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Question 1 of 30
1. Question
Sie sind als interner Revisor bei einem schnell wachsenden Fintech-Unternehmen tätig, das eine App für Peer-to-Peer-Zahlungen und Devisenhandel betreibt. Bei der Analyse des Jahresabschlusses stellen Sie fest, dass die Debitorenumschlagshäufigkeit im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft angestiegen ist, was auf eine extrem schnelle Begleichung von Forderungen hindeutet. Gleichzeitig zeigt die vertikale Analyse, dass die ‘sonstigen betrieblichen Erträge’ nun 15 % des Gesamtumsatzes ausmachen, weit über dem Branchendurchschnitt von 2 %. In einer Nachricht an den Chief Compliance Officer äußern Sie Bedenken hinsichtlich der Validität dieser Daten. Welche Vorgehensweise ist aus Sicht der internen Revision und der AML-Compliance am angemessensten, um diese Anomalien zu untersuchen?
Correct
Richtig: Eine ungewöhnlich hohe Debitorenumschlagshäufigkeit in Kombination mit anomalen sonstigen Erträgen kann im Fintech-Sektor ein Warnsignal für Wash-Trading oder die Verschleierung von Geldwäscheaktivitäten sein. Während eine hohe Umschlagshäufigkeit oberflächlich als effizientes Forderungsmanagement erscheint, muss die interne Revision prüfen, ob die zugrunde liegenden Transaktionen eine wirtschaftliche Substanz haben oder lediglich dazu dienen, illegale Gelder durch das System zu schleusen. Gemäß den IIA-Standards zur gebotenen professionellen Sorgfalt und den AML-Richtlinien zur Identifizierung der Vermögensquelle (Source of Wealth/Funds) ist bei solchen statistischen Ausreißern eine detaillierte Einzelfallprüfung der Belege und der wirtschaftlich Berechtigten zwingend erforderlich.
Falsch: Die Interpretation der Kennzahlen als reiner Effizienzindikator greift zu kurz, da sie das spezifische Risiko fiktiver Transaktionen zur Geldwäsche ignoriert. Eine horizontale Analyse zur bloßen Glättung von Erträgen würde die Identifizierung von Compliance-Risiken aktiv verhindern, anstatt sie aufzudecken. Die Empfehlung, Due-Diligence-Anforderungen aufgrund schneller Zahlungen zu reduzieren, ist fachlich falsch, da gerade bei Geldwäschemodellen oft Wert auf eine schnelle Abwicklung gelegt wird, um die Verweildauer der Gelder im System zu minimieren und Entdeckungsrisiken zu senken.
Kernaussage: Finanzkennzahlen dürfen in der internen Revision nicht isoliert als Effizienzmaße betrachtet werden, sondern müssen stets auf ihre Plausibilität hinsichtlich potenzieller Geldwäsche- und Betrugsmuster hinterfragt werden.
Incorrect
Richtig: Eine ungewöhnlich hohe Debitorenumschlagshäufigkeit in Kombination mit anomalen sonstigen Erträgen kann im Fintech-Sektor ein Warnsignal für Wash-Trading oder die Verschleierung von Geldwäscheaktivitäten sein. Während eine hohe Umschlagshäufigkeit oberflächlich als effizientes Forderungsmanagement erscheint, muss die interne Revision prüfen, ob die zugrunde liegenden Transaktionen eine wirtschaftliche Substanz haben oder lediglich dazu dienen, illegale Gelder durch das System zu schleusen. Gemäß den IIA-Standards zur gebotenen professionellen Sorgfalt und den AML-Richtlinien zur Identifizierung der Vermögensquelle (Source of Wealth/Funds) ist bei solchen statistischen Ausreißern eine detaillierte Einzelfallprüfung der Belege und der wirtschaftlich Berechtigten zwingend erforderlich.
Falsch: Die Interpretation der Kennzahlen als reiner Effizienzindikator greift zu kurz, da sie das spezifische Risiko fiktiver Transaktionen zur Geldwäsche ignoriert. Eine horizontale Analyse zur bloßen Glättung von Erträgen würde die Identifizierung von Compliance-Risiken aktiv verhindern, anstatt sie aufzudecken. Die Empfehlung, Due-Diligence-Anforderungen aufgrund schneller Zahlungen zu reduzieren, ist fachlich falsch, da gerade bei Geldwäschemodellen oft Wert auf eine schnelle Abwicklung gelegt wird, um die Verweildauer der Gelder im System zu minimieren und Entdeckungsrisiken zu senken.
Kernaussage: Finanzkennzahlen dürfen in der internen Revision nicht isoliert als Effizienzmaße betrachtet werden, sondern müssen stets auf ihre Plausibilität hinsichtlich potenzieller Geldwäsche- und Betrugsmuster hinterfragt werden.
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Question 2 of 30
2. Question
Während einer Prüfung der Onboarding-Prozesse bei der Neobank FinTech-Alpha stößt ein interner Prüfer auf das Konto der Global Trade Holding, einer Gesellschaft mit Sitz in einer Hochrisiko-Jurisdiktion. Die Eigentümerstruktur erstreckt sich über drei Ebenen von zwischengeschalteten Briefkastengesellschaften, wobei die letztlich wirtschaftlich berechtigte Person (UBO) erst durch eine manuelle Recherche identifiziert wurde. Der Prüfer stellt fest, dass zwar Identitätsdokumente vorliegen, aber die Plausibilität der Vermögensquelle (Source of Wealth) im Verhältnis zur komplexen Struktur nicht detailliert dokumentiert wurde. Welches Vorgehen ist im Rahmen der internen Revision am angemessensten, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu bewerten?
Correct
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen und Kunden aus Hochrisiko-Jurisdiktionen reicht eine rein formale Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) nicht aus. Die interne Revision muss sicherstellen, dass die Fachabteilung die wirtschaftliche Logik hinter der Struktur sowie die Herkunft des Vermögens (Source of Wealth) kritisch hinterfragt hat. Gemäß den Standards für verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich, die belegt, dass das Risiko nicht nur erkannt, sondern durch tiefgreifende Analysen der Vermögensquelle und der Unternehmensstruktur angemessen adressiert wurde.
Falsch: Die ausschließliche Verlassenschaft auf Handelsregisterauszüge ist unzureichend, da diese in Hochrisiko-Ländern oft keine ausreichende Transparenz bieten und die wahre Kontrolle verschleiern können. Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige detaillierte Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine Einzelfallentscheidung auf Basis der EDD-Ergebnisse verlangt. Die Beschränkung der Prüfung auf die Transaktionsüberwachung der letzten 90 Tage ist fehlerhaft, da die Identifizierung des UBO und die Prüfung der Vermögensherkunft strukturelle Anforderungen des Onboarding-Prozesses sind, die unabhängig vom aktuellen Transaktionsverhalten erfüllt sein müssen.
Kernaussage: Die interne Revision muss bei komplexen Strukturen verifizieren, dass die verstärkten Sorgfaltspflichten durch eine plausible Verknüpfung von Vermögensherkunft und Unternehmenszweck erfüllt wurden.
Incorrect
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen und Kunden aus Hochrisiko-Jurisdiktionen reicht eine rein formale Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) nicht aus. Die interne Revision muss sicherstellen, dass die Fachabteilung die wirtschaftliche Logik hinter der Struktur sowie die Herkunft des Vermögens (Source of Wealth) kritisch hinterfragt hat. Gemäß den Standards für verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich, die belegt, dass das Risiko nicht nur erkannt, sondern durch tiefgreifende Analysen der Vermögensquelle und der Unternehmensstruktur angemessen adressiert wurde.
Falsch: Die ausschließliche Verlassenschaft auf Handelsregisterauszüge ist unzureichend, da diese in Hochrisiko-Ländern oft keine ausreichende Transparenz bieten und die wahre Kontrolle verschleiern können. Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige detaillierte Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine Einzelfallentscheidung auf Basis der EDD-Ergebnisse verlangt. Die Beschränkung der Prüfung auf die Transaktionsüberwachung der letzten 90 Tage ist fehlerhaft, da die Identifizierung des UBO und die Prüfung der Vermögensherkunft strukturelle Anforderungen des Onboarding-Prozesses sind, die unabhängig vom aktuellen Transaktionsverhalten erfüllt sein müssen.
Kernaussage: Die interne Revision muss bei komplexen Strukturen verifizieren, dass die verstärkten Sorgfaltspflichten durch eine plausible Verknüpfung von Vermögensherkunft und Unternehmenszweck erfüllt wurden.
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Question 3 of 30
3. Question
Ein Fintech-Unternehmen möchte ein neues Firmenkonto für eine Holdinggesellschaft eröffnen, die ihren Sitz in einer Gerichtsbarkeit mit niedrigen Steuersätzen hat. Die Eigentümerstruktur ist vielschichtig und umfasst mehrere zwischengeschaltete Gesellschaften in verschiedenen Offshore-Finanzzentren. Der potenzielle Kunde hat grundlegende Gründungsunterlagen eingereicht, aber die Identität der natürlichen Personen, die letztendlich die Kontrolle ausüben, ist nicht unmittelbar ersichtlich. Was ist der nächste beste Schritt für den Compliance-Beauftragten, um die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich des wirtschaftlichen Eigentums (UBO) zu erfüllen?
Correct
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen und der Beteiligung von Offshore-Gesellschaften besteht ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche. Gemäß den AML-Richtlinien muss in solchen Fällen eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence – EDD) durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Identifizierung der natürlichen Personen (wirtschaftlich Berechtigte), die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Zudem ist die Verifizierung der Mittelherkunft (Source of Funds) und der Vermögensherkunft (Source of Wealth) essenziell, um sicherzustellen, dass die Gelder nicht aus illegalen Aktivitäten stammen. Die Identifizierung des UBO ist ein Kernbestandteil der regulatorischen Anforderungen zur Transparenz im Finanzsektor.
Falsch: Die bloße Verlassenschaft auf Erklärungen Dritter, wie etwa eines Rechtsbeistands, ohne eigenständige Verifizierung der Dokumente reicht bei Vorliegen von Hochrisiko-Indikatoren nicht aus, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Eine Einstufung in ein mittleres Risiko oder die Anwendung von Standard-Sorgfaltspflichten ignoriert die spezifischen Warnsignale (Red Flags), die durch die komplexe Offshore-Struktur und die mangelnde Transparenz gegeben sind. Die Beschränkung der Dokumentenprüfung auf die oberste Holdinggesellschaft vernachlässigt die Notwendigkeit, die gesamte Eigentumskette bis zum letztendlichen wirtschaftlich Berechtigten zu durchleuchten, was eine Umgehung der AML-Vorschriften durch Verschleierung ermöglichen könnte.
Kernaussage: Bei undurchsichtigen Unternehmensstrukturen und Offshore-Bezügen ist die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten durch verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen zwingend erforderlich, um die Integrität des Finanzsystems zu wahren.
Incorrect
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen und der Beteiligung von Offshore-Gesellschaften besteht ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche. Gemäß den AML-Richtlinien muss in solchen Fällen eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence – EDD) durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Identifizierung der natürlichen Personen (wirtschaftlich Berechtigte), die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Zudem ist die Verifizierung der Mittelherkunft (Source of Funds) und der Vermögensherkunft (Source of Wealth) essenziell, um sicherzustellen, dass die Gelder nicht aus illegalen Aktivitäten stammen. Die Identifizierung des UBO ist ein Kernbestandteil der regulatorischen Anforderungen zur Transparenz im Finanzsektor.
Falsch: Die bloße Verlassenschaft auf Erklärungen Dritter, wie etwa eines Rechtsbeistands, ohne eigenständige Verifizierung der Dokumente reicht bei Vorliegen von Hochrisiko-Indikatoren nicht aus, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Eine Einstufung in ein mittleres Risiko oder die Anwendung von Standard-Sorgfaltspflichten ignoriert die spezifischen Warnsignale (Red Flags), die durch die komplexe Offshore-Struktur und die mangelnde Transparenz gegeben sind. Die Beschränkung der Dokumentenprüfung auf die oberste Holdinggesellschaft vernachlässigt die Notwendigkeit, die gesamte Eigentumskette bis zum letztendlichen wirtschaftlich Berechtigten zu durchleuchten, was eine Umgehung der AML-Vorschriften durch Verschleierung ermöglichen könnte.
Kernaussage: Bei undurchsichtigen Unternehmensstrukturen und Offshore-Bezügen ist die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten durch verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen zwingend erforderlich, um die Integrität des Finanzsystems zu wahren.
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Question 4 of 30
4. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienste anbietet, hat kürzlich einen Firmenkunden aus einer Hochrisiko-Jurisdiktion aufgenommen. Die interne Revision stellt bei einer Stichprobenprüfung fest, dass die Eigentumsstruktur des Kunden über mehrere Holdinggesellschaften in verschiedenen Offshore-Finanzzentren verschleiert ist. Obwohl die Identität der gesetzlichen Vertreter vorliegt, konnte der wirtschaftlich Berechtigte (UBO) aufgrund der Komplexität der Struktur nicht zweifelsfrei bis zu einer natürlichen Person zurückverfolgt werden. Welches Vorgehen der internen Revision ist in diesem Szenario unter Berücksichtigung der AML-Standards am angemessensten?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) bis hin zu einer natürlichen Person ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung. Bei komplexen Eigentumsstrukturen, insbesondere in Verbindung mit Hochrisiko-Jurisdiktionen, reicht die bloße Identifizierung der gesetzlichen Vertreter nicht aus. Die interne Revision muss sicherstellen, dass das Unternehmen angemessene Verfahren zur verstärkten Due Diligence (EDD) anwendet. Wenn die Transparenz über die Eigentumsverhältnisse nicht vollständig hergestellt werden kann, muss das Risiko gemäß dem risikobasierten Ansatz eskaliert werden, was konsequenterweise zur Ablehnung oder Kündigung der Geschäftsbeziehung führen kann, um regulatorische Sanktionen und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Falsch: Der Ansatz, eine schriftliche Erklärung des Kunden über die 25-Prozent-Schwelle ohne weitere Verifizierung zu akzeptieren, ist bei Hochrisiko-Kunden unzureichend und verletzt die Sorgfaltspflichten. Die Fokussierung auf Finanzkennzahlen und Liquidität ist zwar für die Kreditprüfung relevant, adressiert jedoch nicht das spezifische Geldwäsche-Risiko der Verschleierung von Eigentumsverhältnissen. Die eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die interne Revision unter Umgehung der Compliance-Abteilung würde die Trennung zwischen operativer Verantwortung und Überwachungsfunktion verletzen und die Objektivität der Revision beeinträchtigen.
Kernaussage: Bei komplexen Strukturen muss die interne Revision die Einhaltung strikter Eskalationsprozesse und die lückenlose Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten als kritische Kontrollinstanz überwachen.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) bis hin zu einer natürlichen Person ist eine fundamentale Anforderung der AML-Regulierung. Bei komplexen Eigentumsstrukturen, insbesondere in Verbindung mit Hochrisiko-Jurisdiktionen, reicht die bloße Identifizierung der gesetzlichen Vertreter nicht aus. Die interne Revision muss sicherstellen, dass das Unternehmen angemessene Verfahren zur verstärkten Due Diligence (EDD) anwendet. Wenn die Transparenz über die Eigentumsverhältnisse nicht vollständig hergestellt werden kann, muss das Risiko gemäß dem risikobasierten Ansatz eskaliert werden, was konsequenterweise zur Ablehnung oder Kündigung der Geschäftsbeziehung führen kann, um regulatorische Sanktionen und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Falsch: Der Ansatz, eine schriftliche Erklärung des Kunden über die 25-Prozent-Schwelle ohne weitere Verifizierung zu akzeptieren, ist bei Hochrisiko-Kunden unzureichend und verletzt die Sorgfaltspflichten. Die Fokussierung auf Finanzkennzahlen und Liquidität ist zwar für die Kreditprüfung relevant, adressiert jedoch nicht das spezifische Geldwäsche-Risiko der Verschleierung von Eigentumsverhältnissen. Die eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die interne Revision unter Umgehung der Compliance-Abteilung würde die Trennung zwischen operativer Verantwortung und Überwachungsfunktion verletzen und die Objektivität der Revision beeinträchtigen.
