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Question 1 of 30
1. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Geschäftsbank prüft die potenzielle Zusammenarbeit mit einem neuen Partner, der sich selbst als spezialisierter Dienstleister für Kryptoassets bezeichnet. In den Verhandlungen behauptet der Partner, dass seine Produkte keine virtuellen Vermögenswerte im Sinne der FATF-Definition seien, da sie ausschließlich auf einer dezentralen Blockchain basieren und keinen zentralen Herausgeber besitzen. Welches konzeptionelle Verständnis der regulatorischen Terminologie sollte der Compliance-Beauftragte bei der Bewertung dieser Aussage zugrunde legen?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst als technologieneutralen Oberbegriff. Diese Definition soll sicherstellen, dass alle digitalen Darstellungen von Werten, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden können, in den Geltungsbereich der AML/CFT-Regulierungen fallen. Kryptoassets sind eine Unterkategorie dieser virtuellen Vermögenswerte. Die regulatorische Einordnung hängt nicht davon ab, ob eine Blockchain genutzt wird oder ob das System dezentral ist, sondern von der Funktion des Assets als handelbarer oder nutzbarer Wert.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets seien von AML-Anforderungen ausgenommen, wenn keine Fiat-Schnittstelle besteht, ist falsch, da die FATF-Vorgaben auch Krypto-zu-Krypto-Transaktionen abdecken. Die Annahme, dass der Begriff virtuell dazu dient, Stablecoins oder CBDCs von der Aufsicht auszuschließen, ist ebenfalls unzutreffend; Stablecoins werden meist explizit als virtuelle Vermögenswerte oder E-Geld reguliert. Auch die Einschränkung, dass virtuelle Vermögenswerte einen zentralen Administrator benötigen, ist fachlich falsch, da gerade die Dezentralität von Kryptoassets durch die weite Definition der FATF regulatorisch erfasst werden soll, um Aufsichtslücken zu vermeiden.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte als technologieneutralen Oberbegriff, um sicherzustellen, dass alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer spezifischen technischen Umsetzung den AML-Vorschriften unterliegen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst als technologieneutralen Oberbegriff. Diese Definition soll sicherstellen, dass alle digitalen Darstellungen von Werten, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke verwendet werden können, in den Geltungsbereich der AML/CFT-Regulierungen fallen. Kryptoassets sind eine Unterkategorie dieser virtuellen Vermögenswerte. Die regulatorische Einordnung hängt nicht davon ab, ob eine Blockchain genutzt wird oder ob das System dezentral ist, sondern von der Funktion des Assets als handelbarer oder nutzbarer Wert.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets seien von AML-Anforderungen ausgenommen, wenn keine Fiat-Schnittstelle besteht, ist falsch, da die FATF-Vorgaben auch Krypto-zu-Krypto-Transaktionen abdecken. Die Annahme, dass der Begriff virtuell dazu dient, Stablecoins oder CBDCs von der Aufsicht auszuschließen, ist ebenfalls unzutreffend; Stablecoins werden meist explizit als virtuelle Vermögenswerte oder E-Geld reguliert. Auch die Einschränkung, dass virtuelle Vermögenswerte einen zentralen Administrator benötigen, ist fachlich falsch, da gerade die Dezentralität von Kryptoassets durch die weite Definition der FATF regulatorisch erfasst werden soll, um Aufsichtslücken zu vermeiden.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte als technologieneutralen Oberbegriff, um sicherzustellen, dass alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer spezifischen technischen Umsetzung den AML-Vorschriften unterliegen.
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Question 2 of 30
2. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank führt eine Due-Diligence-Prüfung bei einem neuen Firmenkunden durch, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) registriert ist. Der Kunde spezialisiert sich auf den Ankauf von frisch geschürften (freshly mined) Kryptoassets direkt von Mining-Pools. In der Risikoanalyse muss der Beauftragte bewerten, warum die regulatorische Terminologie den Begriff Virtuelle Vermögenswerte bevorzugt und welche Bedeutung der Status frisch geschürft für die Geldwäscheprävention hat. Welche der folgenden Aussagen beschreibt den Zusammenhang zwischen der regulatorischen Definition und dem Risiko von frisch geschürften Assets korrekt?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff Virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), weil dieser technologieneutral ist. Er umfasst alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können, unabhängig davon, ob sie auf einer Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain) basieren oder nicht. Dies schließt beispielsweise auch Guthaben in Online-Spielen oder zentralisierte digitale Gutscheine ein. Frisch geschürfte Coins (Freshly Mined Coins) sind für die Risikoanalyse deshalb von Bedeutung, weil sie direkt aus einer Coinbase-Transaktion stammen. Da sie keine vorherige Transaktionshistorie haben, ist das Risiko einer indirekten Verbindung zu illegalen Aktivitäten (wie Darknet-Märkten oder sanktionierten Wallets) im Vergleich zu zirkulierenden Assets deutlich reduziert, was sie für Compliance-Prüfungen attraktiv macht.
Falsch: Die Behauptung, Virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf CBDCs, ist falsch, da CBDCs oft als digitale Repräsentation von Fiat-Währungen und nicht als separate Anlageklasse reguliert werden. Die Annahme, frisch geschürfte Coins seien von der Travel Rule ausgenommen, ist rechtlich nicht haltbar, da die Übertragung von Werten unabhängig von ihrer Historie reguliert wird. Die Idee, dass der Begriff Virtuelle Vermögenswerte zur Abgrenzung von Stablecoins dient, ist inkorrekt, da Stablecoins eine Unterkategorie dieser Vermögenswerte darstellen. Ebenso ist die Vorstellung falsch, dass frisch geschürfte Coins keine KYC-Prüfung erfordern; die Identität des Einzahlers muss immer festgestellt werden. Schließlich ist die Annahme, dass Mining automatisch die Rechtmäßigkeit der Mittelherkunft (Source of Funds) beweist, trügerisch, da die Investitionen in die Mining-Hardware selbst aus kriminellen Quellen stammen könnten.
Kernaussage: Der Begriff Virtuelle Vermögenswerte ist eine technologieneutrale regulatorische Sammelbezeichnung, während frisch geschürfte Coins aufgrund ihrer fehlenden Historie ein spezifisches, risikoarmes Profil hinsichtlich der Kontamination aufweisen.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff Virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), weil dieser technologieneutral ist. Er umfasst alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können, unabhängig davon, ob sie auf einer Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain) basieren oder nicht. Dies schließt beispielsweise auch Guthaben in Online-Spielen oder zentralisierte digitale Gutscheine ein. Frisch geschürfte Coins (Freshly Mined Coins) sind für die Risikoanalyse deshalb von Bedeutung, weil sie direkt aus einer Coinbase-Transaktion stammen. Da sie keine vorherige Transaktionshistorie haben, ist das Risiko einer indirekten Verbindung zu illegalen Aktivitäten (wie Darknet-Märkten oder sanktionierten Wallets) im Vergleich zu zirkulierenden Assets deutlich reduziert, was sie für Compliance-Prüfungen attraktiv macht.
Falsch: Die Behauptung, Virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf CBDCs, ist falsch, da CBDCs oft als digitale Repräsentation von Fiat-Währungen und nicht als separate Anlageklasse reguliert werden. Die Annahme, frisch geschürfte Coins seien von der Travel Rule ausgenommen, ist rechtlich nicht haltbar, da die Übertragung von Werten unabhängig von ihrer Historie reguliert wird. Die Idee, dass der Begriff Virtuelle Vermögenswerte zur Abgrenzung von Stablecoins dient, ist inkorrekt, da Stablecoins eine Unterkategorie dieser Vermögenswerte darstellen. Ebenso ist die Vorstellung falsch, dass frisch geschürfte Coins keine KYC-Prüfung erfordern; die Identität des Einzahlers muss immer festgestellt werden. Schließlich ist die Annahme, dass Mining automatisch die Rechtmäßigkeit der Mittelherkunft (Source of Funds) beweist, trügerisch, da die Investitionen in die Mining-Hardware selbst aus kriminellen Quellen stammen könnten.
Kernaussage: Der Begriff Virtuelle Vermögenswerte ist eine technologieneutrale regulatorische Sammelbezeichnung, während frisch geschürfte Coins aufgrund ihrer fehlenden Historie ein spezifisches, risikoarmes Profil hinsichtlich der Kontamination aufweisen.
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Question 3 of 30
3. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prueft die Onboarding-Unterlagen eines neuen Firmenkunden, der eine Plattform fuer den Tausch von Stablecoins gegen Fiat-Waehrungen betreibt. Der Kunde argumentiert im Rahmen der Due-Diligence-Pruefung, dass er nicht als Virtual Asset Service Provider (VASP) gemaess den FATF-Standards eingestuft werden sollte. Seine Begruendung lautet, dass Stablecoins durch physische Reserven gedeckt seien und somit lediglich digitale Repraesentationen von Fiat-Geld darstellen, was sie von spekulativen Kryptoassets unterscheide. Wie muss der Compliance-Beauftragte diese Situation rechtlich und regulatorisch bewerten?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermoegenswert bewusst technologieneutral und funktionsorientiert. Ein virtueller Vermoegenswert ist definiert als eine digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder uebertragen werden kann und fuer Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden kann. Da Stablecoins diese Kriterien erfuellen, fallen sie unter die Definition, ungeachtet ihrer wertstabilisierenden Mechanismen oder ihrer Deckung durch Reserven. Ein Dienstleister, der den Umtausch zwischen virtuellen Vermoegenswerten und Fiat-Waehrungen anbietet, erfuellt somit die Kriterien eines Virtual Asset Service Providers (VASP) und unterliegt den entsprechenden AML/CFT-Verpflichtungen.
Falsch: Die Annahme, dass eine Deckung durch Zentralbankwaehrungen oder Fiat-Reserven den Status als virtueller Vermoegenswert automatisch aufhebt, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF-Definition auf der digitalen Handelbarkeit und Nutzung basiert. Die Forderung nach einer eigenen Blockchain fuer die Einstufung als VASP ist ebenfalls falsch, da auch Token, die auf fremden Protokollen (wie Ethereum) ausgegeben werden, als virtuelle Vermoegenswerte gelten. Schliesslich ist die pauschale Einordnung als E-Geld-Institut nicht korrekt, da viele Stablecoins die spezifischen rechtlichen Anforderungen fuer E-Geld nicht erfuellen, aber dennoch die Risikoprofile virtueller Vermoegenswerte aufweisen, was die Anwendung des VASP-Rahmenwerks erforderlich macht.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als virtueller Vermoegenswert erfolgt funktionsbasiert und technologieneutral, wodurch Stablecoins unabhaengig von ihrer technischen Basis oder Deckung unter die VASP-Aufsicht fallen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermoegenswert bewusst technologieneutral und funktionsorientiert. Ein virtueller Vermoegenswert ist definiert als eine digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder uebertragen werden kann und fuer Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden kann. Da Stablecoins diese Kriterien erfuellen, fallen sie unter die Definition, ungeachtet ihrer wertstabilisierenden Mechanismen oder ihrer Deckung durch Reserven. Ein Dienstleister, der den Umtausch zwischen virtuellen Vermoegenswerten und Fiat-Waehrungen anbietet, erfuellt somit die Kriterien eines Virtual Asset Service Providers (VASP) und unterliegt den entsprechenden AML/CFT-Verpflichtungen.
Falsch: Die Annahme, dass eine Deckung durch Zentralbankwaehrungen oder Fiat-Reserven den Status als virtueller Vermoegenswert automatisch aufhebt, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF-Definition auf der digitalen Handelbarkeit und Nutzung basiert. Die Forderung nach einer eigenen Blockchain fuer die Einstufung als VASP ist ebenfalls falsch, da auch Token, die auf fremden Protokollen (wie Ethereum) ausgegeben werden, als virtuelle Vermoegenswerte gelten. Schliesslich ist die pauschale Einordnung als E-Geld-Institut nicht korrekt, da viele Stablecoins die spezifischen rechtlichen Anforderungen fuer E-Geld nicht erfuellen, aber dennoch die Risikoprofile virtueller Vermoegenswerte aufweisen, was die Anwendung des VASP-Rahmenwerks erforderlich macht.
Kernaussage: Die regulatorische Einstufung als virtueller Vermoegenswert erfolgt funktionsbasiert und technologieneutral, wodurch Stablecoins unabhaengig von ihrer technischen Basis oder Deckung unter die VASP-Aufsicht fallen.
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Question 4 of 30
4. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft die Kontobewegungen eines Kunden, der regelmäßig hohe Zahlungseingänge von einer P2P-Börse erhält. Der Kunde gibt an, dass es sich um Erträge aus dem Mining von Bitcoin handelt, und betont, dass es sich um frisch geschürfte Coins (Virgin Coins) handelt, die direkt an die Börse gesendet wurden. Bei der Bewertung dieses Falls muss der Beauftragte die regulatorische Terminologie und die damit verbundenen Risiken berücksichtigen. Warum verwenden internationale Regulierungsbehörden wie die FATF primär den Begriff virtuelle Vermögenswerte statt Kryptoassets, und welche spezifische Compliance-Herausforderung ergibt sich bei den vom Kunden genannten Virgin Coins?
Correct
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Regulierung nicht nur auf die Blockchain-Technologie (Kryptoassets) beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. Bei frisch geschürften Coins (Virgin Coins) ist das spezifische Risiko der Transaktionshistorie (History Risk) zwar minimal, da sie keine Vorbesitzer haben, jedoch verlagert sich der Fokus der Sorgfaltspflicht auf die Source of Wealth (Mittelherkunft). Hierbei muss geprüft werden, ob die für den Mining-Betrieb aufgewendeten Mittel (Hardware, Strom, Infrastruktur) aus legalen Quellen stammen.
Falsch: Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur zentralisierte Systeme betreffen oder dass Kryptoassets grundsätzlich anonym sind, ist fachlich nicht korrekt; der Begriff dient der regulatorischen Weite und nicht der Kategorisierung von Anonymitätsgraden. Die Behauptung, frisch geschürfte Coins seien aufgrund ihrer fehlenden Historie gänzlich risikofrei, vernachlässigt die AML-Anforderungen zur Prüfung der Mittelherkunft für den Mining-Prozess selbst. Zudem ist die Einschränkung des Begriffs auf Stablecoins oder CBDCs falsch, da die Definition der FATF explizit darauf abzielt, ein breites Spektrum digitaler Werte abzudecken, unabhängig von ihrer spezifischen Ausgestaltung oder ihrem inneren Wert.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der Technologieneutralität, wobei bei Mining-Aktivitäten die Prüfung der Mittelherkunft für die Infrastruktur wichtiger ist als die Analyse der Transaktionshistorie.
