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Question 1 of 30
1. Question
Ein interner Revisionsbericht der Global Invest Bank zeigt auf, dass ein Firmenkunde, die Alpha Trade Solutions GmbH, innerhalb der letzten sechs Monate grenzüberschreitende Überweisungen in Höhe von 15 Millionen Euro getätigt hat. Die Gelder flossen überwiegend an Unternehmen in Jurisdiktionen, die auf der FATF-Liste der verstärkten Überwachung stehen, wobei die Rechnungsbeschreibungen vage Begriffe wie Beratungsleistungen oder Software-Lizenzen verwenden. Zudem wurde festgestellt, dass die wirtschaftlich berechtigte Person des Unternehmens vor kurzem zu einem Treuhänder gewechselt hat, der keine offensichtliche Verbindung zur Branche des Unternehmens aufweist. Welches Vorgehen ist für den Geldwäschebeauftragten (MLRO) in dieser Situation am angemessensten?
Correct
Richtig: Die Kombination aus vagen Rechnungsstellungen für Dienstleistungen, Zahlungen in Hochrisikogebiete und einem intransparenten Wechsel der Eigentumsverhältnisse zu einem Treuhänder stellt eine klassische Konstellation von Warnsignalen für Geldwäsche dar. In einem solchen Fall ist die Durchführung einer verstärkten Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence) zwingend erforderlich, um die wirtschaftliche Logik der Transaktionen zu verstehen. Da die vorliegenden Fakten (Briefkastenfirmen-Charakteristik und Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten) den Verdacht auf illegale Aktivitäten erhärten, muss gemäß den regulatorischen Anforderungen eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) erstattet werden, um rechtliche Konsequenzen für die Institution zu vermeiden.
Falsch: Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Meldung oder tiefergehende Analyse ist problematisch, da dies die Ermittlungen der Behörden behindern könnte und die Meldepflicht nicht ersetzt. Das alleinige Vertrauen auf eine schriftliche Bestätigung des Treuhänders ist unzureichend, da bei Hochrisiko-Szenarien eine unabhängige Verifizierung der Angaben und der Mittelherkunft verlangt wird. Die Aussetzung der Transaktionsüberwachung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Compliance-Pflichten dar, da gerade bei identifizierten Risiken eine lückenlose Überwachung und Dokumentation sichergestellt sein muss, anstatt die Kontrollen zu lockern.
Kernaussage: Bei einer Kumulation von Warnsignalen wie intransparenten Strukturen und unklaren Zahlungsströmen ist eine verstärkte Due Diligence in Verbindung mit einer formalen Verdachtsmeldung die einzig regulatorisch konforme Reaktion.
Incorrect
Richtig: Die Kombination aus vagen Rechnungsstellungen für Dienstleistungen, Zahlungen in Hochrisikogebiete und einem intransparenten Wechsel der Eigentumsverhältnisse zu einem Treuhänder stellt eine klassische Konstellation von Warnsignalen für Geldwäsche dar. In einem solchen Fall ist die Durchführung einer verstärkten Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence) zwingend erforderlich, um die wirtschaftliche Logik der Transaktionen zu verstehen. Da die vorliegenden Fakten (Briefkastenfirmen-Charakteristik und Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten) den Verdacht auf illegale Aktivitäten erhärten, muss gemäß den regulatorischen Anforderungen eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) erstattet werden, um rechtliche Konsequenzen für die Institution zu vermeiden.
Falsch: Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Meldung oder tiefergehende Analyse ist problematisch, da dies die Ermittlungen der Behörden behindern könnte und die Meldepflicht nicht ersetzt. Das alleinige Vertrauen auf eine schriftliche Bestätigung des Treuhänders ist unzureichend, da bei Hochrisiko-Szenarien eine unabhängige Verifizierung der Angaben und der Mittelherkunft verlangt wird. Die Aussetzung der Transaktionsüberwachung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Compliance-Pflichten dar, da gerade bei identifizierten Risiken eine lückenlose Überwachung und Dokumentation sichergestellt sein muss, anstatt die Kontrollen zu lockern.
Kernaussage: Bei einer Kumulation von Warnsignalen wie intransparenten Strukturen und unklaren Zahlungsströmen ist eine verstärkte Due Diligence in Verbindung mit einer formalen Verdachtsmeldung die einzig regulatorisch konforme Reaktion.
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Question 2 of 30
2. Question
Ein Immobilienmakler betreut den Verkauf einer Luxusvilla an eine neu gegr&ndete Gesellschaft mit beschr&nkter Haftung (GmbH) mit Sitz in einer Jurisdiktion, die f&r ihre strengen Geheimhaltungsgesetze bekannt ist. Der wirtschaftlich Berechtigte wird durch einen Treuh&nder vertreten, und die Zahlung soll &ber mehrere Konten in verschiedenen L&ndern abgewickelt werden, wobei der angebotene Kaufpreis den aktuellen Marktwert der Immobilie um fast 40 Prozent &bersteigt. Welches der folgenden Merkmale stellt in diesem Szenario das kritischste Warnsignal f&r eine potenzielle Geldw&sche dar?
Correct
Richtig: Die Kombination aus einer komplexen, intransparenten Unternehmensstruktur und einer signifikanten Abweichung vom Marktwert (Überzahlung) stellt eines der schwerwiegendsten Warnsignale im Immobiliensektor dar. Durch die Überzahlung können Kriminelle gro&e Mengen an inkriminierten Geldern in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen. Wenn die Immobilie sp&ter zu einem markt&blichen Preis verkauft wird, erscheinen die R&ckfl&sse als legitime Erl&se aus einem Immobiliengesch&ft. Die Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten durch Offshore-Strukturen dient dabei dazu, die Verbindung zwischen der Vortat und dem Verm&genswert zu kappen.
Falsch: Die Gr&ndung einer neuen Gesellschaft ohne Gesch&ftshistorie ist zwar ein Risikofaktor, kommt jedoch im Projektgesch&ft h&ufig vor und ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht so kritisch wie eine Preismanipulation. Die Verwendung eines Treuh&nders ist eine legale Praxis, die zwar eine verst&rkte Due Diligence erfordert, aber f&r sich genommen kein Beweis f&r illegale Aktivit&ten ist. Zahlungen aus verschiedenen Jurisdiktionen sind bei internationalen Investoren zwar pr&fenswert, stellen aber im Vergleich zur massiven &berzahlung ein weniger spezifisches Indiz f&r Geldw&sche dar, da sie auch steuerliche oder betriebswirtschaftliche Gr&nde haben k&nnen.
Kernaussage: Die Manipulation von Kaufpreisen in Verbindung mit intransparenten Firmenkonstrukten ist eine Schl&sselmethode der Geldw&sche im Immobiliensektor, um gro&e Summen illegalen Kapitals zu rechtfertigen.
Incorrect
Richtig: Die Kombination aus einer komplexen, intransparenten Unternehmensstruktur und einer signifikanten Abweichung vom Marktwert (Überzahlung) stellt eines der schwerwiegendsten Warnsignale im Immobiliensektor dar. Durch die Überzahlung können Kriminelle gro&e Mengen an inkriminierten Geldern in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen. Wenn die Immobilie sp&ter zu einem markt&blichen Preis verkauft wird, erscheinen die R&ckfl&sse als legitime Erl&se aus einem Immobiliengesch&ft. Die Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten durch Offshore-Strukturen dient dabei dazu, die Verbindung zwischen der Vortat und dem Verm&genswert zu kappen.
Falsch: Die Gr&ndung einer neuen Gesellschaft ohne Gesch&ftshistorie ist zwar ein Risikofaktor, kommt jedoch im Projektgesch&ft h&ufig vor und ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht so kritisch wie eine Preismanipulation. Die Verwendung eines Treuh&nders ist eine legale Praxis, die zwar eine verst&rkte Due Diligence erfordert, aber f&r sich genommen kein Beweis f&r illegale Aktivit&ten ist. Zahlungen aus verschiedenen Jurisdiktionen sind bei internationalen Investoren zwar pr&fenswert, stellen aber im Vergleich zur massiven &berzahlung ein weniger spezifisches Indiz f&r Geldw&sche dar, da sie auch steuerliche oder betriebswirtschaftliche Gr&nde haben k&nnen.
Kernaussage: Die Manipulation von Kaufpreisen in Verbindung mit intransparenten Firmenkonstrukten ist eine Schl&sselmethode der Geldw&sche im Immobiliensektor, um gro&e Summen illegalen Kapitals zu rechtfertigen.
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Question 3 of 30
3. Question
Betreff: Dringende Überprüfung der Risikoexposition – Projekt Alpha. Sehr geehrter Geldwäschebeauftragter, unser Überwachungssystem hat bei der Briefkastenfirma Global Trade Solutions innerhalb der letzten 30 Tage Transaktionen in Höhe von insgesamt 550.000 Euro aus Hochrisikogebieten identifiziert. Diese Gelder wurden fast zeitgleich an verschiedene Privatkonten weitergeleitet, was in keiner Weise dem bei der Kontoeröffnung angegebenen Geschäftsprofil entspricht. Wie sollte die Institution aus Sicht der institutsweiten Risikobewertung und des Risikomanagements auf dieses Szenario reagieren?
Correct
Richtig: Die Durchführung einer anlassbezogenen (ad-hoc) Risikobewertung ist zwingend erforderlich, wenn signifikante Änderungen im Transaktionsverhalten oder im Kundenprofil festgestellt werden, die vom ursprünglichen Risikomodell abweichen. Regulatorische Anforderungen verlangen, dass Finanzinstitute nicht nur auf starre Zeitpläne vertrauen, sondern ihre Kontrollmechanismen und ihren Risikoappetit dynamisch anpassen, um institutionelle Risiken wie Rechts-, Reputations- und Konzentrationsrisiken zu steuern. Durch die Bewertung, ob die bestehenden Maßnahmen noch angemessen sind, schützt das Institut seine Integrität und stellt sicher, dass die Ressourcen dort eingesetzt werden, wo die höchste Gefährdung besteht.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige detaillierte Analyse ist oft verfrüht und kann den Ermittlungsbehörden wertvolle Informationen entziehen oder im schlimmsten Fall als Tipping-off gewertet werden, wenn sie nicht prozesskonform erfolgt. Das bloße Abwarten der nächsten jährlichen Überprüfung bei Vorliegen massiver Warnsignale stellt ein erhebliches Compliance-Versagen dar, da das Institut während dieser Zeit ungeschützt hohen Risiken ausgesetzt bleibt. Die Annahme, dass die Abgabe einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) alle internen Pflichten erfüllt, ist falsch; eine Meldung entbindet das Institut nicht von der Verantwortung, das eigene Risikomanagement und die Angemessenheit der Kundenbeziehung intern neu zu bewerten.
Kernaussage: Risikobewertungen müssen als dynamischer Prozess verstanden werden, der bei signifikanten Warnsignalen eine sofortige Überprüfung der Kontrollangemessenheit und des Risikoappetits erfordert.
Incorrect
Richtig: Die Durchführung einer anlassbezogenen (ad-hoc) Risikobewertung ist zwingend erforderlich, wenn signifikante Änderungen im Transaktionsverhalten oder im Kundenprofil festgestellt werden, die vom ursprünglichen Risikomodell abweichen. Regulatorische Anforderungen verlangen, dass Finanzinstitute nicht nur auf starre Zeitpläne vertrauen, sondern ihre Kontrollmechanismen und ihren Risikoappetit dynamisch anpassen, um institutionelle Risiken wie Rechts-, Reputations- und Konzentrationsrisiken zu steuern. Durch die Bewertung, ob die bestehenden Maßnahmen noch angemessen sind, schützt das Institut seine Integrität und stellt sicher, dass die Ressourcen dort eingesetzt werden, wo die höchste Gefährdung besteht.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige detaillierte Analyse ist oft verfrüht und kann den Ermittlungsbehörden wertvolle Informationen entziehen oder im schlimmsten Fall als Tipping-off gewertet werden, wenn sie nicht prozesskonform erfolgt. Das bloße Abwarten der nächsten jährlichen Überprüfung bei Vorliegen massiver Warnsignale stellt ein erhebliches Compliance-Versagen dar, da das Institut während dieser Zeit ungeschützt hohen Risiken ausgesetzt bleibt. Die Annahme, dass die Abgabe einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) alle internen Pflichten erfüllt, ist falsch; eine Meldung entbindet das Institut nicht von der Verantwortung, das eigene Risikomanagement und die Angemessenheit der Kundenbeziehung intern neu zu bewerten.
Kernaussage: Risikobewertungen müssen als dynamischer Prozess verstanden werden, der bei signifikanten Warnsignalen eine sofortige Überprüfung der Kontrollangemessenheit und des Risikoappetits erfordert.
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Question 4 of 30
4. Question
Ein mittelständisches Kreditinstitut stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, der bisher ausschließlich im Export von Textilien tätig war, plötzlich großvolumige Zahlungen für den Import von hochpräzisen Industriemaschinen über eine neu gegründete Tochtergesellschaft in einer Freihandelszone abwickelt. Eine interne Analyse ergibt, dass die Rechnungsbeträge um mehr als 40 Prozent von den üblichen Marktpreisen abweichen und die Frachtbriefe unvollständige Angaben zum Endempfänger enthalten. Welches Vorgehen ist aus Sicht des institutionellen Risikomanagements am angemessensten, um die regulatorische Compliance und die Integrität der Bank zu wahren?
Correct
Richtig: Die Durchführung einer vertieften Due Diligence (EDD) ist bei signifikanten Abweichungen vom bisherigen Kundenprofil und dem Vorliegen von Warnsignalen für handelsbasierte Geldwäsche (TBML) regulatorisch zwingend. Da die Preisgestaltung der Waren nicht marktgerecht erscheint und die Dokumentation lückenhaft ist, muss das Institut die wirtschaftliche Substanz der Transaktionen aktiv validieren. Wenn die Untersuchung keine plausible Erklärung liefert, ist die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) die einzige Möglichkeit, das Institut vor rechtlichen Sanktionen und dem Vorwurf der Beihilfe zu schützen.
Falsch: Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Untersuchung und Meldung ist unzureichend, da sie die gesetzliche Pflicht zur Aufklärung und Meldung verdächtiger Aktivitäten an die FIU umgeht. Die bloße Einholung einer Bestätigung durch die Geschäftsführung des Kunden stellt keine unabhängige Prüfung dar und erfüllt nicht die Anforderungen an eine risikobasierte Überwachung, da Selbstauskünfte bei hohem Risiko nicht als alleiniger Entlastungsbeweis dienen. Die Verschiebung der Prüfung auf den jährlichen Revisionszyklus ist bei konkreten Verdachtsmomenten unangemessen, da regulatorische Meldefristen zeitnahes Handeln erfordern und eine verzögerte Reaktion das Institut erheblichen Haftungsrisiken aussetzt.
Kernaussage: Bei Anzeichen für handelsbasierte Geldwäsche müssen Finanzinstitute die wirtschaftliche Logik von Transaktionen durch vertiefte Prüfungen verifizieren und bei verbleibenden Zweifeln unverzüglich eine Verdachtsmeldung erstatten.
Incorrect
Richtig: Die Durchführung einer vertieften Due Diligence (EDD) ist bei signifikanten Abweichungen vom bisherigen Kundenprofil und dem Vorliegen von Warnsignalen für handelsbasierte Geldwäsche (TBML) regulatorisch zwingend. Da die Preisgestaltung der Waren nicht marktgerecht erscheint und die Dokumentation lückenhaft ist, muss das Institut die wirtschaftliche Substanz der Transaktionen aktiv validieren. Wenn die Untersuchung keine plausible Erklärung liefert, ist die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) die einzige Möglichkeit, das Institut vor rechtlichen Sanktionen und dem Vorwurf der Beihilfe zu schützen.
