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Question 1 of 30
1. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank analysiert die neuen Richtlinien der FATF (Financial Action Task Force) in Bezug auf Virtual Asset Service Providers (VASPs). In einem internen Strategiepapier muss er erläutern, warum die Regulierungsbehörden konsequent den Begriff virtueller Vermögenswert anstelle von Kryptoasset verwenden, wenn es um die Festlegung von Sorgfaltspflichten geht. Welches der folgenden Argumente beschreibt die regulatorische Notwendigkeit für diese spezifische Wortwahl am treffendsten?
Correct
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral. Diese Definition ist so gefasst, dass sie jede digitale Darstellung eines Wertes umfasst, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Der entscheidende regulatorische Grund ist die Vermeidung von Gesetzeslücken: Würde man sich nur auf Kryptoassets (die per Definition auf Kryptographie und meist Blockchain basieren) beschränken, könnten andere digitale Wertformen, die ähnliche Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bergen, der Aufsicht entgehen.
Falsch: Die Annahme, dass der Begriff primär zur Einbeziehung von CBDCs dient, ist nicht korrekt, da digitale Zentralbankwährungen oft als digitale Form von Fiat-Geld betrachtet werden und gesonderten Regeln unterliegen. Die Beschränkung der Definition auf Stablecoins wäre regulatorisch zu kurz gegriffen, da auch volatile Kryptoassets und andere digitale Werte überwacht werden müssen. Die Behauptung, der Begriff diene der rechtlichen Herabstufung oder dem Verbot von Kryptoassets, ist falsch, da es bei der Regulierung um die Integration in das bestehende AML/CFT-Framework und nicht um eine pauschale Kriminalisierung geht.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert wird von Regulierern gewählt, um eine technologieneutrale Aufsicht zu gewährleisten, die über Blockchain-basierte Kryptoassets hinausgeht und alle digitalen Wertdarstellungen mit ähnlichem Risikoprofil erfasst.
Incorrect
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral. Diese Definition ist so gefasst, dass sie jede digitale Darstellung eines Wertes umfasst, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Der entscheidende regulatorische Grund ist die Vermeidung von Gesetzeslücken: Würde man sich nur auf Kryptoassets (die per Definition auf Kryptographie und meist Blockchain basieren) beschränken, könnten andere digitale Wertformen, die ähnliche Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bergen, der Aufsicht entgehen.
Falsch: Die Annahme, dass der Begriff primär zur Einbeziehung von CBDCs dient, ist nicht korrekt, da digitale Zentralbankwährungen oft als digitale Form von Fiat-Geld betrachtet werden und gesonderten Regeln unterliegen. Die Beschränkung der Definition auf Stablecoins wäre regulatorisch zu kurz gegriffen, da auch volatile Kryptoassets und andere digitale Werte überwacht werden müssen. Die Behauptung, der Begriff diene der rechtlichen Herabstufung oder dem Verbot von Kryptoassets, ist falsch, da es bei der Regulierung um die Integration in das bestehende AML/CFT-Framework und nicht um eine pauschale Kriminalisierung geht.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert wird von Regulierern gewählt, um eine technologieneutrale Aufsicht zu gewährleisten, die über Blockchain-basierte Kryptoassets hinausgeht und alle digitalen Wertdarstellungen mit ähnlichem Risikoprofil erfasst.
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Question 2 of 30
2. Question
Ein Auszug aus einem internen Auditbericht einer Bank stellt fest: Bei der Überprüfung der Onboarding-Prozesse für Virtual Asset Service Provider (VASPs) wurde deutlich, dass die Compliance-Abteilung die Begriffe Kryptoasset und virtueller Vermögenswert synonym verwendet, ohne die breitere regulatorische Tragweite der FATF-Definitionen zu berücksichtigen. Zudem wurde bemängelt, dass bei der Prüfung der Mittelherkunft (Source of Funds) das spezifische Risiko von frisch geschürften Coins (freshly mined) gegenüber Beständen vom Sekundärmarkt nicht differenziert bewertet wird. Welche Begründung erklärt am besten die Wahl des Begriffs virtueller Vermögenswert durch Regulierungsbehörden und die damit verbundene Relevanz von Minern für die Geldwäscheprävention?
Correct
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral, um sicherzustellen, dass alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können, unter die regulatorische Aufsicht fallen, unabhängig davon, ob sie eine Blockchain nutzen oder nicht. Miner spielen eine zentrale Rolle im AML-Ökosystem, da frisch geschürfte Kryptoassets (Clean Coins) keine vorherige Transaktionshistorie aufweisen. Dies stellt ein spezifisches Risiko dar, da Akteure illegale Fiat-Gelder in Mining-Infrastruktur investieren können, um im Gegenzug Assets zu erhalten, die bei Blockchain-Analysetools keine Warnsignale auslösen, was die Feststellung der ursprünglichen Vermögensquelle (Source of Wealth) erschwert.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell nur zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient oder Miner eine Rolle bei der KYC-Prüfung von CBDCs spielen, ist fachlich falsch, da CBDCs in der Regel zentralisiert sind und kein klassisches Mining erfordern. Die Behauptung, dass nur UTXO-basierte Systeme reguliert werden, ist ebenfalls unzutreffend, da die regulatorischen Definitionen explizit auch kontobasierte Systeme und andere digitale Wertformen einschließen. Zudem ist das Risiko eines 51-Prozent-Angriffs zwar ein relevantes Sicherheitsrisiko für die Netzwerkstabilität, steht aber nicht im direkten Zusammenhang mit der regulatorischen Definitionshoheit des Begriffs virtueller Vermögenswert im Kontext der Geldwäscheprävention.
Kernaussage: Die regulatorische Terminologie ist technologieneutral gestaltet, um alle digitalen Wertübertragungen zu erfassen, während das Mining ein spezifisches Risiko für die Verschleierung der Vermögensherkunft durch die Erzeugung historienfreier Assets darstellt.
Incorrect
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral, um sicherzustellen, dass alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können, unter die regulatorische Aufsicht fallen, unabhängig davon, ob sie eine Blockchain nutzen oder nicht. Miner spielen eine zentrale Rolle im AML-Ökosystem, da frisch geschürfte Kryptoassets (Clean Coins) keine vorherige Transaktionshistorie aufweisen. Dies stellt ein spezifisches Risiko dar, da Akteure illegale Fiat-Gelder in Mining-Infrastruktur investieren können, um im Gegenzug Assets zu erhalten, die bei Blockchain-Analysetools keine Warnsignale auslösen, was die Feststellung der ursprünglichen Vermögensquelle (Source of Wealth) erschwert.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell nur zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient oder Miner eine Rolle bei der KYC-Prüfung von CBDCs spielen, ist fachlich falsch, da CBDCs in der Regel zentralisiert sind und kein klassisches Mining erfordern. Die Behauptung, dass nur UTXO-basierte Systeme reguliert werden, ist ebenfalls unzutreffend, da die regulatorischen Definitionen explizit auch kontobasierte Systeme und andere digitale Wertformen einschließen. Zudem ist das Risiko eines 51-Prozent-Angriffs zwar ein relevantes Sicherheitsrisiko für die Netzwerkstabilität, steht aber nicht im direkten Zusammenhang mit der regulatorischen Definitionshoheit des Begriffs virtueller Vermögenswert im Kontext der Geldwäscheprävention.
Kernaussage: Die regulatorische Terminologie ist technologieneutral gestaltet, um alle digitalen Wertübertragungen zu erfassen, während das Mining ein spezifisches Risiko für die Verschleierung der Vermögensherkunft durch die Erzeugung historienfreier Assets darstellt.
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Question 3 of 30
3. Question
Ein Compliance-Beauftragter eines neu gegründeten Virtual Asset Service Providers (VASP) entwickelt ein Framework zur Risikobewertung für institutionelle Kunden. Ein potenzieller Kunde ist ein groß angelegtes Mining-Unternehmen, das Krypto-Assets direkt aus seinen Operationen in Fiat-Währung umtauschen möchte. Bei der Erstellung der Richtlinien muss der Beauftragte berücksichtigen, warum Regulierungsbehörden wie die FATF den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bevorzugen und wie sich frisch geschürfte Krypto-Assets von Assets auf dem Sekundärmarkt unterscheiden. Welcher Ansatz sollte in der Compliance-Richtlinie verankert werden, um das spezifische Risiko dieses Kundenprofils angemessen zu adressieren?
Correct
Richtig: Die Verifizierung der Herkunft der Mittel bei Minern erfordert eine technische Prüfung der Blockchain-Daten. Da frisch geschürfte Coins (aus der Coinbase-Transaktion) keine vorherige Transaktionshistorie aufweisen, ist es entscheidend zu belegen, dass der Kunde tatsächlich über die notwendige Rechenleistung und Infrastruktur verfügt, um diese Mengen zu produzieren. Dies verhindert, dass Miner als Deckmantel für die Geldwäsche fungieren, indem sie behaupten, inkriminierte Bestände seien durch eigene Mining-Aktivitäten entstanden. Die regulatorische Erwartung an die Source of Wealth wird hier durch den Abgleich von physischer Kapazität und On-Chain-Output erfüllt.
Falsch: Die Annahme, dass alle virtuellen Vermögenswerte das gleiche Risiko tragen, ist falsch, da die FATF-Definition bewusst breit gefasst ist, um verschiedene Technologien abzudecken, während Krypto-Assets spezifische Blockchain-Risiken bergen. Eine pauschale Behandlung verhindert eine präzise Risikostreuung. Frisch geschürfte Coins sind zudem nicht automatisch risikofrei, da der Mining-Prozess selbst mit illegalen Geldern finanziert sein könnte, weshalb eine reine Fokussierung auf Mixer zu kurz greift. Schließlich ersetzt die bloße VASP-Registrierung eines Partners niemals die eigene Verpflichtung zur Durchführung einer eigenständigen, risikobasierten Due Diligence gemäß den AML-Vorgaben.
Kernaussage: Bei der Zusammenarbeit mit Minern muss die Compliance-Prüfung die technische Plausibilität der Asset-Generierung sowie die On-Chain-Validierung der Coinbase-Transaktionen umfassen, um die rechtmäßige Herkunft der Mittel sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: Die Verifizierung der Herkunft der Mittel bei Minern erfordert eine technische Prüfung der Blockchain-Daten. Da frisch geschürfte Coins (aus der Coinbase-Transaktion) keine vorherige Transaktionshistorie aufweisen, ist es entscheidend zu belegen, dass der Kunde tatsächlich über die notwendige Rechenleistung und Infrastruktur verfügt, um diese Mengen zu produzieren. Dies verhindert, dass Miner als Deckmantel für die Geldwäsche fungieren, indem sie behaupten, inkriminierte Bestände seien durch eigene Mining-Aktivitäten entstanden. Die regulatorische Erwartung an die Source of Wealth wird hier durch den Abgleich von physischer Kapazität und On-Chain-Output erfüllt.
Falsch: Die Annahme, dass alle virtuellen Vermögenswerte das gleiche Risiko tragen, ist falsch, da die FATF-Definition bewusst breit gefasst ist, um verschiedene Technologien abzudecken, während Krypto-Assets spezifische Blockchain-Risiken bergen. Eine pauschale Behandlung verhindert eine präzise Risikostreuung. Frisch geschürfte Coins sind zudem nicht automatisch risikofrei, da der Mining-Prozess selbst mit illegalen Geldern finanziert sein könnte, weshalb eine reine Fokussierung auf Mixer zu kurz greift. Schließlich ersetzt die bloße VASP-Registrierung eines Partners niemals die eigene Verpflichtung zur Durchführung einer eigenständigen, risikobasierten Due Diligence gemäß den AML-Vorgaben.
Kernaussage: Bei der Zusammenarbeit mit Minern muss die Compliance-Prüfung die technische Plausibilität der Asset-Generierung sowie die On-Chain-Validierung der Coinbase-Transaktionen umfassen, um die rechtmäßige Herkunft der Mittel sicherzustellen.
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Question 4 of 30
4. Question
Ein Compliance-Beauftragter eines Finanzinstituts bewertet die Aufnahme eines neuen Geschäftskunden, der eine Handelsplattform für digitale Werte betreibt. In der Dokumentation des Kunden werden die Begriffe Kryptoassets, virtuelle Vermögenswerte und digitale Währungen synonym verwendet. Bei der Erstellung des Risikoprofils muss der Compliance-Beauftragte jedoch die präzise Terminologie der Financial Action Task Force (FATF) anwenden. Warum hat sich die FATF bewusst für den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) entschieden, anstatt sich auf die spezifischere Bezeichnung Kryptoassets zu beschränken?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser funktionale Ansatz stellt sicher, dass die regulatorischen Anforderungen für die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) auf alle digitalen Darstellungen von Werten anwendbar sind, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden können. Durch die Vermeidung einer spezifischen Bindung an Begriffe wie Krypto oder Blockchain wird verhindert, dass neue technologische Entwicklungen, die nicht auf Kryptographie basieren, regulatorische Lücken ausnutzen.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets seien rechtlich auf dezentrale Netzwerke beschränkt, ist nicht korrekt, da der Begriff oft synonym für verschiedene digitale Token verwendet wird; die regulatorische Definition muss jedoch breiter sein. Die Unterscheidung nach innerem Wert oder spekulativem Charakter ist für die grundlegende Definition der Anlageklasse durch die FATF nicht ausschlaggebend, da es primär um die Übertragbarkeit und den Tauschwert geht. Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte keine Kryptographie nutzen dürfen, ist faktisch falsch, da Kryptoassets eine Unterkategorie der virtuellen Vermögenswerte darstellen und Kryptographie ein wesentliches Merkmal vieler dieser Systeme ist.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte, um eine technologieneutrale und umfassende Aufsicht über alle digitalen Wertübertragungsformen sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser funktionale Ansatz stellt sicher, dass die regulatorischen Anforderungen für die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) auf alle digitalen Darstellungen von Werten anwendbar sind, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden können. Durch die Vermeidung einer spezifischen Bindung an Begriffe wie Krypto oder Blockchain wird verhindert, dass neue technologische Entwicklungen, die nicht auf Kryptographie basieren, regulatorische Lücken ausnutzen.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets seien rechtlich auf dezentrale Netzwerke beschränkt, ist nicht korrekt, da der Begriff oft synonym für verschiedene digitale Token verwendet wird; die regulatorische Definition muss jedoch breiter sein. Die Unterscheidung nach innerem Wert oder spekulativem Charakter ist für die grundlegende Definition der Anlageklasse durch die FATF nicht ausschlaggebend, da es primär um die Übertragbarkeit und den Tauschwert geht. Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte keine Kryptographie nutzen dürfen, ist faktisch falsch, da Kryptoassets eine Unterkategorie der virtuellen Vermögenswerte darstellen und Kryptographie ein wesentliches Merkmal vieler dieser Systeme ist.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte, um eine technologieneutrale und umfassende Aufsicht über alle digitalen Wertübertragungsformen sicherzustellen.