Kernaussage: Bei komplexen Strukturen muss die interne Revision die Einhaltung strikter Eskalationsprozesse und die lückenlose Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten als kritische Kontrollinstanz überwachen.
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Question 5 of 30
5. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienste anbietet, stellt bei einer internen Überprüfung fest, dass ein Firmenkunde mit Sitz in einer Niedrigsteuer-Jurisdiktion Transaktionsvolumina aufweist, die das Dreifache der bei der Kontoeröffnung angegebenen Erwartungen betragen. Die Eigentümerstruktur des Kunden besteht aus mehreren Schichten von Holdinggesellschaften in verschiedenen Offshore-Finanzzentren. Ein interner Revisionsbericht weist darauf hin, dass die Dokumentation zur Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) unvollständig ist und nicht mit den aktuellen Cashflows korreliert. Welches Vorgehen ist im Rahmen einer risikobasierten Prüfung und der internen Revisionsstandards am angemessensten?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und die Verifizierung der Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) sind fundamentale Bestandteile der verstärkten Sorgfaltspflichten (EDD). Wenn die Transaktionsaktivität erheblich von den ursprünglichen Angaben abweicht und eine komplexe, mehrschichtige Eigentümerstruktur vorliegt, muss die interne Revision sicherstellen, dass die Compliance-Funktion die tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergründe versteht. Dies erfordert eine detaillierte Analyse der Kontrollkette bis hin zu den natürlichen Personen, um das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko korrekt neu zu bewerten.
Falsch: Das Vertrauen auf die ursprüngliche Genehmigung beim Onboarding ist unzureichend, da Risikoprofile dynamisch sind und bei signifikanten Verhaltensänderungen eine sofortige Neubewertung erfordern. Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Untersuchung ist fachlich nicht fundiert, da sie die Möglichkeit nimmt, potenzielle Verdachtsmeldungen (SAR/STR) präzise zu begründen und zudem geschäftsschädigend sein kann. Ein rein passives Monitoring über einen weiteren Zeitraum von 90 Tagen ist bei bereits identifizierten Warnsignalen (Red Flags) und lückenhafter Dokumentation regulatorisch nicht zulässig, da dies eine schuldhafte Verzögerung der Risikominimierung darstellt.
Kernaussage: Bei signifikanten Abweichungen zwischen Kundenprofil und Transaktionsverhalten ist eine proaktive Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten und der Vermögensquelle zwingend erforderlich, um die Angemessenheit der Risikoeinstufung zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und die Verifizierung der Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) sind fundamentale Bestandteile der verstärkten Sorgfaltspflichten (EDD). Wenn die Transaktionsaktivität erheblich von den ursprünglichen Angaben abweicht und eine komplexe, mehrschichtige Eigentümerstruktur vorliegt, muss die interne Revision sicherstellen, dass die Compliance-Funktion die tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergründe versteht. Dies erfordert eine detaillierte Analyse der Kontrollkette bis hin zu den natürlichen Personen, um das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko korrekt neu zu bewerten.
Falsch: Das Vertrauen auf die ursprüngliche Genehmigung beim Onboarding ist unzureichend, da Risikoprofile dynamisch sind und bei signifikanten Verhaltensänderungen eine sofortige Neubewertung erfordern. Eine sofortige Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Untersuchung ist fachlich nicht fundiert, da sie die Möglichkeit nimmt, potenzielle Verdachtsmeldungen (SAR/STR) präzise zu begründen und zudem geschäftsschädigend sein kann. Ein rein passives Monitoring über einen weiteren Zeitraum von 90 Tagen ist bei bereits identifizierten Warnsignalen (Red Flags) und lückenhafter Dokumentation regulatorisch nicht zulässig, da dies eine schuldhafte Verzögerung der Risikominimierung darstellt.
Kernaussage: Bei signifikanten Abweichungen zwischen Kundenprofil und Transaktionsverhalten ist eine proaktive Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten und der Vermögensquelle zwingend erforderlich, um die Angemessenheit der Risikoeinstufung zu gewährleisten.
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Question 6 of 30
6. Question
Ein Fintech-Unternehmen prüft den Onboarding-Antrag einer Holding-Gesellschaft, die in einer Jurisdiktion mit niedrigen Steuersätzen registriert ist. Der Compliance-Mitarbeiter stellt fest, dass die Eigentumsstruktur über mehrere Ebenen in verschiedenen Ländern verläuft, was die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erheblich erschwert. Zudem erscheinen die Angaben zur Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) im Vergleich zum prognostizierten Transaktionsvolumen unplausibel. Welches Vorgehen entspricht in diesem Szenario den professionellen Standards der Geldwäscheprävention am besten?
Correct
Richtig: In Situationen mit komplexen Eigentumsstrukturen und Unstimmigkeiten bei der Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) schreiben regulatorische Standards wie die FATF-Empfehlungen und nationale Geldwäschegesetze eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) vor. Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) muss über die bloße Einsicht in formale Dokumente hinausgehen, um sicherzustellen, dass die wahre kontrollierende Person bekannt ist. Zudem müssen die Unstimmigkeiten zwischen dem Vermögen und dem Geschäftsmodell durch zusätzliche, unabhängige Informationen aufgelöst werden, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen werden kann.
Falsch: Das Vertrauen auf offiziell beglaubigte Dokumente aus dem Ausland ohne weitere Prüfung ist unzureichend, da formale Korrektheit nicht die Abwesenheit von Strohmann-Konstruktionen garantiert. Eine sofortige Verdachtsmeldung (SAR) ohne weitere interne Untersuchung ist verfrüht, da Komplexität allein zwar ein Risikofaktor, aber noch kein hinreichender Beweis für kriminelle Aktivitäten ist; die Sorgfaltspflicht verlangt zunächst eine eigene Aufklärung. Eine vorläufige Freigabe des Kontos mit späterer Prüfung (Post-Onboarding) verstößt gegen das Prinzip ‘Know Your Customer’ (KYC), da wesentliche Risiken vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung identifiziert und bewertet werden müssen.
Kernaussage: Bei Anzeichen für erhöhtes Risiko durch komplexe Strukturen oder unklare Vermögensquellen ist eine umfassende verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) vor der Kontoeröffnung zwingend erforderlich.
Incorrect
Richtig: In Situationen mit komplexen Eigentumsstrukturen und Unstimmigkeiten bei der Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) schreiben regulatorische Standards wie die FATF-Empfehlungen und nationale Geldwäschegesetze eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) vor. Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) muss über die bloße Einsicht in formale Dokumente hinausgehen, um sicherzustellen, dass die wahre kontrollierende Person bekannt ist. Zudem müssen die Unstimmigkeiten zwischen dem Vermögen und dem Geschäftsmodell durch zusätzliche, unabhängige Informationen aufgelöst werden, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen werden kann.
Falsch: Das Vertrauen auf offiziell beglaubigte Dokumente aus dem Ausland ohne weitere Prüfung ist unzureichend, da formale Korrektheit nicht die Abwesenheit von Strohmann-Konstruktionen garantiert. Eine sofortige Verdachtsmeldung (SAR) ohne weitere interne Untersuchung ist verfrüht, da Komplexität allein zwar ein Risikofaktor, aber noch kein hinreichender Beweis für kriminelle Aktivitäten ist; die Sorgfaltspflicht verlangt zunächst eine eigene Aufklärung. Eine vorläufige Freigabe des Kontos mit späterer Prüfung (Post-Onboarding) verstößt gegen das Prinzip ‘Know Your Customer’ (KYC), da wesentliche Risiken vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung identifiziert und bewertet werden müssen.
Kernaussage: Bei Anzeichen für erhöhtes Risiko durch komplexe Strukturen oder unklare Vermögensquellen ist eine umfassende verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) vor der Kontoeröffnung zwingend erforderlich.
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Question 7 of 30
7. Question
Ein schnell wachsendes Fintech-Unternehmen, das sich auf Peer-to-Peer-Zahlungen spezialisiert hat, zeigt in der aktuellen Quartalsbilanz eine ungewöhnliche Entwicklung. Während die vertikale Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung einen sprunghaften Anstieg der Beratungs- und Marketingkosten im Verhältnis zum Gesamtumsatz ausweist, zeigt die horizontale Analyse, dass die Nutzerbasis im gleichen Zeitraum nahezu stagniert ist. Der Chief Audit Executive (CAE) äußert Besorgnis über die Angemessenheit dieser Ausgaben. Welches Vorgehen ist für den internen Revisor am effektivsten, um die Integrität dieser Finanzdaten im Rahmen der internen Revision zu beurteilen?
Correct
Richtig: Die Kombination aus vertikaler Analyse zur Identifizierung von Strukturveränderungen und horizontaler Analyse zur Trendverfolgung ist ein wesentliches Instrument der internen Revision. Wenn Kennzahlen wie Marketingausgaben nicht mit operativen Daten wie der Kundenakquise korrelieren, muss der Revisor die zugrunde liegenden Transaktionen und Verträge prüfen. Dies dient der Sicherstellung, dass Zahlungen an Drittanbieter für tatsächliche Leistungen erfolgen und nicht als Vorwand für den Abfluss von Geldern oder die Verschleierung unzulässiger Finanzströme genutzt werden, was den Grundsätzen der beruflichen Sorgfaltspflicht entspricht.
Falsch: Die bloße Überprüfung der mathematischen Genauigkeit der Analyse ist unzureichend, da sie die wirtschaftliche Substanz der Transaktionen ignoriert und somit das Risiko unentdeckter Unregelmäßigkeiten erhöht. Eine sofortige Meldung an die Financial Intelligence Unit ohne interne Validierung der Daten ist verfrüht und widerspricht dem geordneten Revisionsprozess, der zunächst eine fundierte Beweisaufnahme erfordert. Die Empfehlung, das Budget zu erhöhen, um Kennzahlen künstlich zu glätten, stellt eine Umgehung der Kontrollverantwortung dar und adressiert nicht die potenzielle Ursache der finanziellen Anomalie.
Kernaussage: Interne Revisoren müssen finanzielle Anomalien durch den Abgleich von quantitativen Kennzahlen mit qualitativen operativen Belegen validieren, um die wirtschaftliche Substanz von Geschäftsvorfällen zu bestätigen.
Incorrect
Richtig: Die Kombination aus vertikaler Analyse zur Identifizierung von Strukturveränderungen und horizontaler Analyse zur Trendverfolgung ist ein wesentliches Instrument der internen Revision. Wenn Kennzahlen wie Marketingausgaben nicht mit operativen Daten wie der Kundenakquise korrelieren, muss der Revisor die zugrunde liegenden Transaktionen und Verträge prüfen. Dies dient der Sicherstellung, dass Zahlungen an Drittanbieter für tatsächliche Leistungen erfolgen und nicht als Vorwand für den Abfluss von Geldern oder die Verschleierung unzulässiger Finanzströme genutzt werden, was den Grundsätzen der beruflichen Sorgfaltspflicht entspricht.
Falsch: Die bloße Überprüfung der mathematischen Genauigkeit der Analyse ist unzureichend, da sie die wirtschaftliche Substanz der Transaktionen ignoriert und somit das Risiko unentdeckter Unregelmäßigkeiten erhöht. Eine sofortige Meldung an die Financial Intelligence Unit ohne interne Validierung der Daten ist verfrüht und widerspricht dem geordneten Revisionsprozess, der zunächst eine fundierte Beweisaufnahme erfordert. Die Empfehlung, das Budget zu erhöhen, um Kennzahlen künstlich zu glätten, stellt eine Umgehung der Kontrollverantwortung dar und adressiert nicht die potenzielle Ursache der finanziellen Anomalie.
Kernaussage: Interne Revisoren müssen finanzielle Anomalien durch den Abgleich von quantitativen Kennzahlen mit qualitativen operativen Belegen validieren, um die wirtschaftliche Substanz von Geschäftsvorfällen zu bestätigen.
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Question 8 of 30
8. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienste anbietet, führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen neuen Firmenkunden durch. Der Kunde, eine Holdinggesellschaft mit Sitz in einer Jurisdiktion mit geringer Transparenz, weist eine mehrschichtige Eigentumsstruktur auf, die über mehrere Treuhandgesellschaften und Briefkastenfirmen führt. Der interne Revisionsbericht stellt fest, dass die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) aufgrund dieser Komplexität erheblich erschwert wird. Welcher Ansatz ist gemäß den Standards für die interne Revision und den AML-Anforderungen am angemessensten, um die Richtigkeit der Angaben zum wirtschaftlichen Eigentum in diesem Szenario zu validieren?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert bei komplexen Unternehmensstrukturen zwingend einen Look-through-Ansatz. Gemäß den AML-Regularien und den Standards der internen Revision muss die Prüfung so weit fortgesetzt werden, bis die natürliche Person identifiziert ist, die entweder mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf andere Weise eine vergleichbare Kontrolle über die juristische Person ausübt. In einem Umfeld mit geringer Transparenz und Treuhandstrukturen ist die bloße Dokumentenprüfung der obersten Ebene unzureichend, um das Risiko der Geldwäsche effektiv zu mindern.
Falsch: Der Verlass auf eine notariell beglaubigte Selbstauskunft ist nicht ausreichend, da diese Dokumente bei komplexen Verschleierungsstrukturen oft nur die formale, nicht aber die tatsächliche Kontrolle widerspiegeln. Die Beschränkung der Prüfung auf die erste Anteilseignerebene vernachlässigt das Risiko, dass hinter den Zwischengesellschaften sanktionierte Personen oder Kriminelle stehen könnten. Eine pauschale Ablehnung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige detaillierte Untersuchung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine fundierte Bewertung verlangt, bevor eine Entscheidung über die Eskalation oder Kündigung getroffen wird.
Kernaussage: Bei komplexen Eigentumsverhältnissen muss die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten stets bis zur letztendlichen natürlichen Person erfolgen, um die Integrität des AML-Kontrollrahmens zu gewährleisten.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert bei komplexen Unternehmensstrukturen zwingend einen Look-through-Ansatz. Gemäß den AML-Regularien und den Standards der internen Revision muss die Prüfung so weit fortgesetzt werden, bis die natürliche Person identifiziert ist, die entweder mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf andere Weise eine vergleichbare Kontrolle über die juristische Person ausübt. In einem Umfeld mit geringer Transparenz und Treuhandstrukturen ist die bloße Dokumentenprüfung der obersten Ebene unzureichend, um das Risiko der Geldwäsche effektiv zu mindern.
