengestützten Analyse basieren und durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um das Gleichgewicht zwischen Effizienz und Risikokontrolle zu wahren.
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Question 9 of 30
9. Question
Sie fungieren als Leiter der Abteilung für Finanzkriminalität (FCI) bei einer Krypto-Börse, die vor kurzem ihr Angebot für institutionelle Kunden erweitert hat. Seit der Einführung stellen Sie fest, dass die Transaktionsüberwachung eine enorme Anzahl an Warnmeldungen generiert, wobei die Quote der Fehlalarme (False Positives) bei über 95 % liegt, was die Ressourcen Ihres Ermittlungsteams bindet. Der Vorstand fordert eine Optimierung der Prozesse, während die Aufsichtsbehörden gleichzeitig eine lückenlose Überwachung potenzieller Schwellenwert-Umgehungen (Structuring) verlangen. Welches Vorgehen zur Neukalibrierung der Überwachungsparameter entspricht am besten einem risikobasierten Ansatz unter Berücksichtigung der institutionellen Governance?
Correct
Richtig: Die Neukalibrierung von Überwachungssystemen erfordert eine fundierte statistische Validierung der historischen Daten, um sicherzustellen, dass Änderungen an den Schwellenwerten keine kritischen Risiken übersehen. Da solche Anpassungen das Restrisiko der Institution direkt beeinflussen, ist es im Rahmen einer soliden Governance-Struktur unerlässlich, die Ergebnisse und die damit verbundene Risikoabwägung dem Risikoausschuss oder dem Vorstand vorzulegen. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft steht und regulatorische Anforderungen an die Transparenz erfüllt werden.
Falsch: Eine pauschale Erhöhung der Schwellenwerte zur reinen Arbeitslastreduzierung ohne vorherige Analyse vernachlässigt den risikobasierten Ansatz und könnte dazu führen, dass signifikante Verdachtsfälle unentdeckt bleiben. Die manuelle Vorfilterung von Warnmeldungen vor der Systemprotokollierung verstößt gegen die Grundsätze der Revisionssicherheit und untergräbt die Integrität des Überwachungsprozesses. Die bloße Auslagerung der Erstprüfung an externe Dienstleister adressiert nicht die Ursache der ineffizienten Systemkonfiguration und entbindet die Institution nicht von ihrer Verantwortung für eine angemessene Risikosteuerung.
Kernaussage: Ein effektives Tuning von Überwachungssystemen muss stets auf einer datengestützten Analyse basieren und durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um das Gleichgewicht zwischen Effizienz und Risikokontrolle zu wahren.
Incorrect
Richtig: Die Neukalibrierung von Überwachungssystemen erfordert eine fundierte statistische Validierung der historischen Daten, um sicherzustellen, dass Änderungen an den Schwellenwerten keine kritischen Risiken übersehen. Da solche Anpassungen das Restrisiko der Institution direkt beeinflussen, ist es im Rahmen einer soliden Governance-Struktur unerlässlich, die Ergebnisse und die damit verbundene Risikoabwägung dem Risikoausschuss oder dem Vorstand vorzulegen. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft steht und regulatorische Anforderungen an die Transparenz erfüllt werden.
Falsch: Eine pauschale Erhöhung der Schwellenwerte zur reinen Arbeitslastreduzierung ohne vorherige Analyse vernachlässigt den risikobasierten Ansatz und könnte dazu führen, dass signifikante Verdachtsfälle unentdeckt bleiben. Die manuelle Vorfilterung von Warnmeldungen vor der Systemprotokollierung verstößt gegen die Grundsätze der Revisionssicherheit und untergräbt die Integrität des Überwachungsprozesses. Die bloße Auslagerung der Erstprüfung an externe Dienstleister adressiert nicht die Ursache der ineffizienten Systemkonfiguration und entbindet die Institution nicht von ihrer Verantwortung für eine angemessene Risikosteuerung.
Kernaussage: Ein effektives Tuning von Überwachungssystemen muss stets auf einer datengestützten Analyse basieren und durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um das Gleichgewicht zwischen Effizienz und Risikokontrolle zu wahren.
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Question 10 of 30
10. Question
Die Nord-Krypto Bank hat vor sechs Monaten ein neues Produkt für institutionelle Kunden eingeführt, das den Handel mit dezentralen Finanzprotokollen (DeFi) ermöglicht. Seit der Einführung ist die Anzahl der Warnmeldungen zur Transaktionsüberwachung um 400 % gestiegen, was zu einem erheblichen Rückstau in der Ermittlungsabteilung geführt hat. Eine erste Analyse zeigt, dass ein Großteil dieser Meldungen falsch-positiv ist, da die Schwellenwerte für Volatilität nicht an die spezifischen Marktgegebenheiten von Krypto-Assets angepasst wurden. Welcher Schritt ist im Rahmen der Governance-Struktur des FCI-Programms am angemessensten, um die Effektivität der Ermittlungen zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Institut innerhalb seiner festgelegten Risikobereitschaft bleibt?
Correct
Richtig: Die Optimierung von Schwellenwerten (Tuning) ist ein zentraler Bestandteil eines effektiven FCI-Programms, um die Relevanz von Warnmeldungen zu erhöhen. Da solche Anpassungen jedoch das Entdeckungsrisiko und somit das Gesamtrisikoprofil des Instituts beeinflussen, müssen sie auf einer fundierten statistischen Analyse basieren und formell durch die Governance-Instanzen (wie den Risikoausschuss oder den Vorstand) genehmigt werden. Dies stellt sicher, dass die operativen Änderungen im Einklang mit der strategischen Risikobereitschaft des Unternehmens stehen und regulatorische Anforderungen an die Überwachung erfüllt bleiben.
Falsch: Eine rein technische Anpassung durch die IT-Abteilung ohne Einbeziehung der Compliance-Governance vernachlässigt die regulatorische Verantwortung der Geschäftsleitung und birgt das Risiko, dass wesentliche Bedrohungen unbemerkt bleiben. Die Umverteilung von Ressourcen aus der Qualitätskontrolle schwächt die notwendige Überprüfung der Ermittlungsqualität und untergräbt die Integrität des Programms. Eine pauschale Erhöhung der Risikokategorisierung für alle Kunden löst nicht das Problem ineffizienter Überwachungssysteme, sondern führt lediglich zu einer weiteren Überlastung der Ressourcen durch erhöhte Due-Diligence-Anforderungen, ohne die Präzision der Erkennung zu verbessern.
Kernaussage: Systemanpassungen im FCI-Programm müssen stets datengestützt erfolgen und durch die formelle Governance-Struktur legitimiert werden, um die Balance zwischen operativer Effizienz und Risikobereitschaft zu wahren.
Incorrect
Richtig: Die Optimierung von Schwellenwerten (Tuning) ist ein zentraler Bestandteil eines effektiven FCI-Programms, um die Relevanz von Warnmeldungen zu erhöhen. Da solche Anpassungen jedoch das Entdeckungsrisiko und somit das Gesamtrisikoprofil des Instituts beeinflussen, müssen sie auf einer fundierten statistischen Analyse basieren und formell durch die Governance-Instanzen (wie den Risikoausschuss oder den Vorstand) genehmigt werden. Dies stellt sicher, dass die operativen Änderungen im Einklang mit der strategischen Risikobereitschaft des Unternehmens stehen und regulatorische Anforderungen an die Überwachung erfüllt bleiben.
Falsch: Eine rein technische Anpassung durch die IT-Abteilung ohne Einbeziehung der Compliance-Governance vernachlässigt die regulatorische Verantwortung der Geschäftsleitung und birgt das Risiko, dass wesentliche Bedrohungen unbemerkt bleiben. Die Umverteilung von Ressourcen aus der Qualitätskontrolle schwächt die notwendige Überprüfung der Ermittlungsqualität und untergräbt die Integrität des Programms. Eine pauschale Erhöhung der Risikokategorisierung für alle Kunden löst nicht das Problem ineffizienter Überwachungssysteme, sondern führt lediglich zu einer weiteren Überlastung der Ressourcen durch erhöhte Due-Diligence-Anforderungen, ohne die Präzision der Erkennung zu verbessern.
Kernaussage: Systemanpassungen im FCI-Programm müssen stets datengestützt erfolgen und durch die formelle Governance-Struktur legitimiert werden, um die Balance zwischen operativer Effizienz und Risikobereitschaft zu wahren.
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Question 11 of 30
11. Question
Ein Finanzinstitut bietet Dienstleistungen für einen Virtual Asset Service Provider (VASP) an. Im Rahmen einer halbjährlichen Überprüfung stellt das Financial Crime Investigation (FCI) Team fest, dass das Transaktionsvolumen die ursprünglichen Erwartungen um 400 Prozent übersteigt. Zudem wurden mehrere Warnmeldungen generiert, die auf Transaktionen mit sanktionierten Jurisdiktionen hindeuten. Eine vertiefte Untersuchung ergibt, dass der VASP erhebliche Lücken bei der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) seiner eigenen Endkunden aufweist. Welches Vorgehen ist im Hinblick auf die Governance-Struktur und das Risikomanagement der Institution am angemessensten?
Correct
Richtig: In einem professionellen Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Fortführung oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen, die das Risikoprofil der Institution erheblich überschreiten, über die festgelegten Governance-Strukturen erfolgen. Da die festgestellten Mängel bei der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und die Verstöße gegen Sanktionsvorgaben die Risikobereitschaft (Risk Appetite) der Bank direkt berühren, ist eine Eskalation an den Risikoausschuss oder den Vorstand zwingend erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung auf einer umfassenden Bewertung der regulatorischen, reputativen und operativen Risiken basiert und im Einklang mit der strategischen Ausrichtung des Instituts steht.
Falsch: Die sofortige Kündigung der Beziehung allein durch das Ermittlungsteam ohne Einbeziehung des Senior Managements vernachlässigt die notwendigen Governance-Prozesse und die strategische Tragweite solcher Entscheidungen. Die bloße Anpassung der Schwellenwerte im Überwachungssystem zur Reduzierung der Alarmquote ist eine riskante Praxis, die das Problem der unzureichenden Due Diligence nicht löst, sondern lediglich die Sichtbarkeit des Risikos verringert. Die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR) ist zwar eine regulatorische Pflicht, entbindet das Institut jedoch nicht von der Verantwortung, das fortlaufende Risiko der Geschäftsbeziehung intern zu bewerten und Managemententscheidungen über die Kontoführung zu treffen.
Kernaussage: Entscheidungen über hochriskante Geschäftsbeziehungen müssen stets über die internen Governance-Gremien eskaliert werden, um eine Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: In einem professionellen Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Fortführung oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen, die das Risikoprofil der Institution erheblich überschreiten, über die festgelegten Governance-Strukturen erfolgen. Da die festgestellten Mängel bei der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und die Verstöße gegen Sanktionsvorgaben die Risikobereitschaft (Risk Appetite) der Bank direkt berühren, ist eine Eskalation an den Risikoausschuss oder den Vorstand zwingend erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung auf einer umfassenden Bewertung der regulatorischen, reputativen und operativen Risiken basiert und im Einklang mit der strategischen Ausrichtung des Instituts steht.