Incorrect
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Regulierung nicht nur auf die Blockchain-Technologie (Kryptoassets) beschränkt ist, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten umfasst, die gehandelt oder übertragen werden können. Bei frisch geschürften Coins (Virgin Coins) ist das spezifische Risiko der Transaktionshistorie (History Risk) zwar minimal, da sie keine Vorbesitzer haben, jedoch verlagert sich der Fokus der Sorgfaltspflicht auf die Source of Wealth (Mittelherkunft). Hierbei muss geprüft werden, ob die für den Mining-Betrieb aufgewendeten Mittel (Hardware, Strom, Infrastruktur) aus legalen Quellen stammen.
Falsch: Die Annahme, dass virtuelle Vermögenswerte nur zentralisierte Systeme betreffen oder dass Kryptoassets grundsätzlich anonym sind, ist fachlich nicht korrekt; der Begriff dient der regulatorischen Weite und nicht der Kategorisierung von Anonymitätsgraden. Die Behauptung, frisch geschürfte Coins seien aufgrund ihrer fehlenden Historie gänzlich risikofrei, vernachlässigt die AML-Anforderungen zur Prüfung der Mittelherkunft für den Mining-Prozess selbst. Zudem ist die Einschränkung des Begriffs auf Stablecoins oder CBDCs falsch, da die Definition der FATF explizit darauf abzielt, ein breites Spektrum digitaler Werte abzudecken, unabhängig von ihrer spezifischen Ausgestaltung oder ihrem inneren Wert.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der Technologieneutralität, wobei bei Mining-Aktivitäten die Prüfung der Mittelherkunft für die Infrastruktur wichtiger ist als die Analyse der Transaktionshistorie.
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Question 5 of 30
5. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international taetigen Bank ueberarbeitet das interne Rahmenwerk zur Risikobewertung von digitalen Werten. Dabei stellt er fest, dass die Financial Action Task Force (FATF) konsequent den Begriff Virtual Asset verwendet, waehrend bankinterne Dokumente oft von Kryptoassets sprechen. Was ist der primuere regulatorische Grund fuer die Bevorzugung des Begriffs Virtual Asset durch internationale Standardsetzer wie die FATF?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff Virtual Asset, um eine technologieneutrale Regulierung zu gewaehrleisten. Diese Definition umfasst jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt oder uebertragen werden kann und fuer Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Im Gegensatz zum Begriff Kryptoasset, der implizit eine kryptographische Absicherung oder Blockchain-Technologie voraussetzt, ist der Begriff Virtual Asset weiter gefasst. Er stellt sicher, dass auch digitale Vermoegenswerte reguliert werden, die auf anderen Technologien basieren, solange sie die funktionalen Kriterien der Übertragbarkeit und Handelbarkeit erfuellen.
Falsch: Der Ansatz, den Begriff auf Vermoegenswerte ohne inneren Wert zu beschraenken, ist falsch, da auch wertgedeckte Token (wie Asset-Backed Tokens) unter die Definition fallen koennen. Die Annahme, dass der Begriff primuer zur Abgrenzung von digitalen Zentralbankwaehrungen (CBDCs) dient, ist ebenfalls nicht korrekt; tatsaechlich werden CBDCs oft rechtlich als digitale Form von Fiat-Geld behandelt und fallen daher gemaess FATF-Leitlinien meist nicht unter die spezifische Kategorie der Virtual Assets. Die Vermutung, dass die Wortwahl lediglich die rechtliche Einordnung als Waehrung verhindern soll, greift zu kurz, da die technologieneutrale Erfassung aller digitalen Transfermoeglichkeiten das Hauptziel der regulatorischen Praezision ist.
Kernaussage: Der Begriff Virtual Asset wird von Regulierungsbehoerden bevorzugt, weil er technologieneutral ist und somit auch digitale Vermoegenswerte ohne Blockchain-Basis in den AML/CFT-Rahmen einschliesst.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff Virtual Asset, um eine technologieneutrale Regulierung zu gewaehrleisten. Diese Definition umfasst jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt oder uebertragen werden kann und fuer Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Im Gegensatz zum Begriff Kryptoasset, der implizit eine kryptographische Absicherung oder Blockchain-Technologie voraussetzt, ist der Begriff Virtual Asset weiter gefasst. Er stellt sicher, dass auch digitale Vermoegenswerte reguliert werden, die auf anderen Technologien basieren, solange sie die funktionalen Kriterien der Übertragbarkeit und Handelbarkeit erfuellen.
Falsch: Der Ansatz, den Begriff auf Vermoegenswerte ohne inneren Wert zu beschraenken, ist falsch, da auch wertgedeckte Token (wie Asset-Backed Tokens) unter die Definition fallen koennen. Die Annahme, dass der Begriff primuer zur Abgrenzung von digitalen Zentralbankwaehrungen (CBDCs) dient, ist ebenfalls nicht korrekt; tatsaechlich werden CBDCs oft rechtlich als digitale Form von Fiat-Geld behandelt und fallen daher gemaess FATF-Leitlinien meist nicht unter die spezifische Kategorie der Virtual Assets. Die Vermutung, dass die Wortwahl lediglich die rechtliche Einordnung als Waehrung verhindern soll, greift zu kurz, da die technologieneutrale Erfassung aller digitalen Transfermoeglichkeiten das Hauptziel der regulatorischen Praezision ist.
Kernaussage: Der Begriff Virtual Asset wird von Regulierungsbehoerden bevorzugt, weil er technologieneutral ist und somit auch digitale Vermoegenswerte ohne Blockchain-Basis in den AML/CFT-Rahmen einschliesst.
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Question 6 of 30
6. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Universalbank erstellt einen Prüfbericht über die Risiken im Bereich neuer Finanztechnologien. Bei der Analyse der FATF-Empfehlungen und der nationalen Umsetzungsvorschriften fällt auf, dass die Aufsichtsbehörden konsequent den Terminus virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) verwenden, während in den Medien meist von Kryptoassets die Rede ist. Welcher regulatorische Zweck wird durch die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte primär verfolgt?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere internationale Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), da dieser funktional und technologieneutral definiert ist. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Werten zu erfassen, die gehandelt, übertragen oder zur Zahlung verwendet werden können. Durch diese weite Definition wird verhindert, dass neue Technologien, die eventuell nicht auf Kryptografie oder Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, regulatorische Lücken ausnutzen. Es geht also darum, den Regulierungsrahmen zukunftssicher zu gestalten, anstatt ihn auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain zu beschränken.
Falsch: Der Ansatz, eine Grenze zwischen dezentralen Währungen und E-Geld zu ziehen, ist zwar im operativen Geschäft relevant, erklärt aber nicht die Wahl des Begriffs virtuell, da auch E-Geld digital ist; die FATF-Definition zielt primär auf die Breite des Anwendungsbereichs ab. Die Argumentation bezüglich des fehlenden inneren Werts oder der Einstufung als bloße Nutzungsrechte ist rechtlich nicht haltbar, da viele Jurisdiktionen virtuelle Vermögenswerte bereits als Eigentum oder rechtlich geschützte Wirtschaftsgüter anerkennen. Die Behauptung, dass die Wortwahl eine Integration in traditionelle Finanzsysteme verhindern soll, ist falsch, da die Regulierung (wie die Travel Rule) gerade darauf abzielt, die Schnittstellen zwischen der virtuellen und der traditionellen Finanzwelt (Fiat-Gateways) zu überwachen und zu sichern.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer technischen Basis (wie Blockchain oder Kryptografie) zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere internationale Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), da dieser funktional und technologieneutral definiert ist. Ziel ist es, alle digitalen Darstellungen von Werten zu erfassen, die gehandelt, übertragen oder zur Zahlung verwendet werden können. Durch diese weite Definition wird verhindert, dass neue Technologien, die eventuell nicht auf Kryptografie oder Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, regulatorische Lücken ausnutzen. Es geht also darum, den Regulierungsrahmen zukunftssicher zu gestalten, anstatt ihn auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain zu beschränken.
Falsch: Der Ansatz, eine Grenze zwischen dezentralen Währungen und E-Geld zu ziehen, ist zwar im operativen Geschäft relevant, erklärt aber nicht die Wahl des Begriffs virtuell, da auch E-Geld digital ist; die FATF-Definition zielt primär auf die Breite des Anwendungsbereichs ab. Die Argumentation bezüglich des fehlenden inneren Werts oder der Einstufung als bloße Nutzungsrechte ist rechtlich nicht haltbar, da viele Jurisdiktionen virtuelle Vermögenswerte bereits als Eigentum oder rechtlich geschützte Wirtschaftsgüter anerkennen. Die Behauptung, dass die Wortwahl eine Integration in traditionelle Finanzsysteme verhindern soll, ist falsch, da die Regulierung (wie die Travel Rule) gerade darauf abzielt, die Schnittstellen zwischen der virtuellen und der traditionellen Finanzwelt (Fiat-Gateways) zu überwachen und zu sichern.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer technischen Basis (wie Blockchain oder Kryptografie) zu erfassen.
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Question 7 of 30
7. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Universalbank entwickelt ein neues Rahmenwerk zur Risikobewertung von Geschaeftskunden, die als Virtual Asset Service Providers (VASPs) agieren. Waehrend der Entwurfsphase innerhalb eines 30-taegigen Pruefungsfensters muss geklaert werden, warum internationale Standards wie die der FATF konsequent den Begriff virtuelle Vermoegenswerte verwenden, anstatt sich auf Kryptoassets zu beschraenken. Dies ist entscheidend fuer die korrekte Identifizierung von Produkten, die zwar digital und uebertragbar sind, aber nicht notwendigerweise auf einer Blockchain basieren. Welche Begruendung fuer diese terminologische Wahl ist aus regulatorischer Sicht korrekt?
Correct
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten ist funktional und technologieneutral gestaltet. Sie zielt darauf ab, jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Waehrend Kryptoassets eine spezifische Untergruppe darstellen, die Kryptografie und meist eine Blockchain nutzt, stellt der breitere Begriff virtuelle Vermoegenswerte sicher, dass auch andere digitale Werte ohne diese technischen Merkmale unter die AML/CFT-Aufsicht fallen, sofern sie dieselben Risiken fuer Finanzkriminalitaet aufweisen.
Falsch: Der Ansatz, CBDCs mit virtuellen Vermoegenswerten gleichzusetzen, ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als digitale Form von Fiat-Geld gelten und oft von den spezifischen VASP-Regelungen ausgenommen sind. Die Annahme, dass Stablecoins durch den Begriff virtuell aus der Regulierung ausgeschlossen werden, ist falsch, da sie in der Regel die funktionalen Kriterien eines virtuellen Vermoegenswerts erfuellen und somit reguliert werden. Die Konzentration auf geschlossene Treuepunkte-Systeme ist ebenfalls unzutreffend, da diese meist nicht die erforderliche Uebertragbarkeit oder Handelbarkeit aufweisen, um als virtueller Vermoegenswert im Sinne der FATF zu gelten.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermoegenswerte durch Regulierungsbehoerden dient der Technologieneutralitaet, um alle uebertragbaren digitalen Werte unabhaengig von ihrer technischen Architektur zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die FATF-Definition von virtuellen Vermoegenswerten ist funktional und technologieneutral gestaltet. Sie zielt darauf ab, jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Waehrend Kryptoassets eine spezifische Untergruppe darstellen, die Kryptografie und meist eine Blockchain nutzt, stellt der breitere Begriff virtuelle Vermoegenswerte sicher, dass auch andere digitale Werte ohne diese technischen Merkmale unter die AML/CFT-Aufsicht fallen, sofern sie dieselben Risiken fuer Finanzkriminalitaet aufweisen.
Falsch: Der Ansatz, CBDCs mit virtuellen Vermoegenswerten gleichzusetzen, ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als digitale Form von Fiat-Geld gelten und oft von den spezifischen VASP-Regelungen ausgenommen sind. Die Annahme, dass Stablecoins durch den Begriff virtuell aus der Regulierung ausgeschlossen werden, ist falsch, da sie in der Regel die funktionalen Kriterien eines virtuellen Vermoegenswerts erfuellen und somit reguliert werden. Die Konzentration auf geschlossene Treuepunkte-Systeme ist ebenfalls unzutreffend, da diese meist nicht die erforderliche Uebertragbarkeit oder Handelbarkeit aufweisen, um als virtueller Vermoegenswert im Sinne der FATF zu gelten.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermoegenswerte durch Regulierungsbehoerden dient der Technologieneutralitaet, um alle uebertragbaren digitalen Werte unabhaengig von ihrer technischen Architektur zu erfassen.
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Question 8 of 30
8. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank evaluiert die Aufnahme von Geschaeftsbeziehungen mit einem neuen Virtual Asset Service Provider (VASP). Waehrend der Due-Diligence-Pruefung stellt das Team fest, dass die regulatorischen Dokumente der FATF konsequent den Begriff virtueller Vermoegenswert (Virtual Asset) verwenden, waehrend die internen IT-Spezialisten der Bank primär von Kryptoassets sprechen. Warum bevorzugen internationale Regulierungsbehoerden wie die FATF die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert gegenueber dem technischeren Begriff Kryptoasset?
Correct
Richtig: Die Verwendung des Begriffs virtueller Vermoegenswert durch die FATF ist bewusst technologieneutral gewaehlt. Ziel ist es, einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der nicht nur aktuelle Blockchain-basierte Kryptoassets abdeckt, sondern alle digitalen Darstellungen von Wert, die gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden koennen. Dies verhindert Regulierungsluecken, falls neue Technologien entstehen, die keine Kryptographie im klassischen Sinne nutzen, aber aehnliche Risiken fuer Geldwaesche und Terrorismusfinanzierung bergen. Der Fokus liegt auf der Funktion und dem wirtschaftlichen Nutzen des Assets, nicht auf der zugrunde liegenden Technologie.