Falsch: Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Untersuchung und Meldung ist unzureichend, da sie die gesetzliche Pflicht zur Aufklärung und Meldung verdächtiger Aktivitäten an die FIU umgeht. Die bloße Einholung einer Bestätigung durch die Geschäftsführung des Kunden stellt keine unabhängige Prüfung dar und erfüllt nicht die Anforderungen an eine risikobasierte Überwachung, da Selbstauskünfte bei hohem Risiko nicht als alleiniger Entlastungsbeweis dienen. Die Verschiebung der Prüfung auf den jährlichen Revisionszyklus ist bei konkreten Verdachtsmomenten unangemessen, da regulatorische Meldefristen zeitnahes Handeln erfordern und eine verzögerte Reaktion das Institut erheblichen Haftungsrisiken aussetzt.
Kernaussage: Bei Anzeichen für handelsbasierte Geldwäsche müssen Finanzinstitute die wirtschaftliche Logik von Transaktionen durch vertiefte Prüfungen verifizieren und bei verbleibenden Zweifeln unverzüglich eine Verdachtsmeldung erstatten.
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Question 5 of 30
5. Question
Sie sind als Compliance-Beauftragter in einer Privatbank tätig. Ein langjähriger Kunde, ein renommierter Immobilienmakler, legt Ihnen ein Dossier für eine Transaktion über 5,2 Millionen Euro zum Erwerb einer Gewerbeimmobilie vor. Der Käufer ist eine neu gegründete Holding mit Sitz auf den Seychellen. Die Kaufpreiszahlung soll jedoch nicht vom Konto der Holding, sondern in drei Tranchen von Konten verschiedener Investmentgesellschaften aus Panama und Belize erfolgen, zu denen keine direkten vertraglichen Beziehungen ersichtlich sind. Welches Vorgehen ist aus Sicht der AML-Governance und zur Risikominimierung für Ihr Institut am angemessensten?
Correct
Richtig: In Situationen mit erhöhtem Risiko, wie der Nutzung von Briefkastengesellschaften in Offshore-Finanzplätzen und Zahlungen durch unbeteiligte Dritte, verlangen regulatorische Standards wie die FATF-Empfehlungen und die EU-Geldwäscherichtlinien zwingend eine verstärkte Due Diligence (EDD). Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist entscheidend, um die Verschleierung von Eigentumsverhältnissen zu verhindern. Zudem muss die Herkunft der Mittel (Source of Funds) für alle beteiligten Konten lückenlos geklärt werden, um sicherzustellen, dass die Bank nicht zur Geldwäsche missbraucht wird. Dies schützt die Institution vor rechtlichen Sanktionen und schwerwiegenden Reputationsschäden.
Falsch: Eine sofortige Ablehnung der Transaktion ohne weitere Prüfung ist zwar vorsichtig, entspricht jedoch nicht dem geforderten risikobasierten Ansatz, der eine fundierte Analyse verlangt, bevor eine Geschäftsentscheidung getroffen wird. Die Meldung an die FIU bei gleichzeitiger Durchführung der Transaktion birgt das Risiko, dass die Bank aktiv an einem Geldwäschevorgang mitwirkt, bevor die Behörden intervenieren können; zudem entbindet eine Meldung nicht von der Pflicht zur vorherigen Prüfung. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltspflichten des Immobilienmaklers ist unzulässig, da Finanzinstitute bei Hochrisikokonstellationen eine eigenständige Verifizierungspflicht haben und die Verantwortung für die Angemessenheit der Prüfung nicht vollständig delegieren können.
Kernaussage: Bei komplexen Strukturen mit Briefkastenfirmen und Zahlungen durch Dritte ist eine eigenständige, verstärkte Due Diligence zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten und der Mittelherkunft rechtlich zwingend.
Incorrect
Richtig: In Situationen mit erhöhtem Risiko, wie der Nutzung von Briefkastengesellschaften in Offshore-Finanzplätzen und Zahlungen durch unbeteiligte Dritte, verlangen regulatorische Standards wie die FATF-Empfehlungen und die EU-Geldwäscherichtlinien zwingend eine verstärkte Due Diligence (EDD). Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist entscheidend, um die Verschleierung von Eigentumsverhältnissen zu verhindern. Zudem muss die Herkunft der Mittel (Source of Funds) für alle beteiligten Konten lückenlos geklärt werden, um sicherzustellen, dass die Bank nicht zur Geldwäsche missbraucht wird. Dies schützt die Institution vor rechtlichen Sanktionen und schwerwiegenden Reputationsschäden.
Falsch: Eine sofortige Ablehnung der Transaktion ohne weitere Prüfung ist zwar vorsichtig, entspricht jedoch nicht dem geforderten risikobasierten Ansatz, der eine fundierte Analyse verlangt, bevor eine Geschäftsentscheidung getroffen wird. Die Meldung an die FIU bei gleichzeitiger Durchführung der Transaktion birgt das Risiko, dass die Bank aktiv an einem Geldwäschevorgang mitwirkt, bevor die Behörden intervenieren können; zudem entbindet eine Meldung nicht von der Pflicht zur vorherigen Prüfung. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltspflichten des Immobilienmaklers ist unzulässig, da Finanzinstitute bei Hochrisikokonstellationen eine eigenständige Verifizierungspflicht haben und die Verantwortung für die Angemessenheit der Prüfung nicht vollständig delegieren können.
Kernaussage: Bei komplexen Strukturen mit Briefkastenfirmen und Zahlungen durch Dritte ist eine eigenständige, verstärkte Due Diligence zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten und der Mittelherkunft rechtlich zwingend.
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Question 6 of 30
6. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Privatbank stellt fest, dass eine neu gegründete Holdinggesellschaft mit Sitz in einer Steueroase innerhalb von drei Monaten mehrere Luxusimmobilien im Gesamtwert von 20 Millionen Euro erworben hat. Als wirtschaftlich Berechtigter wurde ein enger Verwandter eines Ministers aus einem Land identifiziert, das auf der FATF-Liste der Jurisdiktionen unter verstärkter Überwachung steht. Die eingereichten Unterlagen zur Herkunft des Vermögens weisen erhebliche Lücken auf und passen nicht zum offiziell gemeldeten Einkommen der Person. Welches Risiko stellt für das Institut die kritischste Bedrohung dar, wenn diese Geschäftsbeziehung ohne weitere Maßnahmen fortgeführt wird?
Correct
Richtig: In diesem Szenario ist das Finanzinstitut mit klassischen Warnsignalen für Geldwäsche konfrontiert: die Nutzung von Briefkastenfirmen, Investitionen in hochwertige Immobilien und eine politisch exponierte Person (PEP) aus einer Hochrisikojurisdiktion. Wenn die Bank die Unstimmigkeiten bei der Herkunft der Mittel (Source of Wealth) ignoriert und keine verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) anwendet, verstößt sie gegen fundamentale AML-Bestimmungen. Dies führt unmittelbar zu einem hohen Rechtsrisiko durch behördliche Sanktionen sowie zu einem massiven Reputationsrisiko, das den Verlust von Korrespondenzbankbeziehungen und das Vertrauen der Stakeholder zur Folge haben kann.
Falsch: Die Fokussierung auf das operationelle Risiko ist nicht korrekt, da dieses sich primär auf interne Systemfehler oder Prozessmängel bezieht und nicht die spezifische regulatorische Gefahr einer AML-Ermittlung adressiert. Das Kreditrisiko ist hier ebenfalls nicht die primäre Bedrohung, da es im Szenario um die Einzahlung und Investition von Kundengeldern geht und nicht um die Kreditwürdigkeit des Kunden oder den Ausfall von Darlehen. Das Konzentrationsrisiko stellt zwar einen Aspekt des allgemeinen Risikomanagements dar, ist jedoch im Vergleich zu den rechtlichen Konsequenzen einer potenziellen Beihilfe zur Geldwäsche durch eine PEP in diesem Kontext nachrangig.
Kernaussage: Bei Transaktionen mit PEPs und Unstimmigkeiten in der Vermögensherkunft müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden, um schwerwiegende rechtliche Sanktionen und Reputationsschäden zu vermeiden.
Incorrect
Richtig: In diesem Szenario ist das Finanzinstitut mit klassischen Warnsignalen für Geldwäsche konfrontiert: die Nutzung von Briefkastenfirmen, Investitionen in hochwertige Immobilien und eine politisch exponierte Person (PEP) aus einer Hochrisikojurisdiktion. Wenn die Bank die Unstimmigkeiten bei der Herkunft der Mittel (Source of Wealth) ignoriert und keine verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) anwendet, verstößt sie gegen fundamentale AML-Bestimmungen. Dies führt unmittelbar zu einem hohen Rechtsrisiko durch behördliche Sanktionen sowie zu einem massiven Reputationsrisiko, das den Verlust von Korrespondenzbankbeziehungen und das Vertrauen der Stakeholder zur Folge haben kann.
Falsch: Die Fokussierung auf das operationelle Risiko ist nicht korrekt, da dieses sich primär auf interne Systemfehler oder Prozessmängel bezieht und nicht die spezifische regulatorische Gefahr einer AML-Ermittlung adressiert. Das Kreditrisiko ist hier ebenfalls nicht die primäre Bedrohung, da es im Szenario um die Einzahlung und Investition von Kundengeldern geht und nicht um die Kreditwürdigkeit des Kunden oder den Ausfall von Darlehen. Das Konzentrationsrisiko stellt zwar einen Aspekt des allgemeinen Risikomanagements dar, ist jedoch im Vergleich zu den rechtlichen Konsequenzen einer potenziellen Beihilfe zur Geldwäsche durch eine PEP in diesem Kontext nachrangig.
Kernaussage: Bei Transaktionen mit PEPs und Unstimmigkeiten in der Vermögensherkunft müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden, um schwerwiegende rechtliche Sanktionen und Reputationsschäden zu vermeiden.
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Question 7 of 30
7. Question
Ein mittelständisches Kreditinstitut stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, ein lokaler Baustoffhändler, seine Eigentümerstruktur grundlegend geändert hat. Das Unternehmen gehört nun zu 100 % einem Trust mit Sitz in einer Gerichtsbarkeit, die für mangelnde Transparenz und strenge Bankgeheimnisse bekannt ist. Kurz nach dieser Änderung verzeichnet das Konto des Kunden eine signifikante Zunahme von grenzüberschreitenden Überweisungen, die als Beratungshonorare deklariert sind, wobei die Empfänger Briefkastenfirmen in verschiedenen Offshore-Finanzzentren sind. Welches Risiko stellt für das Institut in diesem Szenario die unmittelbarste regulatorische und operationelle Bedrohung dar, wenn keine verstärkten Sorgfaltspflichten angewendet werden?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner – UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung. Wenn ein Institut komplexe Strukturen wie Trusts in intransparenten Jurisdiktionen nicht ausreichend durchleuchtet, verstößt es gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Dies führt nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden, sondern gefährdet massiv die Korrespondenzbankbeziehungen. Da Korrespondenzbanken das Risiko einer indirekten Beteiligung an Geldwäsche minimieren müssen, führt ein mangelhaftes Risikomanagement beim Partnerinstitut häufig zum Abbruch der Geschäftsbeziehung (De-Risking), was die operative Fähigkeit zur Abwicklung internationaler Zahlungen einschränkt.
Falsch: Ein Liquiditätsengpass durch die Überweisung von Beratungshonoraren ist in diesem Szenario unwahrscheinlich, da solche Transaktionen im Vergleich zur Gesamtliquidität eines Instituts meist nicht die Mindestreserveanforderungen gefährden. Zivilrechtliche Haftungsansprüche ehemaliger Eigentümer sind im Kontext von AML-Verstößen gegenüber der regulatorischen Verfolgung und den strafrechtlichen Konsequenzen nachrangig und stellen nicht die primäre regulatorische Bedrohung dar. Eine Herabstufung des Kreditratings durch internationale Agenturen erfolgt in der Regel aufgrund systemischer Mängel in der Kapitalausstattung oder dem gesamten Risikomanagement und ist selten die unmittelbare Folge einer einzelnen Kundenbeziehung ohne vorherige regulatorische Sanktionen.
Kernaussage: Die mangelnde Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten in Verbindung mit verdächtigen Transaktionsmustern gefährdet primär die regulatorische Compliance und die für den internationalen Zahlungsverkehr essenziellen Korrespondenzbankbeziehungen.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner – UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung. Wenn ein Institut komplexe Strukturen wie Trusts in intransparenten Jurisdiktionen nicht ausreichend durchleuchtet, verstößt es gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Dies führt nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden, sondern gefährdet massiv die Korrespondenzbankbeziehungen. Da Korrespondenzbanken das Risiko einer indirekten Beteiligung an Geldwäsche minimieren müssen, führt ein mangelhaftes Risikomanagement beim Partnerinstitut häufig zum Abbruch der Geschäftsbeziehung (De-Risking), was die operative Fähigkeit zur Abwicklung internationaler Zahlungen einschränkt.
Falsch: Ein Liquiditätsengpass durch die Überweisung von Beratungshonoraren ist in diesem Szenario unwahrscheinlich, da solche Transaktionen im Vergleich zur Gesamtliquidität eines Instituts meist nicht die Mindestreserveanforderungen gefährden. Zivilrechtliche Haftungsansprüche ehemaliger Eigentümer sind im Kontext von AML-Verstößen gegenüber der regulatorischen Verfolgung und den strafrechtlichen Konsequenzen nachrangig und stellen nicht die primäre regulatorische Bedrohung dar. Eine Herabstufung des Kreditratings durch internationale Agenturen erfolgt in der Regel aufgrund systemischer Mängel in der Kapitalausstattung oder dem gesamten Risikomanagement und ist selten die unmittelbare Folge einer einzelnen Kundenbeziehung ohne vorherige regulatorische Sanktionen.
Kernaussage: Die mangelnde Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten in Verbindung mit verdächtigen Transaktionsmustern gefährdet primär die regulatorische Compliance und die für den internationalen Zahlungsverkehr essenziellen Korrespondenzbankbeziehungen.
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Question 8 of 30
8. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer deutschen Großbank prüft eine geplante Immobilientransaktion über 5 Millionen Euro für ein Penthouse in Berlin. Der Käufer ist eine Briefkastenfirma mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, die von einer renommierten internationalen Anwaltskanzlei vertreten wird. Die Mittel sollen von einem Konto in einer Jurisdiktion überwiesen werden, die von der FATF aufgrund strategischer Mängel in der Geldwäschebekämpfung beobachtet wird. Als die Bank detaillierte Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten der Briefkastenfirma anfordert, verweist die Kanzlei auf das Anwaltsgeheimnis und weigert sich, die Identität preiszugeben, versichert jedoch schriftlich, dass die Mittel aus rechtmäßigen Quellen stammen. Welches Vorgehen ist für die Bank unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen am angemessensten?
Correct
Richtig: In Situationen mit erhöhtem Risiko, wie bei der Nutzung von Briefkastenfirmen in intransparenten Jurisdiktionen und hohen Immobilientransaktionen, sind Finanzinstitute gesetzlich verpflichtet, verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) anzuwenden. Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist eine Kernanforderung der AML-Regulierungen. Das Anwaltsgeheimnis schützt zwar die vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, darf aber nicht dazu missbraucht werden, die Identität des eigentlichen Geldgebers bei Finanztransaktionen zu verschleiern. Wenn ein Kunde oder dessen Vertreter die notwendigen Informationen zur Identität des wirtschaftlich Berechtigten verweigert, kann die Bank das Risiko nicht angemessen bewerten. In einem solchen Fall muss die Transaktion abgelehnt und eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) erstattet werden, da die Verschleierungstaktik ein massives Warnsignal für Geldwäsche darstellt.