Falsch: Die sofortige Kündigung der Beziehung allein durch das Ermittlungsteam ohne Einbeziehung des Senior Managements vernachlässigt die notwendigen Governance-Prozesse und die strategische Tragweite solcher Entscheidungen. Die bloße Anpassung der Schwellenwerte im Überwachungssystem zur Reduzierung der Alarmquote ist eine riskante Praxis, die das Problem der unzureichenden Due Diligence nicht löst, sondern lediglich die Sichtbarkeit des Risikos verringert. Die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR) ist zwar eine regulatorische Pflicht, entbindet das Institut jedoch nicht von der Verantwortung, das fortlaufende Risiko der Geschäftsbeziehung intern zu bewerten und Managemententscheidungen über die Kontoführung zu treffen.
Kernaussage: Entscheidungen über hochriskante Geschäftsbeziehungen müssen stets über die internen Governance-Gremien eskaliert werden, um eine Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft sicherzustellen.
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Question 12 of 30
12. Question
Ein interner Audit-Bericht zur Wirksamkeit des Financial Crime Investigation (FCI)-Programms einer Bank stellt fest, dass bei der Entscheidung über die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikokunden im Krypto-Sektor Unklarheiten bestehen. Ein aktueller Fall betrifft einen langjährigen Firmenkunden, dessen Transaktionsvolumen sprunghaft angestiegen ist und vermehrt Interaktionen mit nicht regulierten Mixing-Diensten aufweist. Während der zuständige Kundenbetreuer die Rentabilität betont, sieht das Ermittlungsteam ein unvertretbares Geldwäsche-Risiko. Welches Vorgehen entspricht am besten den Governance-Standards für risikobasierte Entscheidungen in einem professionellen FCI-Programm?
Correct
Richtig: In einem ausgereiften Governance-Rahmen für Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beibehaltung oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko, die die festgelegte Risikobereitschaft der Institution überschreiten könnten, auf einer Ebene getroffen werden, die sowohl die Compliance-Risiken als auch die strategischen Ziele überblickt. Die Vorlage beim Risikoausschuss oder dem Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidungsträger über die notwendigen Informationen verfügen, um die potenziellen Auswirkungen auf die Institution ganzheitlich zu bewerten. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine starke Governance-Struktur, in der die Geschäftsleitung die letztendliche Verantwortung für das Risikomanagement trägt und komplexe Eskalationspfade klar definiert sind.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Beziehung ohne Einbeziehung der Governance-Strukturen vernachlässigt den risikobasierten Ansatz und die notwendige interne Abstimmung zwischen den Geschäftsbereichen und der Compliance-Funktion. Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt an den Geschäftsbereich aufgrund der Rentabilität stellt einen klassischen Interessenkonflikt dar und untergräbt die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen, was zu erheblichen regulatorischen Mängeln führen kann. Eine bloße Aktualisierung der KYC-Unterlagen ohne formelle Eskalation bei Vorliegen signifikanter Warnsignale wie der Nutzung von Mixern ist unzureichend, da sie das zugrunde liegende Risiko nicht adressiert und die Führungsebene über potenzielle Verstöße gegen die Risikobereitschaft im Unklaren lässt.
Kernaussage: Eine effektive FCI-Governance erfordert die Eskalation komplexer Hochrisikofälle an den Vorstand oder Risikoausschuss, um eine dokumentierte Entscheidung im Einklang mit der institutionellen Risikobereitschaft sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: In einem ausgereiften Governance-Rahmen für Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beibehaltung oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko, die die festgelegte Risikobereitschaft der Institution überschreiten könnten, auf einer Ebene getroffen werden, die sowohl die Compliance-Risiken als auch die strategischen Ziele überblickt. Die Vorlage beim Risikoausschuss oder dem Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidungsträger über die notwendigen Informationen verfügen, um die potenziellen Auswirkungen auf die Institution ganzheitlich zu bewerten. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine starke Governance-Struktur, in der die Geschäftsleitung die letztendliche Verantwortung für das Risikomanagement trägt und komplexe Eskalationspfade klar definiert sind.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Beziehung ohne Einbeziehung der Governance-Strukturen vernachlässigt den risikobasierten Ansatz und die notwendige interne Abstimmung zwischen den Geschäftsbereichen und der Compliance-Funktion. Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt an den Geschäftsbereich aufgrund der Rentabilität stellt einen klassischen Interessenkonflikt dar und untergräbt die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen, was zu erheblichen regulatorischen Mängeln führen kann. Eine bloße Aktualisierung der KYC-Unterlagen ohne formelle Eskalation bei Vorliegen signifikanter Warnsignale wie der Nutzung von Mixern ist unzureichend, da sie das zugrunde liegende Risiko nicht adressiert und die Führungsebene über potenzielle Verstöße gegen die Risikobereitschaft im Unklaren lässt.
Kernaussage: Eine effektive FCI-Governance erfordert die Eskalation komplexer Hochrisikofälle an den Vorstand oder Risikoausschuss, um eine dokumentierte Entscheidung im Einklang mit der institutionellen Risikobereitschaft sicherzustellen.
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Question 13 of 30
13. Question
Ein Krypto-Dienstleister stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde mit Sitz in einer Jurisdiktion mit moderatem Risiko plötzlich ein hohes Volumen an Transaktionen über Mixer-Dienste abwickelt. Die interne Überwachung generiert innerhalb von 48 Stunden mehrere Warnmeldungen wegen ungewöhnlicher Aktivität. Der zuständige Kundenbetreuer argumentiert, dass es sich um legitime Arbitrage-Geschäfte handelt, kann jedoch keine aktuellen Belege für die Herkunft der Mittel vorlegen, die über die ursprüngliche Dokumentation beim Onboarding hinausgehen. Wie sollte die Institution gemäß den Best Practices für die Governance von Finanzkriminalitätsrisiken und den FCI-Programmstandards verfahren?
Correct
Richtig: Gemäß den Standards für die Governance von Finanzkriminalitätsprogrammen müssen signifikante Änderungen im Risikoprofil eines Kunden, die über die operative Ebene hinausgehen, an höhere Instanzen wie den Risikoausschuss oder den Vorstand eskaliert werden. Da die Nutzung von Mixern und das Fehlen aktueller Belege zur Mittelherkunft das Risiko erheblich steigern, reicht eine rein operative Bearbeitung nicht aus. Die Institution muss formal prüfen, ob die Fortführung der Beziehung noch mit der festgelegten Risikobereitschaft (Risk Appetite) vereinbar ist. Dies stellt sicher, dass die Geschäftsführung die Verantwortung für Restrisiken übernimmt, die die Reputation oder die regulatorische Stellung des Instituts gefährden könnten.
Falsch: Der Ansatz, die Entscheidung allein beim Geldwäschebeauftragten zu belassen, ohne den Vorstand einzubeziehen, ignoriert die notwendige Governance-Struktur bei strategischen Risikorentscheidungen. Die bloße Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR) und die Anpassung von Schwellenwerten adressiert zwar die Meldepflicht, löst aber nicht die grundlegende Frage, ob das Risiko des Kunden für die Institution noch tragbar ist. Das Vertrauen auf bestehende Kontrollen und die Verschiebung der Analyse auf ein jährliches Audit bei akuten Warnsignalen stellt ein erhebliches Kontrollversagen dar und widerspricht dem Prinzip der zeitnahen risikobasierten Reaktion.
Kernaussage: Signifikante Abweichungen vom erwarteten Kundenverhalten erfordern eine formelle Aktualisierung der Risikobewertung und eine Eskalation an die Governance-Organe zur Entscheidung über die Geschäftsbeziehung.
Incorrect
Richtig: Gemäß den Standards für die Governance von Finanzkriminalitätsprogrammen müssen signifikante Änderungen im Risikoprofil eines Kunden, die über die operative Ebene hinausgehen, an höhere Instanzen wie den Risikoausschuss oder den Vorstand eskaliert werden. Da die Nutzung von Mixern und das Fehlen aktueller Belege zur Mittelherkunft das Risiko erheblich steigern, reicht eine rein operative Bearbeitung nicht aus. Die Institution muss formal prüfen, ob die Fortführung der Beziehung noch mit der festgelegten Risikobereitschaft (Risk Appetite) vereinbar ist. Dies stellt sicher, dass die Geschäftsführung die Verantwortung für Restrisiken übernimmt, die die Reputation oder die regulatorische Stellung des Instituts gefährden könnten.
Falsch: Der Ansatz, die Entscheidung allein beim Geldwäschebeauftragten zu belassen, ohne den Vorstand einzubeziehen, ignoriert die notwendige Governance-Struktur bei strategischen Risikorentscheidungen. Die bloße Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR) und die Anpassung von Schwellenwerten adressiert zwar die Meldepflicht, löst aber nicht die grundlegende Frage, ob das Risiko des Kunden für die Institution noch tragbar ist. Das Vertrauen auf bestehende Kontrollen und die Verschiebung der Analyse auf ein jährliches Audit bei akuten Warnsignalen stellt ein erhebliches Kontrollversagen dar und widerspricht dem Prinzip der zeitnahen risikobasierten Reaktion.
Kernaussage: Signifikante Abweichungen vom erwarteten Kundenverhalten erfordern eine formelle Aktualisierung der Risikobewertung und eine Eskalation an die Governance-Organe zur Entscheidung über die Geschäftsbeziehung.
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Question 14 of 30
14. Question
Sie sind als Compliance-Spezialist bei einem Finanzinstitut tätig, das Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte anbietet. Bei einer themenbezogenen Qualitätskontrolle stellen Sie fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, ein Krypto-Zahlungsabwickler, komplexe Transaktionsstrukturen nutzt, die von den aktuellen Überwachungsschwellenwerten nicht erfasst wurden. Eine erste Analyse deutet auf potenzielle Schichtung (Layering) hin. Der Kunde generiert hohe Umsätze, doch die Aktivitäten scheinen das aktuelle Risikoprofil und die Risikobereitschaft der Institution zu überschreiten. Welches Vorgehen entspricht am besten den Anforderungen an ein wirksames FCI-Programm und die interne Governance?
Correct
Richtig: In einem effektiven FCI-Programm (Financial Crime Investigation) müssen identifizierte Kontrolllücken und signifikante Risiken, die über die festgelegte Risikobereitschaft hinausgehen, formal über die Governance-Struktur eskaliert werden. Die Entscheidung über die Fortführung einer risikoreichen Geschäftsbeziehung liegt nicht allein beim Ermittler, sondern erfordert eine fundierte Analyse, die dem Risikoausschuss oder dem Vorstand vorgelegt wird. Dies stellt sicher, dass die Institution eine ganzheitliche Entscheidung trifft, die sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch das strategische Risikomanagement berücksichtigt. Die Dokumentation der Untersuchung und die Prüfung einer Verdachtsmeldung (SAR) sind dabei essenzielle Bestandteile des Prozesses.
Falsch: Ein rein technischer Fokus auf das System-Tuning vernachlässigt die notwendige risikobasierte Bewertung des Kunden und die rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung potenzieller Geldwäsche. Das bloße Abwarten der nächsten regulären Überprüfung ist bei konkreten Verdachtsmomenten unzureichend und kann als Verletzung der Sorgfaltspflichten gewertet werden. Eine sofortige Kündigung ohne vorherige Eskalation an die entsprechenden Gremien und ohne Berücksichtigung der internen Governance-Prozesse verhindert eine strategische Risikobewertung und könnte zudem das Risiko eines ‘Tipping-off’ erhöhen, falls keine ordnungsgemäße Meldung erfolgt.