Falsch: Die Annahme, der Begriff diene der Abgrenzung von Stablecoins, ist nicht korrekt, da Stablecoins unter beide Definitionen fallen koennen, die regulatorische Bezeichnung jedoch die Breite des Anwendungsbereichs fokussiert. Die Einordnung von CBDCs als virtuelle Vermoegenswerte ist ebenfalls falsch, da diese oft als digitale Form von Fiat-Waehrungen betrachtet und regulatorisch anders behandelt werden als private virtuelle Assets im Sinne der FATF-Empfehlungen. Die Behauptung, der Begriff virtuell signalisiere einen Mangel an innerem Wert und entbinde von Sorgfaltspflichten, ist fachlich falsch, da gerade die Faehigkeit zur Wertuebertragung die strengen AML-Anforderungen ausloest.
Kernaussage: Die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert gewaehrleistet eine technologieneutrale und zukunftssichere Regulierung, die alle digitalen Werttraeger unabhaengig von ihrer technischen Basis erfasst.
Incorrect
Richtig: Die Verwendung des Begriffs virtueller Vermoegenswert durch die FATF ist bewusst technologieneutral gewaehlt. Ziel ist es, einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der nicht nur aktuelle Blockchain-basierte Kryptoassets abdeckt, sondern alle digitalen Darstellungen von Wert, die gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden koennen. Dies verhindert Regulierungsluecken, falls neue Technologien entstehen, die keine Kryptographie im klassischen Sinne nutzen, aber aehnliche Risiken fuer Geldwaesche und Terrorismusfinanzierung bergen. Der Fokus liegt auf der Funktion und dem wirtschaftlichen Nutzen des Assets, nicht auf der zugrunde liegenden Technologie.
Falsch: Die Annahme, der Begriff diene der Abgrenzung von Stablecoins, ist nicht korrekt, da Stablecoins unter beide Definitionen fallen koennen, die regulatorische Bezeichnung jedoch die Breite des Anwendungsbereichs fokussiert. Die Einordnung von CBDCs als virtuelle Vermoegenswerte ist ebenfalls falsch, da diese oft als digitale Form von Fiat-Waehrungen betrachtet und regulatorisch anders behandelt werden als private virtuelle Assets im Sinne der FATF-Empfehlungen. Die Behauptung, der Begriff virtuell signalisiere einen Mangel an innerem Wert und entbinde von Sorgfaltspflichten, ist fachlich falsch, da gerade die Faehigkeit zur Wertuebertragung die strengen AML-Anforderungen ausloest.
Kernaussage: Die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert gewaehrleistet eine technologieneutrale und zukunftssichere Regulierung, die alle digitalen Werttraeger unabhaengig von ihrer technischen Basis erfasst.
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Question 9 of 30
9. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer deutschen Universalbank evaluiert die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem Virtual Asset Service Provider (VASP). Bei der Überarbeitung der internen AML-Richtlinien stellt sich die Frage nach der präzisen Terminologie. In den Leitlinien der Financial Action Task Force (FATF) wird konsequent der Begriff virtuelle Vermögenswerte verwendet, während in technischen Dokumenten meist von Kryptoassets die Rede ist. Warum bevorzugen internationale Regulierungsbehörden in ihren Standards die Bezeichnung virtuelle Vermögenswerte gegenüber dem spezifischeren Begriff Kryptoassets?
Correct
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die zwar digital gehandelt oder übertragen werden können, aber technisch nicht als Kryptoassets im engeren Sinne klassifiziert werden könnten. Dies verhindert Regulierungslücken bei der Entstehung neuer Technologien und konzentriert sich stattdessen auf die wirtschaftliche Funktion und die damit verbundenen Geldwäsche-Risiken.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets sei ein rechtlich geschützter Begriff für staatlich anerkannte Mining-Verfahren, ist falsch, da Mining ein dezentraler Prozess ist und die Begrifflichkeit nicht auf staatlicher Anerkennung basiert. Die Annahme, dass Stablecoins oder CBDCs grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte sind, ist irreführend; während CBDCs oft eine Sonderstellung einnehmen, fallen viele Stablecoins unter die Definition virtueller Vermögenswerte, und die Wahl des Begriffs dient nicht primär deren Abgrenzung. Die Interpretation, dass virtuell einen fehlenden Marktwert oder eine Befreiung von Eigenkapitalanforderungen impliziert, ist regulatorisch unzutreffend, da virtuelle Vermögenswerte einen erheblichen Marktwert haben können und zunehmend strengeren Finanzvorschriften unterliegen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der technologischen Neutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von ihrer technischen Basis (z. B. Blockchain) zu regulieren.
Incorrect
Richtig: Die FATF und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um technologische Neutralität zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die zwar digital gehandelt oder übertragen werden können, aber technisch nicht als Kryptoassets im engeren Sinne klassifiziert werden könnten. Dies verhindert Regulierungslücken bei der Entstehung neuer Technologien und konzentriert sich stattdessen auf die wirtschaftliche Funktion und die damit verbundenen Geldwäsche-Risiken.
Falsch: Die Behauptung, Kryptoassets sei ein rechtlich geschützter Begriff für staatlich anerkannte Mining-Verfahren, ist falsch, da Mining ein dezentraler Prozess ist und die Begrifflichkeit nicht auf staatlicher Anerkennung basiert. Die Annahme, dass Stablecoins oder CBDCs grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte sind, ist irreführend; während CBDCs oft eine Sonderstellung einnehmen, fallen viele Stablecoins unter die Definition virtueller Vermögenswerte, und die Wahl des Begriffs dient nicht primär deren Abgrenzung. Die Interpretation, dass virtuell einen fehlenden Marktwert oder eine Befreiung von Eigenkapitalanforderungen impliziert, ist regulatorisch unzutreffend, da virtuelle Vermögenswerte einen erheblichen Marktwert haben können und zunehmend strengeren Finanzvorschriften unterliegen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte zur Wahrung der technologischen Neutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von ihrer technischen Basis (z. B. Blockchain) zu regulieren.
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Question 10 of 30
10. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft die Zusammenarbeit mit einem neuen Partner, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) auftritt. Der Partner betont in seinen Unterlagen, dass er ausschließlich mit frisch geschürften (virgin) Kryptoassets handelt, um das Risiko von Verbindungen zu illegalen Wallets zu minimieren. Während der Due Diligence stellt das Compliance-Team fest, dass in internationalen Richtlinien wie denen der FATF konsequent der Begriff virtuelle Vermögenswerte statt Kryptoassets verwendet wird. Welcher der folgenden Gründe beschreibt am besten die regulatorische Absicht hinter dieser spezifischen Terminologie?
Correct
Richtig: Die FATF und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff stellt sicher, dass nicht nur Kryptoassets, die auf einer Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren, erfasst werden, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen digitalen Wertformen, die möglicherweise keine Kryptografie im klassischen Sinne nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff primär zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient, greift zu kurz, da dies auch mit spezifischeren Begriffen möglich wäre; das Hauptziel ist die Breite der Erfassung. Die Behauptung, zentralisierte Systeme sollten ausgeschlossen werden, ist falsch, da die VASP-Definition gerade darauf abzielt, Intermediäre in sowohl zentralisierten als auch dezentralen Strukturen zu regulieren. Auch die Unterscheidung zwischen Stablecoins und CBDCs ist nicht der Grund für den Begriff virtuell, da CBDCs oft als digitale Form von Zentralbankgeld eine eigene regulatorische Kategorie bilden und Stablecoins meist unter beide Definitionen (virtuell und Krypto) fallen.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der Nutzung einer Blockchain abzudecken.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff stellt sicher, dass nicht nur Kryptoassets, die auf einer Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren, erfasst werden, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen digitalen Wertformen, die möglicherweise keine Kryptografie im klassischen Sinne nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff primär zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient, greift zu kurz, da dies auch mit spezifischeren Begriffen möglich wäre; das Hauptziel ist die Breite der Erfassung. Die Behauptung, zentralisierte Systeme sollten ausgeschlossen werden, ist falsch, da die VASP-Definition gerade darauf abzielt, Intermediäre in sowohl zentralisierten als auch dezentralen Strukturen zu regulieren. Auch die Unterscheidung zwischen Stablecoins und CBDCs ist nicht der Grund für den Begriff virtuell, da CBDCs oft als digitale Form von Zentralbankgeld eine eigene regulatorische Kategorie bilden und Stablecoins meist unter beide Definitionen (virtuell und Krypto) fallen.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der Nutzung einer Blockchain abzudecken.
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Question 11 of 30
11. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank prüft das Onboarding eines neuen Geschäftskunden, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) registriert ist. Der Kunde plant, eine Plattform zu betreiben, die den Handel mit algorithmischen Stablecoins, Bitcoin sowie den Zugang zu neuen Central Bank Digital Currencies (CBDCs) ermöglicht. Bei der Erstellung des Risikoprofils muss der Beauftragte die regulatorische Terminologie der FATF korrekt anwenden, um die Überwachungsmechanismen festzulegen. Welches Verständnis der Definitionen ist für die korrekte regulatorische Einordnung dieser Vermögenswerte entscheidend?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Eine entscheidende regulatorische Nuance besteht darin, dass Central Bank Digital Currencies (CBDCs) nicht unter die spezifische Definition von virtuellen Vermögenswerten fallen, da sie als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Diese Unterscheidung ist für Compliance-Beauftragte wesentlich, da für CBDCs oft die traditionellen Regeln für den Zahlungsverkehr gelten, während für andere virtuelle Vermögenswerte die spezifischen VASP-Empfehlungen, wie die Travel Rule, Anwendung finden.
Falsch: Die Auffassung, dass alle digitalen Werte einschließlich CBDCs und E-Geld unter die Definition virtueller Vermögenswerte fallen, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF klare Ausnahmen für digitale Fiat-Währungen vorsieht. Ebenso ist die Gleichsetzung von Kryptoassets mit virtuellen Vermögenswerten ungenau, da der Begriff des virtuellen Vermögenswerts technologieneutraler ist und auch Werte umfassen kann, die nicht auf einer Blockchain basieren. Die Behauptung, dass Stablecoins aufgrund ihrer Deckung grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte seien, ist falsch, da sie, sofern sie nicht von einer Zentralbank ausgegeben werden, in der Regel genau die Kriterien der FATF für virtuelle Vermögenswerte erfüllen.
Kernaussage: In der regulatorischen Praxis ist die Unterscheidung zwischen virtuellen Vermögenswerten und CBDCs entscheidend, da letztere als digitale Fiat-Währungen von der spezifischen FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte ausgenommen sind.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Eine entscheidende regulatorische Nuance besteht darin, dass Central Bank Digital Currencies (CBDCs) nicht unter die spezifische Definition von virtuellen Vermögenswerten fallen, da sie als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Diese Unterscheidung ist für Compliance-Beauftragte wesentlich, da für CBDCs oft die traditionellen Regeln für den Zahlungsverkehr gelten, während für andere virtuelle Vermögenswerte die spezifischen VASP-Empfehlungen, wie die Travel Rule, Anwendung finden.
Falsch: Die Auffassung, dass alle digitalen Werte einschließlich CBDCs und E-Geld unter die Definition virtueller Vermögenswerte fallen, ist regulatorisch nicht haltbar, da die FATF klare Ausnahmen für digitale Fiat-Währungen vorsieht. Ebenso ist die Gleichsetzung von Kryptoassets mit virtuellen Vermögenswerten ungenau, da der Begriff des virtuellen Vermögenswerts technologieneutraler ist und auch Werte umfassen kann, die nicht auf einer Blockchain basieren. Die Behauptung, dass Stablecoins aufgrund ihrer Deckung grundsätzlich keine virtuellen Vermögenswerte seien, ist falsch, da sie, sofern sie nicht von einer Zentralbank ausgegeben werden, in der Regel genau die Kriterien der FATF für virtuelle Vermögenswerte erfüllen.
Kernaussage: In der regulatorischen Praxis ist die Unterscheidung zwischen virtuellen Vermögenswerten und CBDCs entscheidend, da letztere als digitale Fiat-Währungen von der spezifischen FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte ausgenommen sind.
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Question 12 of 30
12. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international agierenden Bank entwickelt eine neue Richtlinie zur Identifizierung und Risikobewertung von Virtual Asset Service Providers (VASPs). Im Rahmen der Entwurfsphase stellt sich die Frage, wie der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert werden soll, um sowohl die Anforderungen der FATF als auch die technologischen Unterschiede zwischen verschiedenen digitalen Werten zu berücksichtigen. Die Bank möchte sicherstellen, dass die Richtlinie zukunftssicher ist und auch Werte erfasst, die nicht zwingend auf einer Blockchain-Struktur basieren, aber dennoch regulatorisch relevant sind. Welcher Ansatz bei der Definition des Anwendungsbereichs entspricht am besten den internationalen Standards und der regulatorischen Logik?
Correct
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst als technologieneutrale, funktionale Definition, um jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt oder übertragen werden kann. Kryptoassets stellen dabei eine spezifische Untergruppe dar, die explizit auf Kryptografie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Eine präzise Richtlinie muss diesen Unterschied anerkennen, da die regulatorischen Anforderungen der FATF darauf abzielen, alle virtuellen Vermögenswerte zu erfassen, unabhängig davon, ob sie auf einer öffentlichen Blockchain, einer privaten Datenbank oder einer anderen digitalen Struktur basieren. Dies stellt sicher, dass keine regulatorischen Lücken entstehen, wenn neue Formen digitaler Werte ohne Blockchain-Bezug entstehen.
Falsch: Die Gleichstellung von digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) mit privaten Kryptoassets ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als gesetzliche Zahlungsmittel (Fiat-Währung) eingestuft werden und somit nicht unter die FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte fallen. Die pauschale Einstufung von Minern als Virtual Asset Service Provider (VASPs) ist ebenfalls falsch, da die VASP-Definition eine geschäftliche Tätigkeit für oder im Namen von Kunden voraussetzt, was auf das bloße Mining zur Netzwerksicherung in der Regel nicht zutrifft. Die Fokussierung der Richtlinie ausschließlich auf UTXO-basierte Systeme würde zudem die erheblichen Risiken kontobasierter Blockchains (wie Ethereum) und deren Smart-Contract-Funktionalitäten ignorieren, was zu einer unvollständigen Risikobewertung führen würde.