Falsch: Der Verlass auf eine notariell beglaubigte Selbstauskunft ist nicht ausreichend, da diese Dokumente bei komplexen Verschleierungsstrukturen oft nur die formale, nicht aber die tatsächliche Kontrolle widerspiegeln. Die Beschränkung der Prüfung auf die erste Anteilseignerebene vernachlässigt das Risiko, dass hinter den Zwischengesellschaften sanktionierte Personen oder Kriminelle stehen könnten. Eine pauschale Ablehnung der Geschäftsbeziehung ohne vorherige detaillierte Untersuchung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine fundierte Bewertung verlangt, bevor eine Entscheidung über die Eskalation oder Kündigung getroffen wird.
Kernaussage: Bei komplexen Eigentumsverhältnissen muss die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten stets bis zur letztendlichen natürlichen Person erfolgen, um die Integrität des AML-Kontrollrahmens zu gewährleisten.
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Question 9 of 30
9. Question
Ein Fintech-Unternehmen führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen neuen Firmenkunden durch, der eine vielschichtige Eigentümerstruktur mit mehreren Holdinggesellschaften in verschiedenen Jurisdiktionen aufweist. Bei der Untersuchung der Unterlagen stellt die Compliance-Abteilung fest, dass die oberste Holdinggesellschaft von einem Trust kontrolliert wird, dessen wirtschaftlich Berechtigte nicht unmittelbar aus den öffentlichen Registern ersichtlich sind. Was ist der nächste angemessene Schritt für die interne Revision oder die Compliance-Funktion, um die regulatorischen Anforderungen an die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers (UBO) zu erfüllen?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert bei komplexen Strukturen wie Trusts das Durchleuchten aller Ebenen bis hin zur natürlichen Person. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision reicht eine oberflächliche Prüfung bei intransparenten Strukturen nicht aus. Es müssen primäre Dokumente wie Treuhandverträge, Stiftungsurkunden oder detaillierte Registerauszüge angefordert und analysiert werden, um die Personen zu bestimmen, die letztlich die Kontrolle ausüben oder die Begünstigten sind. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen nicht unwissentlich Transaktionen für sanktionierte Personen oder zur Geldwäsche missbrauchte Einheiten durchführt.
Falsch: Sich ausschließlich auf die schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung zu verlassen, stellt eine unzureichende Verifizierung dar, da keine unabhängige Prüfung der Fakten erfolgt. Die Anwendung einer vereinfachten Due Diligence ist bei komplexen Strukturen mit Trusts unzulässig, da diese Konstellationen per se ein höheres Risiko für Anonymität bergen und daher eine verstärkte Due Diligence (EDD) erfordern. Eine sofortige Verdachtsmeldung allein aufgrund der Komplexität einzureichen, ohne vorherige Versuche zur Klärung der Struktur, ist verfrüht und entspricht nicht dem risikobasierten Ansatz, der zunächst eine gründliche interne Untersuchung verlangt.
Kernaussage: Bei komplexen Firmenstrukturen und Trusts muss die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zwingend bis zur Ebene der natürlichen Person erfolgen, die die tatsächliche Kontrolle ausübt.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert bei komplexen Strukturen wie Trusts das Durchleuchten aller Ebenen bis hin zur natürlichen Person. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision reicht eine oberflächliche Prüfung bei intransparenten Strukturen nicht aus. Es müssen primäre Dokumente wie Treuhandverträge, Stiftungsurkunden oder detaillierte Registerauszüge angefordert und analysiert werden, um die Personen zu bestimmen, die letztlich die Kontrolle ausüben oder die Begünstigten sind. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen nicht unwissentlich Transaktionen für sanktionierte Personen oder zur Geldwäsche missbrauchte Einheiten durchführt.
Falsch: Sich ausschließlich auf die schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung zu verlassen, stellt eine unzureichende Verifizierung dar, da keine unabhängige Prüfung der Fakten erfolgt. Die Anwendung einer vereinfachten Due Diligence ist bei komplexen Strukturen mit Trusts unzulässig, da diese Konstellationen per se ein höheres Risiko für Anonymität bergen und daher eine verstärkte Due Diligence (EDD) erfordern. Eine sofortige Verdachtsmeldung allein aufgrund der Komplexität einzureichen, ohne vorherige Versuche zur Klärung der Struktur, ist verfrüht und entspricht nicht dem risikobasierten Ansatz, der zunächst eine gründliche interne Untersuchung verlangt.
Kernaussage: Bei komplexen Firmenstrukturen und Trusts muss die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zwingend bis zur Ebene der natürlichen Person erfolgen, die die tatsächliche Kontrolle ausübt.
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Question 10 of 30
10. Question
Ein interner Revisor eines international tätigen Fintech-Unternehmens führt eine Analyse der Finanzkennzahlen durch, um potenzielle Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geldwäscheprävention zu identifizieren. Bei der Untersuchung der Jahresabschlüsse und der operativen Kennzahlen fällt eine Entwicklung besonders auf. Welches der folgenden Szenarien stellt aus Sicht der AML-Compliance das größte Risiko dar und deutet auf mögliche handelsbasierte Geldwäsche (TBML) oder fiktive Geschäftsaktivitäten hin?
Correct
Richtig: Die Lagerumschlagshäufigkeit ist eine Aktivitätskennzahl, die das Verhältnis zwischen den Kosten der verkauften Waren und dem durchschnittlichen Lagerbestand misst. Eine signifikante Diskrepanz, bei der die Umsatzerlöse stark steigen, während der physische Lagerumschlag sinkt oder stagniert, ist ein klassisches Warnsignal für handelsbasierte Geldwäsche (Trade-Based Money Laundering, TBML). In solchen Szenarien werden oft fiktive Rechnungen erstellt oder Warenwerte manipuliert (Over-Invoicing/Under-Invoicing), um Gelder zu bewegen, ohne dass eine entsprechende reale Warenbewegung stattfindet. Aus Sicht der internen Revision deutet diese Inkonsistenz zwischen Finanzdaten und operativer Realität auf ein hohes Risiko für Scheinbuchungen hin.
Falsch: Ein Anstieg des Verschuldungsgrades (Debt-to-Equity Ratio) ist primär ein Indikator für das finanzielle Risiko und die Kapitalstruktur eines Unternehmens, gibt jedoch ohne zusätzliche Informationen über die Mittelherkunft keinen direkten Hinweis auf Geldwäscheaktivitäten. Ein hoher Liquiditätsgrad (Quick Ratio) spiegelt lediglich eine starke kurzfristige Zahlungsfähigkeit wider; obwohl hohe Barbestände geprüft werden sollten, ist die Kennzahl an sich ein Zeichen für finanzielle Stabilität und kein spezifisches AML-Warnsignal. Die Veränderung der Kostenstruktur in der vertikalen Analyse, wie etwa steigende Vertriebskosten, ist eine typische Folge von Wachstumsstrategien und Marketinginvestitionen und stellt im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Effizienzthema dar, kein regulatorisches Compliance-Risiko.
Kernaussage: Inkonsistenzen zwischen operativen Aktivitätskennzahlen und den gemeldeten Umsatzerlösen sind wesentliche Indikatoren für die Identifizierung von fiktiven Transaktionen und handelsbasierter Geldwäsche.
Incorrect
Richtig: Die Lagerumschlagshäufigkeit ist eine Aktivitätskennzahl, die das Verhältnis zwischen den Kosten der verkauften Waren und dem durchschnittlichen Lagerbestand misst. Eine signifikante Diskrepanz, bei der die Umsatzerlöse stark steigen, während der physische Lagerumschlag sinkt oder stagniert, ist ein klassisches Warnsignal für handelsbasierte Geldwäsche (Trade-Based Money Laundering, TBML). In solchen Szenarien werden oft fiktive Rechnungen erstellt oder Warenwerte manipuliert (Over-Invoicing/Under-Invoicing), um Gelder zu bewegen, ohne dass eine entsprechende reale Warenbewegung stattfindet. Aus Sicht der internen Revision deutet diese Inkonsistenz zwischen Finanzdaten und operativer Realität auf ein hohes Risiko für Scheinbuchungen hin.
Falsch: Ein Anstieg des Verschuldungsgrades (Debt-to-Equity Ratio) ist primär ein Indikator für das finanzielle Risiko und die Kapitalstruktur eines Unternehmens, gibt jedoch ohne zusätzliche Informationen über die Mittelherkunft keinen direkten Hinweis auf Geldwäscheaktivitäten. Ein hoher Liquiditätsgrad (Quick Ratio) spiegelt lediglich eine starke kurzfristige Zahlungsfähigkeit wider; obwohl hohe Barbestände geprüft werden sollten, ist die Kennzahl an sich ein Zeichen für finanzielle Stabilität und kein spezifisches AML-Warnsignal. Die Veränderung der Kostenstruktur in der vertikalen Analyse, wie etwa steigende Vertriebskosten, ist eine typische Folge von Wachstumsstrategien und Marketinginvestitionen und stellt im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Effizienzthema dar, kein regulatorisches Compliance-Risiko.
Kernaussage: Inkonsistenzen zwischen operativen Aktivitätskennzahlen und den gemeldeten Umsatzerlösen sind wesentliche Indikatoren für die Identifizierung von fiktiven Transaktionen und handelsbasierter Geldwäsche.
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Question 11 of 30
11. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienste anbietet, hat vor kurzem ein Onboarding für eine Holdinggesellschaft mit Sitz in einer Jurisdiktion mit moderatem Risiko abgeschlossen. Die interne Revision stellt bei einer Stichprobenprüfung fest, dass die Eigentumsstruktur über drei Ebenen von Briefkastengesellschaften in verschiedenen Ländern verläuft, wobei die endgültige Kontrolle bei einer Familienstiftung liegt. Die Compliance-Abteilung hat zwar die Identität der Stiftungsräte festgestellt, jedoch keine detaillierten Informationen zur Herkunft des Vermögens (Source of Wealth) der Stiftung eingeholt, da die Transaktionslimits für das Konto zunächst sehr niedrig angesetzt wurden. Welches Vorgehen entspricht am ehesten den Standards der internen Revision und den regulatorischen Erwartungen an eine risikobasierte Prüfung in diesem Szenario?
Correct
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen, die über mehrere Jurisdiktionen und verschiedene Ebenen von Briefkastengesellschaften verlaufen, besteht ein erhöhtes Risiko der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentümers (UBO). Gemäß den regulatorischen Anforderungen an eine risikobasierte Herangehensweise muss in solchen Fällen eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) durchgeführt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der EDD ist die Feststellung und Verifizierung der Vermögensquelle (Source of Wealth), insbesondere wenn Stiftungen involviert sind. Die Tatsache, dass die Transaktionslimits niedrig angesetzt sind, mindert zwar das operative Risiko, entbindet das Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, das inhärente Risiko der Struktur durch eine angemessene Due Diligence zu adressieren.
Falsch: Der Ansatz, die Akte allein aufgrund der Identifizierung der Stiftungsräte und des Monitorings als konform zu betrachten, greift zu kurz, da die Identität der Verwalter nichts über die rechtmäßige Herkunft des Kapitals aussagt. Eine pauschale Forderung nach Kontokündigung bei Strukturen mit mehr als zwei Ebenen ist regulatorisch nicht zwingend vorgeschrieben und widerspricht dem Prinzip des Risikomanagements, das eine Einzelfallprüfung vorsieht. Die Empfehlung, die Prüfung der Vermögensquelle auf einen späteren Zeitpunkt bei Limiterhöhungen zu verschieben, stellt einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten beim Onboarding dar, da das Geldwäsche-Risiko bereits mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung wirksam wird.
Kernaussage: Bei komplexen, mehrstufigen Eigentumsstrukturen ist die Verifizierung der Vermögensquelle ein obligatorischer Bestandteil der verstärkten Sorgfaltspflichten, unabhängig von initialen Transaktionsbeschränkungen.
Incorrect
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen, die über mehrere Jurisdiktionen und verschiedene Ebenen von Briefkastengesellschaften verlaufen, besteht ein erhöhtes Risiko der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentümers (UBO). Gemäß den regulatorischen Anforderungen an eine risikobasierte Herangehensweise muss in solchen Fällen eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD) durchgeführt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der EDD ist die Feststellung und Verifizierung der Vermögensquelle (Source of Wealth), insbesondere wenn Stiftungen involviert sind. Die Tatsache, dass die Transaktionslimits niedrig angesetzt sind, mindert zwar das operative Risiko, entbindet das Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, das inhärente Risiko der Struktur durch eine angemessene Due Diligence zu adressieren.
Falsch: Der Ansatz, die Akte allein aufgrund der Identifizierung der Stiftungsräte und des Monitorings als konform zu betrachten, greift zu kurz, da die Identität der Verwalter nichts über die rechtmäßige Herkunft des Kapitals aussagt. Eine pauschale Forderung nach Kontokündigung bei Strukturen mit mehr als zwei Ebenen ist regulatorisch nicht zwingend vorgeschrieben und widerspricht dem Prinzip des Risikomanagements, das eine Einzelfallprüfung vorsieht. Die Empfehlung, die Prüfung der Vermögensquelle auf einen späteren Zeitpunkt bei Limiterhöhungen zu verschieben, stellt einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten beim Onboarding dar, da das Geldwäsche-Risiko bereits mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung wirksam wird.
Kernaussage: Bei komplexen, mehrstufigen Eigentumsstrukturen ist die Verifizierung der Vermögensquelle ein obligatorischer Bestandteil der verstärkten Sorgfaltspflichten, unabhängig von initialen Transaktionsbeschränkungen.
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Question 12 of 30
12. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienste anbietet, hat kürzlich einen Firmenkunden aus einer Hochrisiko-Jurisdiktion onboardet. Die interne Revision stellt bei einer stichprobenartigen Überprüfung fest, dass die Struktur des wirtschaftlichen Eigentümers (UBO) über mehrere Holdinggesellschaften in verschiedenen Offshore-Finanzzentren verschleiert ist. Obwohl die Compliance-Abteilung die Identität des UBOs formal bestätigt hat, zeigen die Kontobewegungen der ersten 90 Tage erhebliche Abweichungen von den bei der Kontoeröffnung angegebenen erwarteten Umsätzen und dem Geschäftszweck. Welches Vorgehen entspricht in dieser Situation am ehesten den Standards für die interne Revision und den AML-Anforderungen?
Correct
Richtig: Die interne Revision ist verpflichtet, die Wirksamkeit und Angemessenheit der internen Kontrollsysteme zu bewerten. In diesem Szenario reicht eine formale Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers (UBO) nicht aus, wenn die tatsächliche Kontoaktivität massiv vom deklarierten Geschäftsprofil abweicht. Die Revision muss prüfen, ob die Enhanced Due Diligence (EDD) tiefgreifend genug war, um die Herkunft der Mittel (Source of Wealth) schlüssig zu belegen. Eine Eskalation zur Neubewertung oder die Prüfung einer Verdachtsmeldung (SAR) ist die regulatorisch gebotene Reaktion auf unplausible Transaktionsmuster bei Hochrisikokunden.
Falsch: Ein längeres Beobachten über weitere sechs Monate ist unangemessen, da bei Hochrisikokunden und signifikanten Abweichungen eine unverzügliche Reaktion erforderlich ist, um regulatorische Sanktionen zu vermeiden. Die ausschließliche Konzentration auf technische IT-Schnittstellen vernachlässigt die inhaltliche Prüfungspflicht der Revision hinsichtlich der Wirksamkeit von Compliance-Entscheidungen. Die sofortige Anordnung einer Kontoschließung durch die Revision überschreitet in der Regel deren Kompetenzbereich, da die operative Entscheidungsgewalt beim Management oder dem Geldwäschebeauftragten liegt, während die Revision eine prüfende und beratende Funktion einnimmt.