Kernaussage: Ein robustes FCI-Programm erfordert die Integration von Untersuchungsergebnissen in die Governance-Struktur, um risikobasierte Entscheidungen über Kundenbeziehungen auf Führungsebene zu legitimieren.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven FCI-Programm (Financial Crime Investigation) müssen identifizierte Kontrolllücken und signifikante Risiken, die über die festgelegte Risikobereitschaft hinausgehen, formal über die Governance-Struktur eskaliert werden. Die Entscheidung über die Fortführung einer risikoreichen Geschäftsbeziehung liegt nicht allein beim Ermittler, sondern erfordert eine fundierte Analyse, die dem Risikoausschuss oder dem Vorstand vorgelegt wird. Dies stellt sicher, dass die Institution eine ganzheitliche Entscheidung trifft, die sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch das strategische Risikomanagement berücksichtigt. Die Dokumentation der Untersuchung und die Prüfung einer Verdachtsmeldung (SAR) sind dabei essenzielle Bestandteile des Prozesses.
Falsch: Ein rein technischer Fokus auf das System-Tuning vernachlässigt die notwendige risikobasierte Bewertung des Kunden und die rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung potenzieller Geldwäsche. Das bloße Abwarten der nächsten regulären Überprüfung ist bei konkreten Verdachtsmomenten unzureichend und kann als Verletzung der Sorgfaltspflichten gewertet werden. Eine sofortige Kündigung ohne vorherige Eskalation an die entsprechenden Gremien und ohne Berücksichtigung der internen Governance-Prozesse verhindert eine strategische Risikobewertung und könnte zudem das Risiko eines ‘Tipping-off’ erhöhen, falls keine ordnungsgemäße Meldung erfolgt.
Kernaussage: Ein robustes FCI-Programm erfordert die Integration von Untersuchungsergebnissen in die Governance-Struktur, um risikobasierte Entscheidungen über Kundenbeziehungen auf Führungsebene zu legitimieren.
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Question 15 of 30
15. Question
Eine mittelgroße Bank, die Dienstleistungen für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) anbietet, stellt bei einer thematischen Überprüfung fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, ein lokaler Krypto-Broker, sein Transaktionsvolumen innerhalb von drei Monaten verdreifacht hat. Die interne Untersuchung durch das FCI-Team ergibt, dass ein erheblicher Teil der Mittel aus Jurisdiktionen mit hohem Risiko stammt und über Mixer-Dienste geleitet wurde, was nicht mit dem ursprünglichen Kundenprofil übereinstimmt. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss nun über die weiteren Schritte bezüglich der Geschäftsbeziehung entscheiden. Welches Vorgehen entspricht am ehesten den Best Practices für die Governance und das Risikomanagement in dieser Situation?
Correct
Richtig: In einem professionellen Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend. Wenn eine Untersuchung ergibt, dass ein Kunde das Risikoprofil der Institution oder die festgelegte Risikobereitschaft (Risk Appetite) überschreitet, muss die Entscheidung über die Fortführung der Beziehung auf einer fundierten Analyse basieren. Die Vorlage eines detaillierten Dossiers beim Risikoausschuss oder Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidungsträger die spezifischen Bedrohungen, wie die Nutzung von Mixern und die Herkunft der Mittel, verstehen. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine wirksame Eskalation und die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung (Senior Management Accountability).
Falsch: Die sofortige Schließung des Kontos ohne Einbindung der Governance-Ebene ist zwar proaktiv, umgeht jedoch die etablierten internen Kontroll- und Entscheidungsprozesse, die für eine konsistente Risikostrategie erforderlich sind. Die bloße Zusage des Kunden, keine Mixer mehr zu verwenden, bei gleichzeitiger Erhöhung der Überwachungsschwellen, stellt eine unzureichende Risikominderung dar und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass weitere verdächtige Aktivitäten unentdeckt bleiben. Die Übertragung der Entscheidung an die Rechtsabteilung verkennt, dass das Management von Finanzkriminalitätsrisiken eine Compliance- und Managementaufgabe ist, die über rein vertragliche Haftungsfragen hinausgeht.
Kernaussage: Entscheidungen über komplexe Hochrisiko-Beziehungen erfordern eine strukturierte Eskalation an die Governance-Organe, um die Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einem professionellen Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend. Wenn eine Untersuchung ergibt, dass ein Kunde das Risikoprofil der Institution oder die festgelegte Risikobereitschaft (Risk Appetite) überschreitet, muss die Entscheidung über die Fortführung der Beziehung auf einer fundierten Analyse basieren. Die Vorlage eines detaillierten Dossiers beim Risikoausschuss oder Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidungsträger die spezifischen Bedrohungen, wie die Nutzung von Mixern und die Herkunft der Mittel, verstehen. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine wirksame Eskalation und die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung (Senior Management Accountability).
Falsch: Die sofortige Schließung des Kontos ohne Einbindung der Governance-Ebene ist zwar proaktiv, umgeht jedoch die etablierten internen Kontroll- und Entscheidungsprozesse, die für eine konsistente Risikostrategie erforderlich sind. Die bloße Zusage des Kunden, keine Mixer mehr zu verwenden, bei gleichzeitiger Erhöhung der Überwachungsschwellen, stellt eine unzureichende Risikominderung dar und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass weitere verdächtige Aktivitäten unentdeckt bleiben. Die Übertragung der Entscheidung an die Rechtsabteilung verkennt, dass das Management von Finanzkriminalitätsrisiken eine Compliance- und Managementaufgabe ist, die über rein vertragliche Haftungsfragen hinausgeht.
Kernaussage: Entscheidungen über komplexe Hochrisiko-Beziehungen erfordern eine strukturierte Eskalation an die Governance-Organe, um die Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft zu gewährleisten.
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Question 16 of 30
16. Question
Ein mittelständisches Finanzinstitut führt eine neue Handelsplattform für Krypto-Assets ein. Im Rahmen der Anpassung des Programms zur Untersuchung von Finanzkriminalität (FCI) muss der Geldwäschebeauftragte sicherstellen, dass die Governance-Struktur und die operativen Elemente wie Überwachung, Untersuchung und Berichterstattung effektiv zusammenarbeiten. Welcher Ansatz entspricht am besten den Anforderungen an ein risikobasiertes FCI-Programm bei der Integration neuer Hochrisiko-Produkte?
Correct
Richtig: Die Wirksamkeit eines Programms zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) hängt maßgeblich von der synergetischen Zusammenarbeit seiner Komponenten ab. Ein geschlossener Feedback-Mechanismus stellt sicher, dass Erkenntnisse aus tatsächlichen Untersuchungen (z. B. identifizierte neue Typologien oder die Qualität von Verdachtsmeldungen) genutzt werden, um die Überwachungssysteme (Tuning) und die allgemeine Risikobewertung des Instituts kontinuierlich zu verfeinern. Die Einbindung des Risikoausschusses gewährleistet dabei die notwendige Governance und stellt sicher, dass die Risikobereitschaft des Instituts mit den operativen Kontrollen im Einklang steht, was den Kern eines risikobasierten Ansatzes gemäß den regulatorischen Erwartungen darstellt.
Falsch: Die bloße Aufstockung des Personals ohne Anpassung der Überwachungslogik ist ineffizient, da sie die Ursache für potenziell irrelevante Warnmeldungen nicht behebt und die spezifischen Risiken neuer Produkte wie Krypto-Assets ignoriert. Eine maximale Sensibilisierung der Systeme zur Vermeidung jeglicher False Negatives führt in der Praxis zu einer Überlastung der Ermittler (Alert Fatigue) und verhindert eine effektive Priorisierung der wirklich werthaltigen Fälle. Die vollständige Auslagerung der Risikokategorisierung an externe Anbieter ist regulatorisch bedenklich, da das Finanzinstitut die Verantwortung für seine Governance-Struktur und das Verständnis seiner eigenen Risiken nicht delegieren kann; die interne Kontrolle und das Fachwissen müssen gewahrt bleiben.
Kernaussage: Ein robustes FCI-Programm erfordert eine dynamische Integration von Ermittlungsergebnissen in die Systemsteuerung unter einer aktiven internen Governance, um Ressourcen risikoorientiert einzusetzen.
Incorrect
Richtig: Die Wirksamkeit eines Programms zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) hängt maßgeblich von der synergetischen Zusammenarbeit seiner Komponenten ab. Ein geschlossener Feedback-Mechanismus stellt sicher, dass Erkenntnisse aus tatsächlichen Untersuchungen (z. B. identifizierte neue Typologien oder die Qualität von Verdachtsmeldungen) genutzt werden, um die Überwachungssysteme (Tuning) und die allgemeine Risikobewertung des Instituts kontinuierlich zu verfeinern. Die Einbindung des Risikoausschusses gewährleistet dabei die notwendige Governance und stellt sicher, dass die Risikobereitschaft des Instituts mit den operativen Kontrollen im Einklang steht, was den Kern eines risikobasierten Ansatzes gemäß den regulatorischen Erwartungen darstellt.
Falsch: Die bloße Aufstockung des Personals ohne Anpassung der Überwachungslogik ist ineffizient, da sie die Ursache für potenziell irrelevante Warnmeldungen nicht behebt und die spezifischen Risiken neuer Produkte wie Krypto-Assets ignoriert. Eine maximale Sensibilisierung der Systeme zur Vermeidung jeglicher False Negatives führt in der Praxis zu einer Überlastung der Ermittler (Alert Fatigue) und verhindert eine effektive Priorisierung der wirklich werthaltigen Fälle. Die vollständige Auslagerung der Risikokategorisierung an externe Anbieter ist regulatorisch bedenklich, da das Finanzinstitut die Verantwortung für seine Governance-Struktur und das Verständnis seiner eigenen Risiken nicht delegieren kann; die interne Kontrolle und das Fachwissen müssen gewahrt bleiben.
Kernaussage: Ein robustes FCI-Programm erfordert eine dynamische Integration von Ermittlungsergebnissen in die Systemsteuerung unter einer aktiven internen Governance, um Ressourcen risikoorientiert einzusetzen.
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Question 17 of 30
17. Question
Ein Finanzinstitut, das Dienstleistungen für Krypto-Asset-Anbieter erbringt, stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde seine Transaktionsmuster signifikant geändert hat. Die Ermittlungen des Financial Crime Investigation (FCI) Teams ergeben, dass der Kunde nun verstärkt Mittel in Jurisdiktionen transferiert, die auf der grauen Liste der FATF stehen, wobei die Dokumentation zur Mittelherkunft (Source of Wealth) lückenhaft bleibt. Während die Geschäftsleitung die Rentabilität der Beziehung betont, sieht das Compliance-Team ein erhebliches regulatorisches Risiko. Welches Vorgehen entspricht am ehesten einer effektiven Governance-Struktur und einem risikobasierten Ansatz bei der Bewertung dieser Kundenbeziehung?
Correct
Richtig: In einer robusten Governance-Struktur für Finanzkriminalität müssen Entscheidungen über hochriskante Kundenbeziehungen, die potenziell die Risikobereitschaft der Institution überschreiten, auf einer Ebene getroffen werden, die sowohl die Compliance- als auch die Geschäftsrisiken abwägen kann. Die Vorlage eines detaillierten Berichts beim Risikoausschuss stellt sicher, dass die Entscheidungsträger über alle notwendigen Fakten verfügen, um eine fundierte, risikobasierte Entscheidung zu treffen. Dies entspricht den Anforderungen an eine klare Eskalationshierarchie und dokumentiert den Entscheidungsprozess für Aufsichtsbehörden, wobei verstärkte Kontrollmaßnahmen (Enhanced Due Diligence) als notwendige Bedingung für eine etwaige Fortführung gelten.