Kernaussage: Für eine lückenlose Compliance muss eine Richtlinie zwischen dem breiten regulatorischen Begriff der virtuellen Vermögenswerte und der technologisch spezifischen Untergruppe der Kryptoassets unterscheiden, um alle relevanten digitalen Wertübertragungen zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst als technologieneutrale, funktionale Definition, um jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt oder übertragen werden kann. Kryptoassets stellen dabei eine spezifische Untergruppe dar, die explizit auf Kryptografie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Eine präzise Richtlinie muss diesen Unterschied anerkennen, da die regulatorischen Anforderungen der FATF darauf abzielen, alle virtuellen Vermögenswerte zu erfassen, unabhängig davon, ob sie auf einer öffentlichen Blockchain, einer privaten Datenbank oder einer anderen digitalen Struktur basieren. Dies stellt sicher, dass keine regulatorischen Lücken entstehen, wenn neue Formen digitaler Werte ohne Blockchain-Bezug entstehen.
Falsch: Die Gleichstellung von digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) mit privaten Kryptoassets ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als gesetzliche Zahlungsmittel (Fiat-Währung) eingestuft werden und somit nicht unter die FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte fallen. Die pauschale Einstufung von Minern als Virtual Asset Service Provider (VASPs) ist ebenfalls falsch, da die VASP-Definition eine geschäftliche Tätigkeit für oder im Namen von Kunden voraussetzt, was auf das bloße Mining zur Netzwerksicherung in der Regel nicht zutrifft. Die Fokussierung der Richtlinie ausschließlich auf UTXO-basierte Systeme würde zudem die erheblichen Risiken kontobasierter Blockchains (wie Ethereum) und deren Smart-Contract-Funktionalitäten ignorieren, was zu einer unvollständigen Risikobewertung führen würde.
Kernaussage: Für eine lückenlose Compliance muss eine Richtlinie zwischen dem breiten regulatorischen Begriff der virtuellen Vermögenswerte und der technologisch spezifischen Untergruppe der Kryptoassets unterscheiden, um alle relevanten digitalen Wertübertragungen zu erfassen.
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Question 13 of 30
13. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank führt eine vertiefte Due Diligence für einen potenziellen Firmenkunden durch, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) tätig ist. Der VASP gibt an, dass ein signifikanter Teil seiner Liquidität aus direktem Eigen-Mining stammt und die Transaktionsabwicklung primär über eine UTXO-basierte Blockchain erfolgt. Der Compliance-Beauftragte muss bewerten, wie sich diese technischen und operativen Merkmale auf das inhärente Geldwäsche-Risiko auswirken. Welches der folgenden Szenarien beschreibt die korrekte regulatorische und technische Einschätzung dieses Risikoprofils?
Correct
Richtig: Die UTXO-Architektur (Unspent Transaction Output), wie sie beispielsweise bei Bitcoin verwendet wird, ermöglicht eine präzise Analyse des Geldflusses, da jede Transaktion auf spezifische vorherige Ausgänge verweist. Durch Clustering-Heuristiken können Compliance-Analysten zusammengehörige Adressen identifizieren und so die Transaktionspfade effektiv nachverfolgen. Frisch geschürfte Kryptoassets (sogenannte Clean Coins) gelten im AML-Kontext als risikoärmer, da sie direkt aus einer Coinbase-Transaktion stammen und somit keine Historie aufweisen, die mit illegalen Aktivitäten, Darknet-Märkten oder sanktionierten Wallets verknüpft sein könnte. Dies erleichtert die Feststellung der rechtmäßigen Herkunft der Mittel erheblich.
Falsch: Die Annahme, dass Miner grundsätzlich nicht reguliert werden können, ist falsch, da die FATF-Richtlinien je nach Geschäftsmodell (z. B. bei der Verwahrung für Dritte) eine Einstufung als VASP vorsehen können; zudem mindert die saubere Historie frisch geschürfter Coins das Risiko eher, als es zu erhöhen. Die Behauptung, UTXO-Systeme seien kritischer zu bewerten als kontobasierte Systeme, verkennt die technische Realität, da Wechselgeld-Adressen ein Standardmerkmal des Protokolls sind und nicht mit der absichtlichen Verschleierung durch Mixer gleichgesetzt werden können. Schließlich garantiert Mining keine Immunität gegen Geldwäsche-Typologien, da die Überwachungspflichten (KYC/CDD) beim Verkauf dieser Assets an Endkunden weiterhin bestehen bleiben, unabhängig davon, wie die Coins ursprünglich erzeugt wurden.
Kernaussage: Das Verständnis der UTXO-Struktur und der Vorteil von frisch geschürften Kryptoassets ohne Transaktionshistorie sind wesentliche Faktoren für eine präzise und risikobasierte AML-Bewertung von Krypto-Dienstleistern.
Incorrect
Richtig: Die UTXO-Architektur (Unspent Transaction Output), wie sie beispielsweise bei Bitcoin verwendet wird, ermöglicht eine präzise Analyse des Geldflusses, da jede Transaktion auf spezifische vorherige Ausgänge verweist. Durch Clustering-Heuristiken können Compliance-Analysten zusammengehörige Adressen identifizieren und so die Transaktionspfade effektiv nachverfolgen. Frisch geschürfte Kryptoassets (sogenannte Clean Coins) gelten im AML-Kontext als risikoärmer, da sie direkt aus einer Coinbase-Transaktion stammen und somit keine Historie aufweisen, die mit illegalen Aktivitäten, Darknet-Märkten oder sanktionierten Wallets verknüpft sein könnte. Dies erleichtert die Feststellung der rechtmäßigen Herkunft der Mittel erheblich.
Falsch: Die Annahme, dass Miner grundsätzlich nicht reguliert werden können, ist falsch, da die FATF-Richtlinien je nach Geschäftsmodell (z. B. bei der Verwahrung für Dritte) eine Einstufung als VASP vorsehen können; zudem mindert die saubere Historie frisch geschürfter Coins das Risiko eher, als es zu erhöhen. Die Behauptung, UTXO-Systeme seien kritischer zu bewerten als kontobasierte Systeme, verkennt die technische Realität, da Wechselgeld-Adressen ein Standardmerkmal des Protokolls sind und nicht mit der absichtlichen Verschleierung durch Mixer gleichgesetzt werden können. Schließlich garantiert Mining keine Immunität gegen Geldwäsche-Typologien, da die Überwachungspflichten (KYC/CDD) beim Verkauf dieser Assets an Endkunden weiterhin bestehen bleiben, unabhängig davon, wie die Coins ursprünglich erzeugt wurden.
Kernaussage: Das Verständnis der UTXO-Struktur und der Vorteil von frisch geschürften Kryptoassets ohne Transaktionshistorie sind wesentliche Faktoren für eine präzise und risikobasierte AML-Bewertung von Krypto-Dienstleistern.
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Question 14 of 30
14. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft den Antrag eines Krypto-Mining-Unternehmens auf Eröffnung eines Geschäftskontos. Das Unternehmen gibt an, dass es ausschließlich Erträge aus neu generierten Blöcken (Block Rewards) auf das Konto einzahlen wird. In diesem Zusammenhang muss der Beauftragte die regulatorischen Definitionen der FATF sowie die spezifischen Risikoprofile von Kryptoassets bewerten. Warum verwenden internationale Regulierungsbehörden primär den Begriff virtuelle Vermögenswerte statt Kryptoassets, und welchen spezifischen Vorteil bieten frisch geschürfte Coins bei der Prüfung der Mittelherkunft?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass auch digitale Darstellungen von Werten reguliert werden können, die nicht notwendigerweise auf Kryptographie oder einer Blockchain basieren. Im Kontext der Risikobewertung gelten frisch geschürfte Coins (sogenannte Virgin Coins) als vorteilhaft für die Compliance, da sie keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain aufweisen. Dies eliminiert das Risiko, dass die Vermögenswerte in der Vergangenheit mit sanktionierten Wallets, Darknet-Marktplätzen oder anderen illegalen Aktivitäten verknüpft waren, was die Feststellung der rechtmäßigen Herkunft der Mittel (Source of Funds) erheblich vereinfacht.
Falsch: Die Annahme, dass die Bezeichnung lediglich der Abgrenzung zu Fiat-Währungen dient oder die Identität des Miners automatisch eine KYC-Prüfung ersetzt, ist fachlich falsch, da Mining-Protokolle in der Regel pseudonym sind und keine Identitätsdaten erfassen. Die Behauptung, dass dezentrale Kryptoassets von einer Zentralbank validiert werden, widerspricht dem grundlegenden Konzept der Dezentralisierung und der Blockchain-Technologie. Zudem ist die Einordnung von Kryptoassets als E-Geld rechtlich oft differenziert zu betrachten und die steuerliche Behandlung oder das Auslösen von Meldepflichten hängt von nationalen Gesetzen ab, erklärt jedoch nicht die globale regulatorische Wortwahl der FATF oder den spezifischen AML-Vorteil von neu generierten Einheiten.
Kernaussage: Regulierungsbehörden wählen technologieneutrale Begriffe wie virtuelle Vermögenswerte zur umfassenden Abdeckung digitaler Werte, während frisch geschürfte Coins aufgrund ihrer sauberen Transaktionshistorie ein geringeres inhärentes Geldwäsche-Risiko aufweisen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass auch digitale Darstellungen von Werten reguliert werden können, die nicht notwendigerweise auf Kryptographie oder einer Blockchain basieren. Im Kontext der Risikobewertung gelten frisch geschürfte Coins (sogenannte Virgin Coins) als vorteilhaft für die Compliance, da sie keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain aufweisen. Dies eliminiert das Risiko, dass die Vermögenswerte in der Vergangenheit mit sanktionierten Wallets, Darknet-Marktplätzen oder anderen illegalen Aktivitäten verknüpft waren, was die Feststellung der rechtmäßigen Herkunft der Mittel (Source of Funds) erheblich vereinfacht.
Falsch: Die Annahme, dass die Bezeichnung lediglich der Abgrenzung zu Fiat-Währungen dient oder die Identität des Miners automatisch eine KYC-Prüfung ersetzt, ist fachlich falsch, da Mining-Protokolle in der Regel pseudonym sind und keine Identitätsdaten erfassen. Die Behauptung, dass dezentrale Kryptoassets von einer Zentralbank validiert werden, widerspricht dem grundlegenden Konzept der Dezentralisierung und der Blockchain-Technologie. Zudem ist die Einordnung von Kryptoassets als E-Geld rechtlich oft differenziert zu betrachten und die steuerliche Behandlung oder das Auslösen von Meldepflichten hängt von nationalen Gesetzen ab, erklärt jedoch nicht die globale regulatorische Wortwahl der FATF oder den spezifischen AML-Vorteil von neu generierten Einheiten.
Kernaussage: Regulierungsbehörden wählen technologieneutrale Begriffe wie virtuelle Vermögenswerte zur umfassenden Abdeckung digitaler Werte, während frisch geschürfte Coins aufgrund ihrer sauberen Transaktionshistorie ein geringeres inhärentes Geldwäsche-Risiko aufweisen.
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Question 15 of 30
15. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen neuen Partner durch, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) agiert. Der Partner plant, eine Plattform für den Handel mit verschiedenen digitalen Einheiten anzubieten, darunter algorithmische Stablecoins und digitale Zentralbankwährungen (CBDCs). Bei der Erstellung des Risikoprofils muss der Beauftragte die regulatorische Terminologie der FATF korrekt anwenden, um zu bestimmen, welche Produkte zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erfordern. Welches Merkmal ist ausschlaggebend dafür, dass ein digitales Instrument als virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) und nicht als traditionelle digitale Fiat-Währung klassifiziert wird?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Ein entscheidendes Kriterium für diese Klassifizierung ist die Abgrenzung zu traditionellen Finanzinstrumenten: Digitale Darstellungen von Fiat-Währungen, Wertpapieren oder anderen Finanzanlagen, die bereits durch bestehende FATF-Empfehlungen abgedeckt sind, gelten nicht als virtuelle Vermögenswerte im Sinne dieser spezifischen Definition. Dies ist der Grund, warum CBDCs (digitale Zentralbankwährungen) oft rechtlich anders behandelt werden als Kryptoassets, da sie eine digitale Form von gesetzlichem Zahlungsmittel darstellen und somit unter die bestehenden Regeln für Fiat-Währungen fallen.
Falsch: Die Annahme, dass nur dezentrale Blockchains virtuelle Vermögenswerte beherbergen können, ist falsch, da die regulatorische Definition technologieneutral ist und auch zentralisierte digitale Werte erfassen kann. Die Anonymität der Teilnehmer ist zwar ein wesentliches AML-Risiko, dient jedoch nicht als definitorisches Merkmal für die Einordnung eines Instruments als virtueller Vermögenswert. Auch die Volatilität oder das Vorhandensein eines Koppelungsmechanismus (wie bei Stablecoins) ändert nichts an der Einstufung als virtueller Vermögenswert, solange es sich nicht um eine direkte staatliche Emission einer digitalen Fiat-Währung handelt.
Kernaussage: Virtuelle Vermögenswerte werden regulatorisch primär durch ihre Funktion als digital übertragbare Wertträger definiert, wobei eine explizite Ausnahme für digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen und bereits regulierten Wertpapieren besteht.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Ein entscheidendes Kriterium für diese Klassifizierung ist die Abgrenzung zu traditionellen Finanzinstrumenten: Digitale Darstellungen von Fiat-Währungen, Wertpapieren oder anderen Finanzanlagen, die bereits durch bestehende FATF-Empfehlungen abgedeckt sind, gelten nicht als virtuelle Vermögenswerte im Sinne dieser spezifischen Definition. Dies ist der Grund, warum CBDCs (digitale Zentralbankwährungen) oft rechtlich anders behandelt werden als Kryptoassets, da sie eine digitale Form von gesetzlichem Zahlungsmittel darstellen und somit unter die bestehenden Regeln für Fiat-Währungen fallen.