Falsch: Der Ansatz, sich blind auf die Sorgfaltspflichten der Anwaltskanzlei zu verlassen, ist falsch, da die Bank eine eigenständige Verantwortung zur Risikobewertung trägt und die Letztverantwortung nicht delegieren kann, insbesondere wenn Warnsignale vorliegen. Die Übertragung der Verantwortung auf einen Notar durch die Nutzung eines Notaranderkontos entbindet die Bank ebenfalls nicht von ihrer Pflicht, die Herkunft der Mittel und die Identität der Beteiligten zu prüfen, bevor sie die Gelder im Finanzsystem verarbeitet. Eine rein nachträgliche Überwachung der Transaktion ohne vorherige Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten verstößt gegen das Präventionsprinzip der AML-Gesetze, da die Identifizierung zwingend vor dem Abschluss der Transaktion erfolgen muss, um das Einschleusen illegaler Gelder zu verhindern.
Kernaussage: Finanzinstitute müssen bei intransparenten Strukturen und Verweigerung der Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten die Transaktion ablehnen und eine Meldung erstatten, ungeachtet der beruflichen Stellung des Vermittlers.
Incorrect
Richtig: In Situationen mit erhöhtem Risiko, wie bei der Nutzung von Briefkastenfirmen in intransparenten Jurisdiktionen und hohen Immobilientransaktionen, sind Finanzinstitute gesetzlich verpflichtet, verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) anzuwenden. Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist eine Kernanforderung der AML-Regulierungen. Das Anwaltsgeheimnis schützt zwar die vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, darf aber nicht dazu missbraucht werden, die Identität des eigentlichen Geldgebers bei Finanztransaktionen zu verschleiern. Wenn ein Kunde oder dessen Vertreter die notwendigen Informationen zur Identität des wirtschaftlich Berechtigten verweigert, kann die Bank das Risiko nicht angemessen bewerten. In einem solchen Fall muss die Transaktion abgelehnt und eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) erstattet werden, da die Verschleierungstaktik ein massives Warnsignal für Geldwäsche darstellt.
Falsch: Der Ansatz, sich blind auf die Sorgfaltspflichten der Anwaltskanzlei zu verlassen, ist falsch, da die Bank eine eigenständige Verantwortung zur Risikobewertung trägt und die Letztverantwortung nicht delegieren kann, insbesondere wenn Warnsignale vorliegen. Die Übertragung der Verantwortung auf einen Notar durch die Nutzung eines Notaranderkontos entbindet die Bank ebenfalls nicht von ihrer Pflicht, die Herkunft der Mittel und die Identität der Beteiligten zu prüfen, bevor sie die Gelder im Finanzsystem verarbeitet. Eine rein nachträgliche Überwachung der Transaktion ohne vorherige Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten verstößt gegen das Präventionsprinzip der AML-Gesetze, da die Identifizierung zwingend vor dem Abschluss der Transaktion erfolgen muss, um das Einschleusen illegaler Gelder zu verhindern.
Kernaussage: Finanzinstitute müssen bei intransparenten Strukturen und Verweigerung der Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten die Transaktion ablehnen und eine Meldung erstatten, ungeachtet der beruflichen Stellung des Vermittlers.
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Question 9 of 30
9. Question
Ein Immobilienmakler für Luxusobjekte in Frankfurt bearbeitet den Verkauf einer Villa im Wert von 8 Millionen Euro. Der Käufer ist eine vor zwei Monaten gegründete Holdinggesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Die Zahlung soll über das Konto einer Anwaltskanzlei in der Schweiz abgewickelt werden, wobei der beauftragte Notar angibt, dass die Identität des wirtschaftlich Berechtigten aufgrund des Anwaltsgeheimnisses nicht offengelegt werden könne. Welches Risiko und welche regulatorische Verpflichtung stehen hier für das beteiligte Finanzinstitut im Vordergrund?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Gesetzgebung. In diesem Szenario deutet die Kombination aus einer Offshore-Gesellschaft, einer Drittpartei-Zahlung und der Verweigerung der Identitätsoffenlegung unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis massiv auf Geldwäsche durch Verschleierung hin. Institute, die solche Transaktionen ohne vollständige Transparenz durchführen, verstoßen gegen die Sorgfaltspflichten und setzen sich erheblichen rechtlichen Sanktionen sowie einem massiven Reputationsrisiko aus. Eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) ist in einem solchen Fall zwingend erforderlich, da die Transparenzstandards nicht erfüllt werden können.
Falsch: Die Erhebung höherer Gebühren ist kein regulatorisch anerkanntes Mittel zur Minderung von Geldwäscherisiken; sie adressiert lediglich die Kosten, nicht aber die Legalität der Transaktion. Die bloße Bestätigung einer anderen Bank über die Rechtmäßigkeit der Mittel entbindet das meldepflichtige Institut nicht von seiner eigenen Verantwortung zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (kein blindes Vertrauen). Das Konzentrationsrisiko bezieht sich auf finanzielle Verluste durch mangelnde Diversifikation und ist ein bankwirtschaftliches Risiko, das die spezifischen strafrechtlichen und regulatorischen Gefahren der Geldwäsche in diesem Kontext nicht abdeckt.
Kernaussage: Die bewusste Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten durch komplexe Strukturen und die missbräuchliche Nutzung beruflicher Verschwiegenheitspflichten stellt ein kritisches Warnsignal dar, das zwingend eine Verdachtsmeldung und den Abbruch der Transaktion nach sich ziehen muss.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Gesetzgebung. In diesem Szenario deutet die Kombination aus einer Offshore-Gesellschaft, einer Drittpartei-Zahlung und der Verweigerung der Identitätsoffenlegung unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis massiv auf Geldwäsche durch Verschleierung hin. Institute, die solche Transaktionen ohne vollständige Transparenz durchführen, verstoßen gegen die Sorgfaltspflichten und setzen sich erheblichen rechtlichen Sanktionen sowie einem massiven Reputationsrisiko aus. Eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) ist in einem solchen Fall zwingend erforderlich, da die Transparenzstandards nicht erfüllt werden können.
Falsch: Die Erhebung höherer Gebühren ist kein regulatorisch anerkanntes Mittel zur Minderung von Geldwäscherisiken; sie adressiert lediglich die Kosten, nicht aber die Legalität der Transaktion. Die bloße Bestätigung einer anderen Bank über die Rechtmäßigkeit der Mittel entbindet das meldepflichtige Institut nicht von seiner eigenen Verantwortung zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (kein blindes Vertrauen). Das Konzentrationsrisiko bezieht sich auf finanzielle Verluste durch mangelnde Diversifikation und ist ein bankwirtschaftliches Risiko, das die spezifischen strafrechtlichen und regulatorischen Gefahren der Geldwäsche in diesem Kontext nicht abdeckt.
Kernaussage: Die bewusste Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten durch komplexe Strukturen und die missbräuchliche Nutzung beruflicher Verschwiegenheitspflichten stellt ein kritisches Warnsignal dar, das zwingend eine Verdachtsmeldung und den Abbruch der Transaktion nach sich ziehen muss.
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Question 10 of 30
10. Question
Ein interner Revisionsbericht einer mittelständischen Universalbank stellt fest, dass über einen Zeitraum von 18 Monaten mehrere Firmenkonten von Briefkastenfirmen mit Sitz in Offshore-Finanzzentren genutzt wurden, um Transaktionen im Gesamtwert von 5 Millionen Euro abzuwickeln. Diese Transaktionen wiesen keine erkennbare wirtschaftliche Logik auf und bestanden oft aus kreisförmigen Zahlungsströmen, die über verschiedene Jurisdiktionen hinweg verliefen. Trotz automatisierter Warnmeldungen wurden keine Verdachtsmeldungen (SARs) erstattet. Welches Risiko stellt für das Institut in diesem Zusammenhang die schwerwiegendste langfristige Bedrohung dar?
Correct
Richtig: Das Reputations- und Sanktionsrisiko stellt die kritischste Bedrohung dar, da schwerwiegende Mängel in der Geldwäscheprävention (AML) nicht nur zu drakonischen Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen internationaler Partner untergraben. Der Verlust von Korrespondenzbankbeziehungen, oft als De-risking bezeichnet, kann ein Institut effektiv vom globalen Zahlungsverkehr abschneiden und somit dessen Geschäftsmodell zerstören. Regulatorische Maßnahmen können bis zum Entzug der Banklizenz reichen, was die ultimative institutionelle Konsequenz darstellt.
Falsch: Das operationelle Risiko ist zwar vorhanden, da komplexe Muster die Überwachungssysteme belasten, es stellt jedoch im Vergleich zu rechtlichen Konsequenzen keine existenzielle Bedrohung dar. Das Kreditrisiko ist in diesem Szenario weniger relevant, da es primär um den Zahlungsverkehr und nicht um die Vergabe von Darlehen geht; zudem ist das Risiko des Kapitalverlusts durch Geldwäsche-Sanktionen weitaus höher als durch Kreditausfälle dieser spezifischen Kunden. Das Konzentrationsrisiko bezieht sich auf die einseitige Ausrichtung des Portfolios, was zwar ein strategisches Risiko darstellt, aber nicht die unmittelbaren rechtlichen und systemischen Folgen eines AML-Verstoßes widerspiegelt.
Kernaussage: Das schwerwiegendste Risiko bei AML-Verstößen für Finanzinstitute ist der systemische Ausschluss vom Markt durch regulatorische Sanktionen und den Verlust von Korrespondenzbankverbindungen.
Incorrect
Richtig: Das Reputations- und Sanktionsrisiko stellt die kritischste Bedrohung dar, da schwerwiegende Mängel in der Geldwäscheprävention (AML) nicht nur zu drakonischen Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen internationaler Partner untergraben. Der Verlust von Korrespondenzbankbeziehungen, oft als De-risking bezeichnet, kann ein Institut effektiv vom globalen Zahlungsverkehr abschneiden und somit dessen Geschäftsmodell zerstören. Regulatorische Maßnahmen können bis zum Entzug der Banklizenz reichen, was die ultimative institutionelle Konsequenz darstellt.
Falsch: Das operationelle Risiko ist zwar vorhanden, da komplexe Muster die Überwachungssysteme belasten, es stellt jedoch im Vergleich zu rechtlichen Konsequenzen keine existenzielle Bedrohung dar. Das Kreditrisiko ist in diesem Szenario weniger relevant, da es primär um den Zahlungsverkehr und nicht um die Vergabe von Darlehen geht; zudem ist das Risiko des Kapitalverlusts durch Geldwäsche-Sanktionen weitaus höher als durch Kreditausfälle dieser spezifischen Kunden. Das Konzentrationsrisiko bezieht sich auf die einseitige Ausrichtung des Portfolios, was zwar ein strategisches Risiko darstellt, aber nicht die unmittelbaren rechtlichen und systemischen Folgen eines AML-Verstoßes widerspiegelt.
Kernaussage: Das schwerwiegendste Risiko bei AML-Verstößen für Finanzinstitute ist der systemische Ausschluss vom Markt durch regulatorische Sanktionen und den Verlust von Korrespondenzbankverbindungen.
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Question 11 of 30
11. Question
Eine mittelgroße Universalbank stellt bei der jährlichen Überprüfung eines Firmenkunden fest, dass die Eigentümerstruktur über mehrere Jurisdiktionen hinweg durch Trusts und Briefkastengesellschaften verschleiert ist. Der wirtschaftlich Berechtigte wurde als eine politisch exponierte Person (PEP) aus einem Drittstaat mit hohem Korruptionsrisiko identifiziert. Der Kunde gibt an, dass diese Struktur ausschließlich zum Schutz der Privatsphäre gewählt wurde. Die Transaktionsüberwachung zeigt zudem mehrere hohe Zahlungen an Beratungsunternehmen in Offshore-Zentren ohne ersichtlichen operativen Bezug. Welches Vorgehen ist aus regulatorischer Sicht für den Geldwäschebeauftragten am angemessensten?
Correct
Richtig: Bei komplexen Strukturen wie Trusts und Briefkastengesellschaften, insbesondere unter Beteiligung von politisch exponierten Personen (PEPs), verlangen die AML-Regularien zwingend die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence). Dies umfasst die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) sowie die detaillierte Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte und Mittel. Wenn die Struktur oder die Transaktionen trotz dieser Prüfungen keinen plausiblen wirtschaftlichen Zweck erkennen lassen oder die Risiken nicht gemindert werden können, ist die Erstattung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) an die zuständige Behörde die regulatorisch gebotene Reaktion.
Falsch: Die bloße Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Kunden ist unzureichend, da Eigenbeurteilungen bei Hochrisikokonstellationen keine objektive Prüfung ersetzen. Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Analyse oder Meldung kann den Ermittlungszweck der Behörden gefährden und stellt oft eine unzureichende Erfüllung der Sorgfaltspflichten dar. Die Auslagerung der Beurteilung an eine externe Anwaltskanzlei zur steuerlichen Prüfung entbindet das Finanzinstitut nicht von seiner eigenen Verantwortung, die AML-spezifischen Risiken und die Plausibilität der Transaktionsmuster unabhängig zu bewerten.
Kernaussage: Bei intransparenten Unternehmensstrukturen und PEP-Beteiligung müssen Institute verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden und bei mangelnder Plausibilität der Mittelherkunft eine Verdachtsmeldung einreichen.
Incorrect
Richtig: Bei komplexen Strukturen wie Trusts und Briefkastengesellschaften, insbesondere unter Beteiligung von politisch exponierten Personen (PEPs), verlangen die AML-Regularien zwingend die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence). Dies umfasst die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) sowie die detaillierte Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte und Mittel. Wenn die Struktur oder die Transaktionen trotz dieser Prüfungen keinen plausiblen wirtschaftlichen Zweck erkennen lassen oder die Risiken nicht gemindert werden können, ist die Erstattung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) an die zuständige Behörde die regulatorisch gebotene Reaktion.
Falsch: Die bloße Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Kunden ist unzureichend, da Eigenbeurteilungen bei Hochrisikokonstellationen keine objektive Prüfung ersetzen. Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Analyse oder Meldung kann den Ermittlungszweck der Behörden gefährden und stellt oft eine unzureichende Erfüllung der Sorgfaltspflichten dar. Die Auslagerung der Beurteilung an eine externe Anwaltskanzlei zur steuerlichen Prüfung entbindet das Finanzinstitut nicht von seiner eigenen Verantwortung, die AML-spezifischen Risiken und die Plausibilität der Transaktionsmuster unabhängig zu bewerten.
Kernaussage: Bei intransparenten Unternehmensstrukturen und PEP-Beteiligung müssen Institute verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden und bei mangelnder Plausibilität der Mittelherkunft eine Verdachtsmeldung einreichen.