Kernaussage: Die interne Revision muss die Übereinstimmung zwischen dokumentierter Due Diligence und tatsächlichem Transaktionsverhalten kritisch validieren, um die Wirksamkeit der AML-Kontrollmechanismen sicherzustellen.
Incorrect
Richtig: Die interne Revision ist verpflichtet, die Wirksamkeit und Angemessenheit der internen Kontrollsysteme zu bewerten. In diesem Szenario reicht eine formale Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers (UBO) nicht aus, wenn die tatsächliche Kontoaktivität massiv vom deklarierten Geschäftsprofil abweicht. Die Revision muss prüfen, ob die Enhanced Due Diligence (EDD) tiefgreifend genug war, um die Herkunft der Mittel (Source of Wealth) schlüssig zu belegen. Eine Eskalation zur Neubewertung oder die Prüfung einer Verdachtsmeldung (SAR) ist die regulatorisch gebotene Reaktion auf unplausible Transaktionsmuster bei Hochrisikokunden.
Falsch: Ein längeres Beobachten über weitere sechs Monate ist unangemessen, da bei Hochrisikokunden und signifikanten Abweichungen eine unverzügliche Reaktion erforderlich ist, um regulatorische Sanktionen zu vermeiden. Die ausschließliche Konzentration auf technische IT-Schnittstellen vernachlässigt die inhaltliche Prüfungspflicht der Revision hinsichtlich der Wirksamkeit von Compliance-Entscheidungen. Die sofortige Anordnung einer Kontoschließung durch die Revision überschreitet in der Regel deren Kompetenzbereich, da die operative Entscheidungsgewalt beim Management oder dem Geldwäschebeauftragten liegt, während die Revision eine prüfende und beratende Funktion einnimmt.
Kernaussage: Die interne Revision muss die Übereinstimmung zwischen dokumentierter Due Diligence und tatsächlichem Transaktionsverhalten kritisch validieren, um die Wirksamkeit der AML-Kontrollmechanismen sicherzustellen.
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Question 13 of 30
13. Question
Ein schnell wachsendes Fintech-Unternehmen, das auf grenzüberschreitende Zahlungen spezialisiert ist, hat vor acht Monaten ein Konto für eine Holdinggesellschaft eröffnet, deren Struktur über drei Jurisdiktionen hinweg mit mehreren Briefkastengesellschaften verschachtelt ist. Im Rahmen einer Prüfung der internen Revision stellt der Prüfer fest, dass die Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) zwar dokumentiert wurde, die aktuellen Transaktionsmuster jedoch erheblich von den bei der Kontoeröffnung prognostizierten Aktivitäten abweichen und hohe Zahlungen an nicht verifizierte Dritte in Schwellenländern erfolgen. Welches Vorgehen ist für den internen Prüfer am angemessensten, um die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und internen Richtlinien zu bewerten?
Correct
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Wirksamkeit der Kontrollprozesse zu bewerten. Bei Kunden mit komplexen Eigentumsstrukturen und Sitz in Hochrisikogebieten oder Steueroasen sind verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) zwingend erforderlich. Die Revision muss prüfen, ob die Compliance-Abteilung über die bloße Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) hinausgegangen ist und auch die Herkunft des Vermögens (Source of Wealth) sowie die Plausibilität der Transaktionen im Verhältnis zum Geschäftszweck verifiziert hat. Nur durch diese tiefgehende Prüfung kann die Revision beurteilen, ob das verbleibende Risiko für das Fintech-Unternehmen innerhalb der Risikobereitschaft liegt oder ob eine Eskalation zur Beendigung der Geschäftsbeziehung notwendig ist.
Falsch: Der Ansatz, sofortige operative Maßnahmen wie das Einfrieren von Konten oder das Erstatten von Verdachtsmeldungen anzuordnen, missversteht die Rolle der internen Revision, die eine unabhängige Überwachungsinstanz und keine operative Einheit ist. Eine rein finanzielle Analyse von Rentabilitätskennzahlen oder eine horizontale Bilanzanalyse ist in diesem Kontext unzureichend, da sie zwar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, nicht aber die spezifischen Geldwäsche- und Compliance-Risiken der Verschleierung adressiert. Die Beschränkung auf Standard-KYC-Verfahren und den Abgleich mit Transparenzregistern ist bei komplexen Strukturen regulatorisch nicht ausreichend, da formale Konformität allein bei hohen Risikofaktoren keine angemessene Risikosteuerung darstellt.
Kernaussage: Die interne Revision muss bei komplexen Firmenstrukturen die materielle Angemessenheit der verstärkten Sorgfaltspflichten (EDD) und die Plausibilität der Mittelherkunft prüfen, statt sich nur auf formale Dokumentationsstandards zu verlassen.
Incorrect
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Wirksamkeit der Kontrollprozesse zu bewerten. Bei Kunden mit komplexen Eigentumsstrukturen und Sitz in Hochrisikogebieten oder Steueroasen sind verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) zwingend erforderlich. Die Revision muss prüfen, ob die Compliance-Abteilung über die bloße Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) hinausgegangen ist und auch die Herkunft des Vermögens (Source of Wealth) sowie die Plausibilität der Transaktionen im Verhältnis zum Geschäftszweck verifiziert hat. Nur durch diese tiefgehende Prüfung kann die Revision beurteilen, ob das verbleibende Risiko für das Fintech-Unternehmen innerhalb der Risikobereitschaft liegt oder ob eine Eskalation zur Beendigung der Geschäftsbeziehung notwendig ist.
Falsch: Der Ansatz, sofortige operative Maßnahmen wie das Einfrieren von Konten oder das Erstatten von Verdachtsmeldungen anzuordnen, missversteht die Rolle der internen Revision, die eine unabhängige Überwachungsinstanz und keine operative Einheit ist. Eine rein finanzielle Analyse von Rentabilitätskennzahlen oder eine horizontale Bilanzanalyse ist in diesem Kontext unzureichend, da sie zwar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, nicht aber die spezifischen Geldwäsche- und Compliance-Risiken der Verschleierung adressiert. Die Beschränkung auf Standard-KYC-Verfahren und den Abgleich mit Transparenzregistern ist bei komplexen Strukturen regulatorisch nicht ausreichend, da formale Konformität allein bei hohen Risikofaktoren keine angemessene Risikosteuerung darstellt.
Kernaussage: Die interne Revision muss bei komplexen Firmenstrukturen die materielle Angemessenheit der verstärkten Sorgfaltspflichten (EDD) und die Plausibilität der Mittelherkunft prüfen, statt sich nur auf formale Dokumentationsstandards zu verlassen.
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Question 14 of 30
14. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienste anbietet, führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen neuen Firmenkunden, die Global Tech Solutions Ltd., durch. Die Eigentumsstruktur umfasst mehrere Holdinggesellschaften in verschiedenen Jurisdiktionen, darunter eine Stiftung in Liechtenstein und eine Briefkastengesellschaft auf den Britischen Jungferninseln. Während einer internen Revision wird die Angemessenheit der bisherigen Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) untersucht. Welches Vorgehen entspricht den regulatorischen Anforderungen zur Feststellung des UBO in diesem komplexen Szenario?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert eine lückenlose Analyse der gesamten Eigentumskette bis hin zu den natürlichen Personen. Gemäß den internationalen AML-Standards und nationalen Gesetzen wie dem Geldwäschegesetz (GwG) muss ein Verpflichteter die Struktur verstehen und die natürliche Person ermitteln, die entweder mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. In komplexen Fällen mit Offshore-Beteiligungen reicht eine oberflächliche Prüfung nicht aus; die interne Revision muss sicherstellen, dass das Unternehmen angemessene Schritte unternommen hat, um die Identität der Personen hinter den Zwischengesellschaften zu verifizieren.
Falsch: Der alleinige Verlass auf Selbstauskünfte oder nationale Register ist bei komplexen Strukturen mit hohem Risiko unzureichend, da diese Informationen veraltet oder unvollständig sein können. Die Ernennung eines fiktiven wirtschaftlich Berechtigten (wie eines Geschäftsführers) ist rechtlich nur als letztes Mittel zulässig, wenn nachweislich keine natürliche Person ermittelt werden kann, und darf nicht aus Gründen der Zeitersparnis oder des hohen Aufwands erfolgen. Eine Beschränkung der Prüfung auf die erste Ebene der Anteilseigner würde das Risiko der Verschleierung durch Schachtelgesellschaften ignorieren und verstößt gegen das Transparenzgebot der Due-Diligence-Prüfung.
Kernaussage: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten muss immer bis zur natürlichen Person erfolgen, die letztlich die Kontrolle ausübt, wobei formale Schwellenwerte und faktische Kontrollmöglichkeiten gleichermaßen zu prüfen sind.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert eine lückenlose Analyse der gesamten Eigentumskette bis hin zu den natürlichen Personen. Gemäß den internationalen AML-Standards und nationalen Gesetzen wie dem Geldwäschegesetz (GwG) muss ein Verpflichteter die Struktur verstehen und die natürliche Person ermitteln, die entweder mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. In komplexen Fällen mit Offshore-Beteiligungen reicht eine oberflächliche Prüfung nicht aus; die interne Revision muss sicherstellen, dass das Unternehmen angemessene Schritte unternommen hat, um die Identität der Personen hinter den Zwischengesellschaften zu verifizieren.
Falsch: Der alleinige Verlass auf Selbstauskünfte oder nationale Register ist bei komplexen Strukturen mit hohem Risiko unzureichend, da diese Informationen veraltet oder unvollständig sein können. Die Ernennung eines fiktiven wirtschaftlich Berechtigten (wie eines Geschäftsführers) ist rechtlich nur als letztes Mittel zulässig, wenn nachweislich keine natürliche Person ermittelt werden kann, und darf nicht aus Gründen der Zeitersparnis oder des hohen Aufwands erfolgen. Eine Beschränkung der Prüfung auf die erste Ebene der Anteilseigner würde das Risiko der Verschleierung durch Schachtelgesellschaften ignorieren und verstößt gegen das Transparenzgebot der Due-Diligence-Prüfung.
Kernaussage: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten muss immer bis zur natürlichen Person erfolgen, die letztlich die Kontrolle ausübt, wobei formale Schwellenwerte und faktische Kontrollmöglichkeiten gleichermaßen zu prüfen sind.
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Question 15 of 30
15. Question
Ein Fintech-Unternehmen führt ein Onboarding für eine Holdinggesellschaft durch, die in einer Jurisdiktion mit moderatem Risiko ansässig ist. Die Eigentumsstruktur der Holding ist vielschichtig und umfasst mehrere zwischengeschaltete Gesellschaften in verschiedenen Ländern sowie eine Stiftung in einem Offshore-Finanzzentrum. Bei der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) stellt das Compliance-Team fest, dass keine natürliche Person direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile hält. Wie sollte die interne Revision die Angemessenheit der Due Diligence in diesem Szenario bewerten?
Correct
Richtig: Gemäß den internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche (FATF) und den entsprechenden nationalen Umsetzungen muss bei juristischen Personen, bei denen keine natürliche Person mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, die Identität der fiktiven wirtschaftlich Berechtigten (in der Regel die oberste Führungsebene) festgestellt werden. Da die Struktur durch die Einbindung einer Offshore-Stiftung und mehrere Zwischenebenen eine erhöhte Komplexität aufweist, ist ein risikobasierter Ansatz zwingend erforderlich. Dies bedeutet, dass eine verstärkte Due Diligence (EDD) durchgeführt werden muss, die insbesondere die Prüfung der Vermögensquelle (Source of Wealth) und der Herkunft der Mittel (Source of Funds) umfasst, um die Transparenz der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen.
Falsch: Der Ansatz, die Prüfung nach dem Nichterreichen der 25 %-Schwelle zu beenden, ist unzureichend, da die Identifizierungspflicht dann auf die Führungsebene übergeht. Eine pauschale Ablehnung der Geschäftsbeziehung allein aufgrund einer Offshore-Stiftung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine Einzelfallprüfung und Risikominderung durch verstärkte Kontrollen vorsieht. Die Beschränkung der Prüfung auf die rein formale Vertretungsberechtigung ohne Berücksichtigung der komplexen Struktur und der damit verbundenen Risiken vernachlässigt die regulatorische Anforderung, die tatsächlichen Kontrollverhältnisse und die Legitimität der Vermögenswerte zu hinterfragen.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen ohne Mehrheitseigentümer müssen fiktive wirtschaftlich Berechtigte identifiziert und bei Risikoindikatoren wie Offshore-Beteiligungen zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten zur Klärung der Vermögensquelle angewandt werden.
Incorrect
Richtig: Gemäß den internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche (FATF) und den entsprechenden nationalen Umsetzungen muss bei juristischen Personen, bei denen keine natürliche Person mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, die Identität der fiktiven wirtschaftlich Berechtigten (in der Regel die oberste Führungsebene) festgestellt werden. Da die Struktur durch die Einbindung einer Offshore-Stiftung und mehrere Zwischenebenen eine erhöhte Komplexität aufweist, ist ein risikobasierter Ansatz zwingend erforderlich. Dies bedeutet, dass eine verstärkte Due Diligence (EDD) durchgeführt werden muss, die insbesondere die Prüfung der Vermögensquelle (Source of Wealth) und der Herkunft der Mittel (Source of Funds) umfasst, um die Transparenz der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen.
Falsch: Der Ansatz, die Prüfung nach dem Nichterreichen der 25 %-Schwelle zu beenden, ist unzureichend, da die Identifizierungspflicht dann auf die Führungsebene übergeht. Eine pauschale Ablehnung der Geschäftsbeziehung allein aufgrund einer Offshore-Stiftung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine Einzelfallprüfung und Risikominderung durch verstärkte Kontrollen vorsieht. Die Beschränkung der Prüfung auf die rein formale Vertretungsberechtigung ohne Berücksichtigung der komplexen Struktur und der damit verbundenen Risiken vernachlässigt die regulatorische Anforderung, die tatsächlichen Kontrollverhältnisse und die Legitimität der Vermögenswerte zu hinterfragen.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen ohne Mehrheitseigentümer müssen fiktive wirtschaftlich Berechtigte identifiziert und bei Risikoindikatoren wie Offshore-Beteiligungen zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten zur Klärung der Vermögensquelle angewandt werden.
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Question 16 of 30
16. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das auf internationale Zahlungsabwicklungen spezialisiert ist, stellt bei einer internen Überprüfung fest, dass ein Firmenkunde seine Struktur grundlegend geändert hat. Die neue Eigentumskette führt über mehrere Holdinggesellschaften in Offshore-Finanzzentren zu einer Treuhandstiftung, deren Begünstigte nicht unmittelbar ersichtlich sind. Gleichzeitig verzeichnete das Konto des Kunden in den letzten drei Monaten eine Steigerung des Transaktionsvolumens um 45 %, die nicht durch das ursprüngliche Geschäftsprofil abgedeckt ist. Der interne Revisionsbericht bemängelt zudem, dass die Dokumentation zur Mittelherkunft der neuen Anteilseigner lückenhaft ist. Welche Vorgehensweise ist in dieser Situation am angemessensten, um den Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und die interne Revision gerecht zu werden?
Correct
Richtig: Die Durchführung einer verstärkten Sorgfaltsprüfung (EDD) ist bei komplexen Eigentumsstrukturen und signifikanten Änderungen im Transaktionsverhalten regulatorisch zwingend erforderlich. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision muss bei Anzeichen eines erhöhten Risikos – wie der Nutzung von Treuhandstiftungen in verschiedenen Jurisdiktionen und einer gleichzeitigen Volumensteigerung – die Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) zweifelsfrei geklärt werden. Nur durch die Validierung der Mittelherkunft kann die Compliance-Abteilung beurteilen, ob die Transaktionsaktivitäten im Einklang mit dem Geschäftsprofil stehen, um eine fundierte Entscheidung über die Eskalation oder Fortführung der Beziehung zu treffen.
Falsch: Das Vertrauen auf die langjährige Historie des Kunden ohne Berücksichtigung der neuen Risikofaktoren vernachlässigt die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung und reagiert nicht angemessen auf die veränderte Risikosituation. Eine sofortige Kündigung ohne vorherige Untersuchung ist prozessual unsauber, da sie die Möglichkeit nimmt, potenzielle Verdachtsmomente vollständig zu verstehen und gegebenenfalls eine fundierte Verdachtsmeldung (SAR) zu erstatten. Die Beschränkung der Prüfung auf die oberste Holdinggesellschaft ist unzureichend, da die regulatorischen Anforderungen verlangen, die Eigentumskette bis zur natürlichen Person zu durchleuchten, um die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums zu gewährleisten.
Kernaussage: Bei komplexen UBO-Strukturen und unklaren Mittelherkünften ist eine vertiefte Analyse mittels EDD unerlässlich, um regulatorische Konformität sicherzustellen und das Risiko effektiv zu steuern.
Incorrect
Richtig: Die Durchführung einer verstärkten Sorgfaltsprüfung (EDD) ist bei komplexen Eigentumsstrukturen und signifikanten Änderungen im Transaktionsverhalten regulatorisch zwingend erforderlich. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision muss bei Anzeichen eines erhöhten Risikos – wie der Nutzung von Treuhandstiftungen in verschiedenen Jurisdiktionen und einer gleichzeitigen Volumensteigerung – die Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) zweifelsfrei geklärt werden. Nur durch die Validierung der Mittelherkunft kann die Compliance-Abteilung beurteilen, ob die Transaktionsaktivitäten im Einklang mit dem Geschäftsprofil stehen, um eine fundierte Entscheidung über die Eskalation oder Fortführung der Beziehung zu treffen.
Falsch: Das Vertrauen auf die langjährige Historie des Kunden ohne Berücksichtigung der neuen Risikofaktoren vernachlässigt die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung und reagiert nicht angemessen auf die veränderte Risikosituation. Eine sofortige Kündigung ohne vorherige Untersuchung ist prozessual unsauber, da sie die Möglichkeit nimmt, potenzielle Verdachtsmomente vollständig zu verstehen und gegebenenfalls eine fundierte Verdachtsmeldung (SAR) zu erstatten. Die Beschränkung der Prüfung auf die oberste Holdinggesellschaft ist unzureichend, da die regulatorischen Anforderungen verlangen, die Eigentumskette bis zur natürlichen Person zu durchleuchten, um die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums zu gewährleisten.
Kernaussage: Bei komplexen UBO-Strukturen und unklaren Mittelherkünften ist eine vertiefte Analyse mittels EDD unerlässlich, um regulatorische Konformität sicherzustellen und das Risiko effektiv zu steuern.
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Question 17 of 30
17. Question
Ein Fintech-Unternehmen führt eine Due-Diligence-Prüfung für die Global Tech Solutions GmbH durch. Die Eigentumsstruktur zeigt, dass die GmbH zu 100 % einer Holding gehört, die in einer Jurisdiktion auf der Grauen Liste der FATF ansässig ist. Diese Holding wird wiederum von einer Familienstiftung kontrolliert. Die internen Revisionsrichtlinien fordern eine Bewertung der Angemessenheit der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO). Welche Vorgehensweise ist im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD) für diesen Neukunden am ehesten geboten?
Correct
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen, die über Jurisdiktionen mit strategischen Mängeln (wie die Graue Liste der FATF) führen, ist die Identifizierung der natürlichen Personen hinter Kontrollstrukturen wie Stiftungen oder Trusts zwingend erforderlich. Die verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) verlangt in solchen Fällen eine tiefergehende Analyse, die über die bloße Identitätsfeststellung hinausgeht. Insbesondere muss die Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) verifiziert werden, um sicherzustellen, dass die Gelder nicht aus illegalen Aktivitäten stammen. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz, bei dem die Intensität der Prüfung mit dem festgestellten Risiko korreliert.
Falsch: Das Vertrauen auf eine bloße schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung ohne unabhängige Verifizierung der Hintermänner ist bei Hochrisikokonstellationen regulatorisch unzureichend und stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar. Eine Einstufung als mittleres Risiko allein aufgrund des lokalen Sitzes der operativen Einheit verkennt das Risiko der Verschleierung durch die darüberliegende Holding- und Stiftungsstruktur. Eine sofortige Ablehnung der Geschäftsbeziehung ohne Einzelfallprüfung widerspricht dem Grundsatz des risikobasierten Ansatzes und wird oft als negatives De-Risking kritisiert; das Ziel sollte eine angemessene Risikosteuerung durch verstärkte Kontrollen sein, sofern das Risiko handhabbar ist.
Kernaussage: Bei komplexen Firmenstrukturen in Hochrisikoländern muss die Identität der natürlichen Personen hinter Stiftungen zweifelsfrei geklärt und deren Vermögensquelle im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflicht validiert werden.
Incorrect
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen, die über Jurisdiktionen mit strategischen Mängeln (wie die Graue Liste der FATF) führen, ist die Identifizierung der natürlichen Personen hinter Kontrollstrukturen wie Stiftungen oder Trusts zwingend erforderlich. Die verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) verlangt in solchen Fällen eine tiefergehende Analyse, die über die bloße Identitätsfeststellung hinausgeht. Insbesondere muss die Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) verifiziert werden, um sicherzustellen, dass die Gelder nicht aus illegalen Aktivitäten stammen. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz, bei dem die Intensität der Prüfung mit dem festgestellten Risiko korreliert.
Falsch: Das Vertrauen auf eine bloße schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung ohne unabhängige Verifizierung der Hintermänner ist bei Hochrisikokonstellationen regulatorisch unzureichend und stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar. Eine Einstufung als mittleres Risiko allein aufgrund des lokalen Sitzes der operativen Einheit verkennt das Risiko der Verschleierung durch die darüberliegende Holding- und Stiftungsstruktur. Eine sofortige Ablehnung der Geschäftsbeziehung ohne Einzelfallprüfung widerspricht dem Grundsatz des risikobasierten Ansatzes und wird oft als negatives De-Risking kritisiert; das Ziel sollte eine angemessene Risikosteuerung durch verstärkte Kontrollen sein, sofern das Risiko handhabbar ist.
Kernaussage: Bei komplexen Firmenstrukturen in Hochrisikoländern muss die Identität der natürlichen Personen hinter Stiftungen zweifelsfrei geklärt und deren Vermögensquelle im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflicht validiert werden.
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Question 18 of 30
18. Question
Ein interner Prüfer bei einem Fintech-Unternehmen führt eine Prüfung der Onboarding-Prozesse für Firmenkunden durch. Er stellt fest, dass ein neuer Kunde eine hochgradig komplexe Eigentumsstruktur über mehrere Offshore-Jurisdiktionen aufweist. Gleichzeitig stellt der Prüfer fest, dass der Leiter der zu prüfenden Abteilung sein ehemaliger Mentor ist, mit dem er weiterhin regelmäßig privat verkehrt. Welches Vorgehen ist gemäß den Standards für interne Revision und den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (CDD) am angemessensten?
Correct
Richtig: Die beruflichen Standards des IIA fordern, dass interne Prüfer Beeinträchtigungen ihrer Objektivität, wie etwa enge persönliche Beziehungen zu geprüften Personen, offenlegen müssen. In Bezug auf die AML-Compliance ist die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) bei komplexen Strukturen eine Kernaufgabe, die eine Durchleuchtung der gesamten Kontrollkette bis zur natürlichen Person erfordert, um das Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung effektiv zu bewerten.
Falsch: Die Nutzung informeller Beziehungen für Prüfungszwecke widerspricht dem Gebot der Objektivität und Unparteilichkeit. Die vollständige Delegation der UBO-Prüfung an die Rechtsabteilung vernachlässigt die eigenständige Prüfungspflicht der internen Revision hinsichtlich der Angemessenheit von Kontrollen. Ein rein formalistisches Vorgehen, das nur Mindestanforderungen erfüllt, ohne die wirtschaftliche Substanz komplexer Strukturen zu hinterfragen, wird dem risikobasierten Ansatz der modernen AML-Regulierung nicht gerecht.
Kernaussage: Effektive interne Revision erfordert die strikte Wahrung der persönlichen Objektivität sowie eine tiefgehende Analyse komplexer Eigentumsverhältnisse zur Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers.
Incorrect
Richtig: Die beruflichen Standards des IIA fordern, dass interne Prüfer Beeinträchtigungen ihrer Objektivität, wie etwa enge persönliche Beziehungen zu geprüften Personen, offenlegen müssen. In Bezug auf die AML-Compliance ist die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) bei komplexen Strukturen eine Kernaufgabe, die eine Durchleuchtung der gesamten Kontrollkette bis zur natürlichen Person erfordert, um das Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung effektiv zu bewerten.
Falsch: Die Nutzung informeller Beziehungen für Prüfungszwecke widerspricht dem Gebot der Objektivität und Unparteilichkeit. Die vollständige Delegation der UBO-Prüfung an die Rechtsabteilung vernachlässigt die eigenständige Prüfungspflicht der internen Revision hinsichtlich der Angemessenheit von Kontrollen. Ein rein formalistisches Vorgehen, das nur Mindestanforderungen erfüllt, ohne die wirtschaftliche Substanz komplexer Strukturen zu hinterfragen, wird dem risikobasierten Ansatz der modernen AML-Regulierung nicht gerecht.
Kernaussage: Effektive interne Revision erfordert die strikte Wahrung der persönlichen Objektivität sowie eine tiefgehende Analyse komplexer Eigentumsverhältnisse zur Identifizierung des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers.
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Question 19 of 30
19. Question
Ein Fintech-Unternehmen führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen neuen Firmenkunden, die Global Tech Solutions GmbH, durch. Die Eigentumsstruktur ist vielschichtig: 60 % der Anteile werden von einer Holdinggesellschaft in einer Jurisdiktion mit geringer Transparenz gehalten, die wiederum zu 100 % einer Familienstiftung gehört. Die restlichen 40 % der Anteile befinden sich im Streubesitz. Bei der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) stößt das Compliance-Team auf Schwierigkeiten, die natürliche Person hinter der Stiftung zu bestimmen. Welcher Ansatz entspricht am ehesten den professionellen Standards der internen Revision und den AML-Anforderungen zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentums in diesem Szenario?
Correct
Richtig: In komplexen Eigentumsstrukturen, die Stiftungen oder Trusts beinhalten, verlangen die AML-Regulierungen und die Standards der internen Revision eine Identifizierung aller natürlichen Personen, die letztlich Kontrolle ausüben oder begünstigt sind. Da die Holdinggesellschaft 60 % der Anteile hält, ist die dahinterstehende Familienstiftung der entscheidende Faktor. Eine erweiterte Due Diligence (EDD) ist hier zwingend erforderlich, um die Identität der Stifter, Protektoren und Begünstigten zu klären und die Herkunft des Vermögens zu validieren, insbesondere wenn die Struktur über Jurisdiktionen mit geringer Transparenz führt.
Falsch: Die Identifizierung fiktiver wirtschaftlich Berechtigter ist lediglich ein letztes Mittel, wenn nachweislich keine natürliche Person ermittelt werden kann; ein vorzeitiger Abbruch der Suche bei einer 60-prozentigen Beteiligung ist unzulässig. Die Beschränkung der Prüfung auf den Streubesitz vernachlässigt das Kontrollprinzip, da die wesentliche Entscheidungsgewalt bei der Holding liegt. Eine reine Selbsterklärung des Managements ohne unabhängige Verifizierung der Dokumente erfüllt nicht die Sorgfaltspflichten bei komplexen Strukturen, da sie das Risiko von Verschleierungstaktiken nicht angemessen adressiert.
Kernaussage: Bei komplexen mehrstufigen Beteiligungen müssen interne Prüfer sicherstellen, dass die Identität der natürlichen Personen hinter Stiftungen oder Trusts durch unabhängige Quellen zweifelsfrei belegt wird.
Incorrect
Richtig: In komplexen Eigentumsstrukturen, die Stiftungen oder Trusts beinhalten, verlangen die AML-Regulierungen und die Standards der internen Revision eine Identifizierung aller natürlichen Personen, die letztlich Kontrolle ausüben oder begünstigt sind. Da die Holdinggesellschaft 60 % der Anteile hält, ist die dahinterstehende Familienstiftung der entscheidende Faktor. Eine erweiterte Due Diligence (EDD) ist hier zwingend erforderlich, um die Identität der Stifter, Protektoren und Begünstigten zu klären und die Herkunft des Vermögens zu validieren, insbesondere wenn die Struktur über Jurisdiktionen mit geringer Transparenz führt.
Falsch: Die Identifizierung fiktiver wirtschaftlich Berechtigter ist lediglich ein letztes Mittel, wenn nachweislich keine natürliche Person ermittelt werden kann; ein vorzeitiger Abbruch der Suche bei einer 60-prozentigen Beteiligung ist unzulässig. Die Beschränkung der Prüfung auf den Streubesitz vernachlässigt das Kontrollprinzip, da die wesentliche Entscheidungsgewalt bei der Holding liegt. Eine reine Selbsterklärung des Managements ohne unabhängige Verifizierung der Dokumente erfüllt nicht die Sorgfaltspflichten bei komplexen Strukturen, da sie das Risiko von Verschleierungstaktiken nicht angemessen adressiert.
Kernaussage: Bei komplexen mehrstufigen Beteiligungen müssen interne Prüfer sicherstellen, dass die Identität der natürlichen Personen hinter Stiftungen oder Trusts durch unabhängige Quellen zweifelsfrei belegt wird.
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Question 20 of 30
20. Question
Ein interner Revisor eines Fintech-Unternehmens prüft die Onboarding-Unterlagen eines Firmenkunden aus einer Jurisdiktion mit erhöhtem Risiko. Die Eigentumsstruktur des Kunden ist hochkomplex und erstreckt sich über mehrere Offshore-Gesellschaften. Der Revisor stellt fest, dass die Compliance-Abteilung die Identität der direkten Anteilseigner zwar bestätigt hat, die Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) jedoch ausschließlich durch eine unterzeichnete Selbsterklärung des wirtschaftlich Berechtigten dokumentiert wurde. Welche Vorgehensweise ist für den Revisor am angemessensten, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und die Wirksamkeit der internen Kontrollen zu beurteilen?
Correct
Richtig: Im Rahmen der internen Revision und der Compliance-Standards ist es entscheidend, dass bei Hochrisikokunden nicht nur formale Anforderungen erfüllt werden, sondern eine materielle Prüfung der Risiken erfolgt. Die verstärkten Sorgfaltspflichten (EDD) verlangen, dass die Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) über eine bloße Selbsterklärung hinaus durch unabhängige und zuverlässige Quellen verifiziert wird. Zudem muss die Struktur des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) vollständig bis zur natürlichen Person transparent gemacht werden, um das Risiko der Geldwäsche durch komplexe Firmengeflechte zu minimieren. Die Revision muss hierbei die Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollprozesse kritisch hinterfragen.
Falsch: Die bloße Anforderung weiterer Gründungsdokumente ohne die Verifizierung der Vermögensquelle greift zu kurz, da sie nur die formale Existenz der Hüllen bestätigt, aber nicht das Risiko illegaler Gelder adressiert. Eine rein finanzmathematische Analyse der Liquidität oder Stabilität des Kunden ist zwar ein Instrument der allgemeinen Finanzbuchhaltung, erfüllt jedoch nicht die spezifischen regulatorischen Anforderungen der Geldwäscheprävention (AML) in Bezug auf die Identifizierung von Risiken. Das einfache Akzeptieren unzureichender interner Richtlinien, die nur Selbsterklärungen fordern, stellt eine Verletzung der professionellen Sorgfaltspflicht des Revisors dar, da dieser die Effektivität des Kontrollumfelds unabhängig bewerten muss, anstatt Schwachstellen in den Richtlinien zu ignorieren.
Kernaussage: Die interne Revision muss bei Hochrisikokunden sicherstellen, dass die verstärkten Sorgfaltspflichten durch die Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten und der Vermögensquelle mittels unabhängiger Belege materiell erfüllt sind.
Incorrect
Richtig: Im Rahmen der internen Revision und der Compliance-Standards ist es entscheidend, dass bei Hochrisikokunden nicht nur formale Anforderungen erfüllt werden, sondern eine materielle Prüfung der Risiken erfolgt. Die verstärkten Sorgfaltspflichten (EDD) verlangen, dass die Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) über eine bloße Selbsterklärung hinaus durch unabhängige und zuverlässige Quellen verifiziert wird. Zudem muss die Struktur des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) vollständig bis zur natürlichen Person transparent gemacht werden, um das Risiko der Geldwäsche durch komplexe Firmengeflechte zu minimieren. Die Revision muss hierbei die Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollprozesse kritisch hinterfragen.
Falsch: Die bloße Anforderung weiterer Gründungsdokumente ohne die Verifizierung der Vermögensquelle greift zu kurz, da sie nur die formale Existenz der Hüllen bestätigt, aber nicht das Risiko illegaler Gelder adressiert. Eine rein finanzmathematische Analyse der Liquidität oder Stabilität des Kunden ist zwar ein Instrument der allgemeinen Finanzbuchhaltung, erfüllt jedoch nicht die spezifischen regulatorischen Anforderungen der Geldwäscheprävention (AML) in Bezug auf die Identifizierung von Risiken. Das einfache Akzeptieren unzureichender interner Richtlinien, die nur Selbsterklärungen fordern, stellt eine Verletzung der professionellen Sorgfaltspflicht des Revisors dar, da dieser die Effektivität des Kontrollumfelds unabhängig bewerten muss, anstatt Schwachstellen in den Richtlinien zu ignorieren.
Kernaussage: Die interne Revision muss bei Hochrisikokunden sicherstellen, dass die verstärkten Sorgfaltspflichten durch die Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten und der Vermögensquelle mittels unabhängiger Belege materiell erfüllt sind.
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Question 21 of 30
21. Question
Ein Fintech-Unternehmen plant die Onboarding-Phase für eine Holding-Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die Anteile an mehreren operativen Tochtergesellschaften in Südostasien hält. Im Rahmen einer Stichprobenprüfung der KYC-Unterlagen stellt die interne Revision fest, dass die Anteile der Holding zu 100 % von einem Trust auf den Britischen Jungferninseln gehalten werden. Die Identität der hinter dem Trust stehenden Personen ist aus den vorliegenden Handelsregisterauszügen nicht ersichtlich. Welches Vorgehen der internen Revision ist im Hinblick auf die Prüfung des wirtschaftlichen Eigentums (UBO) und die regulatorische Compliance am angemessensten?
Correct
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert bei komplexen Strukturen wie Trusts das Durchleuchten aller Ebenen bis zur natürlichen Person. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision müssen bei einem Trust nicht nur die Begünstigten, sondern auch die Treugeber (Settlor), Treuhänder (Trustee) und etwaige Protektoren identifiziert werden. Nur durch die vollständige Aufschlüsselung der Eigentums- und Kontrollstruktur kann sichergestellt werden, dass die natürliche Person, die letztlich die Kontrolle ausübt oder von der Struktur profitiert, bekannt ist und gegen Sanktionslisten geprüft werden kann.
Falsch: Die Beschränkung auf die Identifizierung der Vorstandsmitglieder als fiktive wirtschaftlich Berechtigte ist regulatorisch nur dann zulässig, wenn nach Ausschöpfung aller Ermittlungswege keine natürliche Person als tatsächlicher UBO identifiziert werden kann; ein vorzeitiger Abbruch der Prüfung bei einer Holding-Ebene ist unzureichend. Die Fokussierung ausschließlich auf die operativen Tochtergesellschaften vernachlässigt das Risiko, dass die Gelder auf Ebene der Holding oder des Trusts gewaschen werden. Eine bloße schriftliche Bestätigung oder Eigenerklärung des Kunden ohne unabhängige Verifizierung der Dokumente erfüllt nicht die Anforderungen an eine verstärkte Due Diligence (EDD), die bei Strukturen in Hochrisikogebieten wie den Britischen Jungferninseln zwingend erforderlich ist.
Kernaussage: Bei komplexen Beteiligungsstrukturen über mehrere Jurisdiktionen hinweg muss die interne Revision die lückenlose Identifizierung der natürlichen Personen fordern, die hinter Trusts oder Holdings stehen, um Umgehungsversuche effektiv zu verhindern.
Incorrect
Richtig: Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfordert bei komplexen Strukturen wie Trusts das Durchleuchten aller Ebenen bis zur natürlichen Person. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision müssen bei einem Trust nicht nur die Begünstigten, sondern auch die Treugeber (Settlor), Treuhänder (Trustee) und etwaige Protektoren identifiziert werden. Nur durch die vollständige Aufschlüsselung der Eigentums- und Kontrollstruktur kann sichergestellt werden, dass die natürliche Person, die letztlich die Kontrolle ausübt oder von der Struktur profitiert, bekannt ist und gegen Sanktionslisten geprüft werden kann.
Falsch: Die Beschränkung auf die Identifizierung der Vorstandsmitglieder als fiktive wirtschaftlich Berechtigte ist regulatorisch nur dann zulässig, wenn nach Ausschöpfung aller Ermittlungswege keine natürliche Person als tatsächlicher UBO identifiziert werden kann; ein vorzeitiger Abbruch der Prüfung bei einer Holding-Ebene ist unzureichend. Die Fokussierung ausschließlich auf die operativen Tochtergesellschaften vernachlässigt das Risiko, dass die Gelder auf Ebene der Holding oder des Trusts gewaschen werden. Eine bloße schriftliche Bestätigung oder Eigenerklärung des Kunden ohne unabhängige Verifizierung der Dokumente erfüllt nicht die Anforderungen an eine verstärkte Due Diligence (EDD), die bei Strukturen in Hochrisikogebieten wie den Britischen Jungferninseln zwingend erforderlich ist.
Kernaussage: Bei komplexen Beteiligungsstrukturen über mehrere Jurisdiktionen hinweg muss die interne Revision die lückenlose Identifizierung der natürlichen Personen fordern, die hinter Trusts oder Holdings stehen, um Umgehungsversuche effektiv zu verhindern.
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Question 22 of 30
22. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das auf internationale Zahlungsabwicklungen spezialisiert ist, durchläuft eine interne Revision seiner Onboarding-Prozesse. Der Prüfer stellt fest, dass bei einem Firmenkunden mit Sitz in einer Offshore-Jurisdiktion die Eigentümerstruktur über mehrere Treuhandgesellschaften (Trusts) verläuft. Die Compliance-Abteilung hat die wirtschaftlich Berechtigten zwar erfasst, stützt sich dabei jedoch ausschließlich auf die vom Kunden bereitgestellten Organigramme und Eigenerklärungen, ohne externe Registerauszüge oder Validierungen der Vermögensquelle einzuholen. Welches Vorgehen der internen Revision ist am angemessensten, um die Wirksamkeit der Risikosteuerung in diesem Fall zu beurteilen?
Correct
Richtig: In Szenarien mit komplexen Eigentümerstrukturen und intransparenten Jurisdiktionen ist die bloße Einholung von Eigenerklärungen unzureichend. Die interne Revision muss sicherstellen, dass die Compliance-Funktion verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) anwendet. Dies beinhaltet die Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) durch unabhängige und verlässliche Quellen sowie eine tiefgehende Analyse der Vermögensquelle (Source of Wealth), um sicherzustellen, dass die Identität und die Hintergründe des Kunden zweifelsfrei geklärt sind, bevor eine Geschäftsbeziehung fortgeführt wird.
Falsch: Die Annahme, dass formal korrekt unterzeichnete Eigenerklärungen ohne weitere Validierung ausreichen, widerspricht dem risikobasierten Ansatz der AML-Regulierungen, da diese Dokumente ohne externe Verifizierung eine geringe Beweiskraft haben. Ein pauschaler Ausschluss von Kunden allein aufgrund ihrer Struktur ohne individuelle Risikoprüfung ist zwar sicher, entspricht jedoch nicht einem differenzierten Risikomanagement-Framework. Die ausschließliche Prüfung der IT-Datenübertragung vernachlässigt die inhaltliche Angemessenheit der Due-Diligence-Prüfung und adressiert somit nicht das Kernrisiko der potenziellen Geldwäsche durch verschleierte Eigentumsverhältnisse.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen muss die interne Revision die Validität der UBO-Identifizierung durch unabhängige Quellen und die Plausibilität der Vermögensherkunft als kritische Kontrollpunkte der verstärkten Sorgfaltspflichten bewerten.
Incorrect
Richtig: In Szenarien mit komplexen Eigentümerstrukturen und intransparenten Jurisdiktionen ist die bloße Einholung von Eigenerklärungen unzureichend. Die interne Revision muss sicherstellen, dass die Compliance-Funktion verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) anwendet. Dies beinhaltet die Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) durch unabhängige und verlässliche Quellen sowie eine tiefgehende Analyse der Vermögensquelle (Source of Wealth), um sicherzustellen, dass die Identität und die Hintergründe des Kunden zweifelsfrei geklärt sind, bevor eine Geschäftsbeziehung fortgeführt wird.
Falsch: Die Annahme, dass formal korrekt unterzeichnete Eigenerklärungen ohne weitere Validierung ausreichen, widerspricht dem risikobasierten Ansatz der AML-Regulierungen, da diese Dokumente ohne externe Verifizierung eine geringe Beweiskraft haben. Ein pauschaler Ausschluss von Kunden allein aufgrund ihrer Struktur ohne individuelle Risikoprüfung ist zwar sicher, entspricht jedoch nicht einem differenzierten Risikomanagement-Framework. Die ausschließliche Prüfung der IT-Datenübertragung vernachlässigt die inhaltliche Angemessenheit der Due-Diligence-Prüfung und adressiert somit nicht das Kernrisiko der potenziellen Geldwäsche durch verschleierte Eigentumsverhältnisse.
Kernaussage: Bei komplexen Unternehmensstrukturen muss die interne Revision die Validität der UBO-Identifizierung durch unabhängige Quellen und die Plausibilität der Vermögensherkunft als kritische Kontrollpunkte der verstärkten Sorgfaltspflichten bewerten.
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Question 23 of 30
23. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienstleistungen anbietet, unterzieht einen Neukunden aus einer Jurisdiktion mit strategischen AML-Mängeln einer verstärkten Due Diligence (EDD). Der Kunde, der als politisch exponierte Person (PEP) eingestuft wurde, gibt an, sein Vermögen durch den Verkauf von Immobilienanteilen innerhalb einer komplexen Holding-Struktur erworben zu haben. Bei der Überprüfung der Akte stellt der interne Revisor fest, dass außer einer unterzeichneten Selbsterklärung des Kunden keine weiteren Dokumente zur Bestätigung der Vermögensquelle (Source of Wealth) vorliegen. Welches Vorgehen sollte der Revisor in seinem Prüfungsbericht empfehlen, um den Anforderungen an die professionelle Sorgfalt und die regulatorische Konformität gerecht zu werden?
Correct
Richtig: Bei Kunden mit erhöhtem Risikoprofil, insbesondere bei politisch exponierten Personen (PEP) aus Hochrisikoländern, verlangen die regulatorischen Standards der Geldwäscheprävention (AML) und die Leitlinien der internen Revision eine Verifizierung der Vermögensquelle (Source of Wealth) durch unabhängige und zuverlässige Dokumente. Eine bloße Selbsterklärung ist in solchen Fällen nicht ausreichend, da sie keine objektive Sicherheit bietet. Die Empfehlung, die Geschäftsbeziehung erst nach Vorlage substanzieller Belege wie geprüfter Abschlüsse oder Verkaufsurkunden fortzusetzen, entspricht der gebotenen professionellen Sorgfalt und dem risikobasierten Ansatz.
Falsch: Der Vorschlag, das Konto vorab zu eröffnen und die Prüfung erst im Nachgang durch Transaktionsüberwachung durchzuführen, stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar, da die Identifizierung der Mittelherkunft eine präventive Maßnahme vor Geschäftsbeginn sein muss. Die Beschränkung der Prüfung auf die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ohne Validierung der Vermögensquelle ist unzureichend, da beide Aspekte bei der verstärkten Due Diligence (EDD) unabhängig voneinander erfüllt sein müssen. Eine Reduzierung der Prüfungstiefe auf die unmittelbar überweisende Gesellschaft bei komplexen Strukturen widerspricht dem Transparenzgebot und verhindert die Aufdeckung potenzieller Verschleierungstaktiken.
Kernaussage: Im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflichten muss die Herkunft der Vermögenswerte stets durch unabhängige, externe Belege verifiziert werden, um die Plausibilität der Angaben des Kunden rechtssicher zu untermauern.
Incorrect
Richtig: Bei Kunden mit erhöhtem Risikoprofil, insbesondere bei politisch exponierten Personen (PEP) aus Hochrisikoländern, verlangen die regulatorischen Standards der Geldwäscheprävention (AML) und die Leitlinien der internen Revision eine Verifizierung der Vermögensquelle (Source of Wealth) durch unabhängige und zuverlässige Dokumente. Eine bloße Selbsterklärung ist in solchen Fällen nicht ausreichend, da sie keine objektive Sicherheit bietet. Die Empfehlung, die Geschäftsbeziehung erst nach Vorlage substanzieller Belege wie geprüfter Abschlüsse oder Verkaufsurkunden fortzusetzen, entspricht der gebotenen professionellen Sorgfalt und dem risikobasierten Ansatz.
Falsch: Der Vorschlag, das Konto vorab zu eröffnen und die Prüfung erst im Nachgang durch Transaktionsüberwachung durchzuführen, stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar, da die Identifizierung der Mittelherkunft eine präventive Maßnahme vor Geschäftsbeginn sein muss. Die Beschränkung der Prüfung auf die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ohne Validierung der Vermögensquelle ist unzureichend, da beide Aspekte bei der verstärkten Due Diligence (EDD) unabhängig voneinander erfüllt sein müssen. Eine Reduzierung der Prüfungstiefe auf die unmittelbar überweisende Gesellschaft bei komplexen Strukturen widerspricht dem Transparenzgebot und verhindert die Aufdeckung potenzieller Verschleierungstaktiken.
Kernaussage: Im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflichten muss die Herkunft der Vermögenswerte stets durch unabhängige, externe Belege verifiziert werden, um die Plausibilität der Angaben des Kunden rechtssicher zu untermauern.
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Question 24 of 30
24. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzueberschreitende Zahlungsdienste anbietet, ueberarbeitet seine internen Revisionsrichtlinien fuer die Pruefung von Firmenkunden. Bei einer Stichprobenpruefung eines Neukunden aus einer Jurisdiktion mit hohem Korruptionsrisiko stellt der Revisor fest, dass die Eigentumsstruktur ueber mehrere Holdinggesellschaften in verschiedenen Offshore-Finanzzentren verlaeuft, was die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erschwert. Das Compliance-Team hat die Identitaet zwar formal dokumentiert, aber keine detaillierte Analyse der Vermoegensquelle durchgefuehrt. Welche Vorgehensweise sollte die interne Revision in ihrem Bericht empfehlen, um den Anforderungen an ein wirksames Risikomanagement gerecht zu werden?
Correct
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme zu bewerten. In einem risikobasierten Ansatz muss die Revision sicherstellen, dass das Unternehmen nicht nur formale Anforderungen erfüllt, sondern auch die wirtschaftliche Substanz hinter komplexen Strukturen versteht. Die Verifizierung der Vermoegensquelle (Source of Wealth) und die Analyse der Geschaeftslogik sind entscheidende Bestandteile der Enhanced Due Diligence (EDD). Wenn die Revision feststellt, dass die Standardprozesse diese Transparenz bei Hochrisikokunden nicht gewaehrleisten koennen, ist die Empfehlung zur Eskalation und zur Anwendung verschaerfter Pruefschritte die regulatorisch und ethisch gebotene Massnahme.
Falsch: Ein pauschaler Abbruch aller Geschaeftsbeziehungen mit komplexen Strukturen waere unverhaeltnismaessig und widerspricht dem Prinzip des risikobasierten Managements, das eine differenzierte Bewertung verlangt. Eine Beschraenkung der Revision auf die rein formale Pruefung von Dokumenten wuerde ihre Rolle als dritte Verteidigungslinie untergraben, da sie die materielle Wirksamkeit der Kontrollen ignorieren wuerde. Die alleinige Reliance auf automatisierte Screening-Tools ist bei komplexen Eigentumsverhaeltnissen unzureichend, da diese Systeme oft nicht in der Lage sind, die Nuancen verschleierter Strukturen oder die Plausibilitaet der wirtschaftlichen Hintergruende ohne menschliche Expertise zu erfassen.
Kernaussage: Die interne Revision muss die Wirksamkeit von Kontrollen zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter kritisch hinterfragen und sicherstellen, dass komplexe Strukturen durch angemessene Eskalationsprozesse und Tiefenanalysen transparent gemacht werden.
Incorrect
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme zu bewerten. In einem risikobasierten Ansatz muss die Revision sicherstellen, dass das Unternehmen nicht nur formale Anforderungen erfüllt, sondern auch die wirtschaftliche Substanz hinter komplexen Strukturen versteht. Die Verifizierung der Vermoegensquelle (Source of Wealth) und die Analyse der Geschaeftslogik sind entscheidende Bestandteile der Enhanced Due Diligence (EDD). Wenn die Revision feststellt, dass die Standardprozesse diese Transparenz bei Hochrisikokunden nicht gewaehrleisten koennen, ist die Empfehlung zur Eskalation und zur Anwendung verschaerfter Pruefschritte die regulatorisch und ethisch gebotene Massnahme.
Falsch: Ein pauschaler Abbruch aller Geschaeftsbeziehungen mit komplexen Strukturen waere unverhaeltnismaessig und widerspricht dem Prinzip des risikobasierten Managements, das eine differenzierte Bewertung verlangt. Eine Beschraenkung der Revision auf die rein formale Pruefung von Dokumenten wuerde ihre Rolle als dritte Verteidigungslinie untergraben, da sie die materielle Wirksamkeit der Kontrollen ignorieren wuerde. Die alleinige Reliance auf automatisierte Screening-Tools ist bei komplexen Eigentumsverhaeltnissen unzureichend, da diese Systeme oft nicht in der Lage sind, die Nuancen verschleierter Strukturen oder die Plausibilitaet der wirtschaftlichen Hintergruende ohne menschliche Expertise zu erfassen.
Kernaussage: Die interne Revision muss die Wirksamkeit von Kontrollen zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter kritisch hinterfragen und sicherstellen, dass komplexe Strukturen durch angemessene Eskalationsprozesse und Tiefenanalysen transparent gemacht werden.
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Question 25 of 30
25. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungsdienste anbietet, führt eine Onboarding-Prüfung für einen neuen Firmenkunden durch. Die Eigentumsstruktur des Kunden besteht aus einer Holdinggesellschaft in einer Jurisdiktion mit geringer Transparenz, die wiederum von einer Stiftung kontrolliert wird. Bei der Untersuchung der Vermögensquelle (Source of Wealth) stellt der Compliance-Beauftragte fest, dass die Mittel aus Immobilieninvestitionen stammen, die Dokumentation jedoch lückenhaft ist. Welches Vorgehen entspricht am ehesten den Anforderungen an eine verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence – EDD) und die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO)?
Correct
Richtig: In komplexen Fällen, die Stiftungen und Holdinggesellschaften in Jurisdiktionen mit geringer Transparenz betreffen, verlangen die regulatorischen Standards eine Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) bis hin zur natürlichen Person, die letztlich Kontrolle ausübt oder begünstigt ist. Da die Vermögensquelle (Source of Wealth) ein zentrales Element der Risikobewertung darstellt, reicht eine lückenhafte Dokumentation nicht aus. Die Anforderung unabhängiger Belege zur Verifizierung der historischen Wertsteigerung ist eine spezifische Maßnahme der verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD), um sicherzustellen, dass die Mittel nicht aus illegalen Aktivitäten stammen.
Falsch: Der Ansatz, sich lediglich auf schriftliche Bestätigungen der Geschäftsführung zu verlassen, ist bei Hochrisikokonstellationen unzureichend, da diese Informationen nicht unabhängig verifiziert sind und das Risiko einer bewussten Täuschung besteht. Die Durchführung einer Standard-Due-Diligence mit lediglich intensivierter Transaktionsüberwachung ist fehlerhaft, da die Identifizierung des UBO und die Klärung der Vermögensquelle zwingende Voraussetzungen vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung sind. Die Beschränkung der UBO-Identifizierung auf einen Schwellenwert von 50 % ist regulatorisch nicht haltbar, da in den meisten AML-Rahmenwerken ein Schwellenwert von 25 % gilt und bei komplexen Strukturen die tatsächliche Kontrolle unabhängig von Stimmrechtsanteilen geprüft werden muss.
Kernaussage: Bei komplexen Eigentumsstrukturen und unklarer Vermögensquelle muss die Identität der wirtschaftlich Berechtigten lückenlos bis zur natürlichen Person aufgeklärt und durch unabhängige Dokumente untermauert werden.
Incorrect
Richtig: In komplexen Fällen, die Stiftungen und Holdinggesellschaften in Jurisdiktionen mit geringer Transparenz betreffen, verlangen die regulatorischen Standards eine Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) bis hin zur natürlichen Person, die letztlich Kontrolle ausübt oder begünstigt ist. Da die Vermögensquelle (Source of Wealth) ein zentrales Element der Risikobewertung darstellt, reicht eine lückenhafte Dokumentation nicht aus. Die Anforderung unabhängiger Belege zur Verifizierung der historischen Wertsteigerung ist eine spezifische Maßnahme der verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD), um sicherzustellen, dass die Mittel nicht aus illegalen Aktivitäten stammen.
Falsch: Der Ansatz, sich lediglich auf schriftliche Bestätigungen der Geschäftsführung zu verlassen, ist bei Hochrisikokonstellationen unzureichend, da diese Informationen nicht unabhängig verifiziert sind und das Risiko einer bewussten Täuschung besteht. Die Durchführung einer Standard-Due-Diligence mit lediglich intensivierter Transaktionsüberwachung ist fehlerhaft, da die Identifizierung des UBO und die Klärung der Vermögensquelle zwingende Voraussetzungen vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung sind. Die Beschränkung der UBO-Identifizierung auf einen Schwellenwert von 50 % ist regulatorisch nicht haltbar, da in den meisten AML-Rahmenwerken ein Schwellenwert von 25 % gilt und bei komplexen Strukturen die tatsächliche Kontrolle unabhängig von Stimmrechtsanteilen geprüft werden muss.
Kernaussage: Bei komplexen Eigentumsstrukturen und unklarer Vermögensquelle muss die Identität der wirtschaftlich Berechtigten lückenlos bis zur natürlichen Person aufgeklärt und durch unabhängige Dokumente untermauert werden.
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Question 26 of 30
26. Question
Ein Fintech-Unternehmen, das spezialisierte Zahlungsdienste für Firmenkunden anbietet, führt eine Due-Diligence-Prüfung für einen potenziellen Neukunden durch. Die Eigentumsstruktur des Kunden zeigt, dass eine Holdinggesellschaft mit Sitz in einer Gerichtsbarkeit, die von der FATF verstärkt überwacht wird, 30 % der Anteile hält. Die restlichen Anteile sind auf mehrere Einzelpersonen verteilt, wobei niemand mehr als 5 % hält. Bei der weiteren Untersuchung stellt der Compliance-Prüfer fest, dass die Stimmrechte der Holdinggesellschaft durch eine Treuhandvereinbarung (Trust) ausgeübt werden, deren Begünstigte im Handelsregister nicht direkt einsehbar sind. Welches Vorgehen ist im Rahmen der internen Revision und der AML-Compliance am angemessensten, um die Anforderungen an die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers (UBO) zu erfüllen?
Correct
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen, insbesondere wenn Holdinggesellschaften in Hochrisiko-Jurisdiktionen oder Treuhandvereinbarungen involviert sind, reicht eine Standard-Due-Diligence nicht aus. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision muss der wirtschaftlich Berechtigte (UBO) als die natürliche Person identifiziert werden, die letztlich Kontrolle ausübt oder von der Transaktion profitiert. Da die Treuhandstruktur die Transparenz verschleiert, ist eine verstärkte Due Diligence (EDD) zwingend erforderlich, um die Identität der Hintermänner zu klären. Die Eskalation an das Senior Management ist ein notwendiger Schritt im Risikomanagementprozess, um sicherzustellen, dass die Entscheidung über die Annahme eines Kunden mit erhöhtem Risikoprofil auf der richtigen Hierarchieebene getroffen wird.
Falsch: Die bloße Akzeptanz der Holdinggesellschaft als wirtschaftlich Berechtigten ist falsch, da juristische Personen niemals die Endpunkte der UBO-Identifizierung sein können; das Ziel ist immer die Ermittlung der natürlichen Personen. Eine Standard-Due-Diligence mit einer sechsmonatigen Beobachtungsphase zu wählen, ist unzureichend, da Compliance-Risiken präventiv bei der Kontoeröffnung und nicht erst reaktiv nach dem Auftreten potenzieller Geldwäscheaktivitäten bewertet werden müssen. Eine pauschale Ablehnung des Kunden ohne weitere Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine differenzierte Untersuchung verlangt, um zwischen legitimen komplexen Geschäftsstrukturen und illegalen Verschleierungsversuchen zu unterscheiden.
Kernaussage: Bei intransparenten Treuhandstrukturen und Beteiligungen aus Hochrisiko-Ländern muss die Identität der natürlichen Personen hinter der Struktur durch verstärkte Due Diligence zweifelsfrei geklärt und eine Managemententscheidung herbeigeführt werden.
Incorrect
Richtig: Bei komplexen Eigentumsstrukturen, insbesondere wenn Holdinggesellschaften in Hochrisiko-Jurisdiktionen oder Treuhandvereinbarungen involviert sind, reicht eine Standard-Due-Diligence nicht aus. Gemäß den AML-Richtlinien und den Standards der internen Revision muss der wirtschaftlich Berechtigte (UBO) als die natürliche Person identifiziert werden, die letztlich Kontrolle ausübt oder von der Transaktion profitiert. Da die Treuhandstruktur die Transparenz verschleiert, ist eine verstärkte Due Diligence (EDD) zwingend erforderlich, um die Identität der Hintermänner zu klären. Die Eskalation an das Senior Management ist ein notwendiger Schritt im Risikomanagementprozess, um sicherzustellen, dass die Entscheidung über die Annahme eines Kunden mit erhöhtem Risikoprofil auf der richtigen Hierarchieebene getroffen wird.
Falsch: Die bloße Akzeptanz der Holdinggesellschaft als wirtschaftlich Berechtigten ist falsch, da juristische Personen niemals die Endpunkte der UBO-Identifizierung sein können; das Ziel ist immer die Ermittlung der natürlichen Personen. Eine Standard-Due-Diligence mit einer sechsmonatigen Beobachtungsphase zu wählen, ist unzureichend, da Compliance-Risiken präventiv bei der Kontoeröffnung und nicht erst reaktiv nach dem Auftreten potenzieller Geldwäscheaktivitäten bewertet werden müssen. Eine pauschale Ablehnung des Kunden ohne weitere Prüfung widerspricht dem risikobasierten Ansatz, der eine differenzierte Untersuchung verlangt, um zwischen legitimen komplexen Geschäftsstrukturen und illegalen Verschleierungsversuchen zu unterscheiden.
Kernaussage: Bei intransparenten Treuhandstrukturen und Beteiligungen aus Hochrisiko-Ländern muss die Identität der natürlichen Personen hinter der Struktur durch verstärkte Due Diligence zweifelsfrei geklärt und eine Managemententscheidung herbeigeführt werden.
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Question 27 of 30
27. Question
Während einer Prüfung der Onboarding-Prozesse bei einem Fintech-Unternehmen stellt die interne Revision fest, dass ein Firmenkunde mit Sitz in einer Jurisdiktion mit erhöhtem Risiko eine vielschichtige Eigentümerstruktur aufweist. Die vorliegenden Unterlagen identifizieren lediglich eine Holding-Gesellschaft als wirtschaftlich Berechtigten, ohne die natürlichen Personen hinter dieser Struktur vollständig offenzulegen. Zudem wurden in den letzten drei Monaten ungewöhnlich hohe Transaktionsvolumina verzeichnet, die nicht mit dem ursprünglichen Geschäftsprofil übereinstimmen. Welche Vorgehensweise entspricht am ehesten den beruflichen Standards der internen Revision und den Anforderungen an die AML-Compliance?
Correct
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Wirksamkeit der Risikomanagement- und Kontrollprozesse objektiv zu beurteilen. In einem Szenario mit komplexen Eigentumsstrukturen und Transaktionsanomalien ist die Empfehlung einer verstärkten Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) die korrekte regulatorische Antwort. Gemäß den IIA-Standards und AML-Richtlinien muss sichergestellt werden, dass die Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) zweifelsfrei geklärt ist und die Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) plausibel belegt werden kann, um Geldwäsche- und Reputationsrisiken zu minimieren.
Falsch: Die Forderung nach einer sofortigen Kündigung der Geschäftsbeziehung überschreitet die beratende und prüfende Rolle der internen Revision und greift in operative Managemententscheidungen ein, ohne dass zuvor eine vollständige Risikobewertung abgeschlossen wurde. Das Vertrauen auf externe Prüfberichte des Vorjahres vernachlässigt die aktuelle Risikoexposition und widerspricht der Pflicht zur Ausübung gebotener professioneller Sorgfalt bei neu auftretenden Warnsignalen. Die bloße Einholung einer Selbstauskunft ist bei Hochrisiko-Konstellationen unzureichend, da regulatorische Anforderungen eine unabhängige Verifizierung der Angaben durch das Institut verlangen.
Kernaussage: Bei Anzeichen für erhöhte Geldwäsche-Risiken durch komplexe Strukturen muss die interne Revision die Implementierung verstärkter Sorgfaltspflichten zur Identifizierung der tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten sicherstellen.
Incorrect
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Wirksamkeit der Risikomanagement- und Kontrollprozesse objektiv zu beurteilen. In einem Szenario mit komplexen Eigentumsstrukturen und Transaktionsanomalien ist die Empfehlung einer verstärkten Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) die korrekte regulatorische Antwort. Gemäß den IIA-Standards und AML-Richtlinien muss sichergestellt werden, dass die Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) zweifelsfrei geklärt ist und die Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth) plausibel belegt werden kann, um Geldwäsche- und Reputationsrisiken zu minimieren.
Falsch: Die Forderung nach einer sofortigen Kündigung der Geschäftsbeziehung überschreitet die beratende und prüfende Rolle der internen Revision und greift in operative Managemententscheidungen ein, ohne dass zuvor eine vollständige Risikobewertung abgeschlossen wurde. Das Vertrauen auf externe Prüfberichte des Vorjahres vernachlässigt die aktuelle Risikoexposition und widerspricht der Pflicht zur Ausübung gebotener professioneller Sorgfalt bei neu auftretenden Warnsignalen. Die bloße Einholung einer Selbstauskunft ist bei Hochrisiko-Konstellationen unzureichend, da regulatorische Anforderungen eine unabhängige Verifizierung der Angaben durch das Institut verlangen.
Kernaussage: Bei Anzeichen für erhöhte Geldwäsche-Risiken durch komplexe Strukturen muss die interne Revision die Implementierung verstärkter Sorgfaltspflichten zur Identifizierung der tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten sicherstellen.
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Question 28 of 30
28. Question
Ein interner Revisor führt eine Prüfung bei einem FinTech-Unternehmen durch, das als Drittanbieter für Zahlungsabwicklungen fungiert. Im Rahmen der jährlichen Risikobewertung soll die finanzielle Stabilität des Partners analysiert werden, um sicherzustellen, dass keine operationellen Risiken die Einhaltung von Compliance-Vorgaben gefährden. Welche Kennzahl oder Methode ist am besten geeignet, um die Fähigkeit des Unternehmens zu beurteilen, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten mit den liquidesten Mitteln zu decken, ohne dabei auf den Verkauf von Vorräten angewiesen zu sein?
Correct
Richtig: Die Liquidität 2. Grades (Quick Ratio) ist eine entscheidende Kennzahl der Finanzanalyse, um die kurzfristige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu beurteilen. Im Gegensatz zur Liquidität 1. Grades berücksichtigt sie neben den Barbeständen auch kurzfristige Forderungen, schließt jedoch die Vorräte aus. Dies ist besonders im FinTech-Sektor relevant, da Vorräte oft schwerer zu liquidieren sind. Ein interner Revisor nutzt diese Kennzahl, um festzustellen, ob das Unternehmen seine laufenden Verpflichtungen auch ohne den Verkauf von Lagerbeständen decken kann, was ein wesentlicher Indikator für die operationelle Stabilität und die Reduzierung von Compliance-Risiken durch finanzielle Notlagen ist.
Falsch: Die vertikale Analyse der Bilanz ist ungeeignet, da sie lediglich die Struktur der Bilanzposten im Verhältnis zur Bilanzsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt beschreibt, aber keine direkte Aussage über die Deckung kurzfristiger Verbindlichkeiten trifft. Die Bruttomarge ist eine Rentabilitätskennzahl, die das Verhältnis von Bruttogewinn zum Umsatz misst und somit die Effizienz der Leistungserstellung bewertet, nicht jedoch die Liquiditätssituation. Die horizontale Analyse der Cashflow-Rechnung betrachtet die zeitliche Entwicklung von Zahlungsströmen (Trendanalyse), bietet aber ohne den Bezug zu den aktuellen Verbindlichkeiten keine präzise Messung der sofortigen Deckungsfähigkeit.
Kernaussage: Die Liquidität 2. Grades ist das präziseste Instrument der Finanzanalyse, um die kurzfristige finanzielle Belastbarkeit eines Unternehmens unter Ausschluss schwer liquidierbarer Vorräte zu bewerten.
Incorrect
Richtig: Die Liquidität 2. Grades (Quick Ratio) ist eine entscheidende Kennzahl der Finanzanalyse, um die kurzfristige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu beurteilen. Im Gegensatz zur Liquidität 1. Grades berücksichtigt sie neben den Barbeständen auch kurzfristige Forderungen, schließt jedoch die Vorräte aus. Dies ist besonders im FinTech-Sektor relevant, da Vorräte oft schwerer zu liquidieren sind. Ein interner Revisor nutzt diese Kennzahl, um festzustellen, ob das Unternehmen seine laufenden Verpflichtungen auch ohne den Verkauf von Lagerbeständen decken kann, was ein wesentlicher Indikator für die operationelle Stabilität und die Reduzierung von Compliance-Risiken durch finanzielle Notlagen ist.
Falsch: Die vertikale Analyse der Bilanz ist ungeeignet, da sie lediglich die Struktur der Bilanzposten im Verhältnis zur Bilanzsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt beschreibt, aber keine direkte Aussage über die Deckung kurzfristiger Verbindlichkeiten trifft. Die Bruttomarge ist eine Rentabilitätskennzahl, die das Verhältnis von Bruttogewinn zum Umsatz misst und somit die Effizienz der Leistungserstellung bewertet, nicht jedoch die Liquiditätssituation. Die horizontale Analyse der Cashflow-Rechnung betrachtet die zeitliche Entwicklung von Zahlungsströmen (Trendanalyse), bietet aber ohne den Bezug zu den aktuellen Verbindlichkeiten keine präzise Messung der sofortigen Deckungsfähigkeit.
Kernaussage: Die Liquidität 2. Grades ist das präziseste Instrument der Finanzanalyse, um die kurzfristige finanzielle Belastbarkeit eines Unternehmens unter Ausschluss schwer liquidierbarer Vorräte zu bewerten.
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Question 29 of 30
29. Question
Ein interner Revisor eines international tätigen Fintech-Unternehmens führt eine Analyse der Finanzkennzahlen durch, um potenzielle Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geldwäscheprävention zu identifizieren. Bei der Untersuchung der Jahresabschlüsse und der operativen Kennzahlen fällt eine Entwicklung besonders auf. Welches der folgenden Szenarien stellt aus Sicht der AML-Compliance das größte Risiko dar und deutet auf mögliche handelsbasierte Geldwäsche (TBML) oder fiktive Geschäftsaktivitäten hin?
Correct
Richtig: Die Lagerumschlagshäufigkeit ist eine Aktivitätskennzahl, die das Verhältnis zwischen den Kosten der verkauften Waren und dem durchschnittlichen Lagerbestand misst. Eine signifikante Diskrepanz, bei der die Umsatzerlöse stark steigen, während der physische Lagerumschlag sinkt oder stagniert, ist ein klassisches Warnsignal für handelsbasierte Geldwäsche (Trade-Based Money Laundering, TBML). In solchen Szenarien werden oft fiktive Rechnungen erstellt oder Warenwerte manipuliert (Over-Invoicing/Under-Invoicing), um Gelder zu bewegen, ohne dass eine entsprechende reale Warenbewegung stattfindet. Aus Sicht der internen Revision deutet diese Inkonsistenz zwischen Finanzdaten und operativer Realität auf ein hohes Risiko für Scheinbuchungen hin.
Falsch: Ein Anstieg des Verschuldungsgrades (Debt-to-Equity Ratio) ist primär ein Indikator für das finanzielle Risiko und die Kapitalstruktur eines Unternehmens, gibt jedoch ohne zusätzliche Informationen über die Mittelherkunft keinen direkten Hinweis auf Geldwäscheaktivitäten. Ein hoher Liquiditätsgrad (Quick Ratio) spiegelt lediglich eine starke kurzfristige Zahlungsfähigkeit wider; obwohl hohe Barbestände geprüft werden sollten, ist die Kennzahl an sich ein Zeichen für finanzielle Stabilität und kein spezifisches AML-Warnsignal. Die Veränderung der Kostenstruktur in der vertikalen Analyse, wie etwa steigende Vertriebskosten, ist eine typische Folge von Wachstumsstrategien und Marketinginvestitionen und stellt im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Effizienzthema dar, kein regulatorisches Compliance-Risiko.
Kernaussage: Inkonsistenzen zwischen operativen Aktivitätskennzahlen und den gemeldeten Umsatzerlösen sind wesentliche Indikatoren für die Identifizierung von fiktiven Transaktionen und handelsbasierter Geldwäsche.
Incorrect
Richtig: Die Lagerumschlagshäufigkeit ist eine Aktivitätskennzahl, die das Verhältnis zwischen den Kosten der verkauften Waren und dem durchschnittlichen Lagerbestand misst. Eine signifikante Diskrepanz, bei der die Umsatzerlöse stark steigen, während der physische Lagerumschlag sinkt oder stagniert, ist ein klassisches Warnsignal für handelsbasierte Geldwäsche (Trade-Based Money Laundering, TBML). In solchen Szenarien werden oft fiktive Rechnungen erstellt oder Warenwerte manipuliert (Over-Invoicing/Under-Invoicing), um Gelder zu bewegen, ohne dass eine entsprechende reale Warenbewegung stattfindet. Aus Sicht der internen Revision deutet diese Inkonsistenz zwischen Finanzdaten und operativer Realität auf ein hohes Risiko für Scheinbuchungen hin.
Falsch: Ein Anstieg des Verschuldungsgrades (Debt-to-Equity Ratio) ist primär ein Indikator für das finanzielle Risiko und die Kapitalstruktur eines Unternehmens, gibt jedoch ohne zusätzliche Informationen über die Mittelherkunft keinen direkten Hinweis auf Geldwäscheaktivitäten. Ein hoher Liquiditätsgrad (Quick Ratio) spiegelt lediglich eine starke kurzfristige Zahlungsfähigkeit wider; obwohl hohe Barbestände geprüft werden sollten, ist die Kennzahl an sich ein Zeichen für finanzielle Stabilität und kein spezifisches AML-Warnsignal. Die Veränderung der Kostenstruktur in der vertikalen Analyse, wie etwa steigende Vertriebskosten, ist eine typische Folge von Wachstumsstrategien und Marketinginvestitionen und stellt im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Effizienzthema dar, kein regulatorisches Compliance-Risiko.
Kernaussage: Inkonsistenzen zwischen operativen Aktivitätskennzahlen und den gemeldeten Umsatzerlösen sind wesentliche Indikatoren für die Identifizierung von fiktiven Transaktionen und handelsbasierter Geldwäsche.
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Question 30 of 30
30. Question
Ein interner Prüfer eines Fintech-Unternehmens untersucht im Rahmen einer Revision die Onboarding-Prozesse für institutionelle Kunden. Er identifiziert ein Dossier, bei dem ein Kunde über eine Kette von Holdinggesellschaften in verschiedenen Offshore-Finanzzentren strukturiert ist, was die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erheblich erschwert. Obwohl die Compliance-Abteilung das Konto bereits eröffnet hat, stellt der Prüfer fest, dass im System keine hinreichenden Nachweise zur Herkunft der Mittel (Source of Funds) hinterlegt sind. Welches Vorgehen ist unter Berücksichtigung der beruflichen Sorgfaltspflicht und der AML-Regularien am angemessensten?
Correct
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme unabhängig zu bewerten. Wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) oder die Feststellung der Vermögensquelle (Source of Wealth) bei komplexen Strukturen unzureichend dokumentiert ist, muss der Prüfer dies als Kontrollschwäche adressieren. Gemäß den IIA-Standards und den AML-Richtlinien ist in solchen Fällen eine verstärkte Due Diligence (EDD) erforderlich, um die Risiken einer Verschleierung von Geldwäscheaktivitäten zu minimieren. Die Empfehlung zur Eskalation stellt sicher, dass das Management über das Restrisiko informiert wird und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, was der gebotenen professionellen Sorgfalt entspricht.
Falsch: Sich ausschließlich auf die Vorarbeit der Compliance-Abteilung zu verlassen, widerspricht dem Grundsatz der objektiven Prüfung und der kritischen Grundhaltung eines Revisors, da die Revision die Arbeit der ersten und zweiten Verteidigungslinie unabhängig validieren muss. Eine pauschale Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne detaillierte Risikoanalyse vernachlässigt den risikobasierten Ansatz, der eine Einzelfallprüfung vorsieht und die Entscheidungshoheit des Managements respektiert. Wenn der Prüfer selbst operative Aufgaben übernimmt, wie das Recherchieren und Vervollständigen von Kundenakten, gefährdet dies seine Unabhängigkeit und Objektivität massiv, da er in die Rolle des Geprüften schlüpft und seine eigene Arbeit nicht mehr neutral beurteilen kann.
Kernaussage: Bei der Prüfung komplexer Eigentumsstrukturen muss die interne Revision die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kritisch hinterfragen und bei Dokumentationslücken eine verstärkte Due Diligence fordern, ohne dabei die eigene Unabhängigkeit durch operative Tätigkeiten zu gefährden.
Incorrect
Richtig: Die interne Revision hat die Aufgabe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme unabhängig zu bewerten. Wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) oder die Feststellung der Vermögensquelle (Source of Wealth) bei komplexen Strukturen unzureichend dokumentiert ist, muss der Prüfer dies als Kontrollschwäche adressieren. Gemäß den IIA-Standards und den AML-Richtlinien ist in solchen Fällen eine verstärkte Due Diligence (EDD) erforderlich, um die Risiken einer Verschleierung von Geldwäscheaktivitäten zu minimieren. Die Empfehlung zur Eskalation stellt sicher, dass das Management über das Restrisiko informiert wird und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, was der gebotenen professionellen Sorgfalt entspricht.
Falsch: Sich ausschließlich auf die Vorarbeit der Compliance-Abteilung zu verlassen, widerspricht dem Grundsatz der objektiven Prüfung und der kritischen Grundhaltung eines Revisors, da die Revision die Arbeit der ersten und zweiten Verteidigungslinie unabhängig validieren muss. Eine pauschale Kündigung der Geschäftsbeziehung ohne detaillierte Risikoanalyse vernachlässigt den risikobasierten Ansatz, der eine Einzelfallprüfung vorsieht und die Entscheidungshoheit des Managements respektiert. Wenn der Prüfer selbst operative Aufgaben übernimmt, wie das Recherchieren und Vervollständigen von Kundenakten, gefährdet dies seine Unabhängigkeit und Objektivität massiv, da er in die Rolle des Geprüften schlüpft und seine eigene Arbeit nicht mehr neutral beurteilen kann.
Kernaussage: Bei der Prüfung komplexer Eigentumsstrukturen muss die interne Revision die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kritisch hinterfragen und bei Dokumentationslücken eine verstärkte Due Diligence fordern, ohne dabei die eigene Unabhängigkeit durch operative Tätigkeiten zu gefährden.