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Question 5 of 30
5. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft die Zusammenarbeit mit einem neuen Partner, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) auftritt. Der Partner betont in seinen Unterlagen, dass er ausschließlich mit frisch geschürften (virgin) Kryptoassets handelt, um das Risiko von Verbindungen zu illegalen Wallets zu minimieren. Während der Due Diligence stellt das Compliance-Team fest, dass in internationalen Richtlinien wie denen der FATF konsequent der Begriff virtuelle Vermögenswerte statt Kryptoassets verwendet wird. Welcher der folgenden Gründe beschreibt am besten die regulatorische Absicht hinter dieser spezifischen Terminologie?
Correct
Richtig: Die FATF und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff stellt sicher, dass nicht nur Kryptoassets, die auf einer Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren, erfasst werden, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen digitalen Wertformen, die möglicherweise keine Kryptografie im klassischen Sinne nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff primär zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient, greift zu kurz, da dies auch mit spezifischeren Begriffen möglich wäre; das Hauptziel ist die Breite der Erfassung. Die Behauptung, zentralisierte Systeme sollten ausgeschlossen werden, ist falsch, da die VASP-Definition gerade darauf abzielt, Intermediäre in sowohl zentralisierten als auch dezentralen Strukturen zu regulieren. Auch die Unterscheidung zwischen Stablecoins und CBDCs ist nicht der Grund für den Begriff virtuell, da CBDCs oft als digitale Form von Zentralbankgeld eine eigene regulatorische Kategorie bilden und Stablecoins meist unter beide Definitionen (virtuell und Krypto) fallen.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der Nutzung einer Blockchain abzudecken.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff stellt sicher, dass nicht nur Kryptoassets, die auf einer Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren, erfasst werden, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen digitalen Wertformen, die möglicherweise keine Kryptografie im klassischen Sinne nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff primär zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient, greift zu kurz, da dies auch mit spezifischeren Begriffen möglich wäre; das Hauptziel ist die Breite der Erfassung. Die Behauptung, zentralisierte Systeme sollten ausgeschlossen werden, ist falsch, da die VASP-Definition gerade darauf abzielt, Intermediäre in sowohl zentralisierten als auch dezentralen Strukturen zu regulieren. Auch die Unterscheidung zwischen Stablecoins und CBDCs ist nicht der Grund für den Begriff virtuell, da CBDCs oft als digitale Form von Zentralbankgeld eine eigene regulatorische Kategorie bilden und Stablecoins meist unter beide Definitionen (virtuell und Krypto) fallen.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der Nutzung einer Blockchain abzudecken.
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Question 6 of 30
6. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prueft das Onboarding eines neuen Firmenkunden, der ein Netzwerk von Krypto-Geldautomaten betreibt. Der Geschaeftsfuehrer des Unternehmens gibt an, dass sein Dienst nicht unter die Definition eines Virtual Asset Service Providers (VASP) falle, da die Automaten ausschliesslich den Kauf von Stablecoins gegen Bargeld ermoeglichen. Er argumentiert, dass Stablecoins aufgrund ihrer festen Bindung an den US-Dollar und ihrer Funktion als digitales Bargeld-Aequivalent rechtlich nicht als Kryptoassets, sondern als digitale Fiat-Guthaben zu behandeln seien und somit die strengen FATF-Anforderungen fuer virtuelle Vermoegenswerte nicht gelten wuerden. Wie muss der Compliance-Beauftragte diese Situation rechtlich bewerten?
Correct
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten (Virtual Assets) ist bewusst technologieneutral und funktionsorientiert gestaltet. Sie umfasst jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden kann. Da Stablecoins diese Kriterien erfuellen, fallen sie unter die Definition von virtuellen Vermoegenswerten, unabhaengig von ihrer Preisstabilitaet oder der Art ihrer Besicherung. Ein Unternehmen, das den Umtausch von Fiat-Waehrungen in solche Assets ueber Geldautomaten ermoeglicht, erfuellt eindeutig die Kriterien eines Virtual Asset Service Providers (VASP) und unterliegt damit den entsprechenden AML/CFT-Verpflichtungen.
Falsch: Die Argumentation, dass eine private Datenbank oder die Einstufung als E-Geld das Asset grundsaetzlich von der VASP-Regulierung ausnimmt, ist nicht korrekt, da die FATF-Leitlinien darauf abzielen, alle digitalen Transfermoeglichkeiten von Werten zu erfassen, die Geldwaescherisiken bergen. Die Behauptung, dass Stablecoins als reine digitale Repraesentationen von Fiat-Waehrungen von den VASP-Regeln befreit seien, verkennt, dass gerade deren Nutzbarkeit in Krypto-Oekosystemen die regulatorische Erfassung erforderlich macht. Zudem ist die Verknuepfung der Regulierungspflicht an spezifische Konsensmechanismen wie Proof-of-Work oder die Beteiligung von Minern falsch, da die Aufsicht an der Dienstleistung und dem Asset ansetzt, nicht an der Art der Erzeugung oder Validierung.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als virtueller Vermoegenswert haengt von der digitalen Handelbarkeit und Übertragbarkeit ab, nicht von der Volatilitaet oder dem spezifischen technologischen Konsensverfahren.
Incorrect
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten (Virtual Assets) ist bewusst technologieneutral und funktionsorientiert gestaltet. Sie umfasst jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden kann. Da Stablecoins diese Kriterien erfuellen, fallen sie unter die Definition von virtuellen Vermoegenswerten, unabhaengig von ihrer Preisstabilitaet oder der Art ihrer Besicherung. Ein Unternehmen, das den Umtausch von Fiat-Waehrungen in solche Assets ueber Geldautomaten ermoeglicht, erfuellt eindeutig die Kriterien eines Virtual Asset Service Providers (VASP) und unterliegt damit den entsprechenden AML/CFT-Verpflichtungen.
Falsch: Die Argumentation, dass eine private Datenbank oder die Einstufung als E-Geld das Asset grundsaetzlich von der VASP-Regulierung ausnimmt, ist nicht korrekt, da die FATF-Leitlinien darauf abzielen, alle digitalen Transfermoeglichkeiten von Werten zu erfassen, die Geldwaescherisiken bergen. Die Behauptung, dass Stablecoins als reine digitale Repraesentationen von Fiat-Waehrungen von den VASP-Regeln befreit seien, verkennt, dass gerade deren Nutzbarkeit in Krypto-Oekosystemen die regulatorische Erfassung erforderlich macht. Zudem ist die Verknuepfung der Regulierungspflicht an spezifische Konsensmechanismen wie Proof-of-Work oder die Beteiligung von Minern falsch, da die Aufsicht an der Dienstleistung und dem Asset ansetzt, nicht an der Art der Erzeugung oder Validierung.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als virtueller Vermoegenswert haengt von der digitalen Handelbarkeit und Übertragbarkeit ab, nicht von der Volatilitaet oder dem spezifischen technologischen Konsensverfahren.
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Question 7 of 30
7. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank prüft das Onboarding eines neuen Geschäftskunden, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) registriert ist. Der Kunde plant, eine Plattform zu betreiben, die den Handel mit algorithmischen Stablecoins, Bitcoin sowie den Zugang zu neuen Central Bank Digital Currencies (CBDCs) ermöglicht. Bei der Erstellung des Risikoprofils muss der Beauftragte die regulatorische Terminologie der FATF korrekt anwenden, um die Überwachungsmechanismen festzulegen. Welches Verständnis der Definitionen ist für die korrekte regulatorische Einordnung dieser Vermögenswerte entscheidend?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Eine entscheidende regulatorische Nuance besteht darin, dass Central Bank Digital Currencies (CBDCs) nicht unter die spezifische Definition von virtuellen Vermögenswerten fallen, da sie als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Diese Unterscheidung ist für Compliance-Beauftragte wesentlich, da für CBDCs oft die traditionellen Regeln für den Zahlungsverkehr gelten, während für andere virtuelle Vermögenswerte die spezifischen VASP-Empfehlungen, wie die Travel Rule, Anwendung finden.
Falsch: Die Auffassung, dass alle digitalen Werte einschließlich CBDCs und E-Geld unter die Definition virtueller Vermögenswerte fallen, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF klare Ausnahmen für digitale Fiat-Währungen vorsieht. Ebenso ist die Gleichsetzung von Kryptoassets mit virtuellen Vermögenswerten ungenau, da der Begriff des virtuellen Vermögenswerts technologieneutraler ist und auch Werte umfassen kann, die nicht auf einer Blockchain basieren. Die Behauptung, dass Stablecoins aufgrund ihrer Deckung grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte seien, ist falsch, da sie, sofern sie nicht von einer Zentralbank ausgegeben werden, in der Regel genau die Kriterien der FATF für virtuelle Vermögenswerte erfüllen.
Kernaussage: In der regulatorischen Praxis ist die Unterscheidung zwischen virtuellen Vermögenswerten und CBDCs entscheidend, da letztere als digitale Fiat-Währungen von der spezifischen FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte ausgenommen sind.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Eine entscheidende regulatorische Nuance besteht darin, dass Central Bank Digital Currencies (CBDCs) nicht unter die spezifische Definition von virtuellen Vermögenswerten fallen, da sie als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Diese Unterscheidung ist für Compliance-Beauftragte wesentlich, da für CBDCs oft die traditionellen Regeln für den Zahlungsverkehr gelten, während für andere virtuelle Vermögenswerte die spezifischen VASP-Empfehlungen, wie die Travel Rule, Anwendung finden.
Falsch: Die Auffassung, dass alle digitalen Werte einschließlich CBDCs und E-Geld unter die Definition virtueller Vermögenswerte fallen, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF klare Ausnahmen für digitale Fiat-Währungen vorsieht. Ebenso ist die Gleichsetzung von Kryptoassets mit virtuellen Vermögenswerten ungenau, da der Begriff des virtuellen Vermögenswerts technologieneutraler ist und auch Werte umfassen kann, die nicht auf einer Blockchain basieren. Die Behauptung, dass Stablecoins aufgrund ihrer Deckung grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte seien, ist falsch, da sie, sofern sie nicht von einer Zentralbank ausgegeben werden, in der Regel genau die Kriterien der FATF für virtuelle Vermögenswerte erfüllen.
Kernaussage: In der regulatorischen Praxis ist die Unterscheidung zwischen virtuellen Vermögenswerten und CBDCs entscheidend, da letztere als digitale Fiat-Währungen von der spezifischen FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte ausgenommen sind.
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Question 8 of 30
8. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Universalbank erstellt einen Prüfbericht über die Risiken im Bereich neuer Finanztechnologien. Bei der Analyse der FATF-Empfehlungen und der nationalen Umsetzungsvorschriften fällt auf, dass die Aufsichtsbehörden konsequent den Terminus virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) verwenden, während in den Medien meist von Kryptoassets die Rede ist. Welcher regulatorische Zweck wird durch die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte primär verfolgt?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere internationale Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), da dieser funktional und technologieneutral definiert ist. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Werten zu erfassen, die gehandelt, übertragen oder zur Zahlung verwendet werden können. Durch diese weite Definition wird verhindert, dass neue Technologien, die eventuell nicht auf Kryptografie oder Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, regulatorische Lücken ausnutzen. Es geht also darum, den Regulierungsrahmen zukunftssicher zu gestalten, anstatt ihn auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain zu beschränken.
Falsch: Der Ansatz, eine Grenze zwischen dezentralen Währungen und E-Geld zu ziehen, ist zwar im operativen Geschäft relevant, erklärt aber nicht die Wahl des Begriffs virtuell, da auch E-Geld digital ist; die FATF-Definition zielt primär auf die Breite des Anwendungsbereichs ab. Die Argumentation bezüglich des fehlenden inneren Werts oder der Einstufung als bloße Nutzungsrechte ist rechtlich nicht haltbar, da viele Jurisdiktionen virtuelle Vermögenswerte bereits als Eigentum oder rechtlich geschützte Wirtschaftsgüter anerkennen. Die Behauptung, dass die Wortwahl eine Integration in traditionelle Finanzsysteme verhindern soll, ist falsch, da die Regulierung (wie die Travel Rule) gerade darauf abzielt, die Schnittstellen zwischen der virtuellen und der traditionellen Finanzwelt (Fiat-Gateways) zu überwachen und zu sichern.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer technischen Basis (wie Blockchain oder Kryptografie) zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere internationale Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), da dieser funktional und technologieneutral definiert ist. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Werten zu erfassen, die gehandelt, übertragen oder zur Zahlung verwendet werden können. Durch diese weite Definition wird verhindert, dass neue Technologien, die eventuell nicht auf Kryptografie oder Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, regulatorische Lücken ausnutzen. Es geht also darum, den Regulierungsrahmen zukunftssicher zu gestalten, anstatt ihn auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain zu beschränken.