Falsch: Die Annahme, dass nur dezentrale Blockchains virtuelle Vermögenswerte beherbergen können, ist falsch, da die regulatorische Definition technologieneutral ist und auch zentralisierte digitale Werte erfassen kann. Die Anonymität der Teilnehmer ist zwar ein wesentliches AML-Risiko, dient jedoch nicht als definitorisches Merkmal für die Einordnung eines Instruments als virtueller Vermögenswert. Auch die Volatilität oder das Vorhandensein eines Koppelungsmechanismus (wie bei Stablecoins) ändert nichts an der Einstufung als virtueller Vermögenswert, solange es sich nicht um eine direkte staatliche Emission einer digitalen Fiat-Währung handelt.
Kernaussage: Virtuelle Vermögenswerte werden regulatorisch primär durch ihre Funktion als digital übertragbare Wertträger definiert, wobei eine explizite Ausnahme für digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen und bereits regulierten Wertpapieren besteht.
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Question 16 of 30
16. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international tätigen Bank soll ein Risikoprofil für die Zusammenarbeit mit verschiedenen Virtual Asset Service Providers (VASPs) erstellen. Bei der Analyse der regulatorischen Leitlinien der FATF fällt auf, dass konsequent der Begriff Virtual Assets verwendet wird. Warum ziehen Regulierungsbehörden diesen Begriff gegenüber Kryptoassets vor, und welche der folgenden Aussagen beschreibt eine wesentliche regulatorische Unterscheidung korrekt?
Correct
Richtig: Die Verwendung des Begriffs Virtual Asset durch die FATF zielt auf Technologieneutralität ab. Damit wird sichergestellt, dass digitale Darstellungen von Werten, die elektronisch gehandelt oder übertragen werden können, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie (ob Blockchain oder andere Systeme) erfasst werden. Central Bank Digital Currencies (CBDCs) werden in den FATF-Leitlinien separat behandelt, da sie digitale Formen von gesetzlichen Zahlungsmitteln darstellen und somit bereits bestehenden Währungsregulierungen unterliegen, was sie von privaten virtuellen Vermögenswerten unterscheidet.
Falsch: Die Behauptung, dass Stablecoins nicht unter die VASP-Regelungen fallen, ist falsch, da sie eine der am häufigsten genutzten Formen von Virtual Assets darstellen und ein erhebliches AML-Risiko bergen. Die Fokussierung auf Mining-Prozesse als Kriterium für die Regulierung ist inkorrekt, da die regulatorische Definition auf die Funktion des Vermögenswerts als Tauschmittel oder Investition abzielt, unabhängig davon, ob er durch Proof of Work oder andere Mechanismen erzeugt wurde. Die pauschale Abgrenzung von digitalen Wertpapieren ist ebenfalls ungenau, da die Einstufung als Virtual Asset oft subsidiär erfolgt oder sich überschneiden kann, wobei die Art der Blockchain (privat vs. öffentlich) kein primäres Ausschlusskriterium für die Definition als Virtual Asset ist.
Kernaussage: Die technologieneutrale Definition von Virtual Assets ermöglicht eine zukunftssichere Regulierung, die über die reine Blockchain-Technologie hinausgeht und klare Grenzen zu staatlich emittierten digitalen Währungen zieht.
Incorrect
Richtig: Die Verwendung des Begriffs Virtual Asset durch die FATF zielt auf Technologieneutralität ab. Damit wird sichergestellt, dass digitale Darstellungen von Werten, die elektronisch gehandelt oder übertragen werden können, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie (ob Blockchain oder andere Systeme) erfasst werden. Central Bank Digital Currencies (CBDCs) werden in den FATF-Leitlinien separat behandelt, da sie digitale Formen von gesetzlichen Zahlungsmitteln darstellen und somit bereits bestehenden Währungsregulierungen unterliegen, was sie von privaten virtuellen Vermögenswerten unterscheidet.
Falsch: Die Behauptung, dass Stablecoins nicht unter die VASP-Regelungen fallen, ist falsch, da sie eine der am häufigsten genutzten Formen von Virtual Assets darstellen und ein erhebliches AML-Risiko bergen. Die Fokussierung auf Mining-Prozesse als Kriterium für die Regulierung ist inkorrekt, da die regulatorische Definition auf die Funktion des Vermögenswerts als Tauschmittel oder Investition abzielt, unabhängig davon, ob er durch Proof of Work oder andere Mechanismen erzeugt wurde. Die pauschale Abgrenzung von digitalen Wertpapieren ist ebenfalls ungenau, da die Einstufung als Virtual Asset oft subsidiär erfolgt oder sich überschneiden kann, wobei die Art der Blockchain (privat vs. öffentlich) kein primäres Ausschlusskriterium für die Definition als Virtual Asset ist.
Kernaussage: Die technologieneutrale Definition von Virtual Assets ermöglicht eine zukunftssichere Regulierung, die über die reine Blockchain-Technologie hinausgeht und klare Grenzen zu staatlich emittierten digitalen Währungen zieht.
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Question 17 of 30
17. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international agierenden Bank entwickelt eine neue Richtlinie zur Identifizierung und Risikobewertung von Virtual Asset Service Providers (VASPs). Im Rahmen der Entwurfsphase stellt sich die Frage, wie der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert werden soll, um sowohl die Anforderungen der FATF als auch die technologischen Unterschiede zwischen verschiedenen digitalen Werten zu berücksichtigen. Die Bank möchte sicherstellen, dass die Richtlinie zukunftssicher ist und auch Werte erfasst, die nicht zwingend auf einer Blockchain-Struktur basieren, aber dennoch regulatorisch relevant sind. Welcher Ansatz bei der Definition des Anwendungsbereichs entspricht am besten den internationalen Standards und der regulatorischen Logik?
Correct
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst als technologieneutrale, funktionale Definition, um jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt oder übertragen werden kann. Kryptoassets stellen dabei eine spezifische Untergruppe dar, die explizit auf Kryptografie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Eine präzise Richtlinie muss diesen Unterschied anerkennen, da die regulatorischen Anforderungen der FATF darauf abzielen, alle virtuellen Vermögenswerte zu erfassen, unabhängig davon, ob sie auf einer öffentlichen Blockchain, einer privaten Datenbank oder einer anderen digitalen Struktur basieren. Dies stellt sicher, dass keine regulatorischen Lücken entstehen, wenn neue Formen digitaler Werte ohne Blockchain-Bezug entstehen.
Falsch: Die Gleichstellung von digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) mit privaten Kryptoassets ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als gesetzliche Zahlungsmittel (Fiat-Währung) eingestuft werden und somit nicht unter die FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte fallen. Die pauschale Einstufung von Minern als Virtual Asset Service Provider (VASPs) ist ebenfalls falsch, da die VASP-Definition eine geschäftliche Tätigkeit für oder im Namen von Kunden voraussetzt, was auf das bloße Mining zur Netzwerksicherung in der Regel nicht zutrifft. Die Fokussierung der Richtlinie ausschließlich auf UTXO-basierte Systeme würde zudem die erheblichen Risiken kontobasierter Blockchains (wie Ethereum) und deren Smart-Contract-Funktionalitäten ignorieren, was zu einer unvollständigen Risikobewertung führen würde.
Kernaussage: Für eine lückenlose Compliance muss eine Richtlinie zwischen dem breiten regulatorischen Begriff der virtuellen Vermögenswerte und der technologisch spezifischen Untergruppe der Kryptoassets unterscheiden, um alle relevanten digitalen Wertübertragungen zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst als technologieneutrale, funktionale Definition, um jede digitale Darstellung von Wert zu erfassen, die digital gehandelt oder übertragen werden kann. Kryptoassets stellen dabei eine spezifische Untergruppe dar, die explizit auf Kryptografie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Eine präzise Richtlinie muss diesen Unterschied anerkennen, da die regulatorischen Anforderungen der FATF darauf abzielen, alle virtuellen Vermögenswerte zu erfassen, unabhängig davon, ob sie auf einer öffentlichen Blockchain, einer privaten Datenbank oder einer anderen digitalen Struktur basieren. Dies stellt sicher, dass keine regulatorischen Lücken entstehen, wenn neue Formen digitaler Werte ohne Blockchain-Bezug entstehen.
Falsch: Die Gleichstellung von digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) mit privaten Kryptoassets ist regulatorisch nicht korrekt, da CBDCs als gesetzliche Zahlungsmittel (Fiat-Währung) eingestuft werden und somit nicht unter die FATF-Definition für virtuelle Vermögenswerte fallen. Die pauschale Einstufung von Minern als Virtual Asset Service Provider (VASPs) ist ebenfalls falsch, da die VASP-Definition eine geschäftliche Tätigkeit für oder im Namen von Kunden voraussetzt, was auf das bloße Mining zur Netzwerksicherung in der Regel nicht zutrifft. Die Fokussierung der Richtlinie ausschließlich auf UTXO-basierte Systeme würde zudem die erheblichen Risiken kontobasierter Blockchains (wie Ethereum) und deren Smart-Contract-Funktionalitäten ignorieren, was zu einer unvollständigen Risikobewertung führen würde.
Kernaussage: Für eine lückenlose Compliance muss eine Richtlinie zwischen dem breiten regulatorischen Begriff der virtuellen Vermögenswerte und der technologisch spezifischen Untergruppe der Kryptoassets unterscheiden, um alle relevanten digitalen Wertübertragungen zu erfassen.
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Question 18 of 30
18. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer mittelständischen Bank überarbeitet die internen Richtlinien zur Risikobewertung von Geschäftskunden, die im Bereich digitaler Werte tätig sind. Bei der Definition des Anwendungsbereichs muss er zwischen dem regulatorischen Begriff des virtuellen Vermögenswerts (Virtual Asset) gemäß FATF-Standards und dem technischeren Begriff des Kryptoassets unterscheiden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einordnung von Dienstleistern, die zwar digitale Werte transferieren, aber nicht zwingend auf einer dezentralen Blockchain basieren. Welcher Ansatz ist bei der Erstellung dieser Richtlinie am korrektesten, um die regulatorischen Erwartungen an die Identifizierung von Virtual Asset Service Providers (VASPs) zu erfüllen?
Correct
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert bewusst breit, um technologische Neutralität zu wahren. Ein virtueller Vermögenswert ist eine digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- oder Investitionszwecke verwendet werden kann. Dies schließt Kryptoassets, die auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie basieren, ein, geht aber darüber hinaus. Für die Identifizierung eines Virtual Asset Service Providers (VASP) ist entscheidend, ob das Unternehmen Dienstleistungen wie den Tausch, Transfer oder die Verwahrung solcher Werte für Dritte erbringt, unabhängig davon, ob die zugrunde liegende Technologie dezentral oder zentralisiert ist.
Falsch: Eine Beschränkung der Richtlinie auf öffentliche Blockchains ist unzureichend, da auch zentralisierte digitale Werte unter die regulatorische Aufsicht fallen können, wenn sie die Kriterien eines virtuellen Vermögenswerts erfüllen und handelbar sind. Die pauschale Einordnung von Stablecoins oder CBDCs als reine E-Geld-Instrumente ist falsch, da diese oft die technologischen Merkmale virtueller Vermögenswerte nutzen und somit spezifische AML-Anforderungen wie die Travel Rule auslösen. Die Fokussierung auf Miner als primäre VASPs ist regulatorisch nicht korrekt, da Miner in der Regel lediglich die technische Infrastruktur bereitstellen und keine Finanzdienstleistungen für Endkunden im Sinne der FATF-Definition durchführen.
Kernaussage: Die regulatorische Definition eines virtuellen Vermögenswerts ist technologieneutral und umfasst alle digital übertragbaren Werte, was für die korrekte Identifizierung und Risikobewertung von VASPs entscheidend ist.
Incorrect
Richtig: Die FATF verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert bewusst breit, um technologische Neutralität zu wahren. Ein virtueller Vermögenswert ist eine digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- oder Investitionszwecke verwendet werden kann. Dies schließt Kryptoassets, die auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie basieren, ein, geht aber darüber hinaus. Für die Identifizierung eines Virtual Asset Service Providers (VASP) ist entscheidend, ob das Unternehmen Dienstleistungen wie den Tausch, Transfer oder die Verwahrung solcher Werte für Dritte erbringt, unabhängig davon, ob die zugrunde liegende Technologie dezentral oder zentralisiert ist.
Falsch: Eine Beschränkung der Richtlinie auf öffentliche Blockchains ist unzureichend, da auch zentralisierte digitale Werte unter die regulatorische Aufsicht fallen können, wenn sie die Kriterien eines virtuellen Vermögenswerts erfüllen und handelbar sind. Die pauschale Einordnung von Stablecoins oder CBDCs als reine E-Geld-Instrumente ist falsch, da diese oft die technologischen Merkmale virtueller Vermögenswerte nutzen und somit spezifische AML-Anforderungen wie die Travel Rule auslösen. Die Fokussierung auf Miner als primäre VASPs ist regulatorisch nicht korrekt, da Miner in der Regel lediglich die technische Infrastruktur bereitstellen und keine Finanzdienstleistungen für Endkunden im Sinne der FATF-Definition durchführen.
Kernaussage: Die regulatorische Definition eines virtuellen Vermögenswerts ist technologieneutral und umfasst alle digital übertragbaren Werte, was für die korrekte Identifizierung und Risikobewertung von VASPs entscheidend ist.
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Question 19 of 30
19. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer internationalen Bank führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen neuen Partner durch, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) agiert. Der Partner plant, eine Plattform für den Handel mit verschiedenen digitalen Einheiten anzubieten, darunter algorithmische Stablecoins und digitale Zentralbankwährungen (CBDCs). Bei der Erstellung des Risikoprofils muss der Beauftragte die regulatorische Terminologie der FATF korrekt anwenden, um zu bestimmen, welche Produkte zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erfordern. Welches Merkmal ist ausschlaggebend dafür, dass ein digitales Instrument als virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) und nicht als traditionelle digitale Fiat-Währung klassifiziert wird?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Ein entscheidendes Kriterium für diese Klassifizierung ist die Abgrenzung zu traditionellen Finanzinstrumenten: Digitale Darstellungen von Fiat-Währungen, Wertpapieren oder anderen Finanzanlagen, die bereits durch bestehende FATF-Empfehlungen abgedeckt sind, gelten nicht als virtuelle Vermögenswerte im Sinne dieser spezifischen Definition. Dies ist der Grund, warum CBDCs (digitale Zentralbankwährungen) oft rechtlich anders behandelt werden als Kryptoassets, da sie eine digitale Form von gesetzlichem Zahlungsmittel darstellen und somit unter die bestehenden Regeln für Fiat-Währungen fallen.