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Question 12 of 30
12. Question
Ein interner Auditbericht eines mittelgroßen Instituts stellt fest, dass bei einer Gruppe von Firmenkunden, die als Treuhand- und Unternehmensdienstleister (TCSPs) agieren, in den letzten 18 Monaten Transaktionen im Gesamtwert von 5 Millionen Euro abgewickelt wurden. Dabei wurden für 12 zugrunde liegende Trusts keine Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) eingeholt. Die zuständigen Kundenbetreuer rechtfertigten dies damit, dass die TCSPs in einer als risikoarm eingestuften Gerichtsbarkeit reguliert sind und daher vereinfachte Sorgfaltspflichten angewendet wurden. Der Auditbericht bemängelt jedoch, dass die Intransparenz dieser Strukturen ein erhebliches Risiko darstellt. Welche Maßnahme sollte der Geldwäschebeauftragte (MLRO) angesichts dieser Feststellungen vorrangig ergreifen?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung, insbesondere bei komplexen Strukturen wie Trusts. Auch wenn ein zwischengeschalteter Dienstleister (TCSP) in einer regulierten Gerichtsbarkeit ansässig ist, entbindet dies das Finanzinstitut nicht von der Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur zu verstehen. Eine rückwirkende verstärkte Due Diligence (EDD) ist hier zwingend erforderlich, um die Identität der natürlichen Personen hinter den Trusts festzustellen und das damit verbundene Risiko angemessen zu bewerten. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz, da Trusts aufgrund ihrer potenziellen Anonymität ein inhärent höheres Risiko für Geldwäsche darstellen.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung und die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR) ohne vorherige Analyse ist verfrüht, da ein administrativer Mangel bei der Dokumentation nicht automatisch eine kriminelle Handlung beweist. Das Akzeptieren des Status quo für Bestandskunden bei gleichzeitiger Änderung der Richtlinien für Neukunden ist unzureichend, da das Institut weiterhin einem unkalkulierten Risiko durch die bestehenden Konten ausgesetzt bleibt. Die bloße Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters (Third-Party Reliance) ohne eigene Prüfung der UBO-Struktur ist bei Hochrisiko-Strukturen wie Trusts regulatorisch nicht ausreichend, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Kernaussage: Bei komplexen Strukturen wie Trusts müssen die wirtschaftlich Berechtigten stets identifiziert werden, da der Regulierungsstatus eines Dienstleisters allein kein ausreichendes Argument für den Verzicht auf Transparenz darstellt.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung, insbesondere bei komplexen Strukturen wie Trusts. Auch wenn ein zwischengeschalteter Dienstleister (TCSP) in einer regulierten Gerichtsbarkeit ansässig ist, entbindet dies das Finanzinstitut nicht von der Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur zu verstehen. Eine rückwirkende verstärkte Due Diligence (EDD) ist hier zwingend erforderlich, um die Identität der natürlichen Personen hinter den Trusts festzustellen und das damit verbundene Risiko angemessen zu bewerten. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz, da Trusts aufgrund ihrer potenziellen Anonymität ein inhärent höheres Risiko für Geldwäsche darstellen.
Falsch: Die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung und die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR) ohne vorherige Analyse ist verfrüht, da ein administrativer Mangel bei der Dokumentation nicht automatisch eine kriminelle Handlung beweist. Das Akzeptieren des Status quo für Bestandskunden bei gleichzeitiger Änderung der Richtlinien für Neukunden ist unzureichend, da das Institut weiterhin einem unkalkulierten Risiko durch die bestehenden Konten ausgesetzt bleibt. Die bloße Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters (Third-Party Reliance) ohne eigene Prüfung der UBO-Struktur ist bei Hochrisiko-Strukturen wie Trusts regulatorisch nicht ausreichend, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Kernaussage: Bei komplexen Strukturen wie Trusts müssen die wirtschaftlich Berechtigten stets identifiziert werden, da der Regulierungsstatus eines Dienstleisters allein kein ausreichendes Argument für den Verzicht auf Transparenz darstellt.
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Question 13 of 30
13. Question
Eine mittelgroße Privatbank stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, eine Holdinggesellschaft mit Sitz in einer Gerichtsbarkeit mit geringer Transparenz, seine Eigentümerstruktur grundlegend geändert hat. Die Anteile werden nun von einer Kette von drei weiteren Briefkastenfirmen in verschiedenen Offshore-Finanzzentren gehalten. Der wirtschaftlich Berechtigte (UBO) wird als ein Treuhandfonds angegeben, dessen Begünstigte nicht eindeutig identifizierbar sind. Gleichzeitig verzeichnet das Konto eine Zunahme von grenzüberschreitenden Überweisungen, die knapp unter den Meldeschwellen liegen. Welches Risiko stellt für die Bank in diesem Szenario die größte unmittelbare regulatorische Bedrohung dar, und welche Maßnahme ist am angemessensten?
Correct
Richtig: Die Verschleierung der Eigentumsverhältnisse durch komplexe Firmenstrukturen und Offshore-Konstrukte ist ein klassisches Warnsignal für Geldwäsche. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen müssen Finanzinstitute den wirtschaftlich Berechtigten zweifelsfrei identifizieren. Wenn dies nicht möglich ist oder die Struktur keinen offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck erfüllt, besteht ein hohes regulatorisches Risiko. Die angemessene Reaktion ist die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten (EDD), um den Ursprung der Mittel zu klären, und die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR), da die Struktur und das Transaktionsverhalten auf kriminelle Aktivitäten hindeuten.
Falsch: Die Fokussierung auf das operationelle Risiko oder die Softwarekalibrierung greift zu kurz, da sie die zugrunde liegende Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ignoriert. Eine bloße schriftliche Bestätigung eines lokalen Rechtsbeistands reicht bei hochriskanten Strukturen nicht aus, um das Reputations- oder Compliance-Risiko zu mindern, da eine unabhängige Verifizierung erforderlich ist. Die Behandlung des Falls primär als Kreditrisiko verkennt die strafrechtlichen und regulatorischen Konsequenzen von AML-Verstößen, die weit über finanzielle Verluste aus Kreditausfällen hinausgehen und die Integrität des Finanzsystems gefährden.
Kernaussage: Bei komplexen, intransparenten Eigentümerstrukturen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden und bei unzureichender Klärung eine Verdachtsmeldung einreichen.
Incorrect
Richtig: Die Verschleierung der Eigentumsverhältnisse durch komplexe Firmenstrukturen und Offshore-Konstrukte ist ein klassisches Warnsignal für Geldwäsche. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen müssen Finanzinstitute den wirtschaftlich Berechtigten zweifelsfrei identifizieren. Wenn dies nicht möglich ist oder die Struktur keinen offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck erfüllt, besteht ein hohes regulatorisches Risiko. Die angemessene Reaktion ist die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten (EDD), um den Ursprung der Mittel zu klären, und die Einreichung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR), da die Struktur und das Transaktionsverhalten auf kriminelle Aktivitäten hindeuten.
Falsch: Die Fokussierung auf das operationelle Risiko oder die Softwarekalibrierung greift zu kurz, da sie die zugrunde liegende Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ignoriert. Eine bloße schriftliche Bestätigung eines lokalen Rechtsbeistands reicht bei hochriskanten Strukturen nicht aus, um das Reputations- oder Compliance-Risiko zu mindern, da eine unabhängige Verifizierung erforderlich ist. Die Behandlung des Falls primär als Kreditrisiko verkennt die strafrechtlichen und regulatorischen Konsequenzen von AML-Verstößen, die weit über finanzielle Verluste aus Kreditausfällen hinausgehen und die Integrität des Finanzsystems gefährden.
Kernaussage: Bei komplexen, intransparenten Eigentümerstrukturen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden und bei unzureichender Klärung eine Verdachtsmeldung einreichen.
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Question 14 of 30
14. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank untersucht eine verdächtige Immobilientransaktion über 8 Millionen Euro. Eine neu gegründete Gesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln erwirbt ein Gewerbeobjekt in Frankfurt. Die Zahlung erfolgt vollständig über das Treuhandkonto einer renommierten Anwaltskanzlei. Auf Nachfrage der Bank zur Identität des wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft verweist der Anwalt auf seine berufliche Verschwiegenheitspflicht und gibt lediglich an, dass die Mittel aus rechtmäßigen Geschäften stammen. Drei Monate später wird die Immobilie für 9,5 Millionen Euro an ein anderes Offshore-Unternehmen weiterverkauft. Welches Element dieses Szenarios stellt das schwerwiegendste Warnsignal für eine professionelle Geldwäsche unter Einbeziehung von Intermediären dar?
Correct
Richtig: Die Nutzung von Anwaltssammelkonten oder Treuhandkonten zur Abwicklung von Immobilientransaktionen stellt ein erhebliches Risiko dar, wenn der Rechtsbeistand die Identität des wirtschaftlich Berechtigten unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis verbirgt. In vielen Jurisdiktionen sind Anwälte zwar Gatekeeper, aber die Verschleierung der tatsächlichen Herkunft der Mittel durch die Vermischung auf Sammelkonten erschwert die Rückverfolgbarkeit für Finanzinstitute massiv. Die Kombination aus einer Briefkastenfirma in einer Steueroase und der Verweigerung der Transparenz durch einen Intermediär ist ein klassisches Warnsignal für Geldwäsche, da hierbei die Identität des Täters und die kriminelle Herkunft der Gelder gleichzeitig geschützt werden.
Falsch: Die Gründung einer neuen Gesellschaft unmittelbar vor einer Transaktion ist zwar ein Risikofaktor, kann aber auch legitime steuerliche oder haftungsrechtliche Gründe haben und ist ohne die Verschleierungskomponente weniger verdächtig. Die Wahl eines stabilen Immobilienmarktes ist ein allgemeines Investitionsverhalten und kein spezifisches Indiz für kriminelle Aktivitäten. Die Einbindung regulierter Akteure wie Immobilienmakler bietet keine Sicherheit gegen Geldwäsche, da diese oft nur begrenzte Einsicht in die Finanzierungsstruktur hinter den Treuhandkonten haben und Kriminelle die Seriosität dieser Dienstleister gezielt als Deckmantel nutzen.
Kernaussage: Die missbräuchliche Nutzung von Anwaltsprivilegien zur Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten bei komplexen Immobilienstrukturen ist eines der kritischsten Warnsignale für fortgeschrittene Geldwäschemethoden.
Incorrect
Richtig: Die Nutzung von Anwaltssammelkonten oder Treuhandkonten zur Abwicklung von Immobilientransaktionen stellt ein erhebliches Risiko dar, wenn der Rechtsbeistand die Identität des wirtschaftlich Berechtigten unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis verbirgt. In vielen Jurisdiktionen sind Anwälte zwar Gatekeeper, aber die Verschleierung der tatsächlichen Herkunft der Mittel durch die Vermischung auf Sammelkonten erschwert die Rückverfolgbarkeit für Finanzinstitute massiv. Die Kombination aus einer Briefkastenfirma in einer Steueroase und der Verweigerung der Transparenz durch einen Intermediär ist ein klassisches Warnsignal für Geldwäsche, da hierbei die Identität des Täters und die kriminelle Herkunft der Gelder gleichzeitig geschützt werden.
Falsch: Die Gründung einer neuen Gesellschaft unmittelbar vor einer Transaktion ist zwar ein Risikofaktor, kann aber auch legitime steuerliche oder haftungsrechtliche Gründe haben und ist ohne die Verschleierungskomponente weniger verdächtig. Die Wahl eines stabilen Immobilienmarktes ist ein allgemeines Investitionsverhalten und kein spezifisches Indiz für kriminelle Aktivitäten. Die Einbindung regulierter Akteure wie Immobilienmakler bietet keine Sicherheit gegen Geldwäsche, da diese oft nur begrenzte Einsicht in die Finanzierungsstruktur hinter den Treuhandkonten haben und Kriminelle die Seriosität dieser Dienstleister gezielt als Deckmantel nutzen.
Kernaussage: Die missbräuchliche Nutzung von Anwaltsprivilegien zur Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten bei komplexen Immobilienstrukturen ist eines der kritischsten Warnsignale für fortgeschrittene Geldwäschemethoden.
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Question 15 of 30
15. Question
Ein Geldwäschebeauftragter untersucht eine Immobilientransaktion über 8,5 Millionen Euro für ein Luxusobjekt in Berlin. Der Käufer ist eine Holdinggesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, die erst vor drei Monaten gegründet wurde. Die Mittel für den Kauf werden von einem Konto einer Bank in einem Hochrisikoland überwiesen. Als wirtschaftlich Berechtigter wird ein Anwalt angegeben, der als professioneller Treuhänder fungiert und angibt, im Namen eines diskreten Familien-Trusts zu handeln. Welche Vorgehensweise ist für den Ermittler am effektivsten, um die Risiken der Geldwäsche in diesem Szenario angemessen zu bewerten?
Correct
Richtig: In komplexen Szenarien mit Briefkastenfirmen und professionellen Treuhändern ist die Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) der entscheidende Schritt, um das Risiko der Verschleierung zu mindern. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen reicht es nicht aus, nur den nominellen Eigentümer zu kennen. Eine erweiterte Due Diligence (EDD) muss die gesamte Kontrollkette durchleuchten und die Plausibilität der Vermögensquelle (Source of Wealth) sowie der Mittelherkunft (Source of Funds) im Kontext des Geschäftsprofils des Kunden validieren, um festzustellen, ob die Transaktion mit legitimen wirtschaftlichen Aktivitäten im Einklang steht.
Falsch: Die sofortige Einreichung einer Verdachtsmeldung ohne weitere interne Analyse ist verfrüht, da eine Meldung fundiert sein sollte und die interne Untersuchung wertvolle Informationen über das Netzwerk liefern kann. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltspflichten eines Notars oder anderen Dritten ist unzulässig, da Finanzinstitute eine eigenständige Verantwortung zur Risikobewertung tragen und sich nicht blind auf externe Prüfungen verlassen dürfen. Ein pauschales De-risking durch sofortige Kontoschließung ohne detaillierte Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz und verhindert oft die Gewinnung wichtiger Erkenntnisse für die Strafverfolgungsbehörden.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen und dem Einsatz von Treuhändern ist die Identifizierung des wahren wirtschaftlich Berechtigten und die Validierung der Vermögensquelle die einzige verlässliche Methode zur Risikobewertung.
Incorrect
Richtig: In komplexen Szenarien mit Briefkastenfirmen und professionellen Treuhändern ist die Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) der entscheidende Schritt, um das Risiko der Verschleierung zu mindern. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen reicht es nicht aus, nur den nominellen Eigentümer zu kennen. Eine erweiterte Due Diligence (EDD) muss die gesamte Kontrollkette durchleuchten und die Plausibilität der Vermögensquelle (Source of Wealth) sowie der Mittelherkunft (Source of Funds) im Kontext des Geschäftsprofils des Kunden validieren, um festzustellen, ob die Transaktion mit legitimen wirtschaftlichen Aktivitäten im Einklang steht.
Falsch: Die sofortige Einreichung einer Verdachtsmeldung ohne weitere interne Analyse ist verfrüht, da eine Meldung fundiert sein sollte und die interne Untersuchung wertvolle Informationen über das Netzwerk liefern kann. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltspflichten eines Notars oder anderen Dritten ist unzulässig, da Finanzinstitute eine eigenständige Verantwortung zur Risikobewertung tragen und sich nicht blind auf externe Prüfungen verlassen dürfen. Ein pauschales De-risking durch sofortige Kontoschließung ohne detaillierte Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz und verhindert oft die Gewinnung wichtiger Erkenntnisse für die Strafverfolgungsbehörden.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen und dem Einsatz von Treuhändern ist die Identifizierung des wahren wirtschaftlich Berechtigten und die Validierung der Vermögensquelle die einzige verlässliche Methode zur Risikobewertung.
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Question 16 of 30
16. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank stellt bei der Überprüfung eines Firmenkontos der Textil-Import Nord GmbH ungewöhnliche Aktivitäten fest. Das Unternehmen, das laut Handelsregister mit Bekleidung handelt, erhält regelmäßig hohe Überweisungen aus Jurisdiktionen, die für ein erhöhtes Geldwäscherisiko bekannt sind. Unmittelbar nach Zahlungseingang werden diese Gelder fast vollständig an verschiedene Drittunternehmen für IT-Beratung und Marketing-Lizenzen weitergeleitet. Die vom Kunden auf Nachfrage vorgelegten Rechnungen sind vage formuliert und weisen keine spezifischen Leistungsnachweise auf. Welches Merkmal dieses Szenarios deutet am stärksten auf eine Verschleierungstaktik mittels Briefkastengesellschaften oder handelsbasierter Geldwäsche hin?