Falsch: Die Anpassung von Überwachungsschwellenwerten nach oben, nur um das Arbeitsaufkommen zu reduzieren, stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollinstanzen dar und widerspricht dem risikobasierten Ansatz. Eine isolierte Entscheidung zur Kontenschließung durch den Geldwäschebeauftragten ohne Einbindung der festgelegten Governance-Strukturen oder des Senior Managements kann rechtliche und operative Risiken für das Institut bergen und ignoriert die notwendige interne Abstimmung bei strategisch relevanten Kunden. Eine Herabstufung des Risikoprofils trotz unklarer Mittelherkunft und Transaktionen mit Hochrisikogebieten ist fachlich nicht vertretbar und deutet auf eine mangelhafte Risikobewertung hin, die regulatorische Sanktionen nach sich ziehen kann.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über die Fortführung von Kundenbeziehungen mit hohem Risiko müssen über formelle Eskalationswege an den Risikoausschuss oder den Vorstand kommuniziert werden, um eine strategisch fundierte und dokumentierte Entscheidung zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einer robusten Governance-Struktur für Finanzkriminalität müssen Entscheidungen über hochriskante Kundenbeziehungen, die potenziell die Risikobereitschaft der Institution überschreiten, auf einer Ebene getroffen werden, die sowohl die Compliance- als auch die Geschäftsrisiken abwägen kann. Die Vorlage eines detaillierten Berichts beim Risikoausschuss stellt sicher, dass die Entscheidungsträger über alle notwendigen Fakten verfügen, um eine fundierte, risikobasierte Entscheidung zu treffen. Dies entspricht den Anforderungen an eine klare Eskalationshierarchie und dokumentiert den Entscheidungsprozess für Aufsichtsbehörden, wobei verstärkte Kontrollmaßnahmen (Enhanced Due Diligence) als notwendige Bedingung für eine etwaige Fortführung gelten.
Falsch: Die Anpassung von Überwachungsschwellenwerten nach oben, nur um das Arbeitsaufkommen zu reduzieren, stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollinstanzen dar und widerspricht dem risikobasierten Ansatz. Eine isolierte Entscheidung zur Kontenschließung durch den Geldwäschebeauftragten ohne Einbindung der festgelegten Governance-Strukturen oder des Senior Managements kann rechtliche und operative Risiken für das Institut bergen und ignoriert die notwendige interne Abstimmung bei strategisch relevanten Kunden. Eine Herabstufung des Risikoprofils trotz unklarer Mittelherkunft und Transaktionen mit Hochrisikogebieten ist fachlich nicht vertretbar und deutet auf eine mangelhafte Risikobewertung hin, die regulatorische Sanktionen nach sich ziehen kann.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über die Fortführung von Kundenbeziehungen mit hohem Risiko müssen über formelle Eskalationswege an den Risikoausschuss oder den Vorstand kommuniziert werden, um eine strategisch fundierte und dokumentierte Entscheidung zu gewährleisten.
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Question 18 of 30
18. Question
Ein Finanzinstitut, das Dienstleistungen für Krypto-Asset-Anbieter erbringt, stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde seine Transaktionsmuster signifikant geändert hat. Die Ermittlungen des Financial Crime Investigation (FCI) Teams ergeben, dass der Kunde nun verstärkt Mittel in Jurisdiktionen transferiert, die auf der grauen Liste der FATF stehen, wobei die Dokumentation zur Mittelherkunft (Source of Wealth) lückenhaft bleibt. Während die Geschäftsleitung die Rentabilität der Beziehung betont, sieht das Compliance-Team ein erhebliches regulatorisches Risiko. Welches Vorgehen entspricht am ehesten einer effektiven Governance-Struktur und einem risikobasierten Ansatz bei der Bewertung dieser Kundenbeziehung?
Correct
Richtig: In einer robusten Governance-Struktur für Finanzkriminalität müssen Entscheidungen über hochriskante Kundenbeziehungen, die potenziell die Risikobereitschaft der Institution überschreiten, auf einer Ebene getroffen werden, die sowohl die Compliance- als auch die Geschäftsrisiken abwägen kann. Die Vorlage eines detaillierten Berichts beim Risikoausschuss stellt sicher, dass die Entscheidungsträger über alle notwendigen Fakten verfügen, um eine fundierte, risikobasierte Entscheidung zu treffen. Dies entspricht den Anforderungen an eine klare Eskalationshierarchie und dokumentiert den Entscheidungsprozess für Aufsichtsbehörden, wobei verstärkte Kontrollmaßnahmen (Enhanced Due Diligence) als notwendige Bedingung für eine etwaige Fortführung gelten.
Falsch: Die Anpassung von Überwachungsschwellenwerten nach oben, nur um das Arbeitsaufkommen zu reduzieren, stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollinstanzen dar und widerspricht dem risikobasierten Ansatz. Eine isolierte Entscheidung zur Kontenschließung durch den Geldwäschebeauftragten ohne Einbindung der festgelegten Governance-Strukturen oder des Senior Managements kann rechtliche und operative Risiken für das Institut bergen und ignoriert die notwendige interne Abstimmung bei strategisch relevanten Kunden. Eine Herabstufung des Risikoprofils trotz unklarer Mittelherkunft und Transaktionen mit Hochrisikogebieten ist fachlich nicht vertretbar und deutet auf eine mangelhafte Risikobewertung hin, die regulatorische Sanktionen nach sich ziehen kann.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über die Fortführung von Kundenbeziehungen mit hohem Risiko müssen über formelle Eskalationswege an den Risikoausschuss oder den Vorstand kommuniziert werden, um eine strategisch fundierte und dokumentierte Entscheidung zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einer robusten Governance-Struktur für Finanzkriminalität müssen Entscheidungen über hochriskante Kundenbeziehungen, die potenziell die Risikobereitschaft der Institution überschreiten, auf einer Ebene getroffen werden, die sowohl die Compliance- als auch die Geschäftsrisiken abwägen kann. Die Vorlage eines detaillierten Berichts beim Risikoausschuss stellt sicher, dass die Entscheidungsträger über alle notwendigen Fakten verfügen, um eine fundierte, risikobasierte Entscheidung zu treffen. Dies entspricht den Anforderungen an eine klare Eskalationshierarchie und dokumentiert den Entscheidungsprozess für Aufsichtsbehörden, wobei verstärkte Kontrollmaßnahmen (Enhanced Due Diligence) als notwendige Bedingung für eine etwaige Fortführung gelten.
Falsch: Die Anpassung von Überwachungsschwellenwerten nach oben, nur um das Arbeitsaufkommen zu reduzieren, stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollinstanzen dar und widerspricht dem risikobasierten Ansatz. Eine isolierte Entscheidung zur Kontenschließung durch den Geldwäschebeauftragten ohne Einbindung der festgelegten Governance-Strukturen oder des Senior Managements kann rechtliche und operative Risiken für das Institut bergen und ignoriert die notwendige interne Abstimmung bei strategisch relevanten Kunden. Eine Herabstufung des Risikoprofils trotz unklarer Mittelherkunft und Transaktionen mit Hochrisikogebieten ist fachlich nicht vertretbar und deutet auf eine mangelhafte Risikobewertung hin, die regulatorische Sanktionen nach sich ziehen kann.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über die Fortführung von Kundenbeziehungen mit hohem Risiko müssen über formelle Eskalationswege an den Risikoausschuss oder den Vorstand kommuniziert werden, um eine strategisch fundierte und dokumentierte Entscheidung zu gewährleisten.
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Question 19 of 30
19. Question
Ein Auszug aus einem internen Auditbericht der Krypto-Abteilung einer Universalbank stellt fest, dass es bei der Eskalation von Hochrisikokunden zu Unstimmigkeiten zwischen der Compliance-Abteilung und der Geschäftsleitung kommt. Ein langjähriger Kunde, der im Bereich Krypto-OTC-Handel tätig ist, hat innerhalb von sechs Monaten wiederholt Warnmeldungen wegen unklarer Mittelherkunft (Source of Wealth) und verdächtiger Transaktionsmuster ausgelöst. Während der Geldwäschebeauftragte (MLRO) aufgrund der unzureichenden Dokumentation eine Beendigung der Geschäftsbeziehung empfiehlt, verweist die Geschäftseinheit auf die strategische Bedeutung und die hohen Provisionserträge des Kunden. Welches Vorgehen entspricht am ehesten einer robusten Governance-Struktur für das Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI)?
Correct
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko, insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen Geschäftsbereichen und Compliance, über die festgelegten Governance-Instanzen des Instituts laufen. Die Vorlage beim Risikoausschuss oder dem Vorstand stellt sicher, dass die Institution das verbleibende Risiko auf höchster Ebene bewertet und dokumentiert. Dies entspricht den Anforderungen an eine risikobasierte Entscheidungsfindung, bei der die potenziellen Auswirkungen auf die Reputation und regulatorische Sanktionen gegen die Risikobereitschaft der Institution abgewogen werden.
Falsch: Eine einseitige Anordnung zur Kontoschließung ohne Konsultation der Governance-Struktur ignoriert die notwendige interne Abstimmung und die Rolle der Geschäftsleitung bei der Risikoakzeptanz. Die bloße Erhöhung der Überwachungsfrequenz bei gleichzeitiger Aufschiebung der Entscheidung adressiert nicht das Kernproblem der unklaren Mittelherkunft und setzt das Institut weiterhin einem ungeminderten Risiko aus. Eine rein wirtschaftliche Abwägung von Bußgeldern gegenüber Vertragsstrafen durch die Rechtsabteilung verkennt den Zweck eines AML-Programms, das auf der Identifizierung und Minderung von Kriminalitätsrisiken und nicht auf einer rein finanziellen Schadenskalkulation basiert.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über den Verbleib von Hochrisikokunden müssen über formelle Governance-Strukturen wie Risikoausschüsse eskaliert werden, um eine ganzheitliche und dokumentierte Risikobewertung sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko, insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen Geschäftsbereichen und Compliance, über die festgelegten Governance-Instanzen des Instituts laufen. Die Vorlage beim Risikoausschuss oder dem Vorstand stellt sicher, dass die Institution das verbleibende Risiko auf höchster Ebene bewertet und dokumentiert. Dies entspricht den Anforderungen an eine risikobasierte Entscheidungsfindung, bei der die potenziellen Auswirkungen auf die Reputation und regulatorische Sanktionen gegen die Risikobereitschaft der Institution abgewogen werden.
Falsch: Eine einseitige Anordnung zur Kontoschließung ohne Konsultation der Governance-Struktur ignoriert die notwendige interne Abstimmung und die Rolle der Geschäftsleitung bei der Risikoakzeptanz. Die bloße Erhöhung der Überwachungsfrequenz bei gleichzeitiger Aufschiebung der Entscheidung adressiert nicht das Kernproblem der unklaren Mittelherkunft und setzt das Institut weiterhin einem ungeminderten Risiko aus. Eine rein wirtschaftliche Abwägung von Bußgeldern gegenüber Vertragsstrafen durch die Rechtsabteilung verkennt den Zweck eines AML-Programms, das auf der Identifizierung und Minderung von Kriminalitätsrisiken und nicht auf einer rein finanziellen Schadenskalkulation basiert.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über den Verbleib von Hochrisikokunden müssen über formelle Governance-Strukturen wie Risikoausschüsse eskaliert werden, um eine ganzheitliche und dokumentierte Risikobewertung sicherzustellen.