Falsch: Der Ansatz, eine Grenze zwischen dezentralen Währungen und E-Geld zu ziehen, ist zwar im operativen Geschäft relevant, erklärt aber nicht die Wahl des Begriffs virtuell, da auch E-Geld digital ist; die FATF-Definition zielt primär auf die Breite des Anwendungsbereichs ab. Die Argumentation bezüglich des fehlenden inneren Werts oder der Einstufung als bloße Nutzungsrechte ist rechtlich nicht haltbar, da viele Jurisdiktionen virtuelle Vermögenswerte bereits als Eigentum oder rechtlich geschützte Wirtschaftsgüter anerkennen. Die Behauptung, dass die Wortwahl eine Integration in traditionelle Finanzsysteme verhindern soll, ist falsch, da die Regulierung (wie die Travel Rule) gerade darauf abzielt, die Schnittstellen zwischen der virtuellen und der traditionellen Finanzwelt (Fiat-Gateways) zu überwachen und zu sichern.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer technischen Basis (wie Blockchain oder Kryptografie) zu erfassen.
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Question 9 of 30
9. Question
Im Rahmen einer internen Revision der Compliance-Struktur eines Finanzdienstleisters, der den Handel mit digitalen Werten plant, wird die Terminologie der internen Richtlinien überprüft. Der Prüfungsbericht stellt fest, dass die Richtlinien ausschließlich den Begriff Kryptoassets verwenden, während die FATF-Standards und nationale Gesetze konsequent von virtuellen Vermögenswerten sprechen. Warum ist die Verwendung des Begriffs virtueller Vermögenswert in der regulatorischen Aufsicht von entscheidender Bedeutung im Vergleich zum spezifischeren Begriff Kryptoasset?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset), weil dieser technologieneutral ist. Während Kryptoassets spezifisch auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst die Definition der virtuellen Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Dies stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen auch für zukünftige Technologien oder zentralisierte digitale Werte gilt, die ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen wie Blockchain-basierte Assets.
Falsch: Die Annahme, dass Kryptoasset rechtlich zwingend ein gesetzliches Zahlungsmittel impliziert, ist nicht korrekt, da viele regulatorische Definitionen Kryptoassets explizit von gesetzlichen Zahlungsmitteln abgrenzen. Die Unterscheidung zu Zentralbankdigitalwährungen (CBDCs) ist zwar ein wichtiger regulatorischer Aspekt, aber nicht der primäre Grund für die Wahl des Begriffs virtuell; CBDCs werden oft als digitale Form von Fiat-Geld betrachtet und unterliegen anderen Standards. Die Beschränkung des Begriffs virtuell auf geschlossene Systeme wie Online-Spiele ist ebenfalls falsch, da die FATF-Definition gerade auf die Übertragbarkeit und den Austausch im wirtschaftlichen Verkehr abzielt, was bei rein geschlossenen Systemen oft nicht der Fall ist.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert wird von Regulierungsbehörden bevorzugt, um eine technologieneutrale und umfassende Risikoüberwachung zu gewährleisten, die über reine Blockchain-Anwendungen hinausgeht.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset), weil dieser technologieneutral ist. Während Kryptoassets spezifisch auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst die Definition der virtuellen Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Dies stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen auch für zukünftige Technologien oder zentralisierte digitale Werte gilt, die ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen wie Blockchain-basierte Assets.
Falsch: Die Annahme, dass Kryptoasset rechtlich zwingend ein gesetzliches Zahlungsmittel impliziert, ist nicht korrekt, da viele regulatorische Definitionen Kryptoassets explizit von gesetzlichen Zahlungsmitteln abgrenzen. Die Unterscheidung zu Zentralbankdigitalwährungen (CBDCs) ist zwar ein wichtiger regulatorischer Aspekt, aber nicht der primäre Grund für die Wahl des Begriffs virtuell; CBDCs werden oft als digitale Form von Fiat-Geld betrachtet und unterliegen anderen Standards. Die Beschränkung des Begriffs virtuell auf geschlossene Systeme wie Online-Spiele ist ebenfalls falsch, da die FATF-Definition gerade auf die Übertragbarkeit und den Austausch im wirtschaftlichen Verkehr abzielt, was bei rein geschlossenen Systemen oft nicht der Fall ist.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert wird von Regulierungsbehörden bevorzugt, um eine technologieneutrale und umfassende Risikoüberwachung zu gewährleisten, die über reine Blockchain-Anwendungen hinausgeht.
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Question 10 of 30
10. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international agierenden Bank führt eine Due-Diligence-Prüfung für eine neue Partnerschaft mit einem Virtual Asset Service Provider (VASP) durch. Im Rahmen der Risikoanalyse muss der Beauftragte den Vorstand darüber aufklären, warum in den FATF-Leitlinien und den darauf basierenden nationalen Gesetzen konsequent von virtuellen Vermögenswerten statt von Kryptoassets gesprochen wird. Welcher der folgenden Gründe ist die primäre regulatorische Rechtfertigung für diese terminologische Festlegung?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um das Prinzip der technologischen Neutralität zu wahren. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die auf anderen oder zukünftigen Technologien basieren könnten, sofern sie handelbar oder übertragbar sind und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können. Dies verhindert regulatorische Lücken, die entstehen würden, wenn sich die Definition nur auf Kryptoassets im engeren Sinne beziehen würde.
Falsch: Die Argumentation, dass die Wortwahl lediglich der Imagepflege dient oder negative Assoziationen mit dem Begriff Krypto vermeiden soll, ist regulatorisch nicht haltbar, da Gesetzestexte auf rechtlicher Präzision und nicht auf Marketingaspekten basieren. Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich ausschließlich auf wertstabile Einheiten wie Stablecoins, ist faktisch falsch, da die Definition explizit auch volatile Assets umfasst. Ebenso ist die Annahme unzutreffend, dass der Begriff eine Trennung zwischen zentralisierten und dezentralen Systemen herbeiführen soll; vielmehr ist das Ziel, beide Strukturen unter einer einheitlichen Aufsicht zusammenzuführen, sofern sie die funktionalen Kriterien eines Vermögenswertes erfüllen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber Kryptoassets, um durch technologische Neutralität eine umfassende und zukunftssichere Aufsicht über alle digitalen Werttransferformen zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um das Prinzip der technologischen Neutralität zu wahren. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die auf anderen oder zukünftigen Technologien basieren könnten, sofern sie handelbar oder übertragbar sind und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können. Dies verhindert regulatorische Lücken, die entstehen würden, wenn sich die Definition nur auf Kryptoassets im engeren Sinne beziehen würde.
Falsch: Die Argumentation, dass die Wortwahl lediglich der Imagepflege dient oder negative Assoziationen mit dem Begriff Krypto vermeiden soll, ist regulatorisch nicht haltbar, da Gesetzestexte auf rechtlicher Präzision und nicht auf Marketingaspekten basieren. Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich ausschließlich auf wertstabile Einheiten wie Stablecoins, ist faktisch falsch, da die Definition explizit auch volatile Assets umfasst. Ebenso ist die Annahme unzutreffend, dass der Begriff eine Trennung zwischen zentralisierten und dezentralen Systemen herbeiführen soll; vielmehr ist das Ziel, beide Strukturen unter einer einheitlichen Aufsicht zusammenzuführen, sofern sie die funktionalen Kriterien eines Vermögenswertes erfüllen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber Kryptoassets, um durch technologische Neutralität eine umfassende und zukunftssichere Aufsicht über alle digitalen Werttransferformen zu gewährleisten.
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Question 11 of 30
11. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Geschäftsbank prüft eine potenzielle Zusammenarbeit mit einer Plattform, die sich selbst als dezentrale Börse (DEX) bezeichnet, jedoch auch Verwahrungsdienstleistungen für spezifische Token anbietet. Die Plattform behauptet, aufgrund ihres dezentralen Charakters nicht als Virtual Asset Service Provider (VASP) reguliert werden zu müssen und daher keine umfassenden KYC-Prozesse zu benötigen. Welcher Schritt ist für den Compliance-Beauftragten am wichtigsten, um das regulatorische Risiko dieser Partnerschaft korrekt einzuschätzen?
Correct
Richtig: Die FATF-Definition eines Virtual Asset Service Providers (VASP) basiert auf der funktionalen Tätigkeit und nicht auf der technologischen Selbstbezeichnung. Wenn eine Entität die Kontrolle über virtuelle Vermögenswerte im Namen eines Dritten ausübt oder Transaktionen aktiv ermöglicht, unterliegt sie den AML/CFT-Regulierungen. Die Prüfung der tatsächlichen Schlüsselgewalt (Custody) ist entscheidend, da die Verfügungsgewalt über die Assets die regulatorische Verantwortung begründet. Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuell oft, um eine technologische Neutralität zu wahren, die über reine Kryptoassets hinausgeht, weshalb eine detaillierte Analyse der operativen Kontrolle unerlässlich ist.
Falsch: Die bloße Akzeptanz einer Selbstklassifizierung als dezentrale Anwendung (DApp) ist unzureichend, da Regulierungsbehörden einen Substanz-über-Form-Ansatz verfolgen; eine falsche Einstufung könnte zu erheblichen rechtlichen Sanktionen führen. Die Einstufung als rein traditioneller Zahlungsdienstleister greift zu kurz, da sie die spezifischen Risiken von Kryptoassets, wie die Unumkehrbarkeit von Transaktionen und die Pseudonymität, sowie die spezifischen VASP-Anforderungen ignoriert. Die Konzentration auf die technische Blockchain-Architektur (wie UTXO vs. kontobasiert) ist zwar für die Forensik relevant, liefert aber keine Antwort auf die rechtliche Verpflichtung des Dienstleisters im Rahmen der regulatorischen Aufsicht.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als VASP hängt von der tatsächlichen funktionalen Kontrolle über die Vermögenswerte ab, unabhängig von der verwendeten Marketing-Terminologie oder dem Grad der behaupteten Dezentralisierung.
Incorrect
Richtig: Die FATF-Definition eines Virtual Asset Service Providers (VASP) basiert auf der funktionalen Tätigkeit und nicht auf der technologischen Selbstbezeichnung. Wenn eine Entität die Kontrolle über virtuelle Vermögenswerte im Namen eines Dritten ausübt oder Transaktionen aktiv ermöglicht, unterliegt sie den AML/CFT-Regulierungen. Die Prüfung der tatsächlichen Schlüsselgewalt (Custody) ist entscheidend, da die Verfügungsgewalt über die Assets die regulatorische Verantwortung begründet. Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuell oft, um eine technologische Neutralität zu wahren, die über reine Kryptoassets hinausgeht, weshalb eine detaillierte Analyse der operativen Kontrolle unerlässlich ist.
Falsch: Die bloße Akzeptanz einer Selbstklassifizierung als dezentrale Anwendung (DApp) ist unzureichend, da Regulierungsbehörden einen Substanz-über-Form-Ansatz verfolgen; eine falsche Einstufung könnte zu erheblichen rechtlichen Sanktionen führen. Die Einstufung als rein traditioneller Zahlungsdienstleister greift zu kurz, da sie die spezifischen Risiken von Kryptoassets, wie die Unumkehrbarkeit von Transaktionen und die Pseudonymität, sowie die spezifischen VASP-Anforderungen ignoriert. Die Konzentration auf die technische Blockchain-Architektur (wie UTXO vs. kontobasiert) ist zwar für die Forensik relevant, liefert aber keine Antwort auf die rechtliche Verpflichtung des Dienstleisters im Rahmen der regulatorischen Aufsicht.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als VASP hängt von der tatsächlichen funktionalen Kontrolle über die Vermögenswerte ab, unabhängig von der verwendeten Marketing-Terminologie oder dem Grad der behaupteten Dezentralisierung.
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Question 12 of 30
12. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer deutschen Universalbank evaluiert die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem Virtual Asset Service Provider (VASP). Bei der Überarbeitung der internen AML-Richtlinien stellt sich die Frage nach der präzisen Terminologie. In den Leitlinien der Financial Action Task Force (FATF) wird konsequent der Begriff virtuelle Vermögenswerte verwendet, während in technischen Dokumenten meist von Kryptoassets die Rede ist. Warum bevorzugen internationale Regulierungsbehörden in ihren Standards die Bezeichnung virtuelle Vermögenswerte gegenüber dem spezifischeren Begriff Kryptoassets?
Correct
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die zwar digital gehandelt oder übertragen werden können, aber technisch nicht als Kryptoassets im engeren Sinne klassifiziert werden könnten. Dies verhindert Regulierungslücken bei der Entstehung neuer Technologien und konzentriert sich stattdessen auf die wirtschaftliche Funktion und die damit verbundenen Geldwäsche-Risiken.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets sei ein rechtlich geschützter Begriff für staatlich anerkannte Mining-Verfahren, ist falsch, da Mining ein dezentraler Prozess ist und die Begrifflichkeit nicht auf staatlicher Anerkennung basiert. Die Annahme, dass Stablecoins oder CBDCs grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte sind, ist irreführend; während CBDCs oft eine Sonderstellung einnehmen, fallen viele Stablecoins unter die Definition virtueller Vermögenswerte, und die Wahl des Begriffs dient nicht primär deren Abgrenzung. Die Interpretation, dass virtuell einen fehlenden Marktwert oder eine Befreiung von Eigenkapitalanforderungen impliziert, ist regulatorisch unzutreffend, da virtuelle Vermögenswerte einen erheblichen Marktwert haben können und zunehmend strengeren Finanzvorschriften unterliegen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der technologischen Neutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von ihrer technischen Basis (z. B. Blockchain) zu regulieren.