Falsch: Die Annahme, dass nur dezentrale Blockchains virtuelle Vermögenswerte beherbergen können, ist falsch, da die regulatorische Definition technologieneutral ist und auch zentralisierte digitale Werte erfassen kann. Die Anonymität der Teilnehmer ist zwar ein wesentliches AML-Risiko, dient jedoch nicht als definitorisches Merkmal für die Einordnung eines Instruments als virtueller Vermögenswert. Auch die Volatilität oder das Vorhandensein eines Koppelungsmechanismus (wie bei Stablecoins) ändert nichts an der Einstufung als virtueller Vermögenswert, solange es sich nicht um eine direkte staatliche Emission einer digitalen Fiat-Währung handelt.
Kernaussage: Virtuelle Vermögenswerte werden regulatorisch primär durch ihre Funktion als digital übertragbare Wertträger definiert, wobei eine explizite Ausnahme für digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen und bereits regulierten Wertpapieren besteht.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) definiert virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) als digitale Darstellungen von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden können und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden. Ein entscheidendes Kriterium für diese Klassifizierung ist die Abgrenzung zu traditionellen Finanzinstrumenten: Digitale Darstellungen von Fiat-Währungen, Wertpapieren oder anderen Finanzanlagen, die bereits durch bestehende FATF-Empfehlungen abgedeckt sind, gelten nicht als virtuelle Vermögenswerte im Sinne dieser spezifischen Definition. Dies ist der Grund, warum CBDCs (digitale Zentralbankwährungen) oft rechtlich anders behandelt werden als Kryptoassets, da sie eine digitale Form von gesetzlichem Zahlungsmittel darstellen und somit unter die bestehenden Regeln für Fiat-Währungen fallen.
Falsch: Die Annahme, dass nur dezentrale Blockchains virtuelle Vermögenswerte beherbergen können, ist falsch, da die regulatorische Definition technologieneutral ist und auch zentralisierte digitale Werte erfassen kann. Die Anonymität der Teilnehmer ist zwar ein wesentliches AML-Risiko, dient jedoch nicht als definitorisches Merkmal für die Einordnung eines Instruments als virtueller Vermögenswert. Auch die Volatilität oder das Vorhandensein eines Koppelungsmechanismus (wie bei Stablecoins) ändert nichts an der Einstufung als virtueller Vermögenswert, solange es sich nicht um eine direkte staatliche Emission einer digitalen Fiat-Währung handelt.
Kernaussage: Virtuelle Vermögenswerte werden regulatorisch primär durch ihre Funktion als digital übertragbare Wertträger definiert, wobei eine explizite Ausnahme für digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen und bereits regulierten Wertpapieren besteht.
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Question 20 of 30
20. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft den Antrag eines neuen Geschäftskunden, der als Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASP) tätig ist. In den Unterlagen wird betont, dass das Unternehmen neben klassischen Kryptowährungen auch mit digitalen Gutscheinsystemen und anderen digitalen Werten handelt, die nicht auf einer Blockchain basieren. Bei der internen Risikobewertung stellt sich die Frage nach der regulatorischen Terminologie. Warum bevorzugen internationale Standardsetzer wie die FATF den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber dem spezifischeren Begriff Kryptoassets?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), weil dieser technologieneutral ist. Während Kryptoassets spezifisch auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst der Begriff virtuelle Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Dies stellt sicher, dass auch zukünftige digitale Anlageformen oder solche, die keine Blockchain nutzen, unter die AML/CFT-Regulierungen fallen, sofern sie ähnliche Risiken für die Finanzkriminalität aufweisen.
Falsch: Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf geschlossene Netzwerke ohne Umtauschmöglichkeit, ist falsch, da die FATF-Definition gerade auf die Übertragbarkeit und den Handel abzielt. Die Annahme, der Begriff diene der Abgrenzung von CBDCs, ist ebenfalls nicht der Hauptgrund für die Wortwahl; tatsächlich werden CBDCs oft separat als digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen betrachtet und unterliegen anderen Zentralbank-Regularien. Die Idee, dass virtuelle Vermögenswerte physische Objekte repräsentieren, die digital übertragen werden, ist technisch unzutreffend, da es sich um rein digitale Werte handelt.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Werte mit Zahlungs- oder Investitionscharakter unabhängig von ihrer technischen Basis zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), weil dieser technologieneutral ist. Während Kryptoassets spezifisch auf Kryptographie und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst der Begriff virtuelle Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird. Dies stellt sicher, dass auch zukünftige digitale Anlageformen oder solche, die keine Blockchain nutzen, unter die AML/CFT-Regulierungen fallen, sofern sie ähnliche Risiken für die Finanzkriminalität aufweisen.
Falsch: Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich nur auf geschlossene Netzwerke ohne Umtauschmöglichkeit, ist falsch, da die FATF-Definition gerade auf die Übertragbarkeit und den Handel abzielt. Die Annahme, der Begriff diene der Abgrenzung von CBDCs, ist ebenfalls nicht der Hauptgrund für die Wortwahl; tatsächlich werden CBDCs oft separat als digitale Repräsentationen von Fiat-Währungen betrachtet und unterliegen anderen Zentralbank-Regularien. Die Idee, dass virtuelle Vermögenswerte physische Objekte repräsentieren, die digital übertragen werden, ist technisch unzutreffend, da es sich um rein digitale Werte handelt.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Werte mit Zahlungs- oder Investitionscharakter unabhängig von ihrer technischen Basis zu erfassen.
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Question 21 of 30
21. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft die Annahme von Kryptoassets eines Neukunden, der angibt, diese durch großangelegtes Mining (Schürfen) erworben zu haben. In der Risikoanalyse wird diskutiert, warum diese sogenannten frisch geschürften (virgin) Coins im Vergleich zu Assets, die über eine Handelsplattform (VASP) erworben wurden, eine besondere regulatorische Bewertung erfordern. Welcher Aspekt beschreibt die risikobasierte Besonderheit dieser Assets im Kontext der Geldwäscheprävention am treffendsten?
Correct
Richtig: Frisch geschürfte Kryptoassets, oft als Virgin Coins bezeichnet, entstehen direkt durch die Coinbase-Transaktion im Mining-Prozess. Da sie keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain besitzen, ist das Risiko einer Kontamination durch illegale Aktivitäten (Taint) in der Vergangenheit faktisch nicht vorhanden. Aus regulatorischer Sicht und im Rahmen der Sorgfaltspflichten verlagert sich der Fokus jedoch von der Transaktionsüberwachung hin zur Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth). Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Mittel für den Erwerb der Mining-Hardware sowie die erheblichen Betriebskosten (Strom, Kühlung) aus legitimen Quellen stammen, um Geldwäsche durch die Umwandlung illegaler Gelder in saubere Kryptoassets zu verhindern.
Falsch: Die Annahme, dass Miner generell als Virtual Asset Service Provider (VASP) eingestuft werden, ist nicht korrekt; laut FATF-Definition fallen Miner meist nur dann unter diesen Begriff, wenn sie zusätzliche Dienstleistungen wie den Tausch oder die Verwahrung für Dritte anbieten. Die Behauptung, UTXO-basierte Blockchains seien nicht verfolgbar, ist fachlich falsch, da gerade das UTXO-Modell durch Clustering-Heuristiken eine sehr präzise Analyse von Geldflüssen ermöglicht. Zudem existiert auf der Protokollebene der meisten Blockchains kein automatisierter Mechanismus durch Smart Contracts, der Identitätsprüfungen oder Sanktionsabgleiche für Mining-Belohnungen vornimmt; diese Verantwortung verbleibt bei den Finanzinstituten, die die Assets entgegennehmen.
Kernaussage: Frisch geschürfte Kryptoassets eliminieren zwar das Risiko einer belasteten Transaktionshistorie, erfordern jedoch eine tiefgehende Prüfung der Finanzierungsquelle des Mining-Betriebs zur Sicherstellung der AML-Konformität.
Incorrect
Richtig: Frisch geschürfte Kryptoassets, oft als Virgin Coins bezeichnet, entstehen direkt durch die Coinbase-Transaktion im Mining-Prozess. Da sie keine vorherige Transaktionshistorie auf der Blockchain besitzen, ist das Risiko einer Kontamination durch illegale Aktivitäten (Taint) in der Vergangenheit faktisch nicht vorhanden. Aus regulatorischer Sicht und im Rahmen der Sorgfaltspflichten verlagert sich der Fokus jedoch von der Transaktionsüberwachung hin zur Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth). Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Mittel für den Erwerb der Mining-Hardware sowie die erheblichen Betriebskosten (Strom, Kühlung) aus legitimen Quellen stammen, um Geldwäsche durch die Umwandlung illegaler Gelder in saubere Kryptoassets zu verhindern.
Falsch: Die Annahme, dass Miner generell als Virtual Asset Service Provider (VASP) eingestuft werden, ist nicht korrekt; laut FATF-Definition fallen Miner meist nur dann unter diesen Begriff, wenn sie zusätzliche Dienstleistungen wie den Tausch oder die Verwahrung für Dritte anbieten. Die Behauptung, UTXO-basierte Blockchains seien nicht verfolgbar, ist fachlich falsch, da gerade das UTXO-Modell durch Clustering-Heuristiken eine sehr präzise Analyse von Geldflüssen ermöglicht. Zudem existiert auf der Protokollebene der meisten Blockchains kein automatisierter Mechanismus durch Smart Contracts, der Identitätsprüfungen oder Sanktionsabgleiche für Mining-Belohnungen vornimmt; diese Verantwortung verbleibt bei den Finanzinstituten, die die Assets entgegennehmen.
Kernaussage: Frisch geschürfte Kryptoassets eliminieren zwar das Risiko einer belasteten Transaktionshistorie, erfordern jedoch eine tiefgehende Prüfung der Finanzierungsquelle des Mining-Betriebs zur Sicherstellung der AML-Konformität.
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Question 22 of 30
22. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank evaluiert die Zusammenarbeit mit einem neuen Partner, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) registriert ist. In den internen Dokumenten des Partners wird fast ausschliesslich der Begriff Kryptoassets verwendet, waehrend die FATF-Richtlinien und nationale Gesetze konsequent von virtuellen Vermoegenswerten sprechen. Welches ist die wichtigste regulatorische Begruendung fuer diese terminologische Unterscheidung, die der Compliance-Beauftragte bei der Risikobewertung des Partners und dessen Produktpalette beruecksichtigen muss?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermoegenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral. Diese Definition soll sicherstellen, dass alle digitalen Darstellungen von Werten, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden koennen, in den regulatorischen Rahmen fallen. Kryptoassets sind dabei lediglich eine technologische Unterkategorie, die auf Kryptografie und Distributed-Ledger-Technologie basiert. Durch die Verwendung des Begriffs virtuell werden auch zentralisierte digitale Vermoegenswerte erfasst, die keine Blockchain nutzen, aber dennoch erhebliche Geldwaescherisiken bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell lediglich der Abgrenzung zu physischen Rohstoffen oder der Einordnung als E-Geld dient, ist nicht korrekt, da virtuelle Vermoegenswerte oft explizit keine gesetzlichen Zahlungsmittel oder E-Geld darstellen. Die Annahme, der Begriff beziehe sich auf einen fehlenden intrinsischen Marktwert oder bilanzrechtliche Einschraenkungen, verkennt den Fokus der AML-Regulierung auf die Transferierbarkeit und das Missbrauchspotenzial. Ebenso ist die Beschraenkung auf Gaming-Oekosysteme falsch, da die regulatorische Definition gerade darauf abzielt, den breiten Finanzmarkt und Dienstleister (VASPs) zu erfassen, die am globalen Wirtschaftsverkehr teilnehmen.
Kernaussage: Die regulatorische Bezeichnung als virtueller Vermoegenswert gewaehrleistet Technologieneutralitaet und stellt sicher, dass alle uebertragbaren digitalen Werte unabhaengig von ihrer technischen Basis (wie Blockchain) der AML-Aufsicht unterliegen.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) verwendet den Begriff virtueller Vermoegenswert (Virtual Asset) bewusst technologieneutral. Diese Definition soll sicherstellen, dass alle digitalen Darstellungen von Werten, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden koennen, in den regulatorischen Rahmen fallen. Kryptoassets sind dabei lediglich eine technologische Unterkategorie, die auf Kryptografie und Distributed-Ledger-Technologie basiert. Durch die Verwendung des Begriffs virtuell werden auch zentralisierte digitale Vermoegenswerte erfasst, die keine Blockchain nutzen, aber dennoch erhebliche Geldwaescherisiken bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff virtuell lediglich der Abgrenzung zu physischen Rohstoffen oder der Einordnung als E-Geld dient, ist nicht korrekt, da virtuelle Vermoegenswerte oft explizit keine gesetzlichen Zahlungsmittel oder E-Geld darstellen. Die Annahme, der Begriff beziehe sich auf einen fehlenden intrinsischen Marktwert oder bilanzrechtliche Einschraenkungen, verkennt den Fokus der AML-Regulierung auf die Transferierbarkeit und das Missbrauchspotenzial. Ebenso ist die Beschraenkung auf Gaming-Oekosysteme falsch, da die regulatorische Definition gerade darauf abzielt, den breiten Finanzmarkt und Dienstleister (VASPs) zu erfassen, die am globalen Wirtschaftsverkehr teilnehmen.
Kernaussage: Die regulatorische Bezeichnung als virtueller Vermoegenswert gewaehrleistet Technologieneutralitaet und stellt sicher, dass alle uebertragbaren digitalen Werte unabhaengig von ihrer technischen Basis (wie Blockchain) der AML-Aufsicht unterliegen.