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Question 20 of 30
20. Question
Ein Finanzinstitut führt eine neue Produktlinie für Krypto-Assets ein, was zu einer signifikanten Erhöhung der generierten Warnmeldungen in der Transaktionsüberwachung führt. Der Geldwäschebeauftragte muss das Programm zur Untersuchung von Finanzkriminalität (FCI) anpassen, um die Effektivität der Ermittlungen sicherzustellen, ohne die regulatorischen Anforderungen an die Governance zu verletzen. Welcher Ansatz zur Neugestaltung der Governance-Struktur und der Untersuchungsprozesse ist unter Berücksichtigung eines risikobasierten Ansatzes am effektivsten?
Correct
Richtig: Die Implementierung eines gestuften Untersuchungsmodells stellt sicher, dass die Ressourcen der Institution effizient und risikobasiert eingesetzt werden. Durch die Automatisierung von Routinevalidierungen bei geringem Risiko und die Eskalation komplexer Sachverhalte an spezialisierte Experten wird die Untersuchungstiefe dort maximiert, wo das Gefährdungspotenzial am höchsten ist. Die regelmäßige Berichterstattung von Effektivitätskennzahlen an den Vorstand ist ein entscheidendes Element der Governance, da sie die Überwachung der Programmergebnisse ermöglicht und sicherstellt, dass die Kontrollen mit der festgelegten Risikobereitschaft der Institution im Einklang stehen.
Falsch: Die pauschale Erhöhung von Schwellenwerten zur Reduzierung des Arbeitsaufkommens ist unzulässig, da sie das Risiko birgt, signifikante Muster wie Structuring oder Smurfing zu übersehen, und keine qualitative Verbesserung der Governance darstellt. Eine Auslagerung der Erstprüfung ohne eine tiefgreifende Einbindung in die internen Kontroll- und Feedbackschleifen schwächt die Aufsichtspflicht und kann zu einem Verlust an institutionellem Fachwissen führen. Ein Modell, das primär auf retrospektiver Qualitätskontrolle und individuellem Ermessen basiert, ist unzureichend, da es keine konsistente, risikobasierte Priorisierung im Tagesgeschäft gewährleistet und somit die proaktive Identifizierung von Finanzkriminalität gefährdet.
Kernaussage: Ein robustes FCI-Programm erfordert eine risikobasierte Integration von automatisierter Überwachung, spezialisierter Untersuchung und einer transparenten Berichterstattung an die Geschäftsführung.
Incorrect
Richtig: Die Implementierung eines gestuften Untersuchungsmodells stellt sicher, dass die Ressourcen der Institution effizient und risikobasiert eingesetzt werden. Durch die Automatisierung von Routinevalidierungen bei geringem Risiko und die Eskalation komplexer Sachverhalte an spezialisierte Experten wird die Untersuchungstiefe dort maximiert, wo das Gefährdungspotenzial am höchsten ist. Die regelmäßige Berichterstattung von Effektivitätskennzahlen an den Vorstand ist ein entscheidendes Element der Governance, da sie die Überwachung der Programmergebnisse ermöglicht und sicherstellt, dass die Kontrollen mit der festgelegten Risikobereitschaft der Institution im Einklang stehen.
Falsch: Die pauschale Erhöhung von Schwellenwerten zur Reduzierung des Arbeitsaufkommens ist unzulässig, da sie das Risiko birgt, signifikante Muster wie Structuring oder Smurfing zu übersehen, und keine qualitative Verbesserung der Governance darstellt. Eine Auslagerung der Erstprüfung ohne eine tiefgreifende Einbindung in die internen Kontroll- und Feedbackschleifen schwächt die Aufsichtspflicht und kann zu einem Verlust an institutionellem Fachwissen führen. Ein Modell, das primär auf retrospektiver Qualitätskontrolle und individuellem Ermessen basiert, ist unzureichend, da es keine konsistente, risikobasierte Priorisierung im Tagesgeschäft gewährleistet und somit die proaktive Identifizierung von Finanzkriminalität gefährdet.
Kernaussage: Ein robustes FCI-Programm erfordert eine risikobasierte Integration von automatisierter Überwachung, spezialisierter Untersuchung und einer transparenten Berichterstattung an die Geschäftsführung.
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Question 21 of 30
21. Question
Sie fungieren als Senior Compliance Officer bei einem Finanzinstitut, das Dienstleistungen für Virtual Asset Service Provider (VASPs) anbietet. Bei einer vierteljährlichen Überprüfung stellen Sie fest, dass ein langjähriger VASP-Kunde sein Transaktionsvolumen in Jurisdiktionen mit erhöhtem Risiko innerhalb kurzer Zeit verdoppelt hat, ohne dass die vorliegenden KYC-Daten diese Expansion erklären. Die Transaktionsüberwachung hat keine spezifischen Treffer auf Sanktionslisten generiert, jedoch übersteigt das kumulierte Risikoprofil nun die im Rahmen der Governance festgelegte Risikobereitschaft (Risk Appetite) Ihrer Institution. Welches Vorgehen entspricht in dieser Situation am ehesten den Best Practices für das Risikomanagement und die Programm-Governance?
Correct
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen, die die Risikobereitschaft der Institution überschreiten, über die etablierte Governance-Struktur eskaliert werden. Da das Risiko das festgelegte Maß übersteigt, ist eine fundierte Analyse erforderlich, die über die rein technische Überwachung hinausgeht. Die Einholung zusätzlicher Informationen zur Mittelherkunft (Source of Wealth) und die Vorlage beim Risikoausschuss stellen sicher, dass die Entscheidung auf einer aktualisierten Due Diligence basiert und die strategische Verantwortung durch das Senior Management getragen wird, wie es die regulatorischen Standards für Hochrisikokunden verlangen.
Falsch: Die bloße Fortsetzung der Überwachung ohne aktive Eskalation oder Einholung weiterer Informationen vernachlässigt die Identifizierung potenzieller Kontrolllücken und reagiert nicht angemessen auf die Überschreitung der Risikobereitschaft. Eine sofortige Kontoschließung und SAR-Einreichung allein aufgrund eines erhöhten Volumens ohne konkreten Verdacht oder interne Abstimmung umgeht die notwendigen Governance-Prozesse und könnte als defensives Reporting eingestuft werden. Die technische Anpassung von Schwellenwerten zur Normalisierung der Aktivität ohne inhaltliche Prüfung ist hochriskant, da sie Warnsignale verschleiert und die Integrität des Überwachungssystems untergräbt.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen müssen durch eine Kombination aus verstärkter Due Diligence und formaler Eskalation an die Governance-Gremien abgesichert werden, um die Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen, die die Risikobereitschaft der Institution überschreiten, über die etablierte Governance-Struktur eskaliert werden. Da das Risiko das festgelegte Maß übersteigt, ist eine fundierte Analyse erforderlich, die über die rein technische Überwachung hinausgeht. Die Einholung zusätzlicher Informationen zur Mittelherkunft (Source of Wealth) und die Vorlage beim Risikoausschuss stellen sicher, dass die Entscheidung auf einer aktualisierten Due Diligence basiert und die strategische Verantwortung durch das Senior Management getragen wird, wie es die regulatorischen Standards für Hochrisikokunden verlangen.
Falsch: Die bloße Fortsetzung der Überwachung ohne aktive Eskalation oder Einholung weiterer Informationen vernachlässigt die Identifizierung potenzieller Kontrolllücken und reagiert nicht angemessen auf die Überschreitung der Risikobereitschaft. Eine sofortige Kontoschließung und SAR-Einreichung allein aufgrund eines erhöhten Volumens ohne konkreten Verdacht oder interne Abstimmung umgeht die notwendigen Governance-Prozesse und könnte als defensives Reporting eingestuft werden. Die technische Anpassung von Schwellenwerten zur Normalisierung der Aktivität ohne inhaltliche Prüfung ist hochriskant, da sie Warnsignale verschleiert und die Integrität des Überwachungssystems untergräbt.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen müssen durch eine Kombination aus verstärkter Due Diligence und formaler Eskalation an die Governance-Gremien abgesichert werden, um die Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft zu gewährleisten.
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Question 22 of 30
22. Question
Ein Finanzinstitut, das Dienstleistungen für Krypto-Asset-Dienstleister (VASPs) anbietet, hat innerhalb von sechs Monaten drei Verdachtsmeldungen (SARs) für einen langjährigen Firmenkunden eingereicht. Die Ermittlungseinheit für Finanzkriminalität (FCI) empfiehlt nach einer umfassenden Untersuchung die Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund eines untragbaren Reputations- und Geldwäsche-Risikos. Die Abteilung für institutionelles Banking argumentiert jedoch, dass der Kunde strategisch wichtig sei und die Risiken durch verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) und engmaschige Überwachung beherrschbar blieben. Welches Vorgehen entspricht am besten den Best Practices für die Governance und das Risikomanagement bei Finanzkriminalität in diesem Szenario?
Correct
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Fortführung oder Beendigung von Hochrisiko-Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei internen Meinungsverschiedenheiten, über die etablierte Governance-Struktur erfolgen. Der Risikoausschuss oder der Vorstand ist dafür verantwortlich, das Restrisiko im Verhältnis zur festgelegten Risikobereitschaft (Risk Appetite) des Instituts zu bewerten. Eine detaillierte Vorlage durch die FCI-Einheit stellt sicher, dass die Entscheidungsträger alle relevanten Fakten, einschliesslich der Historie der Verdachtsmeldungen und der potenziellen regulatorischen Auswirkungen, kennen und die Verantwortung für die Entscheidung auf institutioneller Ebene tragen.
Falsch: Die Übertragung der endgültigen Entscheidungsgewalt an den Geschäftsbereich ist falsch, da dies einen Interessenkonflikt darstellt und die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion untergräbt. Eine sofortige Kontoschließung ohne Einhaltung der internen Governance-Prozesse ist ebenfalls nicht korrekt, da sie die strategische Bedeutung des Kunden ignoriert und potenzielle Risiken wie eine unzulässige Vorabinformation (Tipping-off) nicht ausreichend berücksichtigt. Die bloße Anpassung von Überwachungsschwellen ohne eine grundlegende Entscheidung über die Tragbarkeit des Risikos durch die Führungsebene verschleiert das eigentliche Problem und entspricht nicht den Anforderungen an ein risikobasiertes Management von Finanzkriminalität.
Kernaussage: Entscheidungen über komplexe Kundenbeziehungen mit hohem Risiko müssen durch die formale Governance-Struktur eskaliert werden, um eine objektive Abwägung zwischen Geschäftsinteressen und der Risikobereitschaft des Instituts zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Fortführung oder Beendigung von Hochrisiko-Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei internen Meinungsverschiedenheiten, über die etablierte Governance-Struktur erfolgen. Der Risikoausschuss oder der Vorstand ist dafür verantwortlich, das Restrisiko im Verhältnis zur festgelegten Risikobereitschaft (Risk Appetite) des Instituts zu bewerten. Eine detaillierte Vorlage durch die FCI-Einheit stellt sicher, dass die Entscheidungsträger alle relevanten Fakten, einschliesslich der Historie der Verdachtsmeldungen und der potenziellen regulatorischen Auswirkungen, kennen und die Verantwortung für die Entscheidung auf institutioneller Ebene tragen.