Incorrect
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die zwar digital gehandelt oder übertragen werden können, aber technisch nicht als Kryptoassets im engeren Sinne klassifiziert werden könnten. Dies verhindert Regulierungslücken bei der Entstehung neuer Technologien und konzentriert sich stattdessen auf die wirtschaftliche Funktion und die damit verbundenen Geldwäsche-Risiken.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets sei ein rechtlich geschützter Begriff für staatlich anerkannte Mining-Verfahren, ist falsch, da Mining ein dezentraler Prozess ist und die Begrifflichkeit nicht auf staatlicher Anerkennung basiert. Die Annahme, dass Stablecoins oder CBDCs grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte sind, ist irreführend; während CBDCs oft eine Sonderstellung einnehmen, fallen viele Stablecoins unter die Definition virtueller Vermögenswerte, und die Wahl des Begriffs dient nicht primär deren Abgrenzung. Die Interpretation, dass virtuell einen fehlenden Marktwert oder eine Befreiung von Eigenkapitalanforderungen impliziert, ist regulatorisch unzutreffend, da virtuelle Vermögenswerte einen erheblichen Marktwert haben können und zunehmend strengeren Finanzvorschriften unterliegen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der technologischen Neutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von ihrer technischen Basis (z. B. Blockchain) zu regulieren.
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Question 13 of 30
13. Question
Ein Compliance-Beauftragter eines Finanzinstituts stellt fest, dass in internationalen regulatorischen Standards der FATF konsequent der Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) verwendet wird, während in der Fachliteratur oft synonym von Kryptoassets gesprochen wird. Warum ist die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen für die regulatorische Aufsicht von entscheidender Bedeutung?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst, um technologische Neutralität zu gewährleisten. Ein virtueller Vermögenswert wird als eine digitale Darstellung von Wert definiert, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden kann. Während Kryptoassets eine Unterkategorie darstellen, die spezifisch auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert, umfasst der Begriff der FATF auch andere digitale Werte, die diese Technologien eventuell nicht nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell gewählt wurde, um einen fehlenden inneren Wert oder den Status als immaterielles Gut zu betonen, ist regulatorisch nicht korrekt, da die FATF den Fokus auf die Übertragbarkeit und den wirtschaftlichen Nutzen legt. Die Behauptung, dass dezentrale Assets nicht unter die Definition fallen könnten, widerspricht den FATF-Leitlinien, die gerade darauf abzielen, alle Formen digitaler Wertübertragungen zu erfassen. Auch die Annahme, der Begriff diene primär der Abgrenzung von Stablecoins oder der Beschränkung auf zentralisierte Emittenten, ist falsch, da Stablecoins selbst eine Form von virtuellen Vermögenswerten sind und die Regulierung sowohl zentralisierte als auch dezentrale Strukturen adressiert.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler Oberbegriff, der sicherstellt, dass alle digitalen Wertdarstellungen mit Zahlungs- oder Investitionsfunktion reguliert werden, unabhängig davon, ob sie auf einer Blockchain basieren oder nicht.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst, um technologische Neutralität zu gewährleisten. Ein virtueller Vermögenswert wird als eine digitale Darstellung von Wert definiert, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden kann. Während Kryptoassets eine Unterkategorie darstellen, die spezifisch auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert, umfasst der Begriff der FATF auch andere digitale Werte, die diese Technologien eventuell nicht nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell gewählt wurde, um einen fehlenden inneren Wert oder den Status als immaterielles Gut zu betonen, ist regulatorisch nicht korrekt, da die FATF den Fokus auf die Übertragbarkeit und den wirtschaftlichen Nutzen legt. Die Behauptung, dass dezentrale Assets nicht unter die Definition fallen könnten, widerspricht den FATF-Leitlinien, die gerade darauf abzielen, alle Formen digitaler Wertübertragungen zu erfassen. Auch die Annahme, der Begriff diene primär der Abgrenzung von Stablecoins oder der Beschränkung auf zentralisierte Emittenten, ist falsch, da Stablecoins selbst eine Form von virtuellen Vermögenswerten sind und die Regulierung sowohl zentralisierte als auch dezentrale Strukturen adressiert.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler Oberbegriff, der sicherstellt, dass alle digitalen Wertdarstellungen mit Zahlungs- oder Investitionsfunktion reguliert werden, unabhängig davon, ob sie auf einer Blockchain basieren oder nicht.
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Question 14 of 30
14. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem neuen Virtual Asset Service Provider (VASP). In einem Vorbereitungsgespräch mit der Aufsichtsbehörde wird betont, dass die internen Risikoanalysen der Bank die weite Definition der FATF für virtuelle Vermögenswerte berücksichtigen müssen. Der Regulator weist darauf hin, dass die Bank nicht nur Kryptoassets im engeren Sinne betrachten darf. Warum bevorzugen internationale Regulierungsbehörden in ihren Richtlinien den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber dem spezifischeren Begriff Kryptoassets?
Correct
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Regulierung zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass digitale Werte, die gehandelt oder für Zahlungs- und Investitionszwecke übertragen werden können, unter die AML/CFT-Aufsicht fallen, selbst wenn sie nicht auf einer Blockchain-Technologie oder spezifischen kryptographischen Verfahren basieren. Damit wird verhindert, dass neue technologische Entwicklungen regulatorische Lücken ausnutzen, die durch eine zu enge Definition wie Kryptoassets entstehen könnten.
Falsch: Die Annahme, dass der Begriff primär zur Gleichstellung von CBDCs dient, ist nicht korrekt, da CBDCs oft als digitale Form von Fiat-Währungen unter bestehende Zentralbankvorschriften fallen und nicht die Hauptmotivation für die Definition virtueller Vermögenswerte waren. Die Behauptung, dass nur dezentrale Netzwerke reguliert werden sollen, widerspricht dem Ziel der Regulierer, gerade auch zentralisierte Emittenten digitaler Werte zu erfassen. Schließlich ist die Einbeziehung von traditionellem Giralgeld in Bankensystemen falsch, da die FATF-Definition virtuelle Vermögenswerte explizit von digitalen Darstellungen herkömmlicher Fiat-Währungen abgrenzt, die bereits durch andere regulatorische Standards abgedeckt sind.
Kernaussage: Der Begriff virtuelle Vermögenswerte wird von Regulatoren bevorzugt, um eine technologieneutrale Aufsicht zu ermöglichen, die alle übertragbaren digitalen Werte unabhängig von der zugrunde liegenden Blockchain-Technologie umfasst.
Incorrect
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Regulierung zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass digitale Werte, die gehandelt oder für Zahlungs- und Investitionszwecke übertragen werden können, unter die AML/CFT-Aufsicht fallen, selbst wenn sie nicht auf einer Blockchain-Technologie oder spezifischen kryptographischen Verfahren basieren. Damit wird verhindert, dass neue technologische Entwicklungen regulatorische Lücken ausnutzen, die durch eine zu enge Definition wie Kryptoassets entstehen könnten.
Falsch: Die Annahme, dass der Begriff primär zur Gleichstellung von CBDCs dient, ist nicht korrekt, da CBDCs oft als digitale Form von Fiat-Währungen unter bestehende Zentralbankvorschriften fallen und nicht die Hauptmotivation für die Definition virtueller Vermögenswerte waren. Die Behauptung, dass nur dezentrale Netzwerke reguliert werden sollen, widerspricht dem Ziel der Regulierer, gerade auch zentralisierte Emittenten digitaler Werte zu erfassen. Schließlich ist die Einbeziehung von traditionellem Giralgeld in Bankensystemen falsch, da die FATF-Definition virtuelle Vermögenswerte explizit von digitalen Darstellungen herkömmlicher Fiat-Währungen abgrenzt, die bereits durch andere regulatorische Standards abgedeckt sind.
Kernaussage: Der Begriff virtuelle Vermögenswerte wird von Regulatoren bevorzugt, um eine technologieneutrale Aufsicht zu ermöglichen, die alle übertragbaren digitalen Werte unabhängig von der zugrunde liegenden Blockchain-Technologie umfasst.
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Question 15 of 30
15. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank prüft das Onboarding eines neuen Geschäftskunden, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) registriert ist. Der Kunde plant, eine Plattform zu betreiben, die den Handel mit algorithmischen Stablecoins, Bitcoin sowie den Zugang zu neuen Central Bank Digital Currencies (CBDCs) ermöglicht. Bei der Erstellung des Risikoprofils muss der Beauftragte die regulatorische Terminologie der FATF korrekt anwenden, um die Überwachungsmechanismen festzulegen. Welches Verständnis der Definitionen ist für die korrekte regulatorische Einordnung dieser Vermögenswerte entscheidend?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Eine entscheidende regulatorische Nuance besteht darin, dass Central Bank Digital Currencies (CBDCs) nicht unter die spezifische Definition von virtuellen Vermögenswerten fallen, da sie als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Diese Unterscheidung ist für Compliance-Beauftragte wesentlich, da für CBDCs oft die traditionellen Regeln für den Zahlungsverkehr gelten, während für andere virtuelle Vermögenswerte die spezifischen VASP-Empfehlungen, wie die Travel Rule, Anwendung finden.
Falsch: Die Auffassung, dass alle digitalen Werte einschließlich CBDCs und E-Geld unter die Definition virtueller Vermögenswerte fallen, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF klare Ausnahmen für digitale Fiat-Währungen vorsieht. Ebenso ist die Gleichsetzung von Kryptoassets mit virtuellen Vermögenswerten ungenau, da der Begriff des virtuellen Vermögenswerts technologieneutraler ist und auch Werte umfassen kann, die nicht auf einer Blockchain basieren. Die Behauptung, dass Stablecoins aufgrund ihrer Deckung grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte seien, ist falsch, da sie, sofern sie nicht von einer Zentralbank ausgegeben werden, in der Regel genau die Kriterien der FATF für virtuelle Vermögenswerte erfüllen.
Kernaussage: In der regulatorischen Praxis ist die Unterscheidung zwischen virtuellen Vermögenswerten und CBDCs entscheidend, da letztere als digitale Fiat-Währungen von der spezifischen FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte ausgenommen sind.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Eine entscheidende regulatorische Nuance besteht darin, dass Central Bank Digital Currencies (CBDCs) nicht unter die spezifische Definition von virtuellen Vermögenswerten fallen, da sie als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Diese Unterscheidung ist für Compliance-Beauftragte wesentlich, da für CBDCs oft die traditionellen Regeln für den Zahlungsverkehr gelten, während für andere virtuelle Vermögenswerte die spezifischen VASP-Empfehlungen, wie die Travel Rule, Anwendung finden.
Falsch: Die Auffassung, dass alle digitalen Werte einschließlich CBDCs und E-Geld unter die Definition virtueller Vermögenswerte fallen, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF klare Ausnahmen für digitale Fiat-Währungen vorsieht. Ebenso ist die Gleichsetzung von Kryptoassets mit virtuellen Vermögenswerten ungenau, da der Begriff des virtuellen Vermögenswerts technologieneutraler ist und auch Werte umfassen kann, die nicht auf einer Blockchain basieren. Die Behauptung, dass Stablecoins aufgrund ihrer Deckung grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte seien, ist falsch, da sie, sofern sie nicht von einer Zentralbank ausgegeben werden, in der Regel genau die Kriterien der FATF für virtuelle Vermögenswerte erfüllen.
Kernaussage: In der regulatorischen Praxis ist die Unterscheidung zwischen virtuellen Vermögenswerten und CBDCs entscheidend, da letztere als digitale Fiat-Währungen von der spezifischen FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte ausgenommen sind.
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Question 16 of 30
16. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international taetigen Bank ueberarbeitet das interne Rahmenwerk zur Risikobewertung von digitalen Werten. Dabei stellt er fest, dass die Financial Action Task Force (FATF) konsequent den Begriff Virtual Asset verwendet, waehrend bankinterne Dokumente oft von Kryptoassets sprechen. Was ist der primuere regulatorische Grund fuer die Bevorzugung des Begriffs Virtual Asset durch internationale Standardsetzer wie die FATF?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff Virtual Asset, um eine technologieneutrale Regulierung zu gewaehrleisten. Diese Definition umfasst jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt oder uebertragen werden kann und fuer Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Im Gegensatz zum Begriff Kryptoasset, der implizit eine kryptographische Absicherung oder Blockchain-Technologie voraussetzt, ist der Begriff Virtual Asset weiter gefasst. Er stellt sicher, dass auch digitale Vermoegenswerte reguliert werden, die auf anderen Technologien basieren, solange sie die funktionalen Kriterien der Übertragbarkeit und Handelbarkeit erfuellen.
Falsch: Der Ansatz, den Begriff auf Vermoegenswerte ohne inneren Wert zu beschraenken, ist falsch, da auch wertgedeckte Token (wie Asset-Backed Tokens) unter die Definition fallen koennen. Die Annahme, dass der Begriff primuer zur Abgrenzung von digitalen Zentralbankwaehrungen (CBDCs) dient, ist ebenfalls nicht korrekt; tatsaechlich werden CBDCs oft rechtlich als digitale Form von Fiat-Geld behandelt und fallen daher gemaess FATF-Leitlinien meist nicht unter die spezifische Kategorie der Virtual Assets. Die Vermutung, dass die Wortwahl lediglich die rechtliche Einordnung als Waehrung verhindern soll, greift zu kurz, da die technologieneutrale Erfassung aller digitalen Transfermoeglichkeiten das Hauptziel der regulatorischen Praezision ist.