Correct
Richtig: Die Kombination aus mangelndem wirtschaftlichem Zusammenhang zwischen dem deklarierten Geschäftszweck (Textilhandel) und der Art der ausgehenden Zahlungen (IT-Beratung/Lizenzen) sowie der hohen Umschlagsgeschwindigkeit der Gelder (Pass-through-Aktivität) ist ein klassisches Warnsignal für die Layering-Phase der Geldwäsche. In der Geldwäscheprävention ist die Übereinstimmung der Transaktionen mit dem bekannten Kundenprofil (KYC) und dem erwarteten Geschäftsverhalten entscheidend. Eine signifikante Abweichung ohne plausible wirtschaftliche Begründung, insbesondere wenn Gelder aus Hochrisikogebieten stammen, deutet stark auf die Nutzung von Briefkastengesellschaften oder handelsbasierte Geldwäsche hin.
Falsch: Die Wahl der Rechtsform einer GmbH ist im deutschen Geschäftsleben Standard und stellt für sich genommen kein spezifisches Warnsignal dar, sofern die Identität der wirtschaftlich Berechtigten ordnungsgemäß festgestellt wurde. Die ausschließliche Nutzung von elektronischen Überweisungen ist im modernen internationalen Handel die Norm; obwohl Akkreditive zusätzliche Prüfmechanismen bieten, begründet der Verzicht darauf allein keinen Geldwäscheverdacht. Der Hinweis auf Meldeschwellen für Bargeldtransaktionen ist in diesem Szenario nicht zielführend, da es sich um unbare Überweisungen handelt und das Konzept des Structuring primär auf die Umgehung von Bargeld-Meldepflichten abzielt.
Kernaussage: Die Identifizierung von Geldwäsche erfordert eine kritische Analyse der Kohärenz zwischen dem dokumentierten Geschäftszweck und den tatsächlichen Finanzströmen eines Kunden.
Incorrect
Richtig: Die Kombination aus mangelndem wirtschaftlichem Zusammenhang zwischen dem deklarierten Geschäftszweck (Textilhandel) und der Art der ausgehenden Zahlungen (IT-Beratung/Lizenzen) sowie der hohen Umschlagsgeschwindigkeit der Gelder (Pass-through-Aktivität) ist ein klassisches Warnsignal für die Layering-Phase der Geldwäsche. In der Geldwäscheprävention ist die Übereinstimmung der Transaktionen mit dem bekannten Kundenprofil (KYC) und dem erwarteten Geschäftsverhalten entscheidend. Eine signifikante Abweichung ohne plausible wirtschaftliche Begründung, insbesondere wenn Gelder aus Hochrisikogebieten stammen, deutet stark auf die Nutzung von Briefkastengesellschaften oder handelsbasierte Geldwäsche hin.
Falsch: Die Wahl der Rechtsform einer GmbH ist im deutschen Geschäftsleben Standard und stellt für sich genommen kein spezifisches Warnsignal dar, sofern die Identität der wirtschaftlich Berechtigten ordnungsgemäß festgestellt wurde. Die ausschließliche Nutzung von elektronischen Überweisungen ist im modernen internationalen Handel die Norm; obwohl Akkreditive zusätzliche Prüfmechanismen bieten, begründet der Verzicht darauf allein keinen Geldwäscheverdacht. Der Hinweis auf Meldeschwellen für Bargeldtransaktionen ist in diesem Szenario nicht zielführend, da es sich um unbare Überweisungen handelt und das Konzept des Structuring primär auf die Umgehung von Bargeld-Meldepflichten abzielt.
Kernaussage: Die Identifizierung von Geldwäsche erfordert eine kritische Analyse der Kohärenz zwischen dem dokumentierten Geschäftszweck und den tatsächlichen Finanzströmen eines Kunden.
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Question 17 of 30
17. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Universalbank stellt fest, dass ein langjähriger Kunde aus der Baubranche seine Transaktionsmuster signifikant geändert hat. Statt lokaler Lieferanten werden nun hohe Beträge an Offshore-Gesellschaften für Beratungsleistungen überwiesen, wobei die wirtschaftlich Berechtigten hinter komplexen Treuhandstrukturen verborgen bleiben. Wenn das Institut diese Warnsignale nicht untersucht und keine Verdachtsmeldung erstattet, welches Risiko stellt die gravierendste Bedrohung für die langfristige Fortführung des Geschäftsbetriebs dar?
Correct
Richtig: Die Identifizierung von Geldwäsche-Warnsignalen und die anschließende Meldung sind gesetzliche Pflichten. Ein Versagen in diesem Bereich führt nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern oft zum sogenannten De-risking durch Korrespondenzbanken. Ohne diese Partner kann ein Institut keine grenzüberschreitenden Zahlungen mehr in Fremdwährungen abwickeln, was die operative Handlungsfähigkeit und das Geschäftsmodell fundamental gefährdet. Zudem schädigt ein öffentliches Bekanntwerden von AML-Mängeln das Vertrauen von Kunden und Investoren nachhaltig.
Falsch: Das operationelle Risiko ist in diesem Szenario zweitrangig, da es sich um ein systemisches Compliance-Versagen handelt und nicht primär um einen technischen Prozessfehler. Das Marktrisiko durch Einlagenvolatilität ist im Vergleich zu den massiven regulatorischen Konsequenzen und dem möglichen Lizenzentzug vernachlässigbar. Die Sorge um das Bankgeheimnis oder eine zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Kunden ist unbegründet, da AML-Gesetze in den meisten Jurisdiktionen einen ausdrücklichen Haftungsausschluss für Meldungen vorsehen, die im guten Glauben erstattet werden.
Kernaussage: Das kritischste Risiko für Finanzinstitute bei AML-Mängeln ist der Verlust der operativen Handlungsfähigkeit durch den Abbruch von Korrespondenzbankbeziehungen und den damit verbundenen Reputationsschaden.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung von Geldwäsche-Warnsignalen und die anschließende Meldung sind gesetzliche Pflichten. Ein Versagen in diesem Bereich führt nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern oft zum sogenannten De-risking durch Korrespondenzbanken. Ohne diese Partner kann ein Institut keine grenzüberschreitenden Zahlungen mehr in Fremdwährungen abwickeln, was die operative Handlungsfähigkeit und das Geschäftsmodell fundamental gefährdet. Zudem schädigt ein öffentliches Bekanntwerden von AML-Mängeln das Vertrauen von Kunden und Investoren nachhaltig.
Falsch: Das operationelle Risiko ist in diesem Szenario zweitrangig, da es sich um ein systemisches Compliance-Versagen handelt und nicht primär um einen technischen Prozessfehler. Das Marktrisiko durch Einlagenvolatilität ist im Vergleich zu den massiven regulatorischen Konsequenzen und dem möglichen Lizenzentzug vernachlässigbar. Die Sorge um das Bankgeheimnis oder eine zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Kunden ist unbegründet, da AML-Gesetze in den meisten Jurisdiktionen einen ausdrücklichen Haftungsausschluss für Meldungen vorsehen, die im guten Glauben erstattet werden.
Kernaussage: Das kritischste Risiko für Finanzinstitute bei AML-Mängeln ist der Verlust der operativen Handlungsfähigkeit durch den Abbruch von Korrespondenzbankbeziehungen und den damit verbundenen Reputationsschaden.
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Question 18 of 30
18. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Privatbank stellt fest, dass ein Firmenkunde, eine vor sechs Monaten in einer Steueroase gegründete Briefkastenfirma, mehrere großvolumige Immobilieninvestitionen tätigt. Die Mittel fließen über ein Korrespondenzbankkonto aus einer Jurisdiktion ein, die auf der grauen Liste der FATF steht. Trotz mehrfacher Nachfragen weigert sich der Kunde, detaillierte Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen preiszugeben, und verweist lediglich auf einen Treuhandvertrag. Welche Vorgehensweise ist im Rahmen des institutsweiten Risikomanagements für dieses ungeminderte Risiko am angemessensten?
Correct
Richtig: In Situationen, in denen die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) trotz verstärkter Bemühungen unklar bleibt und die Gelder aus einer Hochrisiko-Jurisdiktion stammen, liegt ein signifikantes ungemindertes Risiko vor. Gemäß den internationalen Standards der FATF und den nationalen AML-Vorschriften müssen Finanzinstitute in solchen Fällen eine verstärkte Due Diligence (EDD) anwenden. Wenn die Informationen zur Minderung des Risikos nicht ausreichen oder der Verdacht auf Geldwäsche bestehen bleibt, ist die Erstattung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) an die Financial Intelligence Unit (FIU) zwingend erforderlich. Zudem muss das Institut im Rahmen seines risikobasierten Ansatzes evaluieren, ob das verbleibende Restrisiko außerhalb der akzeptablen Risikotoleranz liegt, was konsequenterweise zum Abbruch der Geschäftsbeziehung führen sollte.
Falsch: Die bloße Fortsetzung der Überwachung über einen längeren Zeitraum ohne aktive Maßnahmen ist unzureichend, da dies das Institut einem fortlaufenden Risiko aussetzt und gesetzliche Meldepflichten verzögert. Eine Beschränkung der Kontofunktionen bei gleichzeitigem Vertrauen auf eine einfache schriftliche Bestätigung der Briefkastenfirma ist bei fehlender Transparenz der Eigentumsverhältnisse nicht risikoadäquat und erfüllt nicht die Anforderungen an eine tiefgreifende Verifizierung. Eine rein interne Fokusverschiebung auf die Fehleranalyse beim Onboarding vernachlässigt die dringende Notwendigkeit, das aktuelle Transaktionsrisiko zu adressieren und die zuständigen Behörden über den potenziellen Geldwäscheverdacht zu informieren.
Kernaussage: Bei unklaren Eigentumsverhältnissen und Transaktionen aus Hochrisikogebieten müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden und bei verbleibenden Zweifeln eine Verdachtsmeldung einreichen sowie die Geschäftsbeziehung beenden.
Incorrect
Richtig: In Situationen, in denen die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) trotz verstärkter Bemühungen unklar bleibt und die Gelder aus einer Hochrisiko-Jurisdiktion stammen, liegt ein signifikantes ungemindertes Risiko vor. Gemäß den internationalen Standards der FATF und den nationalen AML-Vorschriften müssen Finanzinstitute in solchen Fällen eine verstärkte Due Diligence (EDD) anwenden. Wenn die Informationen zur Minderung des Risikos nicht ausreichen oder der Verdacht auf Geldwäsche bestehen bleibt, ist die Erstattung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) an die Financial Intelligence Unit (FIU) zwingend erforderlich. Zudem muss das Institut im Rahmen seines risikobasierten Ansatzes evaluieren, ob das verbleibende Restrisiko außerhalb der akzeptablen Risikotoleranz liegt, was konsequenterweise zum Abbruch der Geschäftsbeziehung führen sollte.
Falsch: Die bloße Fortsetzung der Überwachung über einen längeren Zeitraum ohne aktive Maßnahmen ist unzureichend, da dies das Institut einem fortlaufenden Risiko aussetzt und gesetzliche Meldepflichten verzögert. Eine Beschränkung der Kontofunktionen bei gleichzeitigem Vertrauen auf eine einfache schriftliche Bestätigung der Briefkastenfirma ist bei fehlender Transparenz der Eigentumsverhältnisse nicht risikoadäquat und erfüllt nicht die Anforderungen an eine tiefgreifende Verifizierung. Eine rein interne Fokusverschiebung auf die Fehleranalyse beim Onboarding vernachlässigt die dringende Notwendigkeit, das aktuelle Transaktionsrisiko zu adressieren und die zuständigen Behörden über den potenziellen Geldwäscheverdacht zu informieren.
Kernaussage: Bei unklaren Eigentumsverhältnissen und Transaktionen aus Hochrisikogebieten müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden und bei verbleibenden Zweifeln eine Verdachtsmeldung einreichen sowie die Geschäftsbeziehung beenden.
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Question 19 of 30
19. Question
Ein mittelständisches Kreditinstitut stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, ein lokaler Baustoffhändler, seine Eigentümerstruktur grundlegend geändert hat. Das Unternehmen gehört nun zu 100 % einem Trust mit Sitz in einer Gerichtsbarkeit, die für mangelnde Transparenz und strenge Bankgeheimnisse bekannt ist. Kurz nach dieser Änderung verzeichnet das Konto des Kunden eine signifikante Zunahme von grenzüberschreitenden Überweisungen, die als Beratungshonorare deklariert sind, wobei die Empfänger Briefkastenfirmen in verschiedenen Offshore-Finanzzentren sind. Welches Risiko stellt für das Institut in diesem Szenario die unmittelbarste regulatorische und operationelle Bedrohung dar, wenn keine verstärkten Sorgfaltspflichten angewendet werden?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner – UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung. Wenn ein Institut komplexe Strukturen wie Trusts in intransparenten Jurisdiktionen nicht ausreichend durchleuchtet, verstößt es gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Dies führt nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden, sondern gefährdet massiv die Korrespondenzbankbeziehungen. Da Korrespondenzbanken das Risiko einer indirekten Beteiligung an Geldwäsche minimieren müssen, führt ein mangelhaftes Risikomanagement beim Partnerinstitut häufig zum Abbruch der Geschäftsbeziehung (De-Risking), was die operative Fähigkeit zur Abwicklung internationaler Zahlungen einschränkt.
Falsch: Ein Liquiditätsengpass durch die Überweisung von Beratungshonoraren ist in diesem Szenario unwahrscheinlich, da solche Transaktionen im Vergleich zur Gesamtliquidität eines Instituts meist nicht die Mindestreserveanforderungen gefährden. Zivilrechtliche Haftungsansprüche ehemaliger Eigentümer sind im Kontext von AML-Verstößen gegenüber der regulatorischen Verfolgung und den strafrechtlichen Konsequenzen nachrangig und stellen nicht die primäre regulatorische Bedrohung dar. Eine Herabstufung des Kreditratings durch internationale Agenturen erfolgt in der Regel aufgrund systemischer Mängel in der Kapitalausstattung oder dem gesamten Risikomanagement und ist selten die unmittelbare Folge einer einzelnen Kundenbeziehung ohne vorherige regulatorische Sanktionen.
Kernaussage: Die mangelnde Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten in Verbindung mit verdächtigen Transaktionsmustern gefährdet primär die regulatorische Compliance und die für den internationalen Zahlungsverkehr essenziellen Korrespondenzbankbeziehungen.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner – UBO) ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung. Wenn ein Institut komplexe Strukturen wie Trusts in intransparenten Jurisdiktionen nicht ausreichend durchleuchtet, verstößt es gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Dies führt nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden, sondern gefährdet massiv die Korrespondenzbankbeziehungen. Da Korrespondenzbanken das Risiko einer indirekten Beteiligung an Geldwäsche minimieren müssen, führt ein mangelhaftes Risikomanagement beim Partnerinstitut häufig zum Abbruch der Geschäftsbeziehung (De-Risking), was die operative Fähigkeit zur Abwicklung internationaler Zahlungen einschränkt.
Falsch: Ein Liquiditätsengpass durch die Überweisung von Beratungshonoraren ist in diesem Szenario unwahrscheinlich, da solche Transaktionen im Vergleich zur Gesamtliquidität eines Instituts meist nicht die Mindestreserveanforderungen gefährden. Zivilrechtliche Haftungsansprüche ehemaliger Eigentümer sind im Kontext von AML-Verstößen gegenüber der regulatorischen Verfolgung und den strafrechtlichen Konsequenzen nachrangig und stellen nicht die primäre regulatorische Bedrohung dar. Eine Herabstufung des Kreditratings durch internationale Agenturen erfolgt in der Regel aufgrund systemischer Mängel in der Kapitalausstattung oder dem gesamten Risikomanagement und ist selten die unmittelbare Folge einer einzelnen Kundenbeziehung ohne vorherige regulatorische Sanktionen.