Falsch: Die Übertragung der endgültigen Entscheidungsgewalt an den Geschäftsbereich ist falsch, da dies einen Interessenkonflikt darstellt und die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion untergräbt. Eine sofortige Kontoschließung ohne Einhaltung der internen Governance-Prozesse ist ebenfalls nicht korrekt, da sie die strategische Bedeutung des Kunden ignoriert und potenzielle Risiken wie eine unzulässige Vorabinformation (Tipping-off) nicht ausreichend berücksichtigt. Die bloße Anpassung von Überwachungsschwellen ohne eine grundlegende Entscheidung über die Tragbarkeit des Risikos durch die Führungsebene verschleiert das eigentliche Problem und entspricht nicht den Anforderungen an ein risikobasiertes Management von Finanzkriminalität.
Kernaussage: Entscheidungen über komplexe Kundenbeziehungen mit hohem Risiko müssen durch die formale Governance-Struktur eskaliert werden, um eine objektive Abwägung zwischen Geschäftsinteressen und der Risikobereitschaft des Instituts zu gewährleisten.
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Question 23 of 30
23. Question
Ein mittelgroßes Finanzinstitut, das Dienstleistungen für Krypto-Assets anbietet, hat eine interne Untersuchung gegen einen langjährigen Firmenkunden abgeschlossen, der als Krypto-Mischdienstleister (Mixer) identifiziert wurde. Obwohl bereits eine Verdachtsmeldung (SAR) eingereicht wurde, zeigt die Analyse, dass der Kunde weiterhin erhebliche Gebühreneinnahmen generiert, während das Restrisiko für die Institution als hoch eingestuft wird. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) bereitet nun eine Vorlage für den Risikoausschuss des Vorstands vor, um über die Beibehaltung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung zu entscheiden. Welcher Ansatz entspricht am besten den Anforderungen an eine effektive Governance und eine risikobasierte Entscheidungsfindung in diesem Szenario?
Correct
Richtig: Eine effektive Governance-Struktur innerhalb eines Finanzinstituts verlangt, dass Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen, die die Risikobereitschaft (Risk Appetite) der Institution wesentlich beeinflussen könnten, auf Ebene des Vorstands oder eines spezialisierten Risikoausschusses getroffen werden. Der korrekte Ansatz besteht darin, eine umfassende Analyse vorzulegen, die nicht nur die Bedrohung durch den Kunden (z. B. die Nutzung von Mixern) beschreibt, sondern auch bewertet, ob die vorhandenen Überwachungs- und Kontrollmechanismen ausreichen, um das verbleibende Restrisiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Dies ermöglicht es dem Management, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die über rein finanzielle Aspekte hinausgeht und regulatorische Erwartungen an ein risikobasiertes Management erfüllt.
Falsch: Der Fokus auf Rentabilität und Meldequoten ist unzureichend, da er die qualitativen Risiken für die Reputation und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ignoriert. Die pauschale Annahme, dass eine Verdachtsmeldung (SAR) zwingend zur sofortigen Beendigung führen muss, ist fachlich falsch; Institutionen müssen oft abwägen, ob eine Fortführung unter verstärkter Überwachung (Enhanced Due Diligence) oder eine koordinierte Beendigung sinnvoller ist, um Ermittlungen nicht zu gefährden (Tipping-off). Die ausschließliche Berufung auf rechtliche Immunität durch eine SAR-Meldung vernachlässigt die Eigenverantwortung der Institution für ihr Risikomanagement, da Strafverfolgungsbehörden in der Regel keine geschäftspolitischen Entscheidungen für Banken treffen.
Kernaussage: Entscheidungen über die Fortführung von Hochrisikobeziehungen müssen durch eine strukturierte Governance erfolgen, die das Restrisiko transparent gegen die institutionelle Risikobereitschaft abwägt.
Incorrect
Richtig: Eine effektive Governance-Struktur innerhalb eines Finanzinstituts verlangt, dass Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen, die die Risikobereitschaft (Risk Appetite) der Institution wesentlich beeinflussen könnten, auf Ebene des Vorstands oder eines spezialisierten Risikoausschusses getroffen werden. Der korrekte Ansatz besteht darin, eine umfassende Analyse vorzulegen, die nicht nur die Bedrohung durch den Kunden (z. B. die Nutzung von Mixern) beschreibt, sondern auch bewertet, ob die vorhandenen Überwachungs- und Kontrollmechanismen ausreichen, um das verbleibende Restrisiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Dies ermöglicht es dem Management, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die über rein finanzielle Aspekte hinausgeht und regulatorische Erwartungen an ein risikobasiertes Management erfüllt.
Falsch: Der Fokus auf Rentabilität und Meldequoten ist unzureichend, da er die qualitativen Risiken für die Reputation und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ignoriert. Die pauschale Annahme, dass eine Verdachtsmeldung (SAR) zwingend zur sofortigen Beendigung führen muss, ist fachlich falsch; Institutionen müssen oft abwägen, ob eine Fortführung unter verstärkter Überwachung (Enhanced Due Diligence) oder eine koordinierte Beendigung sinnvoller ist, um Ermittlungen nicht zu gefährden (Tipping-off). Die ausschließliche Berufung auf rechtliche Immunität durch eine SAR-Meldung vernachlässigt die Eigenverantwortung der Institution für ihr Risikomanagement, da Strafverfolgungsbehörden in der Regel keine geschäftspolitischen Entscheidungen für Banken treffen.
Kernaussage: Entscheidungen über die Fortführung von Hochrisikobeziehungen müssen durch eine strukturierte Governance erfolgen, die das Restrisiko transparent gegen die institutionelle Risikobereitschaft abwägt.
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Question 24 of 30
24. Question
Ein Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) stellt bei einer Untersuchung fest, dass ein langjähriger Kunde mit hohem Transaktionsvolumen vermehrt Gelder über Mixer-Dienste bezieht und diese an Wallets in Jurisdiktionen mit hohem Korruptionsrisiko sendet. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) empfiehlt aufgrund der unklaren Mittelherkunft die Beendigung der Geschäftsbeziehung, während die Abteilung für Geschäftsentwicklung auf die strategische Bedeutung und die Profitabilität des Kunden verweist. Welches Vorgehen entspricht am ehesten den Governance-Standards eines professionellen FCI-Programms zur Risikosteuerung?
Correct
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung oder Beibehaltung von Hochrisikokunden über eine festgelegte Governance-Struktur erfolgen. Wenn ein Interessenkonflikt zwischen der Compliance-Empfehlung und den geschäftlichen Interessen besteht, ist die Eskalation an den Risikoausschuss oder den Vorstand zwingend erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung auf Basis der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) getroffen wird und die Verantwortlichkeit auf der obersten Managementebene liegt, wie es regulatorische Standards für das Risikomanagement fordern.
Falsch: Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt an die Geschäftseinheit ist unzulässig, da dies die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen untergräbt und zu unvertretbaren Restrisiken führen kann. Eine bloße Anpassung der Überwachungsparameter oder eine häufigere Due Diligence reicht nicht aus, wenn die Untersuchung bereits schwerwiegende Warnsignale (Red Flags) wie die Nutzung von Mixern und Verbindungen zu Hochrisikogebieten bestätigt hat. Das Warten auf eine behördliche Anfrage ist eine reaktive Strategie, die die proaktive Sorgfaltspflicht des Finanzinstituts verletzt; zudem stellt die interne Governance-Eskalation keinen Verstoß gegen das Verbot der Vorwarnung (Tipping-off) dar.
Kernaussage: Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen müssen durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um eine objektive Abwägung zwischen Geschäftsinteressen und der Risikobereitschaft der Institution zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung oder Beibehaltung von Hochrisikokunden über eine festgelegte Governance-Struktur erfolgen. Wenn ein Interessenkonflikt zwischen der Compliance-Empfehlung und den geschäftlichen Interessen besteht, ist die Eskalation an den Risikoausschuss oder den Vorstand zwingend erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung auf Basis der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) getroffen wird und die Verantwortlichkeit auf der obersten Managementebene liegt, wie es regulatorische Standards für das Risikomanagement fordern.
Falsch: Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt an die Geschäftseinheit ist unzulässig, da dies die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen untergräbt und zu unvertretbaren Restrisiken führen kann. Eine bloße Anpassung der Überwachungsparameter oder eine häufigere Due Diligence reicht nicht aus, wenn die Untersuchung bereits schwerwiegende Warnsignale (Red Flags) wie die Nutzung von Mixern und Verbindungen zu Hochrisikogebieten bestätigt hat. Das Warten auf eine behördliche Anfrage ist eine reaktive Strategie, die die proaktive Sorgfaltspflicht des Finanzinstituts verletzt; zudem stellt die interne Governance-Eskalation keinen Verstoß gegen das Verbot der Vorwarnung (Tipping-off) dar.
Kernaussage: Entscheidungen über Hochrisikobeziehungen müssen durch formale Governance-Prozesse legitimiert werden, um eine objektive Abwägung zwischen Geschäftsinteressen und der Risikobereitschaft der Institution zu gewährleisten.
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Question 25 of 30
25. Question
Ein international tätiges Finanzinstitut stellt bei der jährlichen Überprüfung fest, dass ein langjähriger Kunde aus dem Bereich der Krypto-Dienstleistungen (VASP) in den letzten 12 Monaten ein signifikant erhöhtes Volumen an ungewöhnlichen Transaktionen aufgewiesen hat, was zu mehreren Verdachtsmeldungen führte. Die interne Revision bemängelt, dass die bestehenden Kontrollen die Komplexität der neuen Produkte des Kunden nicht vollständig erfassen. Im Rahmen der Überarbeitung der internen Richtlinien zur Risikosteuerung soll festgelegt werden, wie mit solchen Fällen auf Governance-Ebene verfahren wird. Welcher Ansatz gewährleistet eine regulatorisch konforme und risikobasierte Entscheidungsfindung bezüglich dieser Kundenbeziehung?
Correct
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend für den Umgang mit Hochrisikokunden. Wenn ein Kunde wie ein VASP wiederholt Verdachtsmeldungen generiert, reicht eine rein operative Überwachung nicht aus. Die Entscheidung über die Fortführung der Geschäftsbeziehung muss auf einer Ebene getroffen werden, die die gesamte Risikobereitschaft der Institution überblickt. Durch die Vorlage eines detaillierten Dossiers beim Risikoausschuss wird sichergestellt, dass die Geschäftsführung über die spezifischen Restrisiken informiert ist und eine bewusste Entscheidung trifft, die durch verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) und angepasste Kontrollen gestützt wird. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine risikobasierte Steuerung und die Verantwortlichkeit der Führungsebene.
Falsch: Die automatische Beendigung von Geschäftsbeziehungen allein aufgrund der Anzahl von Meldungen stellt ein pauschales De-Risking dar, das den Anforderungen an eine individuelle, risikobasierte Prüfung widerspricht. Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt auf den Geldwäschebeauftragten (MLRO) ohne Einbindung der Geschäftsführung oder eines Ausschusses schwächt die institutionelle Governance, da die Geschäftsleitung letztlich die Verantwortung für das Gesamtrisiko trägt. Eine bloße Anpassung der Überwachungsschwellen zur Reduzierung von Alarmen ist eine rein technische Maßnahme, die das zugrunde liegende Risiko der Kundenbeziehung und die notwendige strategische Entscheidung über deren Beibehaltung ignoriert.