Kernaussage: Der Begriff Virtual Asset wird von Regulierungsbehoerden bevorzugt, weil er technologieneutral ist und somit auch digitale Vermoegenswerte ohne Blockchain-Basis in den AML/CFT-Rahmen einschliesst.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff Virtual Asset, um eine technologieneutrale Regulierung zu gewaehrleisten. Diese Definition umfasst jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt oder uebertragen werden kann und fuer Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Im Gegensatz zum Begriff Kryptoasset, der implizit eine kryptographische Absicherung oder Blockchain-Technologie voraussetzt, ist der Begriff Virtual Asset weiter gefasst. Er stellt sicher, dass auch digitale Vermoegenswerte reguliert werden, die auf anderen Technologien basieren, solange sie die funktionalen Kriterien der Übertragbarkeit und Handelbarkeit erfuellen.
Falsch: Der Ansatz, den Begriff auf Vermoegenswerte ohne inneren Wert zu beschraenken, ist falsch, da auch wertgedeckte Token (wie Asset-Backed Tokens) unter die Definition fallen koennen. Die Annahme, dass der Begriff primuer zur Abgrenzung von digitalen Zentralbankwaehrungen (CBDCs) dient, ist ebenfalls nicht korrekt; tatsaechlich werden CBDCs oft rechtlich als digitale Form von Fiat-Geld behandelt und fallen daher gemaess FATF-Leitlinien meist nicht unter die spezifische Kategorie der Virtual Assets. Die Vermutung, dass die Wortwahl lediglich die rechtliche Einordnung als Waehrung verhindern soll, greift zu kurz, da die technologieneutrale Erfassung aller digitalen Transfermoeglichkeiten das Hauptziel der regulatorischen Praezision ist.
Kernaussage: Der Begriff Virtual Asset wird von Regulierungsbehoerden bevorzugt, weil er technologieneutral ist und somit auch digitale Vermoegenswerte ohne Blockchain-Basis in den AML/CFT-Rahmen einschliesst.
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Question 17 of 30
17. Question
Ein Compliance-Analyst bei einem Virtual Asset Service Provider (VASP) erhaelt eine Warnmeldung ueber ein Kundenkonto. Der Kunde hat in den letzten 48 Stunden mehrere Einzahlungen von Bitcoin erhalten, die laut Blockchain-Analyse direkt aus neu generierten Block-Rewards stammen. Unmittelbar nach dem Eingang dieser frisch geschuerften Coins transferiert der Kunde die Bestaende in kleinen, unregelmaessigen Betraegen an einen bekannten Mixing-Dienst. Der Kunde gibt an, die Coins durch eigenes Mining erworben zu haben. Welcher Aspekt ist bei der Risikobewertung dieses Szenarios im Hinblick auf die Geldwaeschepraevention am wichtigsten?
Correct
Richtig: Frisch geschuerfte Kryptoassets, auch als Virgin Coins bezeichnet, besitzen keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain. Dies stellt ein spezifisches Risiko dar, da Kriminelle inkriminiertes Fiat-Geld in Mining-Hardware und Betriebskosten investieren koennen, um im Gegenzug saubere Coins ohne belastende Historie zu erhalten. Wenn diese Coins anschliessend sofort ueber Mixer geleitet werden, verstaerkt dies den Verdacht auf eine gezielte Verschleierung der urspruenglichen Investitionsquelle, was eine tiefgehende Pruefung der wirtschaftlichen Herkunft der fuer das Mining eingesetzten Mittel erforderlich macht.
Falsch: Die Annahme, dass frisch geschuerfte Coins als digitale Zentralbankwaehrungen (CBDCs) eingestuft werden koennten, ist fachlich falsch, da CBDCs zentral emittiert werden und nicht durch dezentrales Mining entstehen. Die Unterscheidung zwischen UTXO- und kontobasierten Modellen ist zwar fuer die technische Transaktionsanalyse relevant, bietet aber keine direkte Erklaerung fuer das Risiko der Mittelherkunft bei neu generierten Coins. Die Einstufung eines privaten Miners als VASP ist regulatorisch nicht korrekt, da die Definition eines Virtual Asset Service Providers in der Regel die Erbringung von Dienstleistungen fuer Dritte voraussetzt und nicht den blossen Erhalt von Block-Rewards fuer den Eigenbedarf.
Kernaussage: Bei der Bewertung von frisch geschuerften Kryptoassets muss das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Quelle der fuer das Mining aufgewendeten Ressourcen liegen, da das Fehlen einer Transaktionshistorie zur Geldwaesche genutzt werden kann.
Incorrect
Richtig: Frisch geschuerfte Kryptoassets, auch als Virgin Coins bezeichnet, besitzen keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain. Dies stellt ein spezifisches Risiko dar, da Kriminelle inkriminiertes Fiat-Geld in Mining-Hardware und Betriebskosten investieren koennen, um im Gegenzug saubere Coins ohne belastende Historie zu erhalten. Wenn diese Coins anschliessend sofort ueber Mixer geleitet werden, verstaerkt dies den Verdacht auf eine gezielte Verschleierung der urspruenglichen Investitionsquelle, was eine tiefgehende Pruefung der wirtschaftlichen Herkunft der fuer das Mining eingesetzten Mittel erforderlich macht.
Falsch: Die Annahme, dass frisch geschuerfte Coins als digitale Zentralbankwaehrungen (CBDCs) eingestuft werden koennten, ist fachlich falsch, da CBDCs zentral emittiert werden und nicht durch dezentrales Mining entstehen. Die Unterscheidung zwischen UTXO- und kontobasierten Modellen ist zwar fuer die technische Transaktionsanalyse relevant, bietet aber keine direkte Erklaerung fuer das Risiko der Mittelherkunft bei neu generierten Coins. Die Einstufung eines privaten Miners als VASP ist regulatorisch nicht korrekt, da die Definition eines Virtual Asset Service Providers in der Regel die Erbringung von Dienstleistungen fuer Dritte voraussetzt und nicht den blossen Erhalt von Block-Rewards fuer den Eigenbedarf.
Kernaussage: Bei der Bewertung von frisch geschuerften Kryptoassets muss das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Quelle der fuer das Mining aufgewendeten Ressourcen liegen, da das Fehlen einer Transaktionshistorie zur Geldwaesche genutzt werden kann.
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Question 18 of 30
18. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft den Antrag eines Krypto-Mining-Unternehmens auf Eröffnung eines Geschäftskontos. Das Unternehmen gibt an, dass es ausschließlich Erträge aus neu generierten Blöcken (Block Rewards) auf das Konto einzahlen wird. In diesem Zusammenhang muss der Beauftragte die regulatorischen Definitionen der FATF sowie die spezifischen Risikoprofile von Kryptoassets bewerten. Warum verwenden internationale Regulierungsbehörden primär den Begriff virtuelle Vermögenswerte statt Kryptoassets, und welchen spezifischen Vorteil bieten frisch geschürfte Coins bei der Prüfung der Mittelherkunft?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass auch digitale Darstellungen von Werten reguliert werden können, die nicht notwendigerweise auf Kryptographie oder einer Blockchain basieren. Im Kontext der Risikobewertung gelten frisch geschürfte Coins (sogenannte Virgin Coins) als vorteilhaft für die Compliance, da sie keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain aufweisen. Dies eliminiert das Risiko, dass die Vermögenswerte in der Vergangenheit mit sanktionierten Wallets, Darknet-Marktplätzen oder anderen illegalen Aktivitäten verknüpft waren, was die Feststellung der rechtmäßigen Herkunft der Mittel (Source of Funds) erheblich vereinfacht.
Falsch: Die Annahme, dass die Bezeichnung lediglich der Abgrenzung zu Fiat-Währungen dient oder die Identität des Miners automatisch eine KYC-Prüfung ersetzt, ist fachlich falsch, da Mining-Protokolle in der Regel pseudonym sind und keine Identitätsdaten erfassen. Die Behauptung, dass dezentrale Kryptoassets von einer Zentralbank validiert werden, widerspricht dem grundlegenden Konzept der Dezentralisierung und der Blockchain-Technologie. Zudem ist die Einordnung von Kryptoassets als E-Geld rechtlich oft differenziert zu betrachten und die steuerliche Behandlung oder das Auslösen von Meldepflichten hängt von nationalen Gesetzen ab, erklärt jedoch nicht die globale regulatorische Wortwahl der FATF oder den spezifischen AML-Vorteil von neu generierten Einheiten.
Kernaussage: Regulierungsbehörden wählen technologieneutrale Begriffe wie virtuelle Vermögenswerte zur umfassenden Abdeckung digitaler Werte, während frisch geschürfte Coins aufgrund ihrer sauberen Transaktionshistorie ein geringeres inhärentes Geldwäsche-Risiko aufweisen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass auch digitale Darstellungen von Werten reguliert werden können, die nicht notwendigerweise auf Kryptographie oder einer Blockchain basieren. Im Kontext der Risikobewertung gelten frisch geschürfte Coins (sogenannte Virgin Coins) als vorteilhaft für die Compliance, da sie keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain aufweisen. Dies eliminiert das Risiko, dass die Vermögenswerte in der Vergangenheit mit sanktionierten Wallets, Darknet-Marktplätzen oder anderen illegalen Aktivitäten verknüpft waren, was die Feststellung der rechtmäßigen Herkunft der Mittel (Source of Funds) erheblich vereinfacht.
Falsch: Die Annahme, dass die Bezeichnung lediglich der Abgrenzung zu Fiat-Währungen dient oder die Identität des Miners automatisch eine KYC-Prüfung ersetzt, ist fachlich falsch, da Mining-Protokolle in der Regel pseudonym sind und keine Identitätsdaten erfassen. Die Behauptung, dass dezentrale Kryptoassets von einer Zentralbank validiert werden, widerspricht dem grundlegenden Konzept der Dezentralisierung und der Blockchain-Technologie. Zudem ist die Einordnung von Kryptoassets als E-Geld rechtlich oft differenziert zu betrachten und die steuerliche Behandlung oder das Auslösen von Meldepflichten hängt von nationalen Gesetzen ab, erklärt jedoch nicht die globale regulatorische Wortwahl der FATF oder den spezifischen AML-Vorteil von neu generierten Einheiten.
Kernaussage: Regulierungsbehörden wählen technologieneutrale Begriffe wie virtuelle Vermögenswerte zur umfassenden Abdeckung digitaler Werte, während frisch geschürfte Coins aufgrund ihrer sauberen Transaktionshistorie ein geringeres inhärentes Geldwäsche-Risiko aufweisen.
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Question 19 of 30
19. Question
Ein Compliance-Beauftragter eines Finanzinstituts soll eine Risikobewertung für eine neue Produktlinie erstellen, die den Handel mit verschiedenen digitalen Werten ermöglicht. In den Richtlinien der Financial Action Task Force (FATF) wird konsequent der Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) verwendet, während das interne Projektteam meist von Kryptoassets spricht. Warum ist die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen für die regulatorische Compliance und die Identifizierung des Anwendungsbereichs von AML-Vorschriften von entscheidender Bedeutung?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst als technologieneutralen Oberbegriff. Während Kryptoassets eine spezifische Untergruppe darstellen, die auf kryptographischen Verfahren und der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert, zielt die Definition virtueller Vermögenswerte darauf ab, jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dies stellt sicher, dass auch digitale Werte, die auf zentralisierten Datenbanken oder anderen nicht-kryptographischen Systemen basieren, in den Geltungsbereich der AML/CFT-Vorschriften fallen, sofern sie die funktionalen Kriterien erfüllen.
Falsch: Die Behauptung, der Begriff diene primär der Abgrenzung von CBDCs, ist nicht korrekt, da digitale Zentralbankwährungen oft als digitale Form von Fiat-Geld betrachtet werden und in vielen Jurisdiktionen explizit aus der Definition virtueller Vermögenswerte ausgeklammert werden, um sie unter das traditionelle Bankenrecht zu fassen. Die Annahme, dass virtuell einen fehlenden inneren Wert oder rein spekulative Zwecke impliziert, ist eine subjektive ökonomische Einschätzung und keine regulatorische Begründung; Regulierungsbehörden fokussieren sich auf die Übertragbarkeit und das Missbrauchspotenzial für Finanzkriminalität. Auch die Gleichstellung mit E-Geld ist rechtlich unzutreffend, da E-Geld eine Forderung gegen einen Emittenten in einer staatlichen Währung darstellt, während viele virtuelle Vermögenswerte keinen solchen Rückzahlungsanspruch verbriefen.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert wird von Regulierungsbehörden aufgrund seiner Technologieneutralität bevorzugt, um regulatorische Lücken zwischen Blockchain-basierten Kryptoassets und anderen digitalen Wertdarstellungen zu schließen.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst als technologieneutralen Oberbegriff. Während Kryptoassets eine spezifische Untergruppe darstellen, die auf kryptographischen Verfahren und der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert, zielt die Definition virtueller Vermögenswerte darauf ab, jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dies stellt sicher, dass auch digitale Werte, die auf zentralisierten Datenbanken oder anderen nicht-kryptographischen Systemen basieren, in den Geltungsbereich der AML/CFT-Vorschriften fallen, sofern sie die funktionalen Kriterien erfüllen.