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Question 23 of 30
23. Question
Ein Senior-Compliance-Beauftragter Ihrer Bank erhält eine E-Mail der Geschäftsleitung bezüglich der geplanten Kooperation mit einem neuen Virtual-Asset-Dienstleister (VASP). In der Nachricht wird gefragt, warum in den regulatorischen Leitfäden der FATF konsequent von virtuellen Vermögenswerten gesprochen wird, während das Marketingmaterial des Partners ausschließlich den Begriff Kryptoassets verwendet. Welches ist die primäre regulatorische Begründung für die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte in den AML/CFT-Rahmenbedingungen?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), weil dieser technologieneutral formuliert ist. Während Kryptoassets spezifisch auf kryptographischen Verfahren und meist auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst der Begriff virtuelle Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann. Dies verhindert regulatorische Lücken, falls neue Technologien entstehen, die keine Blockchain nutzen, aber ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Der Ausschluss als gesetzliches Zahlungsmittel ist zwar ein Merkmal vieler virtueller Vermögenswerte, jedoch nicht der Hauptgrund für die Wahl der Terminologie; vielmehr geht es um die Breite der Erfassung. Die Behauptung, der Begriff diene primär der Abgrenzung von CBDCs, ist nicht korrekt, da digitale Zentralbankwährungen oft separat als digitale Form von Fiat-Geld reguliert werden und nicht unter die Standarddefinition für private virtuelle Vermögenswerte fallen. Die Verknüpfung mit dem Mining-Prozess ist ebenfalls falsch, da der Begriff virtuell gerade dazu dient, auch solche Vermögenswerte einzuschließen, die nicht durch Mining oder Proof-of-Work-Konsensmechanismen entstehen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte aufgrund seiner Technologieneutralität, um sicherzustellen, dass alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer zugrunde liegenden Technologie reguliert werden können.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), weil dieser technologieneutral formuliert ist. Während Kryptoassets spezifisch auf kryptographischen Verfahren und meist auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, umfasst der Begriff virtuelle Vermögenswerte jede digitale Darstellung eines Wertes, die digital gehandelt oder übertragen werden kann. Dies verhindert regulatorische Lücken, falls neue Technologien entstehen, die keine Blockchain nutzen, aber ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Der Ausschluss als gesetzliches Zahlungsmittel ist zwar ein Merkmal vieler virtueller Vermögenswerte, jedoch nicht der Hauptgrund für die Wahl der Terminologie; vielmehr geht es um die Breite der Erfassung. Die Behauptung, der Begriff diene primär der Abgrenzung von CBDCs, ist nicht korrekt, da digitale Zentralbankwährungen oft separat als digitale Form von Fiat-Geld reguliert werden und nicht unter die Standarddefinition für private virtuelle Vermögenswerte fallen. Die Verknüpfung mit dem Mining-Prozess ist ebenfalls falsch, da der Begriff virtuell gerade dazu dient, auch solche Vermögenswerte einzuschließen, die nicht durch Mining oder Proof-of-Work-Konsensmechanismen entstehen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden nutzen den Begriff virtuelle Vermögenswerte aufgrund seiner Technologieneutralität, um sicherzustellen, dass alle digitalen Wertdarstellungen unabhängig von ihrer zugrunde liegenden Technologie reguliert werden können.
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Question 24 of 30
24. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank prüft die Zusammenarbeit mit einem neuen Partner, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) auftritt. Der Partner betont in seinen Unterlagen, dass er ausschließlich mit frisch geschürften (virgin) Kryptoassets handelt, um das Risiko von Verbindungen zu illegalen Wallets zu minimieren. Während der Due Diligence stellt das Compliance-Team fest, dass in internationalen Richtlinien wie denen der FATF konsequent der Begriff virtuelle Vermögenswerte statt Kryptoassets verwendet wird. Welcher der folgenden Gründe beschreibt am besten die regulatorische Absicht hinter dieser spezifischen Terminologie?
Correct
Richtig: Die FATF und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff stellt sicher, dass nicht nur Kryptoassets, die auf einer Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren, erfasst werden, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen digitalen Wertformen, die möglicherweise keine Kryptografie im klassischen Sinne nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff primär zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient, greift zu kurz, da dies auch mit spezifischeren Begriffen möglich wäre; das Hauptziel ist die Breite der Erfassung. Die Behauptung, zentralisierte Systeme sollten ausgeschlossen werden, ist falsch, da die VASP-Definition gerade darauf abzielt, Intermediäre in sowohl zentralisierten als auch dezentralen Strukturen zu regulieren. Auch die Unterscheidung zwischen Stablecoins und CBDCs ist nicht der Grund für den Begriff virtuell, da CBDCs oft als digitale Form von Zentralbankgeld eine eigene regulatorische Kategorie bilden und Stablecoins meist unter beide Definitionen (virtuell und Krypto) fallen.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der Nutzung einer Blockchain abzudecken.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um eine technologieneutrale Definition zu gewährleisten. Dieser Oberbegriff stellt sicher, dass nicht nur Kryptoassets, die auf einer Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren, erfasst werden, sondern alle digitalen Darstellungen von Werten, die gehandelt oder übertragen werden können. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen digitalen Wertformen, die möglicherweise keine Kryptografie im klassischen Sinne nutzen, aber dennoch ähnliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen.
Falsch: Die Argumentation, dass der Begriff primär zur Abgrenzung von Fiat-Währungen dient, greift zu kurz, da dies auch mit spezifischeren Begriffen möglich wäre; das Hauptziel ist die Breite der Erfassung. Die Behauptung, zentralisierte Systeme sollten ausgeschlossen werden, ist falsch, da die VASP-Definition gerade darauf abzielt, Intermediäre in sowohl zentralisierten als auch dezentralen Strukturen zu regulieren. Auch die Unterscheidung zwischen Stablecoins und CBDCs ist nicht der Grund für den Begriff virtuell, da CBDCs oft als digitale Form von Zentralbankgeld eine eigene regulatorische Kategorie bilden und Stablecoins meist unter beide Definitionen (virtuell und Krypto) fallen.
Kernaussage: Die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte durch Regulierungsbehörden dient der Technologieneutralität, um alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der Nutzung einer Blockchain abzudecken.
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Question 25 of 30
25. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international tätigen Bank evaluiert die regulatorischen Anforderungen für die Zusammenarbeit mit einem neuen Virtual Asset Service Provider (VASP). Bei der Durchsicht der FATF-Empfehlungen stellt er fest, dass konsequent der Begriff Virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) anstelle von Kryptoasset verwendet wird. Was ist der primäre regulatorische Grund für diese spezifische Wortwahl der FATF im Vergleich zu technologisch spezifischeren Begriffen?
Correct
Richtig: Die FATF (Financial Action Task Force) verwendet den Begriff Virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst, um eine technologieneutrale Regulierung zu schaffen. Während Kryptoasset eine spezifische technologische Grundlage wie Kryptographie oder Blockchain impliziert, ist die Definition eines virtuellen Vermögenswerts breiter gefasst. Sie konzentriert sich auf die Funktion – eine digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dies stellt sicher, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen auch dann wirksam bleiben, wenn neue Technologien entstehen, die nicht auf klassischen kryptographischen Verfahren basieren.
Falsch: Der Ansatz, Stablecoins oder CBDCs grundsätzlich auszuschließen, ist nicht der Grund für die Wortwahl; tatsächlich fallen viele Stablecoins unter die Definition virtueller Vermögenswerte, sofern sie die FATF-Kriterien erfüllen. Die Argumentation bezüglich des inneren Wertes oder der Einstufung als bloße Schuldverschreibung verkennt den regulatorischen Fokus auf die Übertragbarkeit und das damit verbundene Geldwäscherisiko. Auch die Gleichsetzung mit E-Geld ist nicht das Ziel, da virtuelle Vermögenswerte in vielen regulatorischen Rahmenwerken, wie beispielsweise der MiCA-Verordnung in der EU, explizit von traditionellem E-Geld abgegrenzt werden, um deren spezifischen Risiken gerecht zu werden.
Kernaussage: Die Bezeichnung Virtueller Vermögenswert gewährleistet die technologische Neutralität und Zukunftssicherheit der Regulierung, indem sie den funktionalen Nutzen statt der zugrunde liegenden Technologie in den Vordergrund stellt.
Incorrect
Richtig: Die FATF (Financial Action Task Force) verwendet den Begriff Virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst, um eine technologieneutrale Regulierung zu schaffen. Während Kryptoasset eine spezifische technologische Grundlage wie Kryptographie oder Blockchain impliziert, ist die Definition eines virtuellen Vermögenswerts breiter gefasst. Sie konzentriert sich auf die Funktion – eine digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt, übertragen oder für Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dies stellt sicher, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen auch dann wirksam bleiben, wenn neue Technologien entstehen, die nicht auf klassischen kryptographischen Verfahren basieren.
Falsch: Der Ansatz, Stablecoins oder CBDCs grundsätzlich auszuschließen, ist nicht der Grund für die Wortwahl; tatsächlich fallen viele Stablecoins unter die Definition virtueller Vermögenswerte, sofern sie die FATF-Kriterien erfüllen. Die Argumentation bezüglich des inneren Wertes oder der Einstufung als bloße Schuldverschreibung verkennt den regulatorischen Fokus auf die Übertragbarkeit und das damit verbundene Geldwäscherisiko. Auch die Gleichsetzung mit E-Geld ist nicht das Ziel, da virtuelle Vermögenswerte in vielen regulatorischen Rahmenwerken, wie beispielsweise der MiCA-Verordnung in der EU, explizit von traditionellem E-Geld abgegrenzt werden, um deren spezifischen Risiken gerecht zu werden.
Kernaussage: Die Bezeichnung Virtueller Vermögenswert gewährleistet die technologische Neutralität und Zukunftssicherheit der Regulierung, indem sie den funktionalen Nutzen statt der zugrunde liegenden Technologie in den Vordergrund stellt.
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Question 26 of 30
26. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international agierenden Bank führt eine Due-Diligence-Prüfung für eine neue Partnerschaft mit einem Virtual Asset Service Provider (VASP) durch. Im Rahmen der Risikoanalyse muss der Beauftragte den Vorstand darüber aufklären, warum in den FATF-Leitlinien und den darauf basierenden nationalen Gesetzen konsequent von virtuellen Vermögenswerten statt von Kryptoassets gesprochen wird. Welcher der folgenden Gründe ist die primäre regulatorische Rechtfertigung für diese terminologische Festlegung?
Correct
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um das Prinzip der technologischen Neutralität zu wahren. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die auf anderen oder zukünftigen Technologien basieren könnten, sofern sie handelbar oder übertragbar sind und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können. Dies verhindert regulatorische Lücken, die entstehen würden, wenn sich die Definition nur auf Kryptoassets im engeren Sinne beziehen würde.
Falsch: Die Argumentation, dass die Wortwahl lediglich der Imagepflege dient oder negative Assoziationen mit dem Begriff Krypto vermeiden soll, ist regulatorisch nicht haltbar, da Gesetzestexte auf rechtlicher Präzision und nicht auf Marketingaspekten basieren. Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich ausschließlich auf wertstabile Einheiten wie Stablecoins, ist faktisch falsch, da die Definition explizit auch volatile Assets umfasst. Ebenso ist die Annahme unzutreffend, dass der Begriff eine Trennung zwischen zentralisierten und dezentralen Systemen herbeiführen soll; vielmehr ist das Ziel, beide Strukturen unter einer einheitlichen Aufsicht zusammenzuführen, sofern sie die funktionalen Kriterien eines Vermögenswertes erfüllen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber Kryptoassets, um durch technologische Neutralität eine umfassende und zukunftssichere Aufsicht über alle digitalen Werttransferformen zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: Die Financial Action Task Force (FATF) und andere Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets), um das Prinzip der technologischen Neutralität zu wahren. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der regulatorische Rahmen nicht auf eine spezifische Technologie wie die Blockchain oder kryptographische Verfahren beschränkt ist. Dadurch werden auch digitale Darstellungen von Werten erfasst, die auf anderen oder zukünftigen Technologien basieren könnten, sofern sie handelbar oder übertragbar sind und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können. Dies verhindert regulatorische Lücken, die entstehen würden, wenn sich die Definition nur auf Kryptoassets im engeren Sinne beziehen würde.
Falsch: Die Argumentation, dass die Wortwahl lediglich der Imagepflege dient oder negative Assoziationen mit dem Begriff Krypto vermeiden soll, ist regulatorisch nicht haltbar, da Gesetzestexte auf rechtlicher Präzision und nicht auf Marketingaspekten basieren. Die Behauptung, virtuelle Vermögenswerte bezögen sich ausschließlich auf wertstabile Einheiten wie Stablecoins, ist faktisch falsch, da die Definition explizit auch volatile Assets umfasst. Ebenso ist die Annahme unzutreffend, dass der Begriff eine Trennung zwischen zentralisierten und dezentralen Systemen herbeiführen soll; vielmehr ist das Ziel, beide Strukturen unter einer einheitlichen Aufsicht zusammenzuführen, sofern sie die funktionalen Kriterien eines Vermögenswertes erfüllen.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber Kryptoassets, um durch technologische Neutralität eine umfassende und zukunftssichere Aufsicht über alle digitalen Werttransferformen zu gewährleisten.
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Question 27 of 30
27. Question
Ein Compliance-Analyst einer internationalen Bank prüft die Transaktionshistorie eines Neukunden, der angibt, sein Vermögen durch das Mining von Kryptoassets und den frühen Erwerb von verschiedenen digitalen Token aufgebaut zu haben. Bei der Analyse der eingehenden Zahlungen von einem Virtual Asset Service Provider (VASP) stellt der Analyst fest, dass ein erheblicher Teil der Mittel aus Quellen stammt, die nicht auf einer Blockchain basieren, aber dennoch als virtuelle Vermögenswerte deklariert wurden. Warum bevorzugen Regulierungsbehörden wie die FATF in ihren Richtlinien den Begriff virtueller Vermögenswert gegenüber dem spezifischeren Begriff Kryptoasset, und welche Bedeutung hat dies für die Risikobewertung?
Correct
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset), weil dieser technologieneutral ist. Er ist bewusst weit gefasst, um jede digitale Darstellung eines Wertes abzudecken, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke verwendet werden kann. Dies stellt sicher, dass die AML-Regulierungen nicht nur für Blockchain-basierte Kryptoassets gelten, sondern auch für zukünftige Technologien oder zentralisierte digitale Werte, die keine Blockchain nutzen. Für einen VASP bedeutet dies, dass die regulatorischen Anforderungen unabhängig von der spezifischen technischen Architektur des Assets bestehen bleiben.