Kernaussage: Entscheidungen über die Fortführung von Hochrisikobeziehungen erfordern eine formale Eskalation an die Governance-Ebene, um das Restrisiko explizit mit der institutionellen Risikobereitschaft abzugleichen.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend für den Umgang mit Hochrisikokunden. Wenn ein Kunde wie ein VASP wiederholt Verdachtsmeldungen generiert, reicht eine rein operative Überwachung nicht aus. Die Entscheidung über die Fortführung der Geschäftsbeziehung muss auf einer Ebene getroffen werden, die die gesamte Risikobereitschaft der Institution überblickt. Durch die Vorlage eines detaillierten Dossiers beim Risikoausschuss wird sichergestellt, dass die Geschäftsführung über die spezifischen Restrisiken informiert ist und eine bewusste Entscheidung trifft, die durch verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) und angepasste Kontrollen gestützt wird. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine risikobasierte Steuerung und die Verantwortlichkeit der Führungsebene.
Falsch: Die automatische Beendigung von Geschäftsbeziehungen allein aufgrund der Anzahl von Meldungen stellt ein pauschales De-Risking dar, das den Anforderungen an eine individuelle, risikobasierte Prüfung widerspricht. Die Übertragung der alleinigen Entscheidungsgewalt auf den Geldwäschebeauftragten (MLRO) ohne Einbindung der Geschäftsführung oder eines Ausschusses schwächt die institutionelle Governance, da die Geschäftsleitung letztlich die Verantwortung für das Gesamtrisiko trägt. Eine bloße Anpassung der Überwachungsschwellen zur Reduzierung von Alarmen ist eine rein technische Maßnahme, die das zugrunde liegende Risiko der Kundenbeziehung und die notwendige strategische Entscheidung über deren Beibehaltung ignoriert.
Kernaussage: Entscheidungen über die Fortführung von Hochrisikobeziehungen erfordern eine formale Eskalation an die Governance-Ebene, um das Restrisiko explizit mit der institutionellen Risikobereitschaft abzugleichen.
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Question 26 of 30
26. Question
Ein Finanzinstitut stellt fest, dass sein automatisiertes Transaktionsüberwachungssystem (TMS) für Krypto-Assets eine hohe Anzahl von Warnmeldungen bei einem langjährigen Firmenkunden generiert, die sich nach einer eingehenden Prüfung als legitim erweisen. Gleichzeitig identifiziert ein Ermittler bei einer manuellen Stichprobe ein neues Muster von Schwellenwertumgehungen (Structuring), das vom System bisher nicht erkannt wurde. Welcher Ansatz zur Programmanpassung entspricht am besten einer effektiven Governance-Struktur und einem risikobasierten Handeln?
Correct
Richtig: Die Durchführung einer Ursachenanalyse in Verbindung mit einer Neukalibrierung der Überwachungsszenarien (Tuning) ist der Kern eines risikobasierten Ansatzes. Wenn ein System relevante Muster wie Structuring übersieht, besteht eine Kontrolllücke, die technische Anpassungen erfordert. Gleichzeitig ist die Reduzierung von Fehlalarmen (False Positives) notwendig, um die Ressourcen der Ermittler effizient auf tatsächliche Risiken zu lenken. Die Einbeziehung des Risikoausschusses stellt sicher, dass diese Änderungen im Einklang mit der Governance-Struktur und der festgelegten Risikobereitschaft der Institution stehen.
Falsch: Der Ansatz, Schwellenwerte lediglich zur Effizienzsteigerung zu erhöhen, ohne die Ursache der verpassten Muster technisch zu beheben, stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar, da bekannte Bedrohungen ignoriert werden. Eine rein manuelle Überprüfung über einen langen Zeitraum ist operativ nicht nachhaltig und adressiert nicht die notwendige Integration von Systemverbesserungen in den Überwachungsprozess. Die sofortige Beendigung der Kundenbeziehung ohne vorherige Risikobewertung oder den Versuch einer Kontrollverbesserung widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und deutet auf ein mangelhaftes Risikomanagement hin, das technisches Versagen durch De-Risking kompensiert.
Kernaussage: Ein effektives FCI-Programm muss Ermittlungsergebnisse aktiv nutzen, um Überwachungslücken durch systematisches Tuning und unter Aufsicht der Governance-Instanzen zu schließen.
Incorrect
Richtig: Die Durchführung einer Ursachenanalyse in Verbindung mit einer Neukalibrierung der Überwachungsszenarien (Tuning) ist der Kern eines risikobasierten Ansatzes. Wenn ein System relevante Muster wie Structuring übersieht, besteht eine Kontrolllücke, die technische Anpassungen erfordert. Gleichzeitig ist die Reduzierung von Fehlalarmen (False Positives) notwendig, um die Ressourcen der Ermittler effizient auf tatsächliche Risiken zu lenken. Die Einbeziehung des Risikoausschusses stellt sicher, dass diese Änderungen im Einklang mit der Governance-Struktur und der festgelegten Risikobereitschaft der Institution stehen.
Falsch: Der Ansatz, Schwellenwerte lediglich zur Effizienzsteigerung zu erhöhen, ohne die Ursache der verpassten Muster technisch zu beheben, stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar, da bekannte Bedrohungen ignoriert werden. Eine rein manuelle Überprüfung über einen langen Zeitraum ist operativ nicht nachhaltig und adressiert nicht die notwendige Integration von Systemverbesserungen in den Überwachungsprozess. Die sofortige Beendigung der Kundenbeziehung ohne vorherige Risikobewertung oder den Versuch einer Kontrollverbesserung widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und deutet auf ein mangelhaftes Risikomanagement hin, das technisches Versagen durch De-Risking kompensiert.
Kernaussage: Ein effektives FCI-Programm muss Ermittlungsergebnisse aktiv nutzen, um Überwachungslücken durch systematisches Tuning und unter Aufsicht der Governance-Instanzen zu schließen.
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Question 27 of 30
27. Question
Sie sind als Geldwäschebeauftragter für ein Finanzinstitut tätig, das vor kurzem seine Dienstleistungen auf den Bereich virtueller Vermögenswerte ausgeweitet hat. Ein langjähriger Firmenkunde hat in den letzten sechs Monaten drei Warnmeldungen im Transaktionsüberwachungssystem ausgelöst, da umfangreiche Kryptowährungstransfers nicht mit dem hinterlegten Geschäftsprofil übereinstimmen. Ihre Untersuchung hat ergeben, dass zwar keine direkten Beweise für illegale Aktivitäten vorliegen, die Erklärungen des Kunden zur Mittelherkunft jedoch vage bleiben und das Risiko als außerhalb der normalen Parameter eingestuft wird. Der zuständige Kundenbetreuer betont die hohe Rentabilität der Beziehung und warnt vor einem Reputationsschaden bei einer Kündigung. Welches Vorgehen entspricht den Best Practices für die Governance und das Risikomanagement in einem FCI-Programm?
Correct
Richtig: In einem robusten Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend für die Handhabung von Kunden, die das normale Risikoprofil überschreiten. Wenn Untersuchungen signifikante Abweichungen vom Kundenprofil (KYC) aufzeigen, die nicht schlüssig geklärt werden können, reicht eine rein operative Entscheidung nicht aus. Die Vorlage eines detaillierten Dossiers an den Risikoausschuss oder den Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidung über die Beibehaltung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung im Einklang mit der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) getroffen wird. Dies schützt den Geldwäschebeauftragten und das Institut, indem die strategische Verantwortung dort angesiedelt wird, wo das Gesamtrisiko der Institution verwaltet wird.
Falsch: Die bloße Fortsetzung der Überwachung ohne Eskalation ist unzureichend, da bereits erhebliche Diskrepanzen festgestellt wurden und ein Zuwarten das Institut unnötigen Risiken aussetzt. Eine eigenmächtige Kündigung durch den Geldwäschebeauftragten ohne Einbeziehung der festgelegten Governance-Instanzen ignoriert die internen Protokolle für Hochrisikofälle und verhindert eine ausgewogene Bewertung von Geschäftsinteressen und Risikoprävention. Die Anpassung von Schwellenwerten zur Reduzierung von Warnmeldungen bei einem bereits als kritisch eingestuften Kunden stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollmechanismen dar und könnte von Aufsichtsbehörden als systemisches Versagen gewertet werden.
Kernaussage: Entscheidungen über Hochrisikokunden mit unklarem Transaktionsverhalten müssen über die formelle Governance-Struktur eskaliert werden, um eine Übereinstimmung mit der Risikobereitschaft des Instituts zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einem robusten Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend für die Handhabung von Kunden, die das normale Risikoprofil überschreiten. Wenn Untersuchungen signifikante Abweichungen vom Kundenprofil (KYC) aufzeigen, die nicht schlüssig geklärt werden können, reicht eine rein operative Entscheidung nicht aus. Die Vorlage eines detaillierten Dossiers an den Risikoausschuss oder den Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidung über die Beibehaltung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung im Einklang mit der institutionellen Risikobereitschaft (Risk Appetite) getroffen wird. Dies schützt den Geldwäschebeauftragten und das Institut, indem die strategische Verantwortung dort angesiedelt wird, wo das Gesamtrisiko der Institution verwaltet wird.
Falsch: Die bloße Fortsetzung der Überwachung ohne Eskalation ist unzureichend, da bereits erhebliche Diskrepanzen festgestellt wurden und ein Zuwarten das Institut unnötigen Risiken aussetzt. Eine eigenmächtige Kündigung durch den Geldwäschebeauftragten ohne Einbeziehung der festgelegten Governance-Instanzen ignoriert die internen Protokolle für Hochrisikofälle und verhindert eine ausgewogene Bewertung von Geschäftsinteressen und Risikoprävention. Die Anpassung von Schwellenwerten zur Reduzierung von Warnmeldungen bei einem bereits als kritisch eingestuften Kunden stellt eine bewusste Schwächung der Kontrollmechanismen dar und könnte von Aufsichtsbehörden als systemisches Versagen gewertet werden.
Kernaussage: Entscheidungen über Hochrisikokunden mit unklarem Transaktionsverhalten müssen über die formelle Governance-Struktur eskaliert werden, um eine Übereinstimmung mit der Risikobereitschaft des Instituts zu gewährleisten.
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Question 28 of 30
28. Question
Ein Finanzinstitut hat sein Portfolio im Bereich der Virtual Asset Service Provider (VASPs) deutlich erweitert. Eine interne Überprüfung des Financial Crime Investigation (FCI) Programms zeigt, dass die Transaktionsüberwachungssysteme eine so hohe Anzahl an Warnmeldungen generieren, dass das Ermittlungsteam einen Rückstau von drei Monaten aufgebaut hat. Der Chief Compliance Officer muss nun entscheiden, wie das Programm angepasst werden soll, um die Effektivität der Untersuchungen zu gewährleisten, ohne die regulatorischen Anforderungen an das Risikomanagement zu verletzen. Welches Vorgehen entspricht am besten den Standards für eine effektive Governance und risikobasierte Entscheidungsfindung?