Falsch: Die Behauptung, der Begriff diene primär der Abgrenzung von CBDCs, ist nicht korrekt, da digitale Zentralbankwährungen oft als digitale Form von Fiat-Geld betrachtet werden und in vielen Jurisdiktionen explizit aus der Definition virtueller Vermögenswerte ausgeklammert werden, um sie unter das traditionelle Bankenrecht zu fassen. Die Annahme, dass virtuell einen fehlenden inneren Wert oder rein spekulative Zwecke impliziert, ist eine subjektive ökonomische Einschätzung und keine regulatorische Begründung; Regulierungsbehörden fokussieren sich auf die Übertragbarkeit und das Missbrauchspotenzial für Finanzkriminalität. Auch die Gleichstellung mit E-Geld ist rechtlich unzutreffend, da E-Geld eine Forderung gegen einen Emittenten in einer staatlichen Währung darstellt, während viele virtuelle Vermögenswerte keinen solchen Rückzahlungsanspruch verbriefen.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert wird von Regulierungsbehörden aufgrund seiner Technologieneutralität bevorzugt, um regulatorische Lücken zwischen Blockchain-basierten Kryptoassets und anderen digitalen Wertdarstellungen zu schließen.
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Question 20 of 30
20. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank analysiert die regulatorischen Anforderungen für die Zusammenarbeit mit einem neuen Virtual-Asset-Dienstleister (VASP). In den Richtlinien der FATF wird konsequent der Begriff virtuelle Vermögenswerte verwendet, während der Dienstleister in seinem Whitepaper ausschließlich von Kryptoassets spricht. Warum wählen Regulierungsbehörden diese spezifische Terminologie und wie grenzen sich diese Begriffe im regulatorischen Kontext voneinander ab?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff umfasst alle digitalen Darstellungen von Werten, die digital gehandelt oder übertragen werden können. Kryptoassets bilden dabei eine spezifische Untergruppe, die explizit auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder Blockchain-Verfahren basiert. Durch diese weite Definition wird sichergestellt, dass auch digitale Werte, die nicht auf einer Blockchain basieren (wie bestimmte In-Game-Währungen mit Auszahlungsfunktion oder zentralisierte digitale Gutscheine), in den Geltungsbereich der Anti-Geldwäsche-Vorschriften fallen können.
Falsch: Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur Stablecoins oder CBDCs umfassen, ist nicht korrekt, da diese Begriffe spezifische Ausprägungen oder (im Falle von CBDCs) oft separat regulierte staatliche Instrumente sind. Die Unterscheidung basierend auf dem Validierungsprozess (Miner vs. keine Miner) greift zu kurz, da Kryptoassets verschiedene Konsensmechanismen wie Proof-of-Stake nutzen können und die regulatorische Definition nicht an die Art der Validierung gebunden ist. Ebenso ist die Behauptung falsch, dass virtuelle Vermögenswerte nur dezentrale Netzwerke betreffen; die regulatorische Absicht ist gerade die Erfassung aller übertragbaren digitalen Werte, unabhängig davon, ob sie zentral oder dezentral verwaltet werden.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte aufgrund seiner Technologieneutralität, um sowohl Blockchain-basierte Kryptoassets als auch andere digitale Transferwerte unter einem einheitlichen Aufsichtsrahmen zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff umfasst alle digitalen Darstellungen von Werten, die digital gehandelt oder übertragen werden können. Kryptoassets bilden dabei eine spezifische Untergruppe, die explizit auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder Blockchain-Verfahren basiert. Durch diese weite Definition wird sichergestellt, dass auch digitale Werte, die nicht auf einer Blockchain basieren (wie bestimmte In-Game-Währungen mit Auszahlungsfunktion oder zentralisierte digitale Gutscheine), in den Geltungsbereich der Anti-Geldwäsche-Vorschriften fallen können.
Falsch: Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur Stablecoins oder CBDCs umfassen, ist nicht korrekt, da diese Begriffe spezifische Ausprägungen oder (im Falle von CBDCs) oft separat regulierte staatliche Instrumente sind. Die Unterscheidung basierend auf dem Validierungsprozess (Miner vs. keine Miner) greift zu kurz, da Kryptoassets verschiedene Konsensmechanismen wie Proof-of-Stake nutzen können und die regulatorische Definition nicht an die Art der Validierung gebunden ist. Ebenso ist die Behauptung falsch, dass virtuelle Vermögenswerte nur dezentrale Netzwerke betreffen; die regulatorische Absicht ist gerade die Erfassung aller übertragbaren digitalen Werte, unabhängig davon, ob sie zentral oder dezentral verwaltet werden.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte aufgrund seiner Technologieneutralität, um sowohl Blockchain-basierte Kryptoassets als auch andere digitale Transferwerte unter einem einheitlichen Aufsichtsrahmen zu erfassen.
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Question 21 of 30
21. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft die Kontobewegungen eines Kunden, der regelmäßig hohe Zahlungseingänge von einer P2P-Börse erhält. Der Kunde gibt an, dass es sich um Erträge aus dem Mining von Bitcoin handelt, und betont, dass es sich um frisch geschürfte Coins (Virgin Coins) handelt, die direkt an die Börse gesendet wurden. Bei der Bewertung dieses Falls muss der Beauftragte die regulatorische Terminologie und die damit verbundenen Risiken berücksichtigen. Warum verwenden internationale Regulierungsbehörden wie die FATF primär den Begriff virtuelle Vermögenswerte statt Kryptoassets, und welche spezifische Compliance-Herausforderung ergibt sich bei den vom Kunden genannten Virgin Coins?
Correct
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Regulierung nicht nur auf die Blockchain-Technologie (Kryptoassets) beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. Bei frisch geschürften Coins (Virgin Coins) ist das spezifische Risiko der Transaktionshistorie (History Risk) zwar minimal, da sie keine Vorbesitzer haben, jedoch verlagert sich der Fokus der Sorgfaltspflicht auf die Source of Wealth (Mittelherkunft). Hierbei muss geprüft werden, ob die für den Mining-Betrieb aufgewendeten Mittel (Hardware, Strom, Infrastruktur) aus legalen Quellen stammen.
Falsch: Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur zentralisierte Systeme betreffen oder dass Kryptoassets grundsätzlich anonym sind, ist fachlich nicht korrekt; der Begriff dient der regulatorischen Weite und nicht der Kategorisierung von Anonymitätsgraden. Die Behauptung, frisch geschürfte Coins seien aufgrund ihrer fehlenden Historie gänzlich risikofrei, vernachlässigt die AML-Anforderungen zur Prüfung der Mittelherkunft für den Mining-Prozess selbst. Zudem ist die Einschränkung des Begriffs auf Stablecoins oder CBDCs falsch, da die Definition der FATF explizit darauf abzielt, ein breites Spektrum digitaler Werte abzudecken, unabhängig von ihrer spezifischen Ausgestaltung oder ihrem inneren Wert.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der Technologieneutralität, wobei bei Mining-Aktivitäten die Prüfung der Mittelherkunft für die Infrastruktur wichtiger ist als die Analyse der Transaktionshistorie.
Incorrect
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Regulierung nicht nur auf die Blockchain-Technologie (Kryptoassets) beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. Bei frisch geschürften Coins (Virgin Coins) ist das spezifische Risiko der Transaktionshistorie (History Risk) zwar minimal, da sie keine Vorbesitzer haben, jedoch verlagert sich der Fokus der Sorgfaltspflicht auf die Source of Wealth (Mittelherkunft). Hierbei muss geprüft werden, ob die für den Mining-Betrieb aufgewendeten Mittel (Hardware, Strom, Infrastruktur) aus legalen Quellen stammen.
Falsch: Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur zentralisierte Systeme betreffen oder dass Kryptoassets grundsätzlich anonym sind, ist fachlich nicht korrekt; der Begriff dient der regulatorischen Weite und nicht der Kategorisierung von Anonymitätsgraden. Die Behauptung, frisch geschürfte Coins seien aufgrund ihrer fehlenden Historie gänzlich risikofrei, vernachlässigt die AML-Anforderungen zur Prüfung der Mittelherkunft für den Mining-Prozess selbst. Zudem ist die Einschränkung des Begriffs auf Stablecoins oder CBDCs falsch, da die Definition der FATF explizit darauf abzielt, ein breites Spektrum digitaler Werte abzudecken, unabhängig von ihrer spezifischen Ausgestaltung oder ihrem inneren Wert.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der Technologieneutralität, wobei bei Mining-Aktivitäten die Prüfung der Mittelherkunft für die Infrastruktur wichtiger ist als die Analyse der Transaktionshistorie.
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Question 22 of 30
22. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prueft das Onboarding eines neuen Firmenkunden, der ein Netzwerk von Krypto-Geldautomaten betreibt. Der Geschaeftsfuehrer des Unternehmens gibt an, dass sein Dienst nicht unter die Definition eines Virtual Asset Service Providers (VASP) falle, da die Automaten ausschliesslich den Kauf von Stablecoins gegen Bargeld ermoeglichen. Er argumentiert, dass Stablecoins aufgrund ihrer festen Bindung an den US-Dollar und ihrer Funktion als digitales Bargeld-Aequivalent rechtlich nicht als Kryptoassets, sondern als digitale Fiat-Guthaben zu behandeln seien und somit die strengen FATF-Anforderungen fuer virtuelle Vermoegenswerte nicht gelten wuerden. Wie muss der Compliance-Beauftragte diese Situation rechtlich bewerten?
Correct
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten (Virtual Assets) ist bewusst technologieneutral und funktionsorientiert gestaltet. Sie umfasst jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden kann. Da Stablecoins diese Kriterien erfuellen, fallen sie unter die Definition von virtuellen Vermoegenswerten, unabhaengig von ihrer Preisstabilitaet oder der Art ihrer Besicherung. Ein Unternehmen, das den Umtausch von Fiat-Waehrungen in solche Assets ueber Geldautomaten ermoeglicht, erfuellt eindeutig die Kriterien eines Virtual Asset Service Providers (VASP) und unterliegt damit den entsprechenden AML/CFT-Verpflichtungen.
Falsch: Die Argumentation, dass eine private Datenbank oder die Einstufung als E-Geld das Asset grundsaetzlich von der VASP-Regulierung ausnimmt, ist nicht korrekt, da die FATF-Leitlinien darauf abzielen, alle digitalen Transfermoeglichkeiten von Werten zu erfassen, die Geldwaescherisiken bergen. Die Behauptung, dass Stablecoins als reine digitale Repraesentationen von Fiat-Waehrungen von den VASP-Regeln befreit seien, verkennt, dass gerade deren Nutzbarkeit in Krypto-Oekosystemen die regulatorische Erfassung erforderlich macht. Zudem ist die Verknuepfung der Regulierungspflicht an spezifische Konsensmechanismen wie Proof-of-Work oder die Beteiligung von Minern falsch, da die Aufsicht an der Dienstleistung und dem Asset ansetzt, nicht an der Art der Erzeugung oder Validierung.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als virtueller Vermoegenswert haengt von der digitalen Handelbarkeit und Übertragbarkeit ab, nicht von der Volatilitaet oder dem spezifischen technologischen Konsensverfahren.
Incorrect
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten (Virtual Assets) ist bewusst technologieneutral und funktionsorientiert gestaltet. Sie umfasst jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden kann. Da Stablecoins diese Kriterien erfuellen, fallen sie unter die Definition von virtuellen Vermoegenswerten, unabhaengig von ihrer Preisstabilitaet oder der Art ihrer Besicherung. Ein Unternehmen, das den Umtausch von Fiat-Waehrungen in solche Assets ueber Geldautomaten ermoeglicht, erfuellt eindeutig die Kriterien eines Virtual Asset Service Providers (VASP) und unterliegt damit den entsprechenden AML/CFT-Verpflichtungen.
Falsch: Die Argumentation, dass eine private Datenbank oder die Einstufung als E-Geld das Asset grundsaetzlich von der VASP-Regulierung ausnimmt, ist nicht korrekt, da die FATF-Leitlinien darauf abzielen, alle digitalen Transfermoeglichkeiten von Werten zu erfassen, die Geldwaescherisiken bergen. Die Behauptung, dass Stablecoins als reine digitale Repraesentationen von Fiat-Waehrungen von den VASP-Regeln befreit seien, verkennt, dass gerade deren Nutzbarkeit in Krypto-Oekosystemen die regulatorische Erfassung erforderlich macht. Zudem ist die Verknuepfung der Regulierungspflicht an spezifische Konsensmechanismen wie Proof-of-Work oder die Beteiligung von Minern falsch, da die Aufsicht an der Dienstleistung und dem Asset ansetzt, nicht an der Art der Erzeugung oder Validierung.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als virtueller Vermoegenswert haengt von der digitalen Handelbarkeit und Übertragbarkeit ab, nicht von der Volatilitaet oder dem spezifischen technologischen Konsensverfahren.
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Question 23 of 30
23. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank bewertet das Risiko eines neuen Geschäftspartners, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) agiert. Der Partner bietet Dienstleistungen für Central Bank Digital Currencies (CBDCs) sowie für verschiedene Stablecoins an. Im Rahmen der Due Diligence muss geklärt werden, warum internationale Standardsetzer wie die FATF den Begriff virtueller Vermögenswert gegenüber dem Begriff Kryptoasset bevorzugen und wie CBDCs in diesem Kontext einzuordnen sind. Welche der folgenden Aussagen beschreibt die regulatorische Logik korrekt?