Kernaussage: Die mangelnde Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten in Verbindung mit verdächtigen Transaktionsmustern gefährdet primär die regulatorische Compliance und die für den internationalen Zahlungsverkehr essenziellen Korrespondenzbankbeziehungen.
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Question 20 of 30
20. Question
Ein mittelstaendisches Bauunternehmen, das seit zehn Jahren Kunde Ihrer Bank ist, loest eine Warnmeldung im automatisierten Transaktionsueberwachungssystem aus. Innerhalb von zwei Wochen gingen drei Ueberweisungen von insgesamt 750.000 Euro von einer Briefkastenfirma mit Sitz in einer Gerichtsbarkeit mit geringer Transparenz ein. Unmittelbar nach jedem Zahlungseingang wurden Teilbetraege an verschiedene Privatkonten in einem Drittland weitergeleitet, was in keiner Weise dem bisherigen Geschaeftsprofil oder dem ueblichen Zahlungsverkehr des Unternehmens entspricht. Welche Massnahme sollte der Geldwaeschebeauftragte im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes primaer ergreifen?
Correct
Richtig: Die Durchfuehrung einer verstaerkten Sorgfaltspruefung (Enhanced Due Diligence – EDD) ist bei ungewoehnlichen Transaktionsmustern, die nicht zum bisherigen Kundenprofil passen und Verbindungen zu intransparenten Jurisdiktionen aufweisen, regulatorisch zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass das Finanzinstitut den wirtschaftlichen Hintergrund und den Zweck der Transaktionen sowie die Identitaet der wirtschaftlich Berechtigten eingehend prueft. Erst durch diese Analyse kann eine fundierte Entscheidung darueber getroffen werden, ob ein tatsaechlicher Verdacht auf Geldwaesche vorliegt, der eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) rechtfertigt.
Falsch: Die sofortige Sperrung des Kontos ohne behördliche Anordnung oder eine klare gesetzliche Grundlage kann zu rechtlichen Haftungsrisiken fuer die Bank fuehren und birgt die Gefahr des Tipping-off, falls der Kunde dadurch von den Ermittlungen erfaehrt. Die alleinige Einholung einer muendlichen Erklaerung durch den Kundenbetreuer ist unzureichend, da dieser aufgrund von Provisionsinteressen befangen sein koennte und objektive Belege fuer die Transaktionsanalyse fehlen. Eine Verdachtsmeldung ausschliesslich auf Basis eines automatisierten Alarms ohne jegliche interne Vorpruefung einzureichen, ist ineffizient und widerspricht den Standards fuer qualitativ hochwertige Meldungen, da die Bank den Sachverhalt im Rahmen ihrer Moeglichkeiten erst selbst aufbereiten muss.
Kernaussage: Bei signifikanten Abweichungen vom Kundenprofil und Transaktionen mit Hochrisiko-Jurisdiktionen ist eine fundierte interne Untersuchung mittels EDD die notwendige Voraussetzung fuer eine rechtssichere Entscheidung ueber weitere Meldepflichten.
Incorrect
Richtig: Die Durchfuehrung einer verstaerkten Sorgfaltspruefung (Enhanced Due Diligence – EDD) ist bei ungewoehnlichen Transaktionsmustern, die nicht zum bisherigen Kundenprofil passen und Verbindungen zu intransparenten Jurisdiktionen aufweisen, regulatorisch zwingend erforderlich. Ein risikobasierter Ansatz verlangt, dass das Finanzinstitut den wirtschaftlichen Hintergrund und den Zweck der Transaktionen sowie die Identitaet der wirtschaftlich Berechtigten eingehend prueft. Erst durch diese Analyse kann eine fundierte Entscheidung darueber getroffen werden, ob ein tatsaechlicher Verdacht auf Geldwaesche vorliegt, der eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) rechtfertigt.
Falsch: Die sofortige Sperrung des Kontos ohne behördliche Anordnung oder eine klare gesetzliche Grundlage kann zu rechtlichen Haftungsrisiken fuer die Bank fuehren und birgt die Gefahr des Tipping-off, falls der Kunde dadurch von den Ermittlungen erfaehrt. Die alleinige Einholung einer muendlichen Erklaerung durch den Kundenbetreuer ist unzureichend, da dieser aufgrund von Provisionsinteressen befangen sein koennte und objektive Belege fuer die Transaktionsanalyse fehlen. Eine Verdachtsmeldung ausschliesslich auf Basis eines automatisierten Alarms ohne jegliche interne Vorpruefung einzureichen, ist ineffizient und widerspricht den Standards fuer qualitativ hochwertige Meldungen, da die Bank den Sachverhalt im Rahmen ihrer Moeglichkeiten erst selbst aufbereiten muss.
Kernaussage: Bei signifikanten Abweichungen vom Kundenprofil und Transaktionen mit Hochrisiko-Jurisdiktionen ist eine fundierte interne Untersuchung mittels EDD die notwendige Voraussetzung fuer eine rechtssichere Entscheidung ueber weitere Meldepflichten.
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Question 21 of 30
21. Question
Sie sind als Compliance-Beauftragter in einer Bank tätig und prüfen eine eingehende Anfrage eines Notars bezüglich einer Immobilientransaktion in Höhe von 15 Millionen Euro. Der Käufer ist eine Holdinggesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, und die Mittel sollen von zwei verschiedenen Konten von Drittgesellschaften aus Panama überwiesen werden. Als Sie den Notar auffordern, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) offenzulegen, lehnt dieser dies unter Berufung auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ab und versichert lediglich, dass die Mittel aus legalen Quellen stammen. Wie sollten Sie unter Berücksichtigung der AML-Standards reagieren?
Correct
Richtig: In Übereinstimmung mit den FATF-Empfehlungen und den EU-Geldwäsche-Richtlinien müssen Finanzinstitute den wirtschaftlich Berechtigten (UBO) identifizieren und verifizieren. Bei Immobilientransaktionen, die ein hohes Risiko für Geldwäsche aufweisen, können sich Berufsgeheimnisträger wie Notare oder Anwälte nicht auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen, um die Identität des UBO zu verbergen, wenn sie an Finanz- oder Immobilientransaktionen beteiligt sind. Die Kombination aus einer Briefkastenfirma in einer Hochrisiko-Jurisdiktion, Zahlungen durch unbeteiligte Dritte und der Intransparenz der Eigentumsverhältnisse stellt ein massives Warnsignal dar, das bei Nichtaufklärung zwingend zu einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) führen muss.
Falsch: Der Ansatz, sich auf die KYC-Prüfungen anderer Banken zu verlassen, ist unzureichend, da jedes Institut eine eigenständige Verantwortung für die Identifizierung des UBO trägt, insbesondere bei komplexen Strukturen. Die Beschränkung der Prüfung auf die im Register eingetragenen Direktoren einer Briefkastenfirma greift zu kurz, da diese oft nur als Strohmänner fungieren und nicht die tatsächliche Kontrolle ausüben. Eine eidesstattliche Erklärung oder eine schriftliche Garantie des Notars ersetzt nicht die gesetzliche Pflicht zur eigenständigen Verifizierung der Mittelherkunft und der Identität der hinter der Transaktion stehenden natürlichen Personen.
Kernaussage: Professionelle Intermediäre und das Berufsgeheimnis dürfen nicht als Barriere für die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten bei Immobilientransaktionen mit hohem Risiko dienen.
Incorrect
Richtig: In Übereinstimmung mit den FATF-Empfehlungen und den EU-Geldwäsche-Richtlinien müssen Finanzinstitute den wirtschaftlich Berechtigten (UBO) identifizieren und verifizieren. Bei Immobilientransaktionen, die ein hohes Risiko für Geldwäsche aufweisen, können sich Berufsgeheimnisträger wie Notare oder Anwälte nicht auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen, um die Identität des UBO zu verbergen, wenn sie an Finanz- oder Immobilientransaktionen beteiligt sind. Die Kombination aus einer Briefkastenfirma in einer Hochrisiko-Jurisdiktion, Zahlungen durch unbeteiligte Dritte und der Intransparenz der Eigentumsverhältnisse stellt ein massives Warnsignal dar, das bei Nichtaufklärung zwingend zu einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) führen muss.
Falsch: Der Ansatz, sich auf die KYC-Prüfungen anderer Banken zu verlassen, ist unzureichend, da jedes Institut eine eigenständige Verantwortung für die Identifizierung des UBO trägt, insbesondere bei komplexen Strukturen. Die Beschränkung der Prüfung auf die im Register eingetragenen Direktoren einer Briefkastenfirma greift zu kurz, da diese oft nur als Strohmänner fungieren und nicht die tatsächliche Kontrolle ausüben. Eine eidesstattliche Erklärung oder eine schriftliche Garantie des Notars ersetzt nicht die gesetzliche Pflicht zur eigenständigen Verifizierung der Mittelherkunft und der Identität der hinter der Transaktion stehenden natürlichen Personen.
Kernaussage: Professionelle Intermediäre und das Berufsgeheimnis dürfen nicht als Barriere für die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten bei Immobilientransaktionen mit hohem Risiko dienen.
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Question 22 of 30
22. Question
Ein international tätiges Kreditinstitut stellt fest, dass ein Firmenkunde, eine Holdinggesellschaft mit Sitz in einer Jurisdiktion mit geringer Transparenz, mehrere hochpreisige Gewerbeimmobilien über komplexe Treuhandstrukturen erwirbt. Die Mittel für diese Käufe stammen von Konten verschiedener Briefkastenfirmen. Welches Risiko stellt für das Institut die schwerwiegendste unmittelbare Bedrohung dar, wenn es versäumt, die wirtschaftlich berechtigten Personen dieser Transaktionen gemäß den geltenden AML-Vorschriften zu identifizieren?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist eine fundamentale Anforderung der Customer Due Diligence (CDD). Ein systematisches Versagen bei der Feststellung, wer letztendlich die Kontrolle über komplexe Unternehmensstrukturen ausübt, wird von Aufsichtsbehörden als schwerwiegender Verstoß gegen die AML-Rahmenbedingungen gewertet. Dies kann zu drakonischen Geldstrafen, dem Verlust der Korrespondenzbankbeziehungen und im schlimmsten Fall zum Entzug der Banklizenz führen, da das Institut als Vehikel für Geldwäsche missbraucht werden könnte.
Falsch: Das operationelle Risiko durch erhöhten Verwaltungsaufwand ist zwar ein Faktor, stellt jedoch im Vergleich zu den rechtlichen Konsequenzen keine existenzielle Bedrohung dar. Das Kreditrisiko ist in diesem Szenario zweitrangig, da es bei der Geldwäscheprävention primär um die Herkunft der Mittel und die Identität der Akteure geht, nicht zwingend um deren Zahlungsfähigkeit. Das Marktrisiko durch Immobilienblasen ist eine gesamtwirtschaftliche Folge der Geldwäsche, betrifft aber nicht die unmittelbare regulatorische Haftung des Instituts für die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten.
Kernaussage: Das größte Risiko bei der Vernachlässigung der UBO-Identifizierung liegt in den schwerwiegenden regulatorischen Sanktionen und dem potenziellen Verlust der Geschäftserlaubnis.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist eine fundamentale Anforderung der Customer Due Diligence (CDD). Ein systematisches Versagen bei der Feststellung, wer letztendlich die Kontrolle über komplexe Unternehmensstrukturen ausübt, wird von Aufsichtsbehörden als schwerwiegender Verstoß gegen die AML-Rahmenbedingungen gewertet. Dies kann zu drakonischen Geldstrafen, dem Verlust der Korrespondenzbankbeziehungen und im schlimmsten Fall zum Entzug der Banklizenz führen, da das Institut als Vehikel für Geldwäsche missbraucht werden könnte.
Falsch: Das operationelle Risiko durch erhöhten Verwaltungsaufwand ist zwar ein Faktor, stellt jedoch im Vergleich zu den rechtlichen Konsequenzen keine existenzielle Bedrohung dar. Das Kreditrisiko ist in diesem Szenario zweitrangig, da es bei der Geldwäscheprävention primär um die Herkunft der Mittel und die Identität der Akteure geht, nicht zwingend um deren Zahlungsfähigkeit. Das Marktrisiko durch Immobilienblasen ist eine gesamtwirtschaftliche Folge der Geldwäsche, betrifft aber nicht die unmittelbare regulatorische Haftung des Instituts für die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten.
Kernaussage: Das größte Risiko bei der Vernachlässigung der UBO-Identifizierung liegt in den schwerwiegenden regulatorischen Sanktionen und dem potenziellen Verlust der Geschäftserlaubnis.
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Question 23 of 30
23. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank in Frankfurt stellt fest, dass eine neu gegründete Immobiliengesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln ein Gewerbeobjekt in Berlin erwerben möchte. Der vereinbarte Kaufpreis liegt 40 Prozent über dem aktuellen Marktwert. Die Zahlung soll über das Treuhandkonto einer internationalen Anwaltskanzlei abgewickelt werden, wobei die Gelder in mehreren Tranchen von Konten aus verschiedenen Jurisdiktionen eingehen. Die Identität der letztendlichen wirtschaftlich berechtigten Personen der Gesellschaft ist aufgrund verschachtelter Holding-Strukturen nicht unmittelbar ersichtlich. Welches ist das beste nächste Vorgehen für den Compliance-Beauftragten?
Correct
Richtig: In Situationen, die durch komplexe Eigentumsstrukturen, die Nutzung von Offshore-Finanzzentren und Transaktionen weit über dem Marktwert gekennzeichnet sind, schreiben regulatorische Standards wie die FATF-Empfehlungen und nationale Geldwäschegesetze eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) vor. Die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person (UBO) ist entscheidend, um das Risiko zu mindern, dass Briefkastenfirmen zur Verschleierung illegaler Gelder genutzt werden. Wenn die Prüfung die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mittelherkunft oder der Identität der Hintermänner nicht ausräumen kann, ist die Übermittlung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) an die zuständige Behörde die einzig korrekte regulatorische Reaktion.
Falsch: Die sofortige Ablehnung der Transaktion und die Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Untersuchung ist nicht zielführend, da dies die Möglichkeit verhindert, wertvolle Informationen über potenzielle Geldwäschenetzwerke an die Behörden zu melden. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltsprüfung eines beteiligten Anwalts ist unzulässig, da Finanzinstitute eine eigenständige Verantwortung zur Prüfung ihrer Kunden und Transaktionen haben, insbesondere wenn deutliche Warnsignale vorliegen. Eine einfache Einholung einer schriftlichen Erklärung des Kunden ohne weitere Verifizierung der Fakten ist bei Hochrisikoszenarien unzureichend und erfüllt nicht die Anforderungen an eine angemessene Risikobewertung.
Kernaussage: Bei Vorliegen von Warnsignalen wie intransparenten Offshore-Strukturen und ungewöhnlichen Preisgestaltungen ist eine eigenständige, tiefgehende Untersuchung der wirtschaftlich Berechtigten und der Mittelherkunft zwingend erforderlich.