Falsch: Die Behauptung, der Begriff beziehe sich nur auf Stablecoins oder CBDCs, ist falsch, da die Definition gerade darauf abzielt, eine breite Palette von Assets abzudecken, wobei CBDCs oft sogar gesondert als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Die Annahme, dass die Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut die Nutzung von Mixern legitimiert, ist rechtlich nicht haltbar, da Mixer primär als Instrument zur Verschleierung der Herkunft dienen und das Geldwäsche-Risiko massiv erhöhen. Auch die Idee, dass die Terminologie primär der Abgrenzung von CBDCs dient, um diese von Sorgfaltspflichten zu befreien, ist unzutreffend, da für staatliche Digitalwährungen ebenfalls strenge regulatorische Rahmenbedingungen gelten.
Kernaussage: Die technologieneutrale Definition als virtueller Vermögenswert verhindert Regulierungslücken und stellt sicher, dass alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie den AML-Vorgaben unterliegen.
Incorrect
Richtig: Die FATF und andere internationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset), weil dieser technologieneutral ist. Er ist bewusst weit gefasst, um jede digitale Darstellung eines Wertes abzudecken, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke verwendet werden kann. Dies stellt sicher, dass die AML-Regulierungen nicht nur für Blockchain-basierte Kryptoassets gelten, sondern auch für zukünftige Technologien oder zentralisierte digitale Werte, die keine Blockchain nutzen. Für einen VASP bedeutet dies, dass die regulatorischen Anforderungen unabhängig von der spezifischen technischen Architektur des Assets bestehen bleiben.
Falsch: Die Behauptung, der Begriff beziehe sich nur auf Stablecoins oder CBDCs, ist falsch, da die Definition gerade darauf abzielt, eine breite Palette von Assets abzudecken, wobei CBDCs oft sogar gesondert als digitale Form von Fiat-Währungen betrachtet werden. Die Annahme, dass die Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut die Nutzung von Mixern legitimiert, ist rechtlich nicht haltbar, da Mixer primär als Instrument zur Verschleierung der Herkunft dienen und das Geldwäsche-Risiko massiv erhöhen. Auch die Idee, dass die Terminologie primär der Abgrenzung von CBDCs dient, um diese von Sorgfaltspflichten zu befreien, ist unzutreffend, da für staatliche Digitalwährungen ebenfalls strenge regulatorische Rahmenbedingungen gelten.
Kernaussage: Die technologieneutrale Definition als virtueller Vermögenswert verhindert Regulierungslücken und stellt sicher, dass alle digitalen Wertübertragungen unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie den AML-Vorgaben unterliegen.
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Question 28 of 30
28. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank analysiert ein Kundenkonto, auf das regelmaessig Zahlungen von einer Krypto-Mining-Plattform eingehen. Der Kunde behauptet, die Mittel stammten ausschliesslich aus selbst betriebenen Mining-Aktivitaeten. Bei der Analyse der Blockchain-Daten stellt der Compliance-Beauftragte fest, dass es sich bei den empfangenen Einheiten um frisch geschuerfte Coins handelt, die direkt aus der Coinbase-Transaktion eines Blocks stammen. Warum wird dieser spezifische Typ von Kryptoassets im Rahmen einer Risikobewertung oft anders eingestuft als Kryptoassets, die bereits mehrfach zwischen verschiedenen Wallets transferiert wurden?
Correct
Richtig: Frisch geschuerfte Kryptoassets, die direkt aus einer sogenannten Coinbase-Transaktion stammen, haben keine vorherige Transaktionshistorie im Ledger. Aus Sicht der Geldwaeschepraevention (AML) ist dies vorteilhaft, da das Risiko einer Kontaminierung durch illegale Voraktivitaeten, wie etwa die Nutzung in Darknet-Maerkten oder durch sanktionierte Akteure, ausgeschlossen werden kann. Die Herkunft der Mittel (Source of Funds) ist in diesem Fall technisch eindeutig auf den Mining-Prozess zurueckzufuehren, was die Due-Diligence-Pruefung im Vergleich zu Token mit komplexer Historie vereinfacht.
Falsch: Die Annahme, dass Miner grundsaetzlich als regulierte Finanzinstitute agieren und eine KYC-Pruefung auf Block-Ebene durchfuehren, ist faktisch falsch, da Mining ein technischer Konsensmechanismus ist und keine kundenbezogene Dienstleistung im Sinne klassischer VASPs darstellt. Die Verwendung des Begriffs virtueller Vermoegenswert durch Regulierungsbehoerden wie die FATF dient der technologischen Neutralitaet und weitet die Aufsicht aus, anstatt digitale Ertraege von AML-Pruefungen zu befreien. Zudem ist die Behauptung, das Blockchain-Protokoll wuerde eine automatische Identitaetspruefung erzwingen, unzutreffend, da Blockchains auf kryptographischen Adressen basieren und Identitaetspruefungen erst auf der Ebene der Dienstleister (VASPs) stattfinden.
Kernaussage: Frisch geschuerfte Kryptoassets gelten als risikoaermer, da ihre fehlende Transaktionshistorie eine direkte Verknuepfung mit frueheren kriminellen Aktivitaeten im Netzwerk ausschliesst.
Incorrect
Richtig: Frisch geschuerfte Kryptoassets, die direkt aus einer sogenannten Coinbase-Transaktion stammen, haben keine vorherige Transaktionshistorie im Ledger. Aus Sicht der Geldwaeschepraevention (AML) ist dies vorteilhaft, da das Risiko einer Kontaminierung durch illegale Voraktivitaeten, wie etwa die Nutzung in Darknet-Maerkten oder durch sanktionierte Akteure, ausgeschlossen werden kann. Die Herkunft der Mittel (Source of Funds) ist in diesem Fall technisch eindeutig auf den Mining-Prozess zurueckzufuehren, was die Due-Diligence-Pruefung im Vergleich zu Token mit komplexer Historie vereinfacht.
Falsch: Die Annahme, dass Miner grundsaetzlich als regulierte Finanzinstitute agieren und eine KYC-Pruefung auf Block-Ebene durchfuehren, ist faktisch falsch, da Mining ein technischer Konsensmechanismus ist und keine kundenbezogene Dienstleistung im Sinne klassischer VASPs darstellt. Die Verwendung des Begriffs virtueller Vermoegenswert durch Regulierungsbehoerden wie die FATF dient der technologischen Neutralitaet und weitet die Aufsicht aus, anstatt digitale Ertraege von AML-Pruefungen zu befreien. Zudem ist die Behauptung, das Blockchain-Protokoll wuerde eine automatische Identitaetspruefung erzwingen, unzutreffend, da Blockchains auf kryptographischen Adressen basieren und Identitaetspruefungen erst auf der Ebene der Dienstleister (VASPs) stattfinden.
Kernaussage: Frisch geschuerfte Kryptoassets gelten als risikoaermer, da ihre fehlende Transaktionshistorie eine direkte Verknuepfung mit frueheren kriminellen Aktivitaeten im Netzwerk ausschliesst.
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Question 29 of 30
29. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer Bank analysiert die regulatorischen Leitlinien der FATF im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit neuen Finanztechnologie-Unternehmen. Er bemerkt, dass die FATF konsequent den Begriff virtueller Vermoegenswert (Virtual Asset) verwendet, waehrend in der Branche meist von Kryptoassets die Rede ist. Welcher Grund ist massgeblich fuer diese spezifische Terminologiewahl der Regulierungsbehoerden im Kontext der Geldwaeschebekaempfung?
Correct
Richtig: Die FATF (Financial Action Task Force) verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst, um eine technologieneutrale Regulierung zu gewaehrleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die AML/CFT-Verpflichtungen nicht nur fuer Blockchain-basierte Kryptoassets gelten, sondern fuer jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dies schliesst auch Technologien ein, die heute noch nicht existieren oder nicht auf einer Distributed-Ledger-Technologie basieren, wodurch regulatorische Luecken vermieden werden.
Falsch: Der Ansatz, den Begriff Kryptoasset nur auf dezentrale Waehrungen zu beschraenken, ist fachlich nicht korrekt, da auch Stablecoins oft als Kryptoassets klassifiziert werden; die regulatorische Wahl von virtuell zielt jedoch auf die Breite der Anwendung ab. Die Vermutung, dass virtuell einen fehlenden intrinsischen Wert impliziert, ist falsch, da Regulierungsbehoerden gerade den wirtschaftlichen Wert und dessen Transferpotenzial fuer Geldwaesche adressieren. Die psychologische Wirkung oder die Vermeidung negativer Konnotationen des Wortes Krypto ist kein juristischer oder regulatorischer Standard fuer die Definition von Compliance-Rahmenwerken.
Kernaussage: Die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert wird von Regulierungsbehoerden gewaehlt, um Technologieneutralitaet zu wahren und alle digitalen Wertuebertragungen unabhaengig von der Blockchain-Nutzung zu erfassen.
Incorrect
Richtig: Die FATF (Financial Action Task Force) verwendet den Begriff virtueller Vermögenswert (Virtual Asset) bewusst, um eine technologieneutrale Regulierung zu gewaehrleisten. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die AML/CFT-Verpflichtungen nicht nur fuer Blockchain-basierte Kryptoassets gelten, sondern fuer jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt, uebertragen oder fuer Zahlungs- und Investitionszwecke genutzt werden kann. Dies schliesst auch Technologien ein, die heute noch nicht existieren oder nicht auf einer Distributed-Ledger-Technologie basieren, wodurch regulatorische Luecken vermieden werden.
Falsch: Der Ansatz, den Begriff Kryptoasset nur auf dezentrale Waehrungen zu beschraenken, ist fachlich nicht korrekt, da auch Stablecoins oft als Kryptoassets klassifiziert werden; die regulatorische Wahl von virtuell zielt jedoch auf die Breite der Anwendung ab. Die Vermutung, dass virtuell einen fehlenden intrinsischen Wert impliziert, ist falsch, da Regulierungsbehoerden gerade den wirtschaftlichen Wert und dessen Transferpotenzial fuer Geldwaesche adressieren. Die psychologische Wirkung oder die Vermeidung negativer Konnotationen des Wortes Krypto ist kein juristischer oder regulatorischer Standard fuer die Definition von Compliance-Rahmenwerken.
Kernaussage: Die Bezeichnung virtueller Vermoegenswert wird von Regulierungsbehoerden gewaehlt, um Technologieneutralitaet zu wahren und alle digitalen Wertuebertragungen unabhaengig von der Blockchain-Nutzung zu erfassen.
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Question 30 of 30
30. Question
Ein Compliance-Beauftragter einer international agierenden Bank führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen neuen Geschäftspartner durch, der als Virtual Asset Service Provider (VASP) lizenziert ist. In den Unterlagen wird detailliert beschrieben, dass das Unternehmen sowohl klassische Kryptoassets als auch zentralisierte digitale Gutscheinsysteme verwaltet, die nicht auf einer Blockchain basieren. Bei der Erstellung des Risikoberichts muss der Beauftragte darlegen, warum die regulatorischen Anforderungen der FATF für diesen Partner gelten, obwohl ein Teil der Vermögenswerte technisch gesehen keine Kryptoassets sind. Was ist der entscheidende Grund für die Verwendung des Begriffs virtuelle Vermögenswerte in den globalen AML-Standards?
Correct
Richtig: Die FATF (Financial Action Task Force) und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst, um eine Technologieneutralität zu wahren. Während Kryptoassets spezifisch auf kryptographischen Verfahren und meist auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, ist der Begriff der virtuellen Vermögenswerte weiter gefasst. Er stellt sicher, dass jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird, unter die AML/CFT-Regulierung fällt, unabhängig davon, ob eine Blockchain verwendet wird oder nicht. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen technologischen Entwicklungen.
Falsch: Die Annahme, der Begriff diene primär der Abgrenzung zu CBDCs, ist nicht korrekt, da CBDCs oft separat als digitale Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln behandelt werden und die Definition virtueller Vermögenswerte weit darüber hinausgeht. Die Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut ist eine steuerliche oder bilanzielle Klassifizierung, die nichts mit der bewussten terminologischen Wahl zur Schließung von AML-Lücken zu tun hat. Die Herleitung aus dem Bereich der Videospiele ist zwar historisch interessant, erklärt jedoch nicht die aktuelle regulatorische Strategie der funktionalen Äquivalenz, bei der es auf die wirtschaftliche Funktion und nicht auf die historische Herkunft ankommt.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber Kryptoassets, um durch Technologieneutralität sicherzustellen, dass alle digitalen Transferwerte unabhängig von ihrer technischen Basis reguliert werden können.
Incorrect
Richtig: Die FATF (Financial Action Task Force) und nationale Regulierungsbehörden verwenden den Begriff virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets) bewusst, um eine Technologieneutralität zu wahren. Während Kryptoassets spezifisch auf kryptographischen Verfahren und meist auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren, ist der Begriff der virtuellen Vermögenswerte weiter gefasst. Er stellt sicher, dass jede digitale Darstellung von Wert, die digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt wird, unter die AML/CFT-Regulierung fällt, unabhängig davon, ob eine Blockchain verwendet wird oder nicht. Dies verhindert Regulierungslücken bei zukünftigen technologischen Entwicklungen.
Falsch: Die Annahme, der Begriff diene primär der Abgrenzung zu CBDCs, ist nicht korrekt, da CBDCs oft separat als digitale Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln behandelt werden und die Definition virtueller Vermögenswerte weit darüber hinausgeht. Die Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut ist eine steuerliche oder bilanzielle Klassifizierung, die nichts mit der bewussten terminologischen Wahl zur Schließung von AML-Lücken zu tun hat. Die Herleitung aus dem Bereich der Videospiele ist zwar historisch interessant, erklärt jedoch nicht die aktuelle regulatorische Strategie der funktionalen Äquivalenz, bei der es auf die wirtschaftliche Funktion und nicht auf die historische Herkunft ankommt.
Kernaussage: Regulierungsbehörden bevorzugen den Begriff virtuelle Vermögenswerte gegenüber Kryptoassets, um durch Technologieneutralität sicherzustellen, dass alle digitalen Transferwerte unabhängig von ihrer technischen Basis reguliert werden können.