Correct
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert bewusst, um Technologieneutralität zu wahren. Damit wird sichergestellt, dass die Regulierung nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. CBDCs werden hierbei oft abgegrenzt, da sie als digitale Form von Zentralbankgeld (Fiat) gelten und somit unter bestehende Währungsregulierungen fallen, während virtuelle Vermögenswerte im Sinne der FATF typischerweise keine gesetzlichen Zahlungsmittel darstellen.
Falsch: Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf dezentrale Währungen, ist falsch, da auch zentralisierte Token unter die Definition fallen können, sofern sie übertragbar sind. In-Game-Währungen in geschlossenen Systemen sind meist keine virtuellen Vermögenswerte, da ihnen die externe Handelbarkeit fehlt. Die Einschränkung auf öffentliche Blockchains ist ebenfalls unzutreffend, da die FATF-Definition die wirtschaftliche Funktion und nicht die spezifische Architektur (öffentlich vs. privat) in den Vordergrund stellt. Die Annahme, dass Kryptoassets zwingend Mining-Prozesse erfordern, ist fachlich falsch, da viele moderne Kryptoassets auf anderen Konsensmechanismen wie Proof-of-Stake basieren.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler Oberbegriff für handelbare digitale Werte, wobei CBDCs aufgrund ihres Status als staatliches Fiat-Geld regulatorisch meist gesondert betrachtet werden.
Incorrect
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert bewusst, um Technologieneutralität zu wahren. Damit wird sichergestellt, dass die Regulierung nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. CBDCs werden hierbei oft abgegrenzt, da sie als digitale Form von Zentralbankgeld (Fiat) gelten und somit unter bestehende Währungsregulierungen fallen, während virtuelle Vermögenswerte im Sinne der FATF typischerweise keine gesetzlichen Zahlungsmittel darstellen.
Falsch: Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf dezentrale Währungen, ist falsch, da auch zentralisierte Token unter die Definition fallen können, sofern sie übertragbar sind. In-Game-Währungen in geschlossenen Systemen sind meist keine virtuellen Vermögenswerte, da ihnen die externe Handelbarkeit fehlt. Die Einschränkung auf öffentliche Blockchains ist ebenfalls unzutreffend, da die FATF-Definition die wirtschaftliche Funktion und nicht die spezifische Architektur (öffentlich vs. privat) in den Vordergrund stellt. Die Annahme, dass Kryptoassets zwingend Mining-Prozesse erfordern, ist fachlich falsch, da viele moderne Kryptoassets auf anderen Konsensmechanismen wie Proof-of-Stake basieren.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler Oberbegriff für handelbare digitale Werte, wobei CBDCs aufgrund ihres Status als staatliches Fiat-Geld regulatorisch meist gesondert betrachtet werden.
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Question 24 of 30
24. Question
Ein Compliance-Beauftragter eines Finanzinstituts evaluiert die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem neuen Virtual-Asset-Dienstleister (VASP). In der internen Risikobewertung muss geklärt werden, warum die Aufsichtsbehörden in ihren Leitlinien konsequent den Begriff virtueller Vermögenswert anstelle von Kryptoasset verwenden und wie diese Begriffe voneinander abzugrenzen sind. Welches der folgenden Szenarien beschreibt den konzeptionellen Unterschied und die regulatorische Absicht hinter dieser Terminologie am treffendsten?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert als funktionalen und technologieneutralen Oberbegriff. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden können. Kryptoassets stellen eine spezifische Untergruppe dar, die explizit auf kryptographischen Methoden und der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Diese regulatorische Unterscheidung stellt sicher, dass auch zukünftige digitale Wertformen, die eventuell keine Blockchain nutzen, unter die AML/CFT-Vorgaben fallen, sofern sie die funktionalen Kriterien eines virtuellen Vermögenswerts erfüllen.
Falsch: Die Annahme, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf geschlossene Systeme wie Videospiele, ist nicht korrekt, da die regulatorische Definition gerade die Übertragbarkeit und den Handel im wirtschaftlichen Kontext betont. Die Einstufung von digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) als Kryptoassets ist irreführend, da CBDCs oft als digitale Form von Fiat-Gährung betrachtet werden und regulatorisch anders behandelt werden als private virtuelle Vermögenswerte. Die Behauptung, der Begriff virtueller Vermögenswert beziehe sich nur auf Objekte ohne inneren Marktwert, ist falsch, da die Definition auf der Funktion als Tauschmittel oder Anlageobjekt basiert und nicht auf einer intrinsischen Werttheorie.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler regulatorischer Oberbegriff der FATF, während Kryptoassets die spezifische technologische Anwendung mittels Kryptographie und Blockchain beschreiben.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert als funktionalen und technologieneutralen Oberbegriff. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden können. Kryptoassets stellen eine spezifische Untergruppe dar, die explizit auf kryptographischen Methoden und der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Diese regulatorische Unterscheidung stellt sicher, dass auch zukünftige digitale Wertformen, die eventuell keine Blockchain nutzen, unter die AML/CFT-Vorgaben fallen, sofern sie die funktionalen Kriterien eines virtuellen Vermögenswerts erfüllen.
Falsch: Die Annahme, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf geschlossene Systeme wie Videospiele, ist nicht korrekt, da die regulatorische Definition gerade die Übertragbarkeit und den Handel im wirtschaftlichen Kontext betont. Die Einstufung von digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) als Kryptoassets ist irreführend, da CBDCs oft als digitale Form von Fiat-Gährung betrachtet werden und regulatorisch anders behandelt werden als private virtuelle Vermögenswerte. Die Behauptung, der Begriff virtueller Vermögenswert beziehe sich nur auf Objekte ohne inneren Marktwert, ist falsch, da die Definition auf der Funktion als Tauschmittel oder Anlageobjekt basiert und nicht auf einer intrinsischen Werttheorie.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler regulatorischer Oberbegriff der FATF, während Kryptoassets die spezifische technologische Anwendung mittels Kryptographie und Blockchain beschreiben.
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Question 25 of 30
25. Question
Ein Compliance-Beauftragter eines Finanzinstituts entwickelt eine neue Richtlinie für die Due Diligence von Virtual Asset Service Providers (VASPs). Im Rahmen der Risikoanalyse muss er begründen, warum die internen Kontrollen nicht nur auf Blockchain-basierte Kryptoassets beschränkt sein dürfen, sondern den weiteren Begriff der virtuellen Vermögenswerte gemäß den FATF-Standards abdecken müssen. Welches Argument ist aus regulatorischer Sicht am treffendsten, um die Notwendigkeit dieser breiteren Definition in der Richtlinie zu rechtfertigen?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte, da dieser technologieneutral formuliert ist. Während Kryptoassets spezifisch auf Kryptographie und meist auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst der Begriff virtuelle Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Dies stellt sicher, dass das regulatorische Netz auch digitale Werte erfasst, die nicht auf einer Blockchain basieren, aber ähnliche Risiken für die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Behauptung, der Begriff diene der Beschränkung auf dezentrale Währungen, ist nicht korrekt, da die Definition gerade darauf abzielt, die Lücke zwischen verschiedenen technologischen Umsetzungen zu schließen. Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur in privaten Netzwerken ohne Fiat-Bezug existieren, widerspricht der regulatorischen Absicht, insbesondere die Schnittstellen zum traditionellen Finanzsystem zu überwachen. Auch die Fokussierung auf Smart Contracts als primäres Unterscheidungsmerkmal ist falsch, da die VASP-Definition an der Art der erbrachten Dienstleistung (wie Verwahrung oder Tausch) anknüpft und nicht an der spezifischen technischen Automatisierungsmethode.
Kernaussage: Der Begriff virtuelle Vermögenswerte wird von Regulierungsbehörden gewählt, um durch Technologieneutralität sicherzustellen, dass alle übertragbaren digitalen Werte mit Zahlungs- oder Investitionsfunktion unabhängig von ihrer technischen Basis (Blockchain oder andere) erfasst werden.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte, da dieser technologieneutral formuliert ist. Während Kryptoassets spezifisch auf Kryptographie und meist auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst der Begriff virtuelle Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Dies stellt sicher, dass das regulatorische Netz auch digitale Werte erfasst, die nicht auf einer Blockchain basieren, aber ähnliche Risiken für die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Behauptung, der Begriff diene der Beschränkung auf dezentrale Währungen, ist nicht korrekt, da die Definition gerade darauf abzielt, die Lücke zwischen verschiedenen technologischen Umsetzungen zu schließen. Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur in privaten Netzwerken ohne Fiat-Bezug existieren, widerspricht der regulatorischen Absicht, insbesondere die Schnittstellen zum traditionellen Finanzsystem zu überwachen. Auch die Fokussierung auf Smart Contracts als primäres Unterscheidungsmerkmal ist falsch, da die VASP-Definition an der Art der erbrachten Dienstleistung (wie Verwahrung oder Tausch) anknüpft und nicht an der spezifischen technischen Automatisierungsmethode.
Kernaussage: Der Begriff virtuelle Vermögenswerte wird von Regulierungsbehörden gewählt, um durch Technologieneutralität sicherzustellen, dass alle übertragbaren digitalen Werte mit Zahlungs- oder Investitionsfunktion unabhängig von ihrer technischen Basis (Blockchain oder andere) erfasst werden.
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Question 26 of 30
26. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank bewertet das Risiko eines neuen Geschäftspartners, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) agiert. Der Partner bietet Dienstleistungen für Central Bank Digital Currencies (CBDCs) sowie für verschiedene Stablecoins an. Im Rahmen der Due Diligence muss geklärt werden, warum internationale Standardsetzer wie die FATF den Begriff virtueller Vermögenswert gegenüber dem Begriff Kryptoasset bevorzugen und wie CBDCs in diesem Kontext einzuordnen sind. Welche der folgenden Aussagen beschreibt die regulatorische Logik korrekt?
Correct
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert bewusst, um Technologieneutralität zu wahren. Damit wird sichergestellt, dass die Regulierung nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. CBDCs werden hierbei oft abgegrenzt, da sie als digitale Form von Zentralbankgeld (Fiat) gelten und somit unter bestehende Währungsregulierungen fallen, während virtuelle Vermögenswerte im Sinne der FATF typischerweise keine gesetzlichen Zahlungsmittel darstellen.
Falsch: Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf dezentrale Währungen, ist falsch, da auch zentralisierte Token unter die Definition fallen können, sofern sie übertragbar sind. In-Game-Währungen in geschlossenen Systemen sind meist keine virtuellen Vermögenswerte, da ihnen die externe Handelbarkeit fehlt. Die Einschränkung auf öffentliche Blockchains ist ebenfalls unzutreffend, da die FATF-Definition die wirtschaftliche Funktion und nicht die spezifische Architektur (öffentlich vs. privat) in den Vordergrund stellt. Die Annahme, dass Kryptoassets zwingend Mining-Prozesse erfordern, ist fachlich falsch, da viele moderne Kryptoassets auf anderen Konsensmechanismen wie Proof-of-Stake basieren.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler Oberbegriff für handelbare digitale Werte, wobei CBDCs aufgrund ihres Status als staatliches Fiat-Geld regulatorisch meist gesondert betrachtet werden.
Incorrect
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert bewusst, um Technologieneutralität zu wahren. Damit wird sichergestellt, dass die Regulierung nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. CBDCs werden hierbei oft abgegrenzt, da sie als digitale Form von Zentralbankgeld (Fiat) gelten und somit unter bestehende Währungsregulierungen fallen, während virtuelle Vermögenswerte im Sinne der FATF typischerweise keine gesetzlichen Zahlungsmittel darstellen.
Falsch: Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf dezentrale Währungen, ist falsch, da auch zentralisierte Token unter die Definition fallen können, sofern sie übertragbar sind. In-Game-Währungen in geschlossenen Systemen sind meist keine virtuellen Vermögenswerte, da ihnen die externe Handelbarkeit fehlt. Die Einschränkung auf öffentliche Blockchains ist ebenfalls unzutreffend, da die FATF-Definition die wirtschaftliche Funktion und nicht die spezifische Architektur (öffentlich vs. privat) in den Vordergrund stellt. Die Annahme, dass Kryptoassets zwingend Mining-Prozesse erfordern, ist fachlich falsch, da viele moderne Kryptoassets auf anderen Konsensmechanismen wie Proof-of-Stake basieren.
Kernaussage: Der Begriff virtueller Vermögenswert ist ein technologieneutraler Oberbegriff für handelbare digitale Werte, wobei CBDCs aufgrund ihres Status als staatliches Fiat-Geld regulatorisch meist gesondert betrachtet werden.
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Question 27 of 30
27. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank evaluiert die Aufnahme von Geschaeftsbeziehungen mit einem neuen Virtual Asset Service Provider (VASP). Waehrend der Due-Diligence-Pruefung stellt das Team fest, dass die regulatorischen Dokumente der FATF konsequent den Begriff virtueller Vermoegenswert (Virtual Asset) verwenden, waehrend die internen IT-Spezialisten der Bank primär von Kryptoassets sprechen. Warum bevorzugen internationale Regulierungsbehoerden wie die FATF die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert gegenueber dem technischeren Begriff Kryptoasset?
Correct
Richtig: Die Verwendung des Begriffs virtueller Vermoegenswert durch die FATF ist bewusst technologieneutral gewaehlt. Ziel ist es, einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der nicht nur aktuelle Blockchain-basierte Kryptoassets abdeckt, sondern alle digitalen Darstellungen von Wert, die gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden koennen. Dies verhindert Regulierungsluecken, falls neue Technologien entstehen, die keine Kryptographie im klassischen Sinne nutzen, aber aehnliche Risiken fuer Geldwaesche und Terrorismusfinanzierung bergen. Der Fokus liegt auf der Funktion und dem wirtschaftlichen Nutzen des Assets, nicht auf der zugrunde liegenden Technologie.