Incorrect
Richtig: In Situationen, die durch komplexe Eigentumsstrukturen, die Nutzung von Offshore-Finanzzentren und Transaktionen weit über dem Marktwert gekennzeichnet sind, schreiben regulatorische Standards wie die FATF-Empfehlungen und nationale Geldwäschegesetze eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) vor. Die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person (UBO) ist entscheidend, um das Risiko zu mindern, dass Briefkastenfirmen zur Verschleierung illegaler Gelder genutzt werden. Wenn die Prüfung die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mittelherkunft oder der Identität der Hintermänner nicht ausräumen kann, ist die Übermittlung einer Verdachtsmeldung (SAR/STR) an die zuständige Behörde die einzig korrekte regulatorische Reaktion.
Falsch: Die sofortige Ablehnung der Transaktion und die Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Untersuchung ist nicht zielführend, da dies die Möglichkeit verhindert, wertvolle Informationen über potenzielle Geldwäschenetzwerke an die Behörden zu melden. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltsprüfung eines beteiligten Anwalts ist unzulässig, da Finanzinstitute eine eigenständige Verantwortung zur Prüfung ihrer Kunden und Transaktionen haben, insbesondere wenn deutliche Warnsignale vorliegen. Eine einfache Einholung einer schriftlichen Erklärung des Kunden ohne weitere Verifizierung der Fakten ist bei Hochrisikoszenarien unzureichend und erfüllt nicht die Anforderungen an eine angemessene Risikobewertung.
Kernaussage: Bei Vorliegen von Warnsignalen wie intransparenten Offshore-Strukturen und ungewöhnlichen Preisgestaltungen ist eine eigenständige, tiefgehende Untersuchung der wirtschaftlich Berechtigten und der Mittelherkunft zwingend erforderlich.
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Question 24 of 30
24. Question
Ein Geldwäschebeauftragter untersucht eine Immobilientransaktion über 8,5 Millionen Euro für ein Luxusobjekt in Berlin. Der Käufer ist eine Holdinggesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, die erst vor drei Monaten gegründet wurde. Die Mittel für den Kauf werden von einem Konto einer Bank in einem Hochrisikoland überwiesen. Als wirtschaftlich Berechtigter wird ein Anwalt angegeben, der als professioneller Treuhänder fungiert und angibt, im Namen eines diskreten Familien-Trusts zu handeln. Welche Vorgehensweise ist für den Ermittler am effektivsten, um die Risiken der Geldwäsche in diesem Szenario angemessen zu bewerten?
Correct
Richtig: In komplexen Szenarien mit Briefkastenfirmen und professionellen Treuhändern ist die Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) der entscheidende Schritt, um das Risiko der Verschleierung zu mindern. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen reicht es nicht aus, nur den nominellen Eigentümer zu kennen. Eine erweiterte Due Diligence (EDD) muss die gesamte Kontrollkette durchleuchten und die Plausibilität der Vermögensquelle (Source of Wealth) sowie der Mittelherkunft (Source of Funds) im Kontext des Geschäftsprofils des Kunden validieren, um festzustellen, ob die Transaktion mit legitimen wirtschaftlichen Aktivitäten im Einklang steht.
Falsch: Die sofortige Einreichung einer Verdachtsmeldung ohne weitere interne Analyse ist verfrüht, da eine Meldung fundiert sein sollte und die interne Untersuchung wertvolle Informationen über das Netzwerk liefern kann. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltspflichten eines Notars oder anderen Dritten ist unzulässig, da Finanzinstitute eine eigenständige Verantwortung zur Risikobewertung tragen und sich nicht blind auf externe Prüfungen verlassen dürfen. Ein pauschales De-risking durch sofortige Kontoschließung ohne detaillierte Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz und verhindert oft die Gewinnung wichtiger Erkenntnisse für die Strafverfolgungsbehörden.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen und dem Einsatz von Treuhändern ist die Identifizierung des wahren wirtschaftlich Berechtigten und die Validierung der Vermögensquelle die einzige verlässliche Methode zur Risikobewertung.
Incorrect
Richtig: In komplexen Szenarien mit Briefkastenfirmen und professionellen Treuhändern ist die Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) der entscheidende Schritt, um das Risiko der Verschleierung zu mindern. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen reicht es nicht aus, nur den nominellen Eigentümer zu kennen. Eine erweiterte Due Diligence (EDD) muss die gesamte Kontrollkette durchleuchten und die Plausibilität der Vermögensquelle (Source of Wealth) sowie der Mittelherkunft (Source of Funds) im Kontext des Geschäftsprofils des Kunden validieren, um festzustellen, ob die Transaktion mit legitimen wirtschaftlichen Aktivitäten im Einklang steht.
Falsch: Die sofortige Einreichung einer Verdachtsmeldung ohne weitere interne Analyse ist verfrüht, da eine Meldung fundiert sein sollte und die interne Untersuchung wertvolle Informationen über das Netzwerk liefern kann. Das alleinige Vertrauen auf die Sorgfaltspflichten eines Notars oder anderen Dritten ist unzulässig, da Finanzinstitute eine eigenständige Verantwortung zur Risikobewertung tragen und sich nicht blind auf externe Prüfungen verlassen dürfen. Ein pauschales De-risking durch sofortige Kontoschließung ohne detaillierte Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz und verhindert oft die Gewinnung wichtiger Erkenntnisse für die Strafverfolgungsbehörden.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen und dem Einsatz von Treuhändern ist die Identifizierung des wahren wirtschaftlich Berechtigten und die Validierung der Vermögensquelle die einzige verlässliche Methode zur Risikobewertung.
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Question 25 of 30
25. Question
Ein Geldwäschebeauftragter einer mittelständischen Bank stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde aus der Baubranche in den letzten sechs Monaten seinen Umsatz verdreifacht hat. Die Transaktionsanalyse zeigt häufige Bareinzahlungen knapp unter der Meldeschwelle, gefolgt von sofortigen Überweisungen an Briefkastengesellschaften in Offshore-Finanzzentren. Trotz der massiven Umsatzsteigerung gibt es keine Anzeichen für zusätzliche Mitarbeiter, neue Großprojekte oder entsprechende Materialeinkäufe. Welches Vorgehen ist am angemessensten, um die regulatorischen Risiken für das Institut und die verantwortlichen Personen zu minimieren?
Correct
Richtig: Die Durchführung einer verstärkten Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) in Kombination mit einer zeitnahen Verdachtsmeldung (SAR/STR) ist die regulatorisch korrekte Reaktion auf schwerwiegende Warnsignale wie Strukturierung und Transaktionen ohne ersichtlichen wirtschaftlichen Zweck. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen müssen Institute bei einem erhöhten Risiko zusätzliche Informationen über die Herkunft der Mittel und den wirtschaftlich Berechtigten einholen. Die Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) stellt sicher, dass das Institut seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt und das Risiko von Bußgeldern oder Strafverfolgungsmaßnahmen minimiert.
Falsch: Die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden zur Einholung von Erklärungen unter Hinweis auf die interne Untersuchung birgt das Risiko des Tipping-off, was in vielen Jurisdiktionen strafbar ist und die Ermittlungen der Behörden gefährden könnte. Ein bloßes Abwarten zur Datensammlung verzögert die gesetzlich vorgeschriebene unverzügliche Meldung und setzt das Institut dem Risiko regulatorischer Sanktionen wegen mangelhafter Überwachung aus. Die sofortige Kontoschließung und Rücküberweisung der Gelder ohne vorherige Abstimmung mit den Behörden oder Erstattung einer Meldung kann als Beihilfe zur Geldwäsche gewertet werden, da sie dem Täter ermöglicht, die inkriminierten Gelder dem Zugriff der Justiz zu entziehen.
Kernaussage: Bei Vorliegen klarer Warnsignale für Geldwäsche müssen Institute eine verstärkte Sorgfaltsprüfung durchführen und eine Verdachtsmeldung erstatten, während sie gleichzeitig das Risiko eines Tipping-off strikt vermeiden müssen.
Incorrect
Richtig: Die Durchführung einer verstärkten Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) in Kombination mit einer zeitnahen Verdachtsmeldung (SAR/STR) ist die regulatorisch korrekte Reaktion auf schwerwiegende Warnsignale wie Strukturierung und Transaktionen ohne ersichtlichen wirtschaftlichen Zweck. Gemäß den FATF-Empfehlungen und nationalen AML-Gesetzen müssen Institute bei einem erhöhten Risiko zusätzliche Informationen über die Herkunft der Mittel und den wirtschaftlich Berechtigten einholen. Die Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) stellt sicher, dass das Institut seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt und das Risiko von Bußgeldern oder Strafverfolgungsmaßnahmen minimiert.
Falsch: Die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden zur Einholung von Erklärungen unter Hinweis auf die interne Untersuchung birgt das Risiko des Tipping-off, was in vielen Jurisdiktionen strafbar ist und die Ermittlungen der Behörden gefährden könnte. Ein bloßes Abwarten zur Datensammlung verzögert die gesetzlich vorgeschriebene unverzügliche Meldung und setzt das Institut dem Risiko regulatorischer Sanktionen wegen mangelhafter Überwachung aus. Die sofortige Kontoschließung und Rücküberweisung der Gelder ohne vorherige Abstimmung mit den Behörden oder Erstattung einer Meldung kann als Beihilfe zur Geldwäsche gewertet werden, da sie dem Täter ermöglicht, die inkriminierten Gelder dem Zugriff der Justiz zu entziehen.
Kernaussage: Bei Vorliegen klarer Warnsignale für Geldwäsche müssen Institute eine verstärkte Sorgfaltsprüfung durchführen und eine Verdachtsmeldung erstatten, während sie gleichzeitig das Risiko eines Tipping-off strikt vermeiden müssen.
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Question 26 of 30
26. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Privatbank stellt fest, dass ein langjähriger Firmenkunde, eine Holdinggesellschaft mit Sitz in einer Gerichtsbarkeit mit geringer Transparenz, eine Immobilientransaktion über 15 Millionen Euro für ein Luxusobjekt plant. Die Mittel stammen von einem Konto in einem Drittland, das für schwache AML-Kontrollen bekannt ist. Bei der vertieften Prüfung (Enhanced Due Diligence) stellt sich heraus, dass die wirtschaftlich berechtigte Person ein ehemaliger Minister eines Schwellenlandes ist, der über ein komplexes Geflecht aus Trusts agiert. Welches ist der nächste regulatorisch angemessene Schritt für das Institut?
Correct
Richtig: Bei Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEPs) und Transaktionen, die ein hohes Risiko aufweisen – wie hier durch die Nutzung von Briefkastenfirmen und Geldern aus Hochrisikoländern –, schreiben die FATF-Standards und nationale Gesetze wie das Geldwäschegesetz (GwG) verstärkte Sorgfaltspflichten vor. Der entscheidende Schritt ist die umfassende Prüfung der Herkunft des gesamten Vermögens (Source of Wealth) sowie der spezifischen Mittel für die Transaktion (Source of Funds). Da PEPs ein erhöhtes Korruptionsrisiko darstellen, muss zudem die Geschäftsleitung explizit die Zustimmung zur Fortführung oder Aufnahme einer solchen Geschäftsbeziehung geben, um das institutionelle Risiko angemessen zu steuern.
Falsch: Die sofortige Sperrung von Konten ohne eine spezifische Anordnung der Strafverfolgungsbehörden oder eine klare gesetzliche Grundlage für einen Verdachtsfall kann zivilrechtliche Haftungsrisiken für das Institut nach sich ziehen; eine Meldung an die FIU erfolgt üblicherweise nach Abschluss der internen Analyse. Die bloße Anforderung einer Bestätigung durch einen externen Wirtschaftsprüfer entbindet das Finanzinstitut nicht von seiner eigenen Pflicht zur eigenständigen Risikobewertung und Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person. Den Kunden aufzufordern, die Transaktionsstruktur zu ändern, um Transparenz zu schaffen, birgt das Risiko des Tipping-Off (Durchstechen von Informationen) und löst das grundlegende Problem der ungeklärten Mittelherkunft nicht, sondern verschleiert lediglich das ursprüngliche Warnsignal.
Kernaussage: Bei Hochrisikoszenarien mit PEPs und komplexen Strukturen ist die Verifizierung der Vermögensherkunft in Verbindung mit einer Entscheidung der Geschäftsleitung der regulatorische Standard zur Risikominimierung.
Incorrect
Richtig: Bei Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEPs) und Transaktionen, die ein hohes Risiko aufweisen – wie hier durch die Nutzung von Briefkastenfirmen und Geldern aus Hochrisikoländern –, schreiben die FATF-Standards und nationale Gesetze wie das Geldwäschegesetz (GwG) verstärkte Sorgfaltspflichten vor. Der entscheidende Schritt ist die umfassende Prüfung der Herkunft des gesamten Vermögens (Source of Wealth) sowie der spezifischen Mittel für die Transaktion (Source of Funds). Da PEPs ein erhöhtes Korruptionsrisiko darstellen, muss zudem die Geschäftsleitung explizit die Zustimmung zur Fortführung oder Aufnahme einer solchen Geschäftsbeziehung geben, um das institutionelle Risiko angemessen zu steuern.
Falsch: Die sofortige Sperrung von Konten ohne eine spezifische Anordnung der Strafverfolgungsbehörden oder eine klare gesetzliche Grundlage für einen Verdachtsfall kann zivilrechtliche Haftungsrisiken für das Institut nach sich ziehen; eine Meldung an die FIU erfolgt üblicherweise nach Abschluss der internen Analyse. Die bloße Anforderung einer Bestätigung durch einen externen Wirtschaftsprüfer entbindet das Finanzinstitut nicht von seiner eigenen Pflicht zur eigenständigen Risikobewertung und Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person. Den Kunden aufzufordern, die Transaktionsstruktur zu ändern, um Transparenz zu schaffen, birgt das Risiko des Tipping-Off (Durchstechen von Informationen) und löst das grundlegende Problem der ungeklärten Mittelherkunft nicht, sondern verschleiert lediglich das ursprüngliche Warnsignal.
Kernaussage: Bei Hochrisikoszenarien mit PEPs und komplexen Strukturen ist die Verifizierung der Vermögensherkunft in Verbindung mit einer Entscheidung der Geschäftsleitung der regulatorische Standard zur Risikominimierung.
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Question 27 of 30
27. Question
Ein mittelständisches Kreditinstitut stellt bei der Überprüfung eines Immobilienkredits fest, dass der wirtschaftlich Berechtigte der beteiligten Holding-Gesellschaft ein ehemaliger Minister eines Staates mit hohem Korruptionsrisiko ist. Die Transaktion umfasst eine Anzahlung von 750.000 EUR, die von einem Konto einer Briefkastenfirma in einer Offshore-Jurisdiktion überwiesen wurde. Der Compliance-Beauftragte muss nun die internen Richtlinien zur Risikominderung anwenden, während die Geschäftsführung auf einen schnellen Abschluss drängt, um Marktanteile zu sichern. Welches Vorgehen entspricht den regulatorischen Anforderungen zur Minderung des institutionellen Risikos in diesem Szenario am ehesten?
Correct
Richtig: In diesem Szenario liegen mehrere Hochrisikofaktoren vor: eine politisch exponierte Person (PEP) aus einer Jurisdiktion mit hohem Korruptionsrisiko, die Nutzung einer Briefkastenfirma und Gelder aus einer Offshore-Region. Gemäß den internationalen AML-Standards und nationalen Gesetzen ist in solchen Fällen eine verstärkte Due Diligence (EDD) zwingend erforderlich. Diese muss über die Standardprüfung hinausgehen und insbesondere die Herkunft der Mittel (Source of Funds) sowie die Herkunft des gesamten Vermögens (Source of Wealth) des Kunden verifizieren. Zudem ist die Genehmigung der Geschäftsleitung für die Fortführung einer solchen Geschäftsbeziehung eine regulatorische Notwendigkeit, um das institutionelle Risiko angemessen zu steuern und die Verantwortlichkeit auf Führungsebene sicherzustellen.