Correct
Richtig: Die Durchführung einer fundierten Schwellenwertoptimierung (Tuning) auf Basis einer aktuellen Risikobewertung ist der Kern eines risikobasierten Ansatzes. Durch die Dokumentation der Methodik wird sichergestellt, dass die Ressourcenallokation nachvollziehbar und vertretbar ist. Da die Anpassung von Überwachungsparametern direkt die Risikobereitschaft (Risk Appetite) des Instituts berührt, ist die Einbindung des Risikoausschusses oder des Vorstands essenziell, um das verbleibende Restrisiko formal zu akzeptieren und die Governance-Struktur zu wahren.
Falsch: Eine willkürliche Erhöhung der Schwellenwerte zur reinen Reduzierung des Arbeitsaufkommens ohne Risikoanalyse ist unzulässig, da dies dazu führen kann, dass signifikante Geldwäscheaktivitäten unentdeckt bleiben. Die bloße Einstellung von Personal zur Abarbeitung ineffizienter Warnmeldungen adressiert nicht die Ursache des Problems und vernachlässigt die notwendige Optimierung des Programms. Eine pauschale Beendigung von Kundenbeziehungen ohne detaillierte Analyse der Kontrolllücken oder der spezifischen Risikoprofile ist kein strategisches Risikomanagement, sondern eine reaktive Maßnahme, die das zugrunde liegende Überwachungssystem nicht verbessert.
Kernaussage: Ein effektives FCI-Programm muss technische Überwachungsparameter kontinuierlich an das aktuelle Risikoprofil anpassen und wesentliche Änderungen der Risikobereitschaft durch die oberste Führungsebene genehmigen lassen.
Incorrect
Richtig: Die Durchführung einer fundierten Schwellenwertoptimierung (Tuning) auf Basis einer aktuellen Risikobewertung ist der Kern eines risikobasierten Ansatzes. Durch die Dokumentation der Methodik wird sichergestellt, dass die Ressourcenallokation nachvollziehbar und vertretbar ist. Da die Anpassung von Überwachungsparametern direkt die Risikobereitschaft (Risk Appetite) des Instituts berührt, ist die Einbindung des Risikoausschusses oder des Vorstands essenziell, um das verbleibende Restrisiko formal zu akzeptieren und die Governance-Struktur zu wahren.
Falsch: Eine willkürliche Erhöhung der Schwellenwerte zur reinen Reduzierung des Arbeitsaufkommens ohne Risikoanalyse ist unzulässig, da dies dazu führen kann, dass signifikante Geldwäscheaktivitäten unentdeckt bleiben. Die bloße Einstellung von Personal zur Abarbeitung ineffizienter Warnmeldungen adressiert nicht die Ursache des Problems und vernachlässigt die notwendige Optimierung des Programms. Eine pauschale Beendigung von Kundenbeziehungen ohne detaillierte Analyse der Kontrolllücken oder der spezifischen Risikoprofile ist kein strategisches Risikomanagement, sondern eine reaktive Maßnahme, die das zugrunde liegende Überwachungssystem nicht verbessert.
Kernaussage: Ein effektives FCI-Programm muss technische Überwachungsparameter kontinuierlich an das aktuelle Risikoprofil anpassen und wesentliche Änderungen der Risikobereitschaft durch die oberste Führungsebene genehmigen lassen.
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Question 29 of 30
29. Question
Eine mittelgroße Bank, die Dienstleistungen für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) anbietet, stellt bei einer thematischen Überprüfung fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, ein lokaler Krypto-Broker, sein Transaktionsvolumen innerhalb von drei Monaten verdreifacht hat. Die interne Untersuchung durch das FCI-Team ergibt, dass ein erheblicher Teil der Mittel aus Jurisdiktionen mit hohem Risiko stammt und über Mixer-Dienste geleitet wurde, was nicht mit dem ursprünglichen Kundenprofil übereinstimmt. Der Geldwäschebeauftragte (MLRO) muss nun über die weiteren Schritte bezüglich der Geschäftsbeziehung entscheiden. Welches Vorgehen entspricht am ehesten den Best Practices für die Governance und das Risikomanagement in dieser Situation?
Correct
Richtig: In einem professionellen Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend. Wenn eine Untersuchung ergibt, dass ein Kunde das Risikoprofil der Institution oder die festgelegte Risikobereitschaft (Risk Appetite) überschreitet, muss die Entscheidung über die Fortführung der Beziehung auf einer fundierten Analyse basieren. Die Vorlage eines detaillierten Dossiers beim Risikoausschuss oder Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidungsträger die spezifischen Bedrohungen, wie die Nutzung von Mixern und die Herkunft der Mittel, verstehen. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine wirksame Eskalation und die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung (Senior Management Accountability).
Falsch: Die sofortige Schließung des Kontos ohne Einbindung der Governance-Ebene ist zwar proaktiv, umgeht jedoch die etablierten internen Kontroll- und Entscheidungsprozesse, die für eine konsistente Risikostrategie erforderlich sind. Die bloße Zusage des Kunden, keine Mixer mehr zu verwenden, bei gleichzeitiger Erhöhung der Überwachungsschwellen, stellt eine unzureichende Risikominderung dar und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass weitere verdächtige Aktivitäten unentdeckt bleiben. Die Übertragung der Entscheidung an die Rechtsabteilung verkennt, dass das Management von Finanzkriminalitätsrisiken eine Compliance- und Managementaufgabe ist, die über rein vertragliche Haftungsfragen hinausgeht.
Kernaussage: Entscheidungen über komplexe Hochrisiko-Beziehungen erfordern eine strukturierte Eskalation an die Governance-Organe, um die Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: In einem professionellen Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) ist die Governance-Struktur entscheidend. Wenn eine Untersuchung ergibt, dass ein Kunde das Risikoprofil der Institution oder die festgelegte Risikobereitschaft (Risk Appetite) überschreitet, muss die Entscheidung über die Fortführung der Beziehung auf einer fundierten Analyse basieren. Die Vorlage eines detaillierten Dossiers beim Risikoausschuss oder Vorstand stellt sicher, dass die Entscheidungsträger die spezifischen Bedrohungen, wie die Nutzung von Mixern und die Herkunft der Mittel, verstehen. Dies entspricht den regulatorischen Erwartungen an eine wirksame Eskalation und die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung (Senior Management Accountability).
Falsch: Die sofortige Schließung des Kontos ohne Einbindung der Governance-Ebene ist zwar proaktiv, umgeht jedoch die etablierten internen Kontroll- und Entscheidungsprozesse, die für eine konsistente Risikostrategie erforderlich sind. Die bloße Zusage des Kunden, keine Mixer mehr zu verwenden, bei gleichzeitiger Erhöhung der Überwachungsschwellen, stellt eine unzureichende Risikominderung dar und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass weitere verdächtige Aktivitäten unentdeckt bleiben. Die Übertragung der Entscheidung an die Rechtsabteilung verkennt, dass das Management von Finanzkriminalitätsrisiken eine Compliance- und Managementaufgabe ist, die über rein vertragliche Haftungsfragen hinausgeht.
Kernaussage: Entscheidungen über komplexe Hochrisiko-Beziehungen erfordern eine strukturierte Eskalation an die Governance-Organe, um die Übereinstimmung mit der institutionellen Risikobereitschaft zu gewährleisten.
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Question 30 of 30
30. Question
Ein Auszug aus einem internen Auditbericht der Krypto-Abteilung einer Universalbank stellt fest, dass es bei der Eskalation von Hochrisikokunden zu Unstimmigkeiten zwischen der Compliance-Abteilung und der Geschäftsleitung kommt. Ein langjähriger Kunde, der im Bereich Krypto-OTC-Handel tätig ist, hat innerhalb von sechs Monaten wiederholt Warnmeldungen wegen unklarer Mittelherkunft (Source of Wealth) und verdächtiger Transaktionsmuster ausgelöst. Während der Geldwäschebeauftragte (MLRO) aufgrund der unzureichenden Dokumentation eine Beendigung der Geschäftsbeziehung empfiehlt, verweist die Geschäftseinheit auf die strategische Bedeutung und die hohen Provisionserträge des Kunden. Welches Vorgehen entspricht am ehesten einer robusten Governance-Struktur für das Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI)?
Correct
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko, insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen Geschäftsbereichen und Compliance, über die festgelegten Governance-Instanzen des Instituts laufen. Die Vorlage beim Risikoausschuss oder dem Vorstand stellt sicher, dass die Institution das verbleibende Risiko auf höchster Ebene bewertet und dokumentiert. Dies entspricht den Anforderungen an eine risikobasierte Entscheidungsfindung, bei der die potenziellen Auswirkungen auf die Reputation und regulatorische Sanktionen gegen die Risikobereitschaft der Institution abgewogen werden.
Falsch: Eine einseitige Anordnung zur Kontoschließung ohne Konsultation der Governance-Struktur ignoriert die notwendige interne Abstimmung und die Rolle der Geschäftsleitung bei der Risikoakzeptanz. Die bloße Erhöhung der Überwachungsfrequenz bei gleichzeitiger Aufschiebung der Entscheidung adressiert nicht das Kernproblem der unklaren Mittelherkunft und setzt das Institut weiterhin einem ungeminderten Risiko aus. Eine rein wirtschaftliche Abwägung von Bußgeldern gegenüber Vertragsstrafen durch die Rechtsabteilung verkennt den Zweck eines AML-Programms, das auf der Identifizierung und Minderung von Kriminalitätsrisiken und nicht auf einer rein finanziellen Schadenskalkulation basiert.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über den Verbleib von Hochrisikokunden müssen über formelle Governance-Strukturen wie Risikoausschüsse eskaliert werden, um eine ganzheitliche und dokumentierte Risikobewertung sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: In einem effektiven Programm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FCI) müssen Entscheidungen über die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit hohem Risiko, insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen Geschäftsbereichen und Compliance, über die festgelegten Governance-Instanzen des Instituts laufen. Die Vorlage beim Risikoausschuss oder dem Vorstand stellt sicher, dass die Institution das verbleibende Risiko auf höchster Ebene bewertet und dokumentiert. Dies entspricht den Anforderungen an eine risikobasierte Entscheidungsfindung, bei der die potenziellen Auswirkungen auf die Reputation und regulatorische Sanktionen gegen die Risikobereitschaft der Institution abgewogen werden.
Falsch: Eine einseitige Anordnung zur Kontoschließung ohne Konsultation der Governance-Struktur ignoriert die notwendige interne Abstimmung und die Rolle der Geschäftsleitung bei der Risikoakzeptanz. Die bloße Erhöhung der Überwachungsfrequenz bei gleichzeitiger Aufschiebung der Entscheidung adressiert nicht das Kernproblem der unklaren Mittelherkunft und setzt das Institut weiterhin einem ungeminderten Risiko aus. Eine rein wirtschaftliche Abwägung von Bußgeldern gegenüber Vertragsstrafen durch die Rechtsabteilung verkennt den Zweck eines AML-Programms, das auf der Identifizierung und Minderung von Kriminalitätsrisiken und nicht auf einer rein finanziellen Schadenskalkulation basiert.
Kernaussage: Komplexe Entscheidungen über den Verbleib von Hochrisikokunden müssen über formelle Governance-Strukturen wie Risikoausschüsse eskaliert werden, um eine ganzheitliche und dokumentierte Risikobewertung sicherzustellen.