Falsch: Die Annahme, der Begriff diene der Abgrenzung von Stablecoins, ist nicht korrekt, da Stablecoins unter beide Definitionen fallen koennen, die regulatorische Bezeichnung jedoch die Breite des Anwendungsbereichs fokussiert. Die Einordnung von CBDCs als virtuelle Vermoegenswerte ist ebenfalls falsch, da diese oft als digitale Form von Fiat-Waehrungen betrachtet und regulatorisch anders behandelt werden als private virtuelle Assets im Sinne der FATF-Empfehlungen. Die Behauptung, der Begriff virtuell signalisiere einen Mangel an innerem Wert und entbinde von Sorgfaltspflichten, ist fachlich falsch, da gerade die Faehigkeit zur Wertuebertragung die strengen AML-Anforderungen ausloest.
Kernaussage: Die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert gewaehrleistet eine technologieneutrale und zukunftssichere Regulierung, die alle digitalen Werttraeger unabhaengig von ihrer technischen Basis erfasst.
Incorrect
Richtig: Die Verwendung des Begriffs virtueller Vermoegenswert durch die FATF ist bewusst technologieneutral gewaehlt. Ziel ist es, einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der nicht nur aktuelle Blockchain-basierte Kryptoassets abdeckt, sondern alle digitalen Darstellungen von Wert, die gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden koennen. Dies verhindert Regulierungsluecken, falls neue Technologien entstehen, die keine Kryptographie im klassischen Sinne nutzen, aber aehnliche Risiken fuer Geldwaesche und Terrorismusfinanzierung bergen. Der Fokus liegt auf der Funktion und dem wirtschaftlichen Nutzen des Assets, nicht auf der zugrunde liegenden Technologie.
Falsch: Die Annahme, der Begriff diene der Abgrenzung von Stablecoins, ist nicht korrekt, da Stablecoins unter beide Definitionen fallen koennen, die regulatorische Bezeichnung jedoch die Breite des Anwendungsbereichs fokussiert. Die Einordnung von CBDCs als virtuelle Vermoegenswerte ist ebenfalls falsch, da diese oft als digitale Form von Fiat-Waehrungen betrachtet und regulatorisch anders behandelt werden als private virtuelle Assets im Sinne der FATF-Empfehlungen. Die Behauptung, der Begriff virtuell signalisiere einen Mangel an innerem Wert und entbinde von Sorgfaltspflichten, ist fachlich falsch, da gerade die Faehigkeit zur Wertuebertragung die strengen AML-Anforderungen ausloest.
Kernaussage: Die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert gewaehrleistet eine technologieneutrale und zukunftssichere Regulierung, die alle digitalen Werttraeger unabhaengig von ihrer technischen Basis erfasst.
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Question 28 of 30
28. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank bewertet das Risikoprofil eines neuen Geschäftskunden, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) registriert ist. Im Rahmen der Due Diligence muss das Institut verstehen, warum Regulierungsbehörden wie die FATF den Begriff virtueller Vermögenswert gegenüber dem Begriff Kryptoasset bevorzugen und wie bestimmte digitale Werte in diesen Rahmen passen. Welches der folgenden Konzepte beschreibt die regulatorische Einordnung und die Abgrenzung zu anderen digitalen Werten korrekt?
Correct
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden können, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie (wie Blockchain). CBDCs (Central Bank Digital Currencies) werden in der Regel nicht als virtuelle Vermögenswerte im Sinne der FATF-Definition klassifiziert, da sie digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen sind, die von einer Zentralbank emittiert werden und somit rechtlich dem traditionellen Geldwesen zugeordnet sind. Diese Unterscheidung ist für die Bestimmung des anwendbaren Rechtsrahmens und der damit verbundenen AML-Pflichten von zentraler Bedeutung.
Falsch: Die Annahme, dass der Begriff virtuell nur dezentrale Systeme beschreibt, ist falsch, da die Definition explizit auch zentralisierte digitale Werte einschließt, sofern sie die Kriterien der Übertragbarkeit erfüllen. Die Behauptung, Stablecoins seien aufgrund ihrer Deckung durch Reserven von VASP-Regulierungen ausgenommen, ist rechtlich unzutreffend, da Stablecoins oft die primären Instrumente im Bereich der virtuellen Vermögenswerte sind. Auch die Einordnung von CBDCs als virtuelle Vermögenswerte im regulatorischen Sinne der FATF ist nicht korrekt, da diese als staatliches gesetzliches Zahlungsmittel (Fiat) gelten. Schließlich ist die Unterscheidung zwischen Kryptoassets und digitalen Zahlungsmitteln hinsichtlich einer pauschalen Risikoexemption für Treuepunkte irreführend, da die regulatorische Erfassung vom funktionalen Nutzen und dem Missbrauchspotenzial abhängt.
Kernaussage: Die regulatorische Definition virtueller Vermögenswerte ist technologieneutral gestaltet, um AML-Lücken zu vermeiden, wobei CBDCs aufgrund ihres Status als Fiat-Währung rechtlich von privaten Kryptoassets abgegrenzt werden.
Incorrect
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden können, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie (wie Blockchain). CBDCs (Central Bank Digital Currencies) werden in der Regel nicht als virtuelle Vermögenswerte im Sinne der FATF-Definition klassifiziert, da sie digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen sind, die von einer Zentralbank emittiert werden und somit rechtlich dem traditionellen Geldwesen zugeordnet sind. Diese Unterscheidung ist für die Bestimmung des anwendbaren Rechtsrahmens und der damit verbundenen AML-Pflichten von zentraler Bedeutung.
Falsch: Die Annahme, dass der Begriff virtuell nur dezentrale Systeme beschreibt, ist falsch, da die Definition explizit auch zentralisierte digitale Werte einschließt, sofern sie die Kriterien der Übertragbarkeit erfüllen. Die Behauptung, Stablecoins seien aufgrund ihrer Deckung durch Reserven von VASP-Regulierungen ausgenommen, ist rechtlich unzutreffend, da Stablecoins oft die primären Instrumente im Bereich der virtuellen Vermögenswerte sind. Auch die Einordnung von CBDCs als virtuelle Vermögenswerte im regulatorischen Sinne der FATF ist nicht korrekt, da diese als staatliches gesetzliches Zahlungsmittel (Fiat) gelten. Schließlich ist die Unterscheidung zwischen Kryptoassets und digitalen Zahlungsmitteln hinsichtlich einer pauschalen Risikoexemption für Treuepunkte irreführend, da die regulatorische Erfassung vom funktionalen Nutzen und dem Missbrauchspotenzial abhängt.
Kernaussage: Die regulatorische Definition virtueller Vermögenswerte ist technologieneutral gestaltet, um AML-Lücken zu vermeiden, wobei CBDCs aufgrund ihres Status als Fiat-Währung rechtlich von privaten Kryptoassets abgegrenzt werden.
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Question 29 of 30
29. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Universalbank entwickelt ein neues Rahmenwerk zur Risikobewertung von Geschaeftskunden, die als Virtual Asset Service Providers (VASPs) agieren. Waehrend der Entwurfsphase innerhalb eines 30-taegigen Pruefungsfensters muss geklaert werden, warum internationale Standards wie die der FATF konsequent den Begriff virtuelle Vermoegenswerte verwenden, anstatt sich auf Kryptoassets zu beschraenken. Dies ist entscheidend fuer die korrekte Identifizierung von Produkten, die zwar digital und uebertragbar sind, aber nicht notwendigerweise auf einer Blockchain basieren. Welche Begruendung fuer diese terminologische Wahl ist aus regulatorischer Sicht korrekt?
Correct
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten ist funktional und technologieneutral gestaltet. Sie zielt darauf ab, jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Waehrend Kryptoassets eine spezifische Untergruppe darstellen, die Kryptografie und meist eine Blockchain nutzt, stellt der breitere Begriff virtuelle Vermoegenswerte sicher, dass auch andere digitale Werte ohne diese technischen Merkmale unter die AML/CFT-Aufsicht fallen, sofern sie dieselben Risiken fuer Finanzkriminalitaet aufweisen.
Falsch: Der Ansatz, CBDCs mit virtuellen Vermoegenswerten gleichzusetzen, ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als digitale Form von Fiat-Geld gelten und oft von den spezifischen VASP-Regelungen ausgenommen sind. Die Annahme, dass Stablecoins durch den Begriff virtuell aus der Regulierung ausgeschlossen werden, ist falsch, da sie in der Regel die funktionalen Kriterien eines virtuellen Vermoegenswerts erfuellen und somit reguliert werden. Die Konzentration auf geschlossene Treuepunkte-Systeme ist ebenfalls unzutreffend, da diese meist nicht die erforderliche Uebertragbarkeit oder Handelbarkeit aufweisen, um als virtueller Vermoegenswert im Sinne der FATF zu gelten.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermoegenswerte durch Regulierungsbehoerden dient der Technologieneutralitaet, um alle uebertragbaren digitalen Werte unabhaengig von ihrer technischen Architektur zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten ist funktional und technologieneutral gestaltet. Sie zielt darauf ab, jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Waehrend Kryptoassets eine spezifische Untergruppe darstellen, die Kryptografie und meist eine Blockchain nutzt, stellt der breitere Begriff virtuelle Vermoegenswerte sicher, dass auch andere digitale Werte ohne diese technischen Merkmale unter die AML/CFT-Aufsicht fallen, sofern sie dieselben Risiken fuer Finanzkriminalitaet aufweisen.
Falsch: Der Ansatz, CBDCs mit virtuellen Vermoegenswerten gleichzusetzen, ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als digitale Form von Fiat-Geld gelten und oft von den spezifischen VASP-Regelungen ausgenommen sind. Die Annahme, dass Stablecoins durch den Begriff virtuell aus der Regulierung ausgeschlossen werden, ist falsch, da sie in der Regel die funktionalen Kriterien eines virtuellen Vermoegenswerts erfuellen und somit reguliert werden. Die Konzentration auf geschlossene Treuepunkte-Systeme ist ebenfalls unzutreffend, da diese meist nicht die erforderliche Uebertragbarkeit oder Handelbarkeit aufweisen, um als virtueller Vermoegenswert im Sinne der FATF zu gelten.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermoegenswerte durch Regulierungsbehoerden dient der Technologieneutralitaet, um alle uebertragbaren digitalen Werte unabhaengig von ihrer technischen Architektur zu erfassen.
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Question 30 of 30
30. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft das Onboarding eines neuen Fintech-Unternehmens, das eine Plattform für den Handel mit verschiedenen digitalen Werten betreibt. Das Unternehmen argumentiert in seinem Risikoprofil, dass ein Großteil seiner Produkte nicht unter die strengen VASP-Richtlinien der FATF falle, da es sich um zentralisierte digitale Gutscheine und spezifische Stablecoins handele, die keine klassische Blockchain-Technologie nutzen. Bei der Bewertung der regulatorischen Reichweite muss der Compliance-Beauftragte die Terminologie der Aufsichtsbehörden korrekt interpretieren. Warum bevorzugen internationale Standards wie die der FATF den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) gegenüber dem spezifischeren Begriff Kryptoasset?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die regulatorischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Technologie wie die Blockchain oder kryptografische Verfahren beschränkt sind. Ziel ist es, jede digitale Darstellung eines Wertes zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dadurch wird verhindert, dass neue digitale Anlageformen allein aufgrund ihrer technischen Struktur den AML/CFT-Verpflichtungen entgehen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell einen fehlenden intrinsischen Marktwert impliziert, ist regulatorisch nicht haltbar, da die Definition auf der Funktion als Tauschmittel oder Anlageobjekt basiert, nicht auf einer philosophischen Wertbestimmung. Die Annahme, dass CBDCs oder Stablecoins durch den Begriff virtuell pauschal von AML-Pflichten ausgenommen werden, ist falsch; tatsächlich werden Stablecoins oft explizit als virtuelle Vermögenswerte eingestuft, während CBDCs als digitale Form von Fiat-Gährung gelten. Auch die bloße Abgrenzung zu E-Geld ist nicht der primäre Grund für die Wortwahl, da die technologische Flexibilität im Vordergrund steht, um auch zukünftige Innovationen ohne Gesetzesänderungen abdecken zu können.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtueller Vermögenswert primär zur Sicherstellung der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der zugrunde liegenden Softwarearchitektur zu regulieren.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die regulatorischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Technologie wie die Blockchain oder kryptografische Verfahren beschränkt sind. Ziel ist es, jede digitale Darstellung eines Wertes zu erfassen, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dadurch wird verhindert, dass neue digitale Anlageformen allein aufgrund ihrer technischen Struktur den AML/CFT-Verpflichtungen entgehen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell einen fehlenden intrinsischen Marktwert impliziert, ist regulatorisch nicht haltbar, da die Definition auf der Funktion als Tauschmittel oder Anlageobjekt basiert, nicht auf einer philosophischen Wertbestimmung. Die Annahme, dass CBDCs oder Stablecoins durch den Begriff virtuell pauschal von AML-Pflichten ausgenommen werden, ist falsch; tatsächlich werden Stablecoins oft explizit als virtuelle Vermögenswerte eingestuft, während CBDCs als digitale Form von Fiat-Gährung gelten. Auch die bloße Abgrenzung zu E-Geld ist nicht der primäre Grund für die Wortwahl, da die technologische Flexibilität im Vordergrund steht, um auch zukünftige Innovationen ohne Gesetzesänderungen abdecken zu können.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtueller Vermögenswert primär zur Sicherstellung der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der zugrunde liegenden Softwarearchitektur zu regulieren.