Falsch: Die sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung und Meldung an die FIU ohne interne Analyse ist nicht der erste regulatorische Schritt; Institutionen müssen zunächst den Sachverhalt im Rahmen der EDD aufklären, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Eine standardmäßige Identitätsprüfung ist bei Vorliegen von PEP-Risiken und komplexen Strukturen rechtlich unzureichend und setzt die Institution erheblichen Sanktionsrisiken aus. Die bloße Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Kunden über die Rechtmäßigkeit der Mittel ohne unabhängige Verifizierung ist bei diesen spezifischen Warnsignalen (Red Flags) wirkungslos und entspricht nicht den Anforderungen an eine effektive Überprüfung der Mittelherkunft.
Kernaussage: Bei Geschäftsbeziehungen mit PEPs und komplexen Offshore-Strukturen ist die unabhängige Verifizierung der Mittelherkunft sowie die formale Zustimmung der Geschäftsleitung für ein rechtskonformes Risikomanagement unerlässlich.
Incorrect
Richtig: In diesem Szenario liegen mehrere Hochrisikofaktoren vor: eine politisch exponierte Person (PEP) aus einer Jurisdiktion mit hohem Korruptionsrisiko, die Nutzung einer Briefkastenfirma und Gelder aus einer Offshore-Region. Gemäß den internationalen AML-Standards und nationalen Gesetzen ist in solchen Fällen eine verstärkte Due Diligence (EDD) zwingend erforderlich. Diese muss über die Standardprüfung hinausgehen und insbesondere die Herkunft der Mittel (Source of Funds) sowie die Herkunft des gesamten Vermögens (Source of Wealth) des Kunden verifizieren. Zudem ist die Genehmigung der Geschäftsleitung für die Fortführung einer solchen Geschäftsbeziehung eine regulatorische Notwendigkeit, um das institutionelle Risiko angemessen zu steuern und die Verantwortlichkeit auf Führungsebene sicherzustellen.
Falsch: Die sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung und Meldung an die FIU ohne interne Analyse ist nicht der erste regulatorische Schritt; Institutionen müssen zunächst den Sachverhalt im Rahmen der EDD aufklären, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Eine standardmäßige Identitätsprüfung ist bei Vorliegen von PEP-Risiken und komplexen Strukturen rechtlich unzureichend und setzt die Institution erheblichen Sanktionsrisiken aus. Die bloße Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Kunden über die Rechtmäßigkeit der Mittel ohne unabhängige Verifizierung ist bei diesen spezifischen Warnsignalen (Red Flags) wirkungslos und entspricht nicht den Anforderungen an eine effektive Überprüfung der Mittelherkunft.
Kernaussage: Bei Geschäftsbeziehungen mit PEPs und komplexen Offshore-Strukturen ist die unabhängige Verifizierung der Mittelherkunft sowie die formale Zustimmung der Geschäftsleitung für ein rechtskonformes Risikomanagement unerlässlich.
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Question 28 of 30
28. Question
Ein Immobilienunternehmen stellt fest, dass ein potenzieller Käufer eine hochpreisige Gewerbeimmobilie über eine neu gegründete Gesellschaft mit Sitz in einer Gerichtsbarkeit erwerben möchte, die für mangelnde Transparenz bei Unternehmensregistern bekannt ist. Die Transaktion soll durch einen Treuhänder abgewickelt werden, und die Finanzierung erfolgt über mehrere Überweisungen von verschiedenen Konten aus Drittstaaten. Welches Vorgehen ist aus Sicht des Risikomanagements und der AML-Compliance am angemessensten?
Correct
Richtig: In Szenarien, die komplexe Eigentumsstrukturen wie Briefkastenfirmen und Treuhandverhältnisse in intransparenten Jurisdiktionen beinhalten, ist die Anwendung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence – EDD) gesetzlich und regulatorisch vorgeschrieben. Die Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und die lückenlose Verifizierung der Herkunft der eingesetzten Mittel sind entscheidend, um das Risiko der Geldwäsche zu mindern. Wenn die Transparenz nicht vollständig hergestellt werden kann oder die Erklärungen des Kunden unplausibel bleiben, muss das Institut eine Meldung über verdächtige Aktivitäten (SAR/STR) in Betracht ziehen, um regulatorische Sanktionen und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Falsch: Die pauschale Ablehnung einer Transaktion ohne weitere Untersuchung oder Meldung ist unzureichend, da sie die zugrunde liegenden Geldwäscheaktivitäten nicht adressiert und die Meldepflichten des Instituts ignoriert. Eine Standard-Due-Diligence (CDD) reicht bei Vorliegen spezifischer Warnsignale wie Offshore-Strukturen nicht aus, da sie die erhöhten Risiken nicht angemessen prüft. Das sofortige Einfrieren von Geldern ohne eine entsprechende Anordnung der Strafverfolgungsbehörden oder eine klare gesetzliche Grundlage kann zu rechtlichen Haftungsansprüchen des Kunden gegen das Institut führen und ist im Stadium der ersten Verdachtsmomente oft verfrüht.
Kernaussage: Bei Transaktionen mit komplexen Strukturen und mangelnder Transparenz ist die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten durch verstärkte Sorgfaltspflichten die zentrale Maßnahme zur Risikominimierung.
Incorrect
Richtig: In Szenarien, die komplexe Eigentumsstrukturen wie Briefkastenfirmen und Treuhandverhältnisse in intransparenten Jurisdiktionen beinhalten, ist die Anwendung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence – EDD) gesetzlich und regulatorisch vorgeschrieben. Die Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und die lückenlose Verifizierung der Herkunft der eingesetzten Mittel sind entscheidend, um das Risiko der Geldwäsche zu mindern. Wenn die Transparenz nicht vollständig hergestellt werden kann oder die Erklärungen des Kunden unplausibel bleiben, muss das Institut eine Meldung über verdächtige Aktivitäten (SAR/STR) in Betracht ziehen, um regulatorische Sanktionen und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Falsch: Die pauschale Ablehnung einer Transaktion ohne weitere Untersuchung oder Meldung ist unzureichend, da sie die zugrunde liegenden Geldwäscheaktivitäten nicht adressiert und die Meldepflichten des Instituts ignoriert. Eine Standard-Due-Diligence (CDD) reicht bei Vorliegen spezifischer Warnsignale wie Offshore-Strukturen nicht aus, da sie die erhöhten Risiken nicht angemessen prüft. Das sofortige Einfrieren von Geldern ohne eine entsprechende Anordnung der Strafverfolgungsbehörden oder eine klare gesetzliche Grundlage kann zu rechtlichen Haftungsansprüchen des Kunden gegen das Institut führen und ist im Stadium der ersten Verdachtsmomente oft verfrüht.
Kernaussage: Bei Transaktionen mit komplexen Strukturen und mangelnder Transparenz ist die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten durch verstärkte Sorgfaltspflichten die zentrale Maßnahme zur Risikominimierung.
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Question 29 of 30
29. Question
Ein Auszug aus einem internen Revisionsbericht der Global Invest Bank zeigt folgendes Szenario: Ein Firmenkunde, eine im Ausland registrierte Holdinggesellschaft, hat im letzten Kalenderjahr Transaktionen im Wert von 15 Millionen Euro über ein Korrespondenzkonto abgewickelt. Die Revision stellte fest, dass die Warenbeschreibungen in den Akkreditiven (Letters of Credit) extrem vage gehalten sind und die Preise für die exportierten Industriegüter etwa 300 Prozent über dem aktuellen Marktdurchschnitt liegen. Zudem wurden Zahlungen systematisch an Drittparteien in Offshore-Finanzzentren geleistet, die keine ersichtliche Verbindung zum ursprünglichen Handelsgeschäft haben. Welches Risiko ist hier primär für das Institut gegeben und welche Maßnahme ist gemäß den AML-Standards am dringendsten einzuleiten?
Correct
Richtig: Die im Szenario beschriebenen Merkmale wie vage Warenbeschreibungen, signifikante Preisabweichungen (Überfakturierung) und Zahlungsströme an unbeteiligte Dritte in Drittstaaten sind klassische Indikatoren für handelsbasierte Geldwäsche (Trade-Based Money Laundering, TBML). Diese Methode wird häufig genutzt, um illegale Gelder über die Grenzen zu bewegen, indem der Wert von Waren manipuliert wird. Für das Finanzinstitut entstehen hierdurch erhebliche regulatorische Risiken sowie das Risiko von Sanktionsverstößen, falls die Gelder an sanktionierte Einheiten fließen. Die regulatorisch korrekte Reaktion besteht darin, eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence) durchzuführen, um die wirtschaftlichen Hintergründe und die Identität der wirtschaftlich Berechtigten vollständig zu klären, und bei erhärtetem Verdacht eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) einzureichen.
Falsch: Die Konzentration auf das operationelle Risiko und die Mitarbeiterschulung ist zwar langfristig wichtig, adressiert jedoch nicht die unmittelbare gesetzliche Pflicht zur Untersuchung und Meldung eines konkreten Geldwäscheverdachts. Die Behandlung des Falls als reines Kreditrisiko verkennt die strafrechtliche und regulatorische Dimension der Geldwäscheprävention; zusätzliche Sicherheiten schützen zwar die Bilanz der Bank, verhindern aber nicht die missbräuchliche Nutzung des Finanzsystems. Eine rein rechtliche Prüfung der Vertragsgültigkeit durch die Rechtsabteilung ist unzureichend, da die Einhaltung zivilrechtlicher Verträge nicht mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher AML-Pflichten gleichzusetzen ist und die notwendige Meldung an die Finanzbehörden verzögern würde.
Kernaussage: Bei Anzeichen für handelsbasierte Geldwäsche durch Preismanipulation und komplexe Zahlungswege müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltsprüfungen einleiten und ihre gesetzlichen Meldepflichten priorisieren.
Incorrect
Richtig: Die im Szenario beschriebenen Merkmale wie vage Warenbeschreibungen, signifikante Preisabweichungen (Überfakturierung) und Zahlungsströme an unbeteiligte Dritte in Drittstaaten sind klassische Indikatoren für handelsbasierte Geldwäsche (Trade-Based Money Laundering, TBML). Diese Methode wird häufig genutzt, um illegale Gelder über die Grenzen zu bewegen, indem der Wert von Waren manipuliert wird. Für das Finanzinstitut entstehen hierdurch erhebliche regulatorische Risiken sowie das Risiko von Sanktionsverstößen, falls die Gelder an sanktionierte Einheiten fließen. Die regulatorisch korrekte Reaktion besteht darin, eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence) durchzuführen, um die wirtschaftlichen Hintergründe und die Identität der wirtschaftlich Berechtigten vollständig zu klären, und bei erhärtetem Verdacht eine Verdachtsmeldung (SAR/STR) einzureichen.
Falsch: Die Konzentration auf das operationelle Risiko und die Mitarbeiterschulung ist zwar langfristig wichtig, adressiert jedoch nicht die unmittelbare gesetzliche Pflicht zur Untersuchung und Meldung eines konkreten Geldwäscheverdachts. Die Behandlung des Falls als reines Kreditrisiko verkennt die strafrechtliche und regulatorische Dimension der Geldwäscheprävention; zusätzliche Sicherheiten schützen zwar die Bilanz der Bank, verhindern aber nicht die missbräuchliche Nutzung des Finanzsystems. Eine rein rechtliche Prüfung der Vertragsgültigkeit durch die Rechtsabteilung ist unzureichend, da die Einhaltung zivilrechtlicher Verträge nicht mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher AML-Pflichten gleichzusetzen ist und die notwendige Meldung an die Finanzbehörden verzögern würde.
Kernaussage: Bei Anzeichen für handelsbasierte Geldwäsche durch Preismanipulation und komplexe Zahlungswege müssen Institute zwingend verstärkte Sorgfaltsprüfungen einleiten und ihre gesetzlichen Meldepflichten priorisieren.
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Question 30 of 30
30. Question
Ein Immobilienfonds mit Sitz in einer Jurisdiktion mit geringer Transparenz beabsichtigt, mehrere Gewerbeimmobilien in München zu erwerben. Die Transaktion soll über ein komplexes Geflecht von Treuhandkonten abgewickelt werden, wobei die Mittelherkunft teilweise aus Darlehen von Offshore-Gesellschaften stammt. Trotz der hohen Transaktionssumme von 25 Millionen Euro weigert sich der Kunde, detaillierte Angaben zur Struktur der Muttergesellschaft zu machen, und verweist auf strikte Vertraulichkeitsvereinbarungen. Welches Risiko stellt in diesem Szenario die primäre Bedrohung für die Compliance-Integrität des beteiligten Finanzinstituts dar?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist eine fundamentale Säule der Geldwäscheprävention. In diesem Szenario deuten die Offshore-Strukturen und die Weigerung, Informationen preiszugeben, massiv auf ein erhöhtes Geldwäscherisiko hin. Verstößt ein Institut gegen die Pflicht zur Identifizierung oder ignoriert es diese Warnsignale, drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen durch Aufsichtsbehörden, hohe Bußgelder und ein dauerhafter Reputationsschaden, der das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig untergraben kann. Die regulatorische Integrität erfordert hier eine verstärkte Due Diligence (EDD) oder die Ablehnung der Transaktion.
Falsch: Das Risiko eines finanziellen Verlusts durch Kreditausfall ist ein klassisches bankgeschäftliches Risiko, das die Solvenz betrifft, aber nicht direkt die Einhaltung von AML-Gesetzen adressiert. Steuerliche Risiken und die Gefahr fehlerhafter Meldungen an Finanzbehörden beziehen sich auf die Fiskal-Compliance, die zwar oft mit Geldwäsche korreliert, jedoch nicht das primäre Ziel der AML-Aufsicht darstellt. Strategische Risiken betreffen die langfristige Geschäftsplanung und Marktpositionierung, während die unmittelbare Bedrohung in diesem Fall in der rechtlichen Non-Compliance und den daraus resultierenden Sanktionen durch die Finanzmarktaufsicht liegt.
Kernaussage: Die konsequente Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und die Analyse komplexer Strukturen sind entscheidend, um Institute vor existenziellen regulatorischen Sanktionen und Reputationsverlusten zu schützen.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist eine fundamentale Säule der Geldwäscheprävention. In diesem Szenario deuten die Offshore-Strukturen und die Weigerung, Informationen preiszugeben, massiv auf ein erhöhtes Geldwäscherisiko hin. Verstößt ein Institut gegen die Pflicht zur Identifizierung oder ignoriert es diese Warnsignale, drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen durch Aufsichtsbehörden, hohe Bußgelder und ein dauerhafter Reputationsschaden, der das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig untergraben kann. Die regulatorische Integrität erfordert hier eine verstärkte Due Diligence (EDD) oder die Ablehnung der Transaktion.
Falsch: Das Risiko eines finanziellen Verlusts durch Kreditausfall ist ein klassisches bankgeschäftliches Risiko, das die Solvenz betrifft, aber nicht direkt die Einhaltung von AML-Gesetzen adressiert. Steuerliche Risiken und die Gefahr fehlerhafter Meldungen an Finanzbehörden beziehen sich auf die Fiskal-Compliance, die zwar oft mit Geldwäsche korreliert, jedoch nicht das primäre Ziel der AML-Aufsicht darstellt. Strategische Risiken betreffen die langfristige Geschäftsplanung und Marktpositionierung, während die unmittelbare Bedrohung in diesem Fall in der rechtlichen Non-Compliance und den daraus resultierenden Sanktionen durch die Finanzmarktaufsicht liegt.
Kernaussage: Die konsequente Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und die Analyse komplexer Strukturen sind entscheidend, um Institute vor existenziellen regulatorischen Sanktionen und Reputationsverlusten zu